90_Ergänzende Informationen Nr. 3 vom 15.04.2026.pdf

Sicherheitsdienstleistungen für den Standort Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 21:12 (Europe/Berlin)

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Sicherheitsdienstleistungen Dresden (22/FI-AD/2026) Ergänzende Informationen Nr. 3 (90)

Ergänzende Informationen Nr. 3 vom 15.04.2026

Lfd. Nr.Dokument, ZifferFrageAntwort
I70_Leistungsbeschreibung
1QualifikationWir haben in der Leistungsbeschreibung keine Grundanforderungen bzgl. der Mindestqualifikation des Wachpersonals gefunden? Gehen wir dann davon aus, dass eine Unterrichtung gem. §34a GewO ausreichend ist?Das ist korrekt. Eine Unterrichtung gem. §34a GewO ist mindestens ausreichend.
IISonstiges
1PreisWie gehen Sie mit tariflichen Preisanpassungen um? Kann bereits zum 01.01.2027 der neue Tariflohn geltend gemacht werden?Es ist mit den Preisen zu Beginn der Leistungsausführung am 01.07.2026 zu kalkulieren. Darüber hinaus ist eine Preisanpassung nach den Regelungen der Ziffern 4.3 und 4.4 der Besonderen Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit möglich.
IIIPersonal- und Qualitätskonzept
1Frage 3 – PersonaleinsatzKönnten Sie bitte mitteilen, wie viele Mitarbeitende während der Bewachungszeit eingesetzt werden sollen?In der Vergangenheit war je Schicht jeweils eine Wachperson im Objekt im Einsatz. Erwartet wird in diesem Zusammenhang die Erfüllung von Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen, nämlich bei Einsatz von stets „sach- und fachkundigem Personal“, „die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in jeder Hinsicht“.

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Sicherheitsdienstleistungen Dresden (22/FI-AD/2026) Ergänzende Informationen Nr. 3 (90)

2Frage 5 – ReaktionszeitWir bitten um eine Konkretisierung des Begriffs „Reaktionszeit“. Bedeutet dies, dass im Bedarfsfall innerhalb von 30 Minuten ein neuer Mitarbeitender am Objekt eintreffen muss?Durch die Beantwortung dieser Frage gibt der Auftragnehmer seine spezifische Leistungsfähigkeit an, unvorhersehbare Ausfälle zu kompensieren. Soweit der Auftragnehmer den Inhalt der Auswahloption „weniger, gleich 30 Minuten“ behauptet, wird das von der Auftraggeberin begrüßt und während der Zeit der Leistungsausführung gefordert werden.
3EinreichungEs stellt sich eine Frage zur Einreichung des Personal- und Qualitätskonzepts. Ist hierfür die Anlage 22 ausreichend oder wird ein gesondert erstelltes Konzept erwartet?Nur die ausgefüllte Anlage 22 ist einzureichen. Gesondert eingereichte Konzepte werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
IVSonstiges
1Einzureichende UnterlagenIst es korrekt, dass die Anlagen:Ja, dies ist korrekt. Die vorgenannten Dokumente sind unbearbeitet/unverändert einzureichen.
- 50_Besondere Vertragsbedingungen
- 51_Vertraulichkeitsvereinbarung Externe
- 52_Merkblatt Externe
- 70_Leistungsbeschreibung
durch die Bieter unbearbeitet / unverändert
einzureichen sind?

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