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| Bundesland | Titel des Tarifvertrags | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Laufzeit | AVE | Unnamed: 7 | Tariftext für B-04 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg vom 11. November 2024, gültig ab 01. Januar 2025 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen. | ||||
| Bayern | Lohntarifvertrag Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15. Januar 2025 gültig ab 01.Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 | 01.01.2025 - 31.12.2026 | av | |||||
| Berlin/Brandenburg | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 20.November 2023 gültig mir Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Bremen | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Bremen vom 24. Januar 2024 gültig ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Hamburg | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hamburg vom 18. Januar 2024 gültig ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Hessen | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Hessen vom 8. November 2024 gültig mit Wirkung vom 1. Januar 2025 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Meckl.-Vorpommern | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 09.02.2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Niedersachsen | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 27. November 2023 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | ||||||
| NRW | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 2025 gültig mit Wirkung ab 1. April 2025 | 01.04.2025 - 31.12.2026 | av | |||||
| Rheinland Pfalz | Tarifvertrag vom 25. Januar 2024 für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gültig mit Wirkung vom 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Saarland | Tarifvertrag vom 25. Januar 2024 für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gültig mit Wirkung vom 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Sachsen | Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen vom 18. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | ||||||
| Sachsen-Anhalt | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 16. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av | |||||
| Schlesw.-Holstein | Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 31. Juli 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2026 | av | |||||
| Thüringen | Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen vom 11. Januar 2024 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2024 | 01.01.2024 - 31.12.2025 | av |
GL station. SD
| Vergabe Nr.: 073-25 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg | ||||||||
| Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung | ||||||||
| Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen. | ||||||||
| Grundleistung - stationärer Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 2.1 des Preisblattes (Anlage B-02) | ||||||||
| Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen. | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026 | |||||||
| Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen: | § 3 EG 2 ab 01.01.2027 | |||||||
| unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) | ||||||||
| Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde: | ||||||||
| Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personal | Minijobber | |||||||
| % | € | % | € | |||||
| 1. | LG*2/EG*3 spezifische Kosten | |||||||
| 1.1 | Tariflicher Stundenlohn (TL) | |||||||
| 1.2 | LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) | |||||||
| Summe LG/EG spezifische Kosten | ||||||||
| 2. | Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen | |||||||
| Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) | ||||||||
| Rentenversicherung | ||||||||
| Arbeitslosenversicherung | ||||||||
| Pflegeversicherung | ||||||||
| U2 Mutterschaftsaufwendungen | ||||||||
| U3 Insolvenzgeldumlage | ||||||||
| Gesetzliche Unfallversicherung | ||||||||
| Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen | ||||||||
| Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge | ||||||||
| 3. | auftragsbezogene Kosten | |||||||
| 3.1 | Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten | |||||||
| Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge | ||||||||
| Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter | ||||||||
| Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | ||||||||
| Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | ||||||||
| Schulung und Einweisung | ||||||||
| Zwischensumme 3.1 | ||||||||
| 3.2 | Sonstige auftragsbezogene Kosten | |||||||
| Bekleidung und Ausrüstung | ||||||||
| Fuhrparkkosten | ||||||||
| Zwischensumme 3.2 | ||||||||
| Summe auftragsbezogene Kosten | ||||||||
| 4. | Sonstige unternehmensbezogene Kosten | |||||||
| Schwerbehindertenabgabe | ||||||||
| sonstige Verwaltungskosten | ||||||||
| sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat) | ||||||||
| Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten | ||||||||
| 5. | Selbstkosten (∑ 1. - 4.) | |||||||
| 6. | Gewerbesteuer | |||||||
| 7. | Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten | |||||||
| Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00) | ||||||||
| Höhe Aufschlag auf Tariflohn in % | ||||||||
| Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen | ||||||||
| Berechnung Zeitzuschläge | ||||||||
| Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personal | für Minijobber | |||||||
| Zeit - Zuschläge | Höhe der Zuschläge in % | Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in % | Höhe Zuschläge in EUR | Stundenverrechnungs-sätze inkl. Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt) | Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in % | Höhe Zuschläge in EUR | Stundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt) | |
| Nachtzuschlag | ||||||||
| Sonntagszuschlag | ||||||||
| Feiertagszuschlag | ||||||||
| Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag | ||||||||
| Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag | ||||||||
| Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.) in % *1 | ||||||||
| Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. | ||||||||
| Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge) gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt. | ||||||||
| *1 Statistischer Wert für interne Zwecke | ||||||||
| *2 LG = Lohngruppen | ||||||||
| *3 EG = | Entgeltgruppen |
BL mobiler SD
| Vergabe Nr.: 073-25 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation | Unnamed: 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg | ||||||||
| Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung | ||||||||
| Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen. | ||||||||
| Bedarfsleistung - mobiler Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.3.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.4 des Preisblattes (Anlage B-02) | ||||||||
| Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen. | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026 | |||||||
| Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen: | § 3 EG 2 ab 01.01.2027 | |||||||
| unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) | ||||||||
| Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde: | ||||||||
| Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personal | Minijobber | |||||||
| % | € | % | € | |||||
| 1. | LG*2/EG*3 spezifische Kosten | |||||||
| 1.1 | Tariflicher Stundenlohn (TL) | |||||||
| 1.2 | LG/EG spezifische tarifliche Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) | |||||||
| Summe LG/EG spezifische Kosten | ||||||||
| 2. | Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen | |||||||
| Krankenversicherung (Beitragssatz + Zusatzbeitrag) | ||||||||
| Rentenversicherung | ||||||||
| Arbeitslosenversicherung | ||||||||
| Pflegeversicherung | ||||||||
| U2 Mutterschaftsaufwendungen | ||||||||
| U3 Insolvenzgeldumlage | ||||||||
| Gesetzliche Unfallversicherung | ||||||||
| Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge für LG/EG spezifischen Stundenlohn und Zulagen | ||||||||
| Zwischensumme LG/EG spezifische Kosten und Summe Arbeitgeber-Pflichtbeiträge | ||||||||
| 3. | auftragsbezogene Kosten | |||||||
| 3.1 | Zusätzliche auftragsbezogene Personalnebenkosten | |||||||
| Sonstige direkte Lohnkosten (Bsp. Entgeltfortzahlung: Feiertage, Urlaub, Krankheit, Benefits, Zusatzleistungen ) inkl. Arbeitgeber-Pflichtbeiträge | ||||||||
| Löhne für Aufsichten / Vorarbeiter | ||||||||
| Gehälter Kaufmännische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | ||||||||
| Gehälter Technische Angestellte, inkl. Lohnfolgekosten | ||||||||
| Schulung und Einweisung | ||||||||
| Zwischensumme 3.1 | ||||||||
| 3.2 | Sonstige auftragsbezogene Kosten | |||||||
| Bekleidung und Ausrüstung | ||||||||
| Fuhrparkkosten | ||||||||
| Zwischensumme 3.2 | ||||||||
| Summe auftragsbezogene Kosten | ||||||||
| 4. | Sonstige unternehmensbezogene Kosten | |||||||
| Schwerbehindertenabgabe | ||||||||
| sonstige Verwaltungskosten | ||||||||
| sonstige Betriebskosten (z. B. Betriebsrat) | ||||||||
| Summe Sonstige unternehmensbezogene Kosten | ||||||||
| 5. | Selbstkosten (∑ 1. - 4.) | |||||||
| 6. | Gewerbesteuer | |||||||
| 7. | Wagnis- / Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten | |||||||
| Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑ 5.00 - 7.00) | ||||||||
| Höhe Aufschlag auf Tariflohn in % | ||||||||
| Sofern Positionen für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes nicht relevant sind, sind diese mit "0,00" auszufüllen | ||||||||
| Berechnung Zeitzuschläge | ||||||||
| Voll sozialversicherungs- pflichtiges Personal | für Minijobber | |||||||
| Zeit - Zuschläge | Höhe der Zuschläge in % | Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in % | Höhe Zuschläge in EUR | Stundenverrechnungs-sätze inkl. Zuschläge in EUR (Übertrag ins Preisblatt) | Höhe der Zuschläge anteilig Lohn- und Lohn-nebenkosten in % | Höhe Zuschläge in EUR | Stundenverrechnungs-sätze mit Zuschlägen in EUR (Übertrag ins Preisblatt) | |
| Nachtzuschlag | ||||||||
| Sonntagszuschlag | ||||||||
| Feiertagszuschlag | ||||||||
| Sonntagzuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag | ||||||||
| Feiertagszuschlag u. zusätzl. Nachtzuschlag | ||||||||
| Kostenanteil für Entgeltanpassung durch die AG (∑ Ziff. 1.+ 2.) in % *1 | ||||||||
| Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. | ||||||||
| Bei Entgeltanpassungen werden die flexiblen Kostenanteile Pos.1 (tarifbezogene Kosten) und Pos. 2 (Arbeitgeber-Pflichtbeiträge) gem. Anlage C-01b Pos. 9 berücksichtigt. | ||||||||
| *1 Statistischer Wert für interne Zwecke | ||||||||
| *2 LG = Lohngruppen | ||||||||
| *3 EG = Entgeltgruppen |
Bedarfsleistung.
| Vergabe Nr.: 073-25 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation |
|---|---|---|---|---|---|
| WE: 113315 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Otto-von-Gericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg | |||||
| Grundlagen der Angebotskalkulation / Grundlagen für die Berechnung der Preisanpassung bei Tariferhöhung | |||||
| Felder dieser Farbe sind zwingend auszufüllen. | |||||
| Bedarfsleistungen Bedarf gem. Pkt. 4 der Anlage C-01b_Ergänzende Vertragsbedingungen - | |||||
| Interventionsdienst gem. Pkt. 4.3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) i. V. m. der lfd. Nr. 3.3 des Preisblattes (Anlage B-02) | |||||
| Der Angebotskalkulation sind mindestens die Tarifentgelte des 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist am Ort der Leistungserbringung zwischen den Tarifparteien geschlossene Tarifvertrags zugrunde zu legen. Es kommt nicht darauf an, ob der Tarifvertrag bereits für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Änderungen der vereinbarten Tarifentgelte, die bis zum Leistungsbeginn noch eintreten werden, sind einzukalkulieren. Ist zum Zeitpunkt 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder infolge Kündigung ausgelaufen und ein neuer Tarifvertrag noch nicht abgeschlossen, ist mindestens mit den Tarifen des zuletzt ausgelaufenen Tarifvertrags zu kalkulieren . Es ist nicht erforderlich, eine Mischkalkulation im Hinblick auf künftige nach dem Stichtag eintretende Tarifänderungen vorzunehmen. | Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2025 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2026 | ||||
| Bei der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit mindestens folgende Lohngruppe zugrunde zu legen: | § 3 EG 2 ab 01.01.2027 | ||||
| unter vollständiger Berücksichtigung aller tariflich vorgeschriebenen Zulagen (ohne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) | |||||
| Falls vom Vorgenannten abweichend - der Kalkulation meines Angebotes liegt folgende höherwertigere Lohngruppe für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit zugrunde: | |||||
| Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenlohn [EUR] (zzgl. ggf. notwendiger tariflicher Zulagen ) zugrunde gelegt: | |||||
| Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Stundenverrechnungssatz [EUR] (ohne Zuschläge, keine Mischkalkulation) zugrunde gelegt: | |||||
| Der Angebotskalkulation ist für Sicherheitsmitarbeiter mit o. g. Tätigkeit folgender Lohnkostenanteil [%] zugrunde gelegt: | |||||
| Die Angaben zur Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes werden bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit der Preise zur Aufklärung herangezogen. Das Rechenergebnis wird auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerunde |