[Seite 1]
Angebotserklärung zum Vertrag SbaD des Bieters/ der Bietergemeinschaft für Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen
Vergabevorgangsnummer 26FEI88335 Bezeichnung: Sicherungsleistungen von Flensburg bis Wrist-Dauenhof Strecken 1040, 1220, 1000 (PA1)
(Firma und Betriebssitz des Bieters)
Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 72 Masurenallee 33 47055 Duisburg
(Anschrift der beschaffenden Stelle)
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
Verbundenheit mit Ingenieurbüros Wir teilen mit, ob und inwieweit wir mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden (gesell- schaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaf- ten gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beteiligte(s) Ingenieurbüro(s):
- DB E&C
- my Rail
- PJL
Art der Verbundenheit: keine zu Nummer wirtschaftlich zu Nummer gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer
Verbundenheit mit anderen Sicherungsunternehmen Wir teilen mit, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschafts- rechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Art der Verbundenheit: keine Verbundenheit zu anderen Sicherungsunternehmen wirtschaftlich mit Unternehmen gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich mit Unternehmen siehe die gesonderte Erklärung (dem Angebot beigefügt)
208.1214V09 Angebotserklärung zum Vertrag SbaD Seite 1 Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 2]
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter https://www.deutschebahn.com/de/kon- zern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730 im Rahmen sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (ge- meinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftragnehmer be- halten sich die DB-Unternehmen die in Ziffer 5 des DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner be- zeichneten Konsequenzen vor..
oder
die aktuelle Fassung des Verhaltenskodex des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) (CoC-BME) (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initia- tive) oder des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) (https://bahnindust- rie.info/de/der-vdb/unternehmensethik) )mit Kommentar zum Code of Conduct (CoC-VDB) im Rah- men sämtlicher Geschäftsbeziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftraggeber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemeinsam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus diesem Kodex und dessen Einhal- tung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von die- sen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auf- tragnehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zustehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäfts- beziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des Kodex wird die Neufassung im Rahmen der Ge- schäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltensko- dex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, den eigenen Verhaltenskodex im Rahmen sämtlicher Geschäfts- beziehungen (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) mit dem Auftrag- geber oder einem mit diesem im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (gemein- sam: die DB-Unternehmen) einzuhalten. Aus dem eigenen Verhaltenskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für die DB-Unternehmen begründet und werden von diesen auch nicht akzeptiert. Die DB-Unternehmen verzichten dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus bestehenden Verträgen oder auf sonstige Rechte. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftrag- nehmer behalten sich die DB-Unternehmen vor, Schadenersatz zu verlangen und sonstige, ihnen zu- stehenden Rechte geltend zu machen, sowie, im Falle eines erheblichen Verstoßes, die Geschäftsbe- ziehung (einschließlich der in diesem Zusammenhang bestehenden Verträge) aus wichtigem Grund fristlos zu beenden. Im Falle einer Änderung des eigenen Verhaltenskodex wird die Neufassung im Rahmen der Geschäftsbeziehung nur mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien wirksam.Uns ist be- wusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Seite 2 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 3]
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Ver- haltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nach- unternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe angehören (https://www.deutschebahn.com/re- source/blob/4137590/c904549f0ef3e2b7de2ba982adcd915e/Merkblatt-Lieferanten-Risikogruppe- data.pdf) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfun- gen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – so- weit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen.
Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftrag- nehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
- Eigenerklärung des Auftragnehmers als Bieter / Bietergemeinschaft
2.1 Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
2.2 Wir erklären, dass das Unternehmen
keine schwere Verfehlung folgende schwere Verfehlung
begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§124 Abs.1 Nr. 3 GWB).
2.3 Wir erklären, dass wir
keine Kenntnis folgende Kenntnis
davon haben, dass
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechts- kräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
2.4 Wir erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichba- res gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2.5 Wir erklären, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
2.6 Wir erklären, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister
keine Eintragung nachfolgende Eintragung(en)
verzeichnet ist / sind.
Seite 3 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 4]
Darüber hinaus erklären wir, dass derzeit
kein Verfahren nachfolgende(s) Verfahren
anhängig ist / sind oder war(en), das / die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann / können.
2.7 Wir erklären, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
2.8 Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention
a) Wir erklären, dass wir in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Unzulässige wettbe- werbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtli- chen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten- , Gebiets-, und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Wir erklären, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich unsere Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
c) Eine kartellrechtliche Compliance-Organisation gemäß der Anlage 2.10 „EVB Kartellprävention“ ist vorhanden.
