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B-04_Grundlagen Angebotskalkulation_VOEK 277-24_Los 1.xlsx

Sicherheitsdienstleistungen für Liegenschaften in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:04 (Europe/Berlin)

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Einmalleistungen

Vergabe Nr.: VOEK 277-24 Los 1Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 127797 BImA - Direktion Berlin - Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Einmalleistungen - Start-Up Phase
Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) gem. Pkt.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 1.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 3 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen) gem. §4  zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Schichtführung gem. Pkt.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 1.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen) gem. §4 zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Schrankendienst) gem. Pkt.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 1.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst gem. Pkt.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 1.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen) gem. §4 zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.

GL Schichtf.

Vergabe Nr.: VOEK 277-24 Los 1Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 127797 BImA - Direktion Berlin - Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Grundleistung - Schichtführung gem. Pkt. 4.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 2.1 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Voll sozialversicherungs- pflichtiges PersonalMinijobber
%€%€
1.LG*2/EG*3 spezifische Kosten
1.1Tariflicher Stundenlohn (TL)
1.2LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) gem. § 4
Summe LG/EG spezifische Kosten
2.Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
U2 Mutterschaftsaufwendungen
U3 Insolvenzgeldumlage
Gesetzliche Unfallversicherung
Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
3.auftragsbezogene Kosten
3.1Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten
Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter
Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Schulung und Einweisung
Zwischensumme 3.1
3.2Sonstige auftragsbezogene Kosten
Bekleidung und Ausrüstung
Fuhrparkkosten
Zwischensumme 3.2
Summe auftragsbezogene Kosten
4.Sonstige unternehmensbezogene Kosten
Schwerbehindertenabgabe
sonstige Verwaltungskosten
sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat)
Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten
5.Selbstkosten (∑ 1. - 4.)
6.Gewerbesteuer
7.Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00)
Höhe Aufschlag auf Tariflohn in %
Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen
Berechnung Zeitzuschläge
Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personalfür Minijobber
Zeit - ZuschlägeHöhe der Zuschläge in %Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze inkl.  Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt)Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt)
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.)  in % *1
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile  Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge)  gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt.
*1 Statistischer Wert für interne Zwecke
*2 LG = Lohngruppen
*3 EG =Entgeltgruppen

GL station. SD

Vergabe Nr.: VOEK 277-24 Los 1Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 127797 BImA - Direktion Berlin - Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Grundleistung - stationärer Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 2.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Voll sozialversicherungs- pflichtiges PersonalMinijobber
%€%€
1.LG*2/EG*3 spezifische Kosten
1.1Tariflicher Stundenlohn (TL)
1.2LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Summe LG/EG spezifische Kosten
2.Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
U2 Mutterschaftsaufwendungen
U3 Insolvenzgeldumlage
Gesetzliche Unfallversicherung
Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
3.auftragsbezogene Kosten
3.1Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten
Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter
Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Schulung und Einweisung
Zwischensumme 3.1
3.2Sonstige auftragsbezogene Kosten
Bekleidung und Ausrüstung
Fuhrparkkosten
Zwischensumme 3.2
Summe auftragsbezogene Kosten
4.Sonstige unternehmensbezogene Kosten
Schwerbehindertenabgabe
sonstige Verwaltungskosten
sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat)
Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten
5.Selbstkosten (∑ 1. - 4.)
6.Gewerbesteuer
7.Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00)
Höhe Aufschlag auf Tariflohn in %
Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen
Berechnung Zeitzuschläge
Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personalfür Minijobber
Zeit - ZuschlägeHöhe der Zuschläge in %Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze inkl.  Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt)Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt)
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.)  in % *1
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile  Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge)  gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt.
*1 Statistischer Wert für interne Zwecke
*2 LG = Lohngruppen
*3 EG =Entgeltgruppen

GL Mobiler SD.

Vergabe Nr.: VOEK 277-24 Los 1Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Anlage B-04 Grundlagen AngebotskalkulationUnnamed: 8
WE: 127797 BImA - Direktion Berlin - Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Grundleistung -  Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst gem. Pkt. 4.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 2.3 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Voll sozialversicherungs- pflichtiges PersonalMinijobber
%€%€
1.LG*2/EG*3 spezifische Kosten
1.1Tariflicher Stundenlohn (TL)
1.2LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) gem. § 4
Summe LG/EG spezifische Kosten
2.Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
U2 Mutterschaftsaufwendungen
U3 Insolvenzgeldumlage
Gesetzliche Unfallversicherung
Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
3.auftragsbezogene Kosten
3.1Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten
Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter
Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Schulung und Einweisung
Zwischensumme 3.1
3.2Sonstige auftragsbezogene Kosten
Bekleidung und Ausrüstung
Fuhrparkkosten
Zwischensumme 3.2
Summe auftragsbezogene Kosten
4.Sonstige unternehmensbezogene Kosten
Schwerbehindertenabgabe
sonstige Verwaltungskosten
sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat)
Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten
5.Selbstkosten (∑ 1. - 4.)
6.Gewerbesteuer
7.Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00)
Höhe Aufschlag auf Tariflohn in %
Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen
Berechnung Zeitzuschläge
Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personalfür Minijobber
Zeit - ZuschlägeHöhe der Zuschläge in %Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze inkl.  Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt)Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt)
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.)  in % *1
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile  Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge)  gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt.
*1 Statistischer Wert für interne Zwecke
*2 LG = Lohngruppen
*3 EG =  Entgeltgruppen

Bedarfsleistungen

Vergabe Nr.: VOEK 277-24 Los 1Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 127797 BImA - Direktion Berlin - Fasanenstraße 87/Jebensstraße 1 in 10623 Berlin
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Bedarfsleistungen   Bedarf gem. Pkt. 4 der Anlage C-01b_Ergänzende Vertragsbedingungen -
Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) gem. Pkt. 4.5.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.1 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 3 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen) gem. §4 zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Stationärer Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.5.2. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.2 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen ) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Mobiler Sicherheitsdienst - Revierdienst gem. Pkt. 4.5.3. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.3 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen ) gem. § 4 zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Interventionsdienst gem. Pkt. 4.5.5. der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.4 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 18.November 2025 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen ) gem. § 4 zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
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