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Dataport AöR Dataport AöR Billstraße 82 D-20539 Hamburg Objektsicherheit
- RS 62 - Objektsicherheit Billstraße 82 dataportsicherheitsueberpruefungen@dataport.de
20539 Hamburg
Betr.: Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung (Extern)
Bezug: Zuverlässigkeit nach § 34 Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜGG) Auszufüllen von allen zu überprüfenden Personen. Sie können diese Vorlage am PC ausfüllen. Falls nicht, bitte schreiben Sie in Druckbuchstaben und leserlich.
Personenbezogene Daten:
*Name: *Vorname:
*ggf. frühere Namen: (Geburtsname, frühere Ehenamen / z.B. geb. Muster, gesch. Muster) *Geschlecht : männlich weiblich divers
*Geburtsdatum: *Geburtsort:
*im Bundesland: *Land:
*Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit, auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten mit Nachweisen. (Pass, Personalausweis, Aufenthaltstitel)
**Telefon: **E-Mail-Adresse:
*jetzige Anschrift: (Straße / Nr. / PLZ / Wohnort / Bundesland)
*Polizeilich ununterbrochen gemeldet in Deutschland seit:
(z.B. seit Geburt, wenn Sie schon immer in Deutschland gelebt haben)
*Postalische Anschriften der letzten 5 Jahre (Straße / Nr. / PLZ /Wohnort / Bundesland) (ggf. Angabe von Zweitwohnungen – bitte mit „Zweitwohnung“ kennzeichnen) Von: Bis:
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Sie sind tätig für:
*Firma:
*Ansprechpartner:
*Anschrift (Straße / Nr. PLZ / Ort / Bundesland):
*Telefon: *E-Mail-Adresse:
Name der beauftragenden Firma: *Nur bei Nachunternehmerschaft
*Anfragenummer: A -
*Vorgesehene Tätigkeit bei Dataport:
**Name Ansprechpartner/In Auftraggeber/In bei Dataport: (Vor- und Nachname. Diese Person wird informiert sobald Ihre Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist.)
*Anhängige und abgeschlossene Strafverfahren im In- und Ausland, einschließlich Ermittlungsverfahren sowie Disziplinarverfahren.
Einwilligungserklärung Ich habe das Infoblatt zur Sicherheitsüberprüfung nach §34 HmbSÜGG zur Kenntnis genommen. Mit einer Sicherheitsüberprüfung bin ich einverstanden, und willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein.
. den Unterschrift____________________________
*Pflichtfeld ** für Nachfragen erwünscht
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Infoblatt zur Sicherheitsüberprüfung nach §34 Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HmbSÜGG)
Warum werden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt (Zweck der Datenerhebung)? Grundlage für die Sicherheitsüberprüfungen sind § 15 (4) des Dataport-Staatsvertrages sowie die Bestimmung Dataports zum „sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereich“ durch den Hamburger Senat (§ 1 (1) lit. b Verordnung zur Bestimmung sicherheitsempfindlicher öffentlicher Bereiche für Sicherheitsüberprüfungen), durch die alle für oder bei Dataport tätigen Personen gemäß § 34 (1) i.V.m. § 2 (1) und § 1 Abs. 3 Nr. 4 HmbSÜGG sicherheitsüberprüft werden müssen. Ihre Angaben sind freiwillig. Ohne diese Angaben kann eine Sicherheitsüberprüfung nicht durchgeführt werden. Die erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung ist jedoch Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit bei bzw. für Dataport.
Wer muss wann sicherheitsüberprüft werden? Alle für Dataport tätigen Personen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit sicherheitsüberprüft werden. Die Sicherheitsüberprüfung ist i. d. R. alle 5 Jahre zu wiederholen. Bei Dataport- Beschäftigten beträgt die Frist fünf Jahre, bei Beschäftigten von Fremdfirmen drei Jahre.
Welche Daten werden bei Dataport als zuständiger Stelle elektronisch verarbeitet? Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 und § 13 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und 5 bis 7 HmbgSÜGG werden folgende Daten verarbeitet: Kontaktdaten wie angegeben, Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten mit Nachweisen, Wohnsitze und Aufenthalte (länger als zwei Monate) der letzten 5 Jahre, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und deren oder dessen Anschrift und Erreichbarkeit. Als Nachweis für die gemachten Angaben, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Personalausweises. Alle nicht benötigten personenbezogenen Daten sind unkenntlich zu machen. Die Kopie des Personalausweises wird nach abgeschlossener SÜ vernichtet. Wer erhält die Daten (Datenübermittlung)? Was wird bei der Sicherheitsüberprüfung abgefragt? Bei der Sicherheitsüberprüfung werden die Daten an die Landeskriminalämter der Bundesländer weitergegeben, in denen die zu überprüfende Person in den letzten fünf Jahren wohnhaft war. Die Landeskriminalämter prüfen, ob Erkenntnisse über Strafverfahren, strafrechtliche Ermittlungsverfahren und sonstige sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen, vorliegen. Das Ergebnis wird Dataport mitgeteilt.
Wann werden die Daten bei Dataport als zuständiger Stelle gelöscht? Die Daten und die Unterlagen werden grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ausscheiden der Personen aus der Tätigkeit bei Dataport gelöscht bzw. vernichtet. Wie veranlasse ich Sicherheitsüberprüfungen und wie lange dauern sie? Neueinzustellende erhalten das Formular für die Sicherheitsüberprüfung durch die Personalstelle, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen durch den Einkauf oder der zuständigen Fachabteilung. Das Formular, vollständig und gut lesbar auszufüllen und unterschrieben inkl. Kopie des Ausweisdokumentes an die im Antrag angegebene Dataport- Adresse zu schicken. Aus Gründen des Datenschutzes sollte der Versand postalisch erfolgen. Insgesamt kann die Sicherheitsüberprüfung bis zu 6 Wochen dauern.
Wen kann ich bei Rückfragen ansprechen? Für Rückfragen steht Ihnen von Dataport, Frau Swantje Fard (040/42846-2660) und Frau Asena Cöloglu (Telefon: 040/42846-4161) zur Verfügung.
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E-Mail: dataportsicherheitsueberpruefungen@dataport.de
Insbesondere, wenn Sie aufgrund eventueller Ergebnisse unsicher sind, sprechen Sie uns gerne im Vorfeld an.
Kontaktdaten der für Sicherheitsüberprüfungen zuständigen Stelle: Dataport AöR RS 62 - Objektsicherheit Billstrasse 82 20539 Hamburg dataportsicherheitsueberpruefungen@dataport.de
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen gem. DSGVO: Dataport AöR Der Vorstand Altenholzer Str. 10 – 14 24161 Altenholz
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: dataportdatenschutzbeauftragter@dataport.de
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