B-02_Preisblatt_VOEK 073-25.xlsx

Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 16:50 (Europe/Berlin)

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Anlage_B-02_Preisblatt

Anlage_B-02 Preisblatt - SicherheitsdienstleistungenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Vergabe-Nr.: VOEK 073-25Unnamed: 12
WE: 113315: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Magdeburg Otto-von-Guericke-Str. 4 in 39104 Magdeburg
Vom Bieter sind alle Felder dieser Farbe zwingend auszufüllen
1. EINMALLEISTUNGEN
lfd. Nr.LeistungPauschalpreis (netto) in EURNettopreis in EUR
abcd=c
1.11. Kick-Off Besprechung nach Zuschlagserteilung (ca. 2h) gem. Pkt. 3.2 der  Anlage C-02 (LB)
1.22. Kick-Off Besprechung ca. 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn (ca. 2h) gem. Pkt. 3.2 der  Anlage C-02 (LB)
Summe Einmalleistungen 1.1 - 1.2 in EUR netto
2. GRUNDLEISTUNGEN
GRUNDLEISTUNGEN nach SVS*4
lfd. Nr.BesetzungZeiten für Stundenverrechnungs- sätze ZuschlägeTage pro Jahr*2Beginn UhrzeitEnde UhrzeitUhrzeit Std./Tag mit FormelStd/Taggeplante Stunden p.a.*1geplante Stunden mtl.*1Stundenver-rechnungssatz (netto) in EURNettopreis in EUR jährlichNettopreis in EUR monatlich
abcdefgh = b * d * gi = h / 12jk = h * jl = i * j
Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangsdienst sowie und Kontroll- Alarmdienst) - gem. Pkt. 4.2 der Anlage C-02 (LB)
2.1Empfangsdienst, gem. Anlage C-02 LB Pkt. 4.2.2.1 •\t in Einfachbesetzung •\t Montag bis Freitag (exkl. gesetzlicher Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres) •\t in der Zeit von 05:00 – 22:00 Uhr
1Montag bis Freitag/ zusätzl. Nachtzuschlag25305:00:0006:00:001:00:00125321.08
1Montag bis Freitag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag25306:00:0022:00:0016:00:00164048337.33
Zwischensumme in EUR netto
Kontroll- und Alarmdienst (abgehend und ankommend in der Empfangsloge),  gem. Anlage C-02 LB Pkt. 4.2.2.2 •\t in Einfachbesetzung •\t Montag bis Freitag (exkl. gesetzlicher Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres) • \tin der Zeit von 22:00 – 05:00 Uhr •\t Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12. eines jeden Jahres) •\t durchgehend von 00:00 – 00:00 Uhr
1Montag bis Freitag/ zusätzl. Nachtzuschlag25322:00:0005:00:007:00:0071771147.58
1Samstag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag5006:00:0022:00:0016:00:001680066.67
1Samstag/ zusätzl. Nachtzuschlag5022:00:0006:00:008:00:00840033.33
1Sonntag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag4706:00:0022:00:0016:00:001675262.67
1Sonntag/ zusätzl. Nachtzuschlag4722:00:0006:00:008:00:00837631.33
1Feiertag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag1306:00:0022:00:0016:00:001620817.33
1Feiertag/ zusätzl. Nachtzuschlag1322:00:0006:00:008:00:0081048.67
124.12. + 31.12. Tagdienst ohne Nachtzuschlag206:00:0014:00:008:00:008161.33
124.12. + 31.12./ Feiertag, Tagdienst ohne Nachtzuschlag214:00:0022:00:008:00:008161.33
124.12. + 31.12. Feiertag/ zusätzl. Nachtzuschlag222:00:0006:00:008:00:008161.33
Zwischensumme in EUR netto
Summe Grundleistungen 2.1 in EUR netto
3. BEDARFSLEISTUNGEN
Bedarfsleistungen gem. Pkt. 4.3 der Anlage C-02 (LB) bzw.  gem. Pkt. 4 der Anlage C-06_Weitere zusätzliche Vertragsbedingungen*3
lfd. Nr.LeistungspositionNettopreis in EUR jährlichNettopreis in EUR monatlich
abcd = c / 12
3.1Pauschale für die Notruf-Service-Leitstelle (NSL) gem. Pkt. 4.3.1 der Anlage C-02 (LB)
3.2Pauschale für die Vorhaltung des Interventionsdienstes gem. Pkt. 4.3.2 der Anlage C-02 (LB)
Zwischensumme 3.1- 3.2  in EUR netto
lfd. Nr.Leistungunterstellte Stunden pro Jahr*1Stundenver-rechnungssatz ohne Zuschläge (netto) in EURunterstellte Kosten pro Jahr (netto) in EURNettopreis in EUR monatlich
abcde = c * dd = c / 12
3.3Interventionsdienst gem. Pkt. 4.3.3 der Anlage C-02 (LB) Tagdienst (ohne Zeitzuschläge)50
Zwischensumme 3.3  in EUR netto
lfd. Nr.BesetzungZeiten für Stundenverrechnungs- sätze ZuschlägeTage pro Jahr*2Beginn UhrzeitEnde UhrzeitUhrzeit Std./Tag mit FormelStd/Taggeplante Stunden p.a.*1geplante Stunden mtl.*1Stundenver-rechnungssatz (netto) in EURNettopreis in EUR jährlichNettopreis in EUR monatlich
abcdefgh = b * d * gi = h / 12jk = h * jl = i * j
Mobiler Sicherheitsdienst gem. Pkt. 4.3.4 der Anlage C-02 (LB)
3.4•\t In Einfachbesetzung •\t Montag bis Freitag (exkl. gesetzlicher Feiertage, exkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres) o\t   zwei Kontrollgänge nachts (genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung) o\t   ein Kontrollgang dauert i.d.R. jeweils mind. 30 min •\t Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12. eines jeden Jahres) o\t   zwei Kontrollgänge tagsüber und nachts (genaue Kontrollzeiten gem. Dienstanweisung o\t   ein Kontrollgang dauert i.d.R. jeweils mind. 30 min
1Montag bis Samstag/ zusätzl. Nachtzuschlag3050:00:00130525.42
1Samstag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag500:00:001504.17
1Sonntag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag470:00:001473.92
1Sonntag/ zusätzl. Nachtzuschlag470:00:001473.92
1Feiertag/ Tagdienst ohne Nachtzuschlag130:00:001131.08
1Feiertag/ zusätzl. Nachtzuschlag130:00:001131.08
Zwischensumme 3.4  in EUR netto
Summe Bedarfsleistungen 3.1 - 3.4 in EUR netto, rein zu Wertungszwecken
Summe Einmal-, Grund- und Bedarfsleistungen in EUR netto, rein zu Wertungszwecken
*1 Die dargestellte Anzahl an Stunden dient ausschließlich der Wertung; die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich abgenommenen Leistungen auf Nachweis.
*2 Die dargestellte Anzahl an Tagen dient ausschließlich der Wertung; die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich abgenommenen Leistungen auf Nachweis.
*3 Auf die Beauftragung und Vergütung der abgefragten Bedarfspositionen besteht kein Anspruch. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich lediglich um Schätzwerte zu Wertungszwecken.
*4 Für die Vergleichbarkeit der SVS Kalkulation sind die SVS des Voll-sozialversicherungspflichtigen Personals aus der Anlage B-04 Grundlagen Angebotskalkulation anzugeben.
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