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A.02 WM 2026 Sicherheitsdienste - Teilnahmebedingungen.pdf

Sicherheitsdienstleistungen für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 20:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Teilnahmebedingungen

Bezeichnung der Leistung:

ProjektSicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2026
Vergabe-Nr.6190/2026

1 Ziel und Gegenstand der Vergabe

1.1 Vom 23.11.2026 bis zum 22.12.2026 findet der Frankfurter Weihnachtsmarkt statt. Wäh- rend dieser Zeit werden in der Innenstadt von Frankfurt a.M. über 200 Stände Kunsthand- werk, Weihnachtsdekoration, Geschenke und weihnachtlichen Spezialitäten aus aller Welt anbieten. Es wird mit einem Besucheraufkommen von 2,3 Millionen Personen aus dem In- und Ausland über den gesamten Veranstaltungszeitraum gerechnet.

Örtlich ist der Frankfurter Weihnachtsmarkt in zwei Bereiche geteilt, den nördlichen Be- reