Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung einer Unterkunft in Penzberg

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
25.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
742363-2026
Verfahrensnummer
91c73da9-ed78-42f1-b4ff-f8d58bcfecbf

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Weilheim-Schongau schreibt Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg aus. Bei der Zuschlagserteilung zählen der Preis zu 40 Prozent und die Leistungsbewertung zu 60 Prozent. Die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen Penzberg

    Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in Penzberg

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 Abs. 2 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen Penzberg

Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Die Zuschlagserteilung erfolgt in einem gemischtwirtschaftlichen Verfahren. Die Zuschlagskriterien sind der Preis zu 40 % und einer Leistungsbewertung zu 60 % gemäß der Leistungsbeschreibung. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 400 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte gemäß folgender Berechnungsformel: (Geringster Preis / eigener Preis) x 400. Die Leistung des Bieters wird anhand von Leistungspunkten ermittelt. Es können maximal 600 Leistungspunkte erreicht werden. Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Bewertung des Organisationskonzepts. Insgesamt können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
600 %

Vergabeunterlagen

1 Datei laut Portal · Stand 25.09.2026
Vergabeunterlagen (mit Rücksendungsverpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe).zipSonstiges930 KB

Anforderungen

Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 Abs. 2 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 742363-2026

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