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C.10 WM 2026 Sicherheitsdienste - Eigenerklärung Russlandsanktionen.docx

Sicherheitsdienstleistungen für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 20:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Bezeichnung der Leistung:

ProjektSicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026
Vergabe-Nr.6190/2026

Nachfolgende Erklärung ist mit dem Angebot abzugeben.

Bei meinem/unserem Unternehmen handelt es sich nicht um:

  1. russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  2. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
  3. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

Ebenso handelt es sich bei unseren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, nicht um in lit. a-c genannte Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass nachweislich falsche Angaben

  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
  • nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt bzw. die Erfüllung des Vertrags gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist,
  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,
  • ein solcher Verstoß eine schwere Verfehlung nach § 17 Abs. 2 HVTG darstellt, die gemäß § 17 Abs. 9 HVTG der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mitgeteilt wird.
Ort, Datum Name des Unterzeichners: ……………………………………………………………………. (Stempel und Unterschrift) Bei elektronischer Versendung ohne Stempel und Unterschrift gültig
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