2.9 Wir erklären, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsver- trages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
2.10 Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Verga- beverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
2.11 Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorg- falt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, eu- ropäischer oder EU-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU- Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sankti- onsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktions- maßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf ei- ner der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaß- nahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außen- wirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
Seite 4 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 5]
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organi- sation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrich- tung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. han- delt. d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe ge- mäß § 47 SektVO.
- Präqualifikation und Leistung/Qualifikation Bahnübergangsposten
3.1 Präqualifikation
Wir sind für das Einkaufssegment Sicherungsleistungen bei der Deutschen Bahn AG in folgendem Verzeichnis präqualifiziert:
Verzeichnis I mindestens 12 Personale, davon 9 Sicherungsposten, 3 Sicherungsaufsichten, 2 Bediener, 1 Planer, 1 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 150 m feste Absperrung Verzeichnis II mindestens 30 Personale, davon 15 Sicherungsposten, 15 Sicherungsaufsichten, 10 Bediener, 3 Planer, 3 ATWS (mobiles Funkwarnsystem), 300 m feste Absperrung Verzeichnis III mindestens 60 Personale davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 Bediener, 5 Planer, 4000m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle, 300 m feste Absperrung
Sämtliche für die Präqualifikation für das Einkaufssegment Sicherungsleistungen erforderlichen Voraussetzun- gen liegen weiterhin unverändert vor.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Erklärung mit der Maßgabe, dass mindestens ein Mitglied der Gemeinschaft erklärt, das vorstehend benannte Verzeichnis selbständig zu erfüllen und in diesem präqualifiziert zu sein. Alle weiteren Mitglieder erklären, dass mindestens das PQ Verzeichnis I selbständig von ihnen erfüllt wird und sie in diesem präqualifiziert sind.
3.2 Leistung/Qualifikation Bahnübergangsposten
Wir bieten laut Angebot Leistungen für Bahnübergangsposten an. Bei angebotenen Leistungen für Bahnübergangsposten wird bestätigt, dass die eingesetzten Personale über gültige Befähigungen verfügen. Die Bahnübergangsposten sind Bestandteil des vorhandenen QM-Systems.
Seite 5 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 6]
ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung
- Allgemeine Erklärung zum Angebot
1.1 Bewerbungsbedingungen Die Bewerbungsbedingungen SbaD für die Vergabe haben wir beachtet.
1.2 Bindefrist An dieses Angebot und die jeweils als Anlage 5 eingereichten Nebenangebote halten wir uns bis zum 22.12.2026 gebunden.
1.3 Anlagen zur Angebotserklärung
Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Inhaltsverzeichnis Vergabeunterlagen“ mit Angebot einzu- reichenden Anlagen sowie die auf Grund unseres Angebots zusätzlich erforderlichen Anlagen beigefügt.
1.4 Leistungsverzeichnis
Sind für die Beschreibung Leistungsverzeichnis-Kurztexte und Leistungsverzeichnis-Bieterangaben ver- wendet, dann gelten für den Inhalt unseres Angebots der vom Auftraggeber verfasste gesamte Inhalt des zugehörigen, uns übermittelten Leistungsverzeichnis-Langtextes und unsere ergänzenden Angaben im Leistungsverzeichnis-Bieterangaben. Im Falle eines Änderungsvorschlags, Nebenangebots gilt dies, soweit sich aus unserer Leistungsbeschreibung zum Änderungsvorschlag, Nebenangebot und aus unserer Erklä- rung in Anlage 5 dieses Vordrucks nichts anderes ergibt. Auf dieser Grundlage haben wir die angegebenen Preise ermittelt.
- Angebot
2.1 Vergütung (§ 9 Vertrag)
Die angebotene Vergütung beträgt gesamt: € (Angebotssumme, netto) Sie enthält Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis.
Der AN gewährt auf alle Einheitspreise folgende Preisnachlässe ohne Bedingung:
2.2 Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Wir haben Änderungsvorschläge/Nebenangebote auf besonderer Anlage gemacht und deutlich ge- kennzeichnet. Für jedes Nebenangebot haben wir jeweils die Anlage 5 ausgefüllt und die Mindest- anforderungen gemäß den Bewerbungsbedingungen berücksichtigt.
Seite 6 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024
[Seite 7]
- Arbeitsgemeinschaften (§ 11 Vertrag)
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab: Kunden- Nr. Mitglied Leistungsanteil in % Funktion (kfm./techn. Federführung)
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
- Nachunternehmer (§14 Vertrag)
Folgende bauaffine Dienstleistungen werden an folgende Nachunternehmer vergeben:
Leistung Nachunternehmer
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Die vorstehenden Erklärungen/Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemein- schaftsmitglied.
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem für bauaffine Dienstleistungen vorgese- henen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
❑
Seite 7 26FEI88335 Gültig ab: 18.11.2024