B-04_Grundlagen Angebotskalkulation_VOEK 073-25.xlsx

Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 16:50 (Europe/Berlin)

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BundeslandTitel des TarifvertragsUnnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4LaufzeitAVEUnnamed: 7Tariftext für B-04
Baden-WürttembergLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg vom 11. November 2024, gültig ab 01. Januar 202501.01.2024 - 31.12.2025avDer Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.
BayernLohntarifvertrag Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15. Januar 2025 gültig ab 01.Januar 2025 bis 31. Dezember 202601.01.2025 - 31.12.2026av
Berlin/BrandenburgEntgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 20.November 2023 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
BremenLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Bremen vom 24. Januar 2024 gültig ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
HamburgLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vom 18. Januar 2024 gültig ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
HessenEntgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 8. November 2024 gültig mit Wirkung vom 1. Januar 202501.01.2024 - 31.12.2025av
Meckl.-VorpommernEntgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 09.02.2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
NiedersachsenLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 27. November 2023 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025
NRWLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 2025 gültig mit Wirkung ab 1. April 202501.04.2025 - 31.12.2026av
Rheinland PfalzTarifvertrag vom 25. Januar 2024 für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gültig mit Wirkung vom 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
SaarlandTarifvertrag vom 25. Januar 2024 für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gültig mit Wirkung vom 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
SachsenTarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 18. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025
Sachsen-AnhaltEntgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 16. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av
Schlesw.-HolsteinLohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 31. Juli 202401.01.2024 - 31.12.2026av
ThüringenTarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen vom 11. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 202401.01.2024 - 31.12.2025av

GL station. SD

Vergabe Nr.: 073-25Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Grundleistung - stationärer Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 2.1 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:§ 3 EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Voll sozialversicherungs- pflichtiges PersonalMinijobber
%€%€
1.LG*2/EG*3 spezifische Kosten
1.1Tariflicher Stundenlohn (TL)
1.2LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Summe LG/EG spezifische Kosten
2.Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
U2 Mutterschaftsaufwendungen
U3 Insolvenzgeldumlage
Gesetzliche Unfallversicherung
Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
3.auftragsbezogene Kosten
3.1Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten
Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter
Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Schulung und Einweisung
Zwischensumme 3.1
3.2Sonstige auftragsbezogene Kosten
Bekleidung und Ausrüstung
Fuhrparkkosten
Zwischensumme 3.2
Summe auftragsbezogene Kosten
4.Sonstige unternehmensbezogene Kosten
Schwerbehindertenabgabe
sonstige Verwaltungskosten
sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat)
Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten
5.Selbstkosten (∑ 1. - 4.)
6.Gewerbesteuer
7.Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00)
Höhe Aufschlag auf Tariflohn in %
Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen
Berechnung Zeitzuschläge
Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personalfür Minijobber
Zeit - ZuschlägeHöhe der Zuschläge in %Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze inkl.  Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt)Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt)
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.)  in % *1
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile  Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge)  gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt.
*1 Statistischer Wert für interne Zwecke
*2 LG = Lohngruppen
*3 EG =Entgeltgruppen

BL mobiler SD

Vergabe Nr.: 073-25Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Anlage B-04 Grundlagen AngebotskalkulationUnnamed: 8
WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Bedarfsleistung - mobiler Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.3.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.4 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:§ 3 EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Voll sozialversicherungs- pflichtiges PersonalMinijobber
%€%€
1.LG*2/EG*3 spezifische Kosten
1.1Tariflicher Stundenlohn (TL)
1.2LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Summe LG/EG spezifische Kosten
2.Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag)
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
U2 Mutterschaftsaufwendungen
U3 Insolvenzgeldumlage
Gesetzliche Unfallversicherung
Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen
Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
3.auftragsbezogene Kosten
3.1Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten
Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge
Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter
Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten
Schulung und Einweisung
Zwischensumme 3.1
3.2Sonstige auftragsbezogene Kosten
Bekleidung und Ausrüstung
Fuhrparkkosten
Zwischensumme 3.2
Summe auftragsbezogene Kosten
4.Sonstige unternehmensbezogene Kosten
Schwerbehindertenabgabe
sonstige Verwaltungskosten
sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat)
Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten
5.Selbstkosten (∑ 1. - 4.)
6.Gewerbesteuer
7.Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten
Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00)
Höhe Aufschlag auf Tariflohn in %
Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen
Berechnung Zeitzuschläge
Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personalfür Minijobber
Zeit - ZuschlägeHöhe der Zuschläge in %Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze inkl.  Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt)Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in %Höhe Zuschläge in EURStundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt)
Nachtzuschlag
Sonntagszuschlag
Feiertagszuschlag
Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag
Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.)  in % *1
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet.
Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile  Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge)  gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt.
*1 Statistischer Wert für interne Zwecke
*2 LG = Lohngruppen
*3 EG =  Entgeltgruppen

Bedarfsleistung.

Vergabe Nr.: 073-25Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation
WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung
Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen.
Bedarfsleistungen   Bedarf gem. Pkt. 4 der Anlage C-01b_Ergänzende Vertragsbedingungen -
Interventionsdienst gem. Pkt. 4.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.3 des Preisblattes (Anlage B-02)
Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen.Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026
Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen:§ 3 EG 2 ab 01.01.2027
unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge)
Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn  [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen ) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt:
Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt:
Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerunde
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