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Vorbemerkungen Anlage D_00 mit allgemeinen und technischen Angaben
- Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Maßnahme(n), Strecke, Ort
Die Regionaltangente West (RTW) errichtet im Planfeststellungsabschnitt Nord eine neue Schieneninfrastruktur, die sich derzeit im Bau befindet (siehe beiliegende Lagepläne).
Für erforderliche (Bau-)Maßnahmen im Umfeld der Bestandsanlagen der DB InfraGO AG (z.B. Bestandsaufnahmen & Betonarbeiten), sind entsprechende Sicherungsleistungen erforderlich.
1.2 Ausführungszeiten Benötigter Zeitraum ab Auftragserteilung bis Ende 2027 Es wird besonders auf folgende Leistungszeiten, samt Inhalten, hingewiesen:
| Begehungen 84*NTSP SPP (21:00 Uhr Tag i bis 05:00 Uhr Tagi+1 je 8 h) | |
|---|---|
| Bestandaufnahme 3 * Wo (für Kabeltiefbauarbeiten in Sperrpause) | |
| Annahmen: Anzahl Tage SPP [d] 84 Stunden je Schicht [h] 8 Anteil Bestandaufnahmentage an 0,6 Woche Sonntage in NTSP (abzgl. Ostersonntag) 23 Feiertage in NTSP 7 Leistung je Trupp [m/Schicht] 25 |
- Lage der Baustelle und Zugang/Zufahrt
2.1 Lage der Baustelle
Aufgrund der Längenausdehnung des Projektes sind derzeit Bauarbeiten von Gemarkung Praunheim bis westlich des Haltepunkts zum HP „Carl-Sonnenschein-Siedlung/ Düsseldorfer Str.“ in Eschborn, mitsamt einer Überführung der BAB 5 vorgesehen, respektive in Ausführung. Besonders hervorgehoben werden Bestandsaufnahmen entlang der Strecke vom Abzweig Wolfslach bis Bahnhof Bad Homburg
2.2 Zugänge/Zufahrten zur Baustelle Die Baustelle ist über öffentliche Straßen (siehe Lagepläne) zugänglich. Die Leistungen werden durch die örtliche Bauüberwachung abgerufen.
2.3 Antransportmöglichkeiten zur Baustelle siehe Punkt 2.2
- Baustelleneinrichtung, Lagerplätze und Abstellmöglichkeiten
Die Nutzung von Logistikflächen ist mit der Bauüberwachung des AG und den Auftragnehmern für die Bau- und Ausrüstungsleistungen abzustimmen.
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- Beschreibung des Bauablaufes und der geplanten Maßnahmen
Die Bauablaufpläne der Auftragnehmer für die Bau- und Ausrüstungsleistungen werden dem AN nach Vergabe bei Bedarf durch die Bauüberwachung übergeben.
Weiterhin werden dem AN die zur Erarbeitung des Sicherungsplanes notwendigen Angaben zur Bautechnologie und zum Maschinen- und Geräteeinsatz von der Bauüberwachung des AG zur Verfügung gestellt.
- Sonstiges
5.1. Koordination der Baumaßnahmen
Zur Koordination und Überwachung der Baumaßnahmen beauftragt der AG eine Bauüberwachung.
Die Bauüberwachung ist gleichzeitig Sicherungsüberwachung.
Die Bauüberwachung des AG ist zuständig für die Bestellung, Koordination und Abbestellung von Sicherungsleistungen.
Direkte Bestellung der jeweiligen AN für die Bau- und Planungsleistungen sind zurückzuweisen und die Bauüberwachung des AG ist hierüber zu informieren.
5.2. Baustellenordnung/Meldewege
Für das Bauvorhaben wird durch die Bauüberwachung eine Baustellenordnung sowie durch den SiGeKo die Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erstellt und an alle auf der Baustelle tätigen Firmen übergeben.
Durch den AN sind alle Betriebsbeeinflussungen durch besondere Ereignisse, wie z. B. das Auffinden von Kampfmitteln und Bodendenkmalen, Beschädigungen von Anlagen, Kabeln und Leitungen der DB AG und Dritter, die die Einschaltung der zuständigen Organisationseinheiten, der DB AG, der Polizei, der Feuerwehr oder der Berufsgenossenschaften erforderlich machen, umgehend der Bauüberwachung des AG zu melden und evtl. erforderliche Sofortmaßnahmen einzuleiten.
5.3. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und Mehrschichtbetrieb
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht sind vom AN bei der zuständigen Behörde zu beantragen bzw. öffentlich anzuzeigen und dem AG rechtzeitig bekannt zu machen.
5.4. Sicherungskräfte
Das Sicherungsunternehmen übernimmt die Sicherung aller im Baubereich eingesetzten AN nach Maßgabe der GUV und der Richtlinien der DB AG.
Für jede Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers und der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragen Leistungen nicht weitergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auch ohne Angabe von Gründen die Zustimmung zu verweigern.
Der AG ist berechtigt, die sofortige befristete oder dauernde Zurückziehung von Sicherungspersonalen zu verlangen, wenn er dies zur Gewährleistung der Sicherheit für erforderlich hält (z. B. wegen mangelnder Eignung oder Zuverlässigkeit).
Der AG fordert die Zurückziehung unter Angabe der Gründe gegenüber dem AN. Dieser stellt unverzüglich geeignete Ersatzkräfte zur Verfügung.
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Alle Einweisungen der im Baubereich tätigen AN in die Sicherungsplanung sind vom Sicherungsunternehmen nachweislich auszuführen.
Für die im Leistungsverzeichnis genannten Sicherungskräfte und Personale sind sämtliche Aufwendungen für Fahrten von und zur Baustelle, Umsetzungen innerhalb der Baustelle sowie für die zur Sicherung gegen die Gefahren des Eisenbahnbetriebes notwendige Ausrüstung mit Warnmitteln, Warnsignalgebern sowie Geräten und Arbeitsmitteln einschließlich An- und Abtransport und Energiebevorratung in die Stundensätze einzurechnen.
5.5. Verantwortlicher Mitarbeiter des AN
Der Auftragnehmer stellt einen verantwortlichen Mitarbeiter für die Sicherungsleistungen, der als Ansprechpartner für den AG bzw. die Bauüberwachung des AG tätig ist. Der verantwortliche Mitarbeiter des AN ist dem AG namentlich zu benennen. Ein personeller Wechsel ist dem AG schriftlich bekannt zu geben.
Die Teilnahme des verantwortlichen Mitarbeiters des AN bzw. seines Vertreters an den Baubesprechungen ist vorzusehen.
Sämtliche Aufwendungen für die Gestellung des verantwortlichen Mitarbeiters, seine Tätigkeit auf der Baustelle und die Teilnahme an den Besprechungen sind in die LV-Positionen des Angebotes einzurechnen.
5.6. Sicherungsplan
Für Arbeiten im Gefahrenbereich der Gleise ist lt. den GUV und den Richtlinien der DB InfraGO AG ein Sicherungsplan in der jeweils gültigen Form entsprechend der Ril 132.0118 zu erstellen (befristeter Sicherungsplan), der auf der Baustelle in genehmigter Form ausliegen muss.
Die Zustimmung zum Sicherungsplan ist bei der zuständigen Sicherungsüberwachung einzuholen.
Die Beteiligung der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) und ggf. von weiteren zuständigen Organisationseinheiten der DB InfraGO AG ist sicherzustellen.
Die Erarbeitung und Einholung der Genehmigung des Sicherungsplanes ist durch den AN so auszuführen, dass der Sicherungsplan rechtzeitig vor Baubeginn allen AN übergeben werden kann. Es sind die Verfahrensweisen und Fristen des SiPla-Workflows zu beachten.
Bei Änderung der Sicherungsplanvoraussetzungen (z. B. Einsatz der Baumaschinen, Arbeitskräfte, Bautechnologie) ist rechtzeitig vor Arbeitsausführung ein neuer Sicherungsplan aufzustellen und für diesen ebenfalls die Zustimmung der Sicherungsüberwachung einzuholen.
Auch bei Arbeiten außerhalb des Gleisbereiches ist mit der Sicherungsüberwachung und den zuständigen Organisationseinheiten der DB InfraGO AG das Erfordernis eines Sicherungsplanes abzustimmen (Vermeidung der Gefährdung des Bahnbetriebes durch das Gefährdungspotential der Maschinen, z. B. Kran).
Die zur Erstellung des Sicherungsplanes notwendigen Angaben zur Baustelle, der Bautechnologie sowie des Maschinen- und Personaleinsatzes sind durch den AN rechtzeitig vor Baubeginn und bei Änderung der Bausituation von der Bauüberwachung des AG schriftlich abzufordern.
Fehlen zur Er- oder Überarbeitung des Sicherungsplanes Angaben, so ist dies sofort schriftlich bei der Bauüberwachung des AG anzuzeigen.
5.7. Hinweise zu Kostenermittlung
Der Einsatz der Personale und Technischen Sicherungen erfolgt auf Abruf der zuständigen Bauüberwachung.
Die Information über die geplanten Einsätze erfolgt in der Regel nach Eingang der Unterlagen für die Sicherungsplanung bei der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle.
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Die Personale sind mit GSM-R Telefonen auszurüsten. Details und Vergütung sind den ZVB-SbaD zu entnehmen.
Die Hinweise sind bei der Erarbeitung, Abstimmung und Genehmigung der Sicherungspläne und den damit verbundenen Aufwendungen zu beachten und in die entsprechenden LV-Positionen des Angebotes einzurechnen.
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