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Leistungsbeschreibung VG-Nr. 2026 / 0562
Sicherheitstechnischer Dienst gem. Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(ASiG) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
(DGUV) Vorschrift 2
Ausgangssituation: Die Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) betreibt einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht zu gefährden. Alle Maßnahmen werden regelmäßig geprüft und ggf. angepasst. Die Unternehmerverantwortung wurde systematisch an die Führungskräfte delegiert. Hier sind regelmäßige stichprobenartige Kontrollen der Umsetzung der Unternehmerpflichten durch die Stabsstelle für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGU) vorzusehen. An der FH SWF wird die sicherheitstechnische Fachkunde durch eine Sicherheitsingenieurin (Leitung der Stabsstelle AGU) abgedeckt. Die Hochschule verfügt über 2 Brandschutzbeauftragte innerhalb der Stabsstelle AGU.
An den 5 Hochschulstandorten sind folgende Fachbereiche zu finden:
Hagen: Elektrotechnik und Informationstechnik und Technische Betriebswirtschaft Lüdenscheid: Elektrotechnik und Informationstechnik und Maschinenbau Iserlohn: Hochschulverwaltung, Informatik und Naturwissenschaften, Maschinenbau Meschede: Ingenieur und Wirtschaftswissenschaften Soest: Agrarwirtschaft, Bildungs- und Gesellschaftswissenschaften, Elektrische Energietechnik, Maschinenbau-Automatisierungstechnik Bibliothek an allen Standorten (ausgenommen Lüdenscheid)
Zu erbringende Leistungen und Leistungszeitraum
Um die sicherheitstechnische Betreuung der Hochschulangehörigen an allen Standorten der FH SWF zu gewährleisten, ist der zusätzliche Einsatz eines externen Dienstleisters erforderlich.
Ausführungsbeginn: 01.01.2027 Ausführungsende: 31.12.2027
Da nicht sichergestellt ist, dass die Stelle der FaSi in 2028 neu besetzt ist, ist Optional eine Vertragsverlängerung von maximal viermal um jeweils drei Monate vorgesehen.
Zu betreuende Hochschulstandorte: Soest und Meschede.
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Soest: Lübecker Ring 2 Soest; Versuchsgut Gerlingen, Marwicker Straße 3, Ense-Gerlingen; Versuchsgut Merklingsen, Im Südfeld 1, Welver-Merklingsen; Detmolder Straße 7, Arnsberger Straße 7
Meschede: Lindenstr. 53, Jahnstr. 23+25 Franz-Stahlmecke-Platz 1 Le-Puy-Straße 15
Vertretungsweise sind auch die Hochschulstandorte Hagen, Iserlohn und Lüdenscheid in die Betreuung mit einzubeziehen.
Iserlohn: Frauenstuhlweg. 31 Baarstr. 5
Hagen: Haldener Str. 182, Im Alten Holz 131
Lüdenscheid: Bahnhofsallee 5
Erstellung und Vorlage eines detaillierten Jahresberichtes: Dieser beinhaltet mindestens: Ausgangssituation, Projektrahmen, Kurzbeschreibung der Unternehmenssituation, Anzahl der durchgeführten Begehungen, Planungen und Ausblick, Zusammenfassung.
Leistungsposition sicherheitstechnischer Dienst:
Sicherheitstechnischer Dienst gem. ASiG und DGUV Vorschrift 2
Die Dienstleistung umfasst grundsätzlich das Aufgabenportfolio gem. § 6 ASiG, hier insbesondere folgende Schwerpunkte:
- Begehungen der Einrichtungen der Fachhochschule Südwestfalen: Begehungen erfolgen regelmäßig und werden unter den folgenden Gesichtspunkten durchgeführt: arbeitsplatzbezogen, arbeitsstättenbezogen, personenbezogen Kontrollbegehungen gem. ASiG Berücksichtigung der Gegebenheiten der Arbeitsstättenverordnung
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Erstellung und Übergabe von Berichten inkl. Maßnahmenkatalog zur Beseitigung et- waiger Mängel mit Angaben über Planungen für die Zukunft Beteiligung an vier ASA-Sitzungen im Jahr
- Beratungen / Unterstützungen: Beratung und Unterstützung bei der Ermittlung und Auswertung der gesetzlichen Anforderungen an die Hochschulstandorte und die Organisation hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit Regelmäßige Information der Stabsstelle AGU über bestehende und neue Anforderungen der Arbeitssicherheit Unterstützung der Träger*innen der Unternehmerverantwortung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen für Maschinen, Geräte, Bio- und Gefahrstoffe gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, § 4 Biostoffverordnung Beratung zu Gefahrstoffen, Brandschutz und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung Unterstützung bei behördlichen Begehungen und internen Audits Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln sowie Beratung zur Auswahl und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren Mitwirken bei der Erstellung von unterstützenden Arbeitsschutzunterlagen auf Anfrage
Anforderungen an den Bieter: Fachkunde gem. § 7 ASiG Der Auftragnehmer hat den Nachweis über die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG sowie DGUV Vorschrift 2 zu erbringen. Erfahrungen im Hochschulbereich Erfahrungen im Bereich Brandschutz
Weitere Anforderungen: Die Betreuung erfolgt ausschließlich in Absprache mit der FH SWF, Leitung der Stabsstelle AGU. Der FH SWF ist eine anzusprechende und feste Betreuungsperson sowie deren Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung zu benennen, die sowohl telefonisch als auch per Mail erreichbar ist. Der Qualifikationsnachweis der Betreuungsperson sowie deren Vertretung sind der FH SWF vorzulegen (einschl. entsprechender Ausbildungs- und Schulungsnachweise). Die FH SWF ist berechtigt, die genannte Betreuungsperson sowie die Vertretung abzulehnen, sofern die notwendigen fachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder andere wichtige Gründe gem. den zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512) vorliegen. Sämtliche Dokumentationsunterlagen sind auch der Stabsstelle AGU in digitaler Form zur Verfügung zu stellen schnelle Reaktionszeit - in dringenden Fällen, kurzfristige Terminwahrnehmung (max. 24 Stunden an Werktagen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit über sämtliche betriebliche Angelegenheiten Dritten gegenüber. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden seitens des Auftragnehmers eingehalten. Organisatorische Bedingungen Von der Einsatzzeit werden ca. 50 % vor Ort erbracht. Die übrige Zeit entfällt auf die Seite 3 von 4
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Vor- und Nachbereitung von Terminen und Onlineberatungen, Ausarbeitungen etc. in den Räumlichkeiten des Bieters. Die Bearbeitungszeit von Besuchsberichten darf einen Monat nicht überschreiten.
Hinweis zur Preisermittlung
Einsatzstunden pro Jahr: ca. 400 Die Fahrtzeiten zu allen Standorten sind nicht Bestandteil der Betreuungsstunden. Fahrtkosten zu den Standorten müssen in den Einzelpreisen enthalten sein. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Stundennachweis.
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