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Sicherheitsdienstleistungen Dresden (22/FI-AD/2026) Ergänzende Informationen Nr. 1 (90)
Ergänzende Informationen Nr. 1 vom 24.03.2026
| Lfd. Nr. | Dokument, Ziffer | Frage | Antwort | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| I | 70_Leistungsbeschreibung | ||||||||||
| 1 | Qualifikation | Wir haben in der Leistungsbeschreibung keine Grundanforderungen bzgl. der Mindestqualifikation des Wachpersonals gefunden? Gehen wir dann davon aus, dass eine Unterrichtung gem. §34a GewO ausreichend ist? | Das ist korrekt. Eine Unterrichtung gem. §34a GewO ist mindestens ausreichend. | ||||||||
| II | Sonstiges | ||||||||||
| 1 | Preis | Wie gehen Sie mit tariflichen Preisanpassungen um? Kann bereits zum 01.01.2027 der neue Tariflohn geltend gemacht werden? | Es ist mit den Preisen zu Beginn der Leistungsausführung am 01.07.2026 zu kalkulieren. Darüber hinaus ist eine Preisanpassung nach den Regelungen der Ziffern 4.3 und 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit möglich. |
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