| Vergabe-Nr. | Bezeichnung des Vergabeverfahrens |
| 6190/2026 | Sicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026 |
Verpflichtungserklärung
zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) i.d.F. des Gesetzes v. 17. Juni 2026 (GVBl. 2026 Nr. 40)
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach den Vorgaben des HVTG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
- Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken, mindestens das Entgelt zu zahlen, das in der jeweils geltenden Rechtsverordnung des Landes gem. § 4 Abs. 3 HVTG für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben ist.
- soweit eine Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 HVTG keine Anwendung findet, meinen/unseren Beschäftigten für die Dauer, in der sie an der Ausführung der Leistung mitwirken mindestens ein Entgelt zu gewähren, das nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wird.
- meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung über Verkehrsleistungen und freigestellte Schülerverkehre mindestens das in Hessen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile dieser Tarifverträge zu zahlen und Erhöhungen während der Ausführungszeit vorzunehmen.
Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass wir verpflichtet sind, auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem HVTG jederzeit nachzuweisen oder Auskunft darüber zu erteilen. Wir haben vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten
- Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichte(n) ich/wir mich/uns:
- dass derselbe Leistungsgegenstand maximal zweimal weitergegeben wird (Nachunternehmerkette).
- spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen die Zustimmung des Auftraggebers zum Einsatz des Nachunternehmens einzuholen und dabei die Angaben nach § 5 Abs. 3 HVTG zu machen.
- die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 Abs. 1 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, nachzuweisen, dass das Nachunternehmen über eine Präqualifikation Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HVTG verfügt, soweit das Nachunternehmen Bauleistungen erbringt, oder dem Auftraggeber eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens gemäß Ziffer 1 vorzulegen, soweit das Nachunternehmen Liefer- und Dienstleistungen erbringt.
Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.
- Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, für jede schuldhafte Verletzung der o.g. Verpflichtungen durch unser Unternehmen, ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag zu zahlen; bei mehreren Verstößen maximal zehn Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer für den Auftrag;
4. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine Verletzung der o.g. Verpflichtungen
- den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Auftrags berechtigt,
- den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer von bis zu drei Jahren zur Folge haben kann.
| Elektronisches Angebot in Textform (Name des Unternehmens, lesbar) (Name des Unterzeichners, lesbar) |