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RTW Planungsgesellschaft mbH
Bauleistungen für das Infrastrukturprojekt „Regionaltangente West (RTW)“
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
einschließlich Hinweisen zur Durchführung des Offenen Verfahrens gem. SektVO
Sicherungsleistungen PfA Nord für 2027 (VE0242)
(Dienstleistungen)
RTW Planungsgesellschaft mbH De-Saint-Exupéry-Straße 10 60549 Frankfurt am Main
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Inhaltsverzeichnis
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Auftraggeber ................................................................................................................... 3
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Allgemeines .................................................................................................................... 3
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Allgemeine Pflichten der Bieter ..................................................................................... 4
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Übermittlungen und Auskünfte ..................................................................................... 5
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Anforderungen an das Angebot .................................................................................... 5
5.1 Form und Inhalt des Angebotes ................................................................................ 5
5.2 Nachunternehmererklärung ....................................................................................... 6
5.4 Fehlende Erklärungen und Nachweise ...................................................................... 7
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Angebotsfrist .................................................................................................................. 7
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Verfahrensablauf / Zuschlagskriterien .......................................................................... 7
7.1 Verfahrensablauf ....................................................................................................... 7
7.2 Zuschlagskriterien ..................................................................................................... 8
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Zuschlag ......................................................................................................................... 8
-
Kosten für die Teilnahme am Verfahren ....................................................................... 8
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Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ...................................................................... 8
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- Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH De-Saint-Exupéry-Straße 10 60549 Frankfurt am Main
- Allgemeines
Der Auftraggeber fordert Sie auf, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu fertigen und dieses innerhalb der Angebotsfrist gem. Ziff. 6 dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichen.
Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform eHAD (https://www.absthessen.de/ehad-bieter-software.html).
Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen verstehen sich für alle Geschlechter (m/w/d).
Mit „Bieter“ sind sowohl einzelne Unternehmer als auch Bietergemeinschaften gemeint, mit „Auftragnehmer“ sind Bieter oder Bietergemeinschaften bezeichnet, die den Zuschlag erhalten haben. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Mit „Nachunternehmer“ sind sowohl Unterauftragnehmer, d.h. Drittunternehmen, die auftragsgegenständliche Leistungen (teilweise) erbringen, als auch andere Unternehmen im Sinne des §47 SektVO, d.h. Drittunternehmen, deren Fähigkeiten und/oder Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung und/oder bei der Auftragsausführung bedienen will, gemeint. Dies gilt soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die Ausschreibungsunterlagen für dieses Verfahren bestehen aus den übermittelten Dokumenten. Der Auftraggeber weist auf etwaige Ergänzungen, Änderungen und Fortschreibungen im Laufe des Vergabeverfahrens hin.
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Hinweis:
Die ausschreibungsgegenständliche Leistung wird im Interesse einer wirtschaftlichen Beschaffung im Wettbewerb und nach den Grundsätzen der öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Der Auftraggeber ist als Sektorenauftraggeber bei Unterschwellenvergaben nicht zur Einhaltung spezieller Vergabevorschriften verpflichtet. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen der Vergabeunterlagen. Insbesondere ist mit der Art der Bekanntmachung und den damit verbundenen terminologischen Abweichungen keine (Selbst-)Bindung des Auftraggebers an die Verfahrensvorgaben der förmlichen öffentlichen Ausschreibung (i. S. d. VOB/A, UVgO, HVTG) verbunden.
- Allgemeine Pflichten der Bieter
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen und ggf. nachzufordern.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichtete Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen die Bieter beteiligt waren.
Die Bieter sollen mit Abgabe des Angebots die dem Angebot zu Grunde liegende Urkalkulation (Anlage B.08) gemäß den Anforderungen von Ziff. 12.1 der BVB (Anlage C.02) – als passwortgeschützte PDF-Datei – einreichen. Die Urkalkulation kann dann bei der Angebotswertung, bei einem Nachtrag, bei sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen oder nach dem Vertrag, dem BGB und/oder der VOB/B erforderlichen Preisanpassungen zur Prüfung der Grundlagen der Preise durch den Auftraggeber eingesehen werden. Auf Ziff. 5.4.2 der Bauvertraglichen Regelungen wird verwiesen.
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In den Vertraglichen Regelungen (C.01) hat der Bieter seine Daten (auf Seite 2) einzutragen.
- Übermittlungen und Auskünfte
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über eHAD darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 27.10.2026 über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet. Bei jeder Bieterfrage ist die konkrete Fundstelle der Vergabeunterlagen, auf die sich die Frage bezieht, eindeutig zu benennen (Referenz).
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren (vgl. VK Südbayern, Beschl. v. 17.10.2016 – Z3-3194-1-36-09/16).
- Anforderungen an das Angebot 5.1 Form und Inhalt des Angebotes
Das vollständige und verbindliche Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Weicht der Bieter in seinem Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, führt dies zum zwingenden Ausschluss von der Vergabe. Etwaige Änderungsanmerkungen betreffend die Ausschreibungsbedingungen (insb. auch die Vertragsbedingungen) sind daher zwingend rechtzeitig im Vorfeld der Angebotsabgabe vorzutragen.
Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Gefordert sind:
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- durch den Bieter ausgefüllte Angebotserklärung (Anlage B.01)
- ggf. durch den Bieter ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Anlage B.02) siehe Ziffer 5.3
- ggf. durch den Bieter ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage B.03) siehe Ziffer 5.3
- durch den Bieter, ggf. durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllter Eignungsbogen (Anlage B.04) einschließlich der dort geforderten Erklärungen und Nachweise
- Vertragliche Regelungen (Anlage C.01)
- durch den Bieter ausgefüllte Integritätsvereinbarung (Anlage C.03)
- durch den Bieter ausgefüllte Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns (Anlage C.05)
- elektronische Angebotsdatei GAEB Datenart 84 (DA84) mit allen in der GAEB Datenart 83 (DA83) geforderten Preisen und Angaben/Unterlagen (z. B. Bieterangabenverzeichnis, Eigenerklärungen, Nachweise etc.) (Anlagen D.01)
Die durch Dritte abzugebenden Erklärungen (Anlage B.03) sind ggf. auszudrucken, handschriftlich auszufüllen und zu unterzeichnen und anschließend eingescannt einzureichen. Im Übrigen sind die Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB einzuhalten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
5.2 Nachunternehmererklärung
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen oder sich in sonstiger Weise der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen bei der Auftragsausführung zu bedienen, muss er in dem Angebot Art und Umfang sowohl der vorgesehenen Unterauftragsvergabe als auch der sonstigen Unterstützungsleistung durch Dritte unter Verwendung des beiliegenden Formblattes (Anlage B.02) nachvollziehbar angeben und diese Erklärung seinem Angebot beilegen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind der/die Nachunternehmer zu benennen sowie dessen/deren Eignung nachzuweisen. Der Bieter hat ferner erst auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen dieses/er Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Im hierfür zu verwendenden Formblatt (Anlage B.03) sind auch etwaige nachrangige Untervergaben an Sub-Sub-Unternehmer usw. anzugeben. Die Nachunternehmerkette ist bis zu demjenigen Unternehmen aufzuschlüsseln, welches die Leistung tatsächlich erbringt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist auch für dieses Unternehmen die Eignung
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nachzuweisen.
Im Übrigen wird auf die hier zur Anwendung gelangenden §§ 34 und 47 SektVO verwiesen.
5.4 Fehlende Erklärungen und Nachweise
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 Abs. 2 bis 5 SektVO. Der Auftraggeber weist insbesondere auf das Verbot für Auftraggeber hin, leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nachzufordern (§ 51 Abs. 3 SektVO). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fehlen in diesem Sinne wesentliche Unterlagen, wird das Angebot ohne vorherige Nachforderung ausgeschlossen.
- Angebotsfrist
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch bis zum
03.11.2026, 12:00 Uhr
über die Vergabeplattform eHAD einzureichen.
Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des elektronischen Eingangs trägt der Bieter.
- Verfahrensablauf / Zuschlagskriterien
7.1 Verfahrensablauf Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen Prüfung durch den Auftraggeber unterzogen und gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Unterlagen nachgefordert (s. hierzu Ziff. 5.4 dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe). Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls erforderliche Aufklärungen schriftlich oder in Form von Aufklärungsgesprächen durchzuführen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag ohne Aufklärungen zu erteilen.
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7.2 Zuschlagskriterien
Einziges Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis des eingereichten Angebotes.
Für den Fall der Preisgleichheit zwischen dem erst- und dem zweitplatzierten Angebot behält sich der Auftraggeber einen Losentscheid vor.
- Zuschlag
Die Bindefrist läuft an dem in der Angebotserklärung (Anlage B.01) angegebenen Datum ab. Der Auftraggeber strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Teilnahme an dem Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.
- Datenschutzgrundverordnung (DSVGO)
Nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weist die Auftraggeber auf Folgendes hin:
• Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Auftraggeberin, zu erreichen unter den in Abschnitt 1 dieses Dokuments genannten Kontaktdaten.
• Etwaige in dem Eignungsbogen oder dem Angebot enthaltene personenbezogene Daten werden verarbeitet zum Zwecke der Durchführung des Offenen Verfahrens sowie einem sich möglicherweise anschließenden Vertragsverhältnis.
• Rechtliche Grundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
• Empfänger der Daten sind Mitarbeiter der Auftraggeberin sowie Mitarbeiter von beratenden Unternehmen.
• Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Durchführung des Verfahrens
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sowie einer sich etwaig anschließenden Vertragsdurchführung erforderlich ist, wobei etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten beachtet werden.
• Die betroffenen Personen haben unter Umständen Ansprüche auf Auskunft/ Berichtigung/ Löschung/ Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gemäß Art. 15 ff. DSGVO. Wenden Sie sich hierzu an die Auftraggeberin.
• Ferner haben die betroffenen Personen Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten.
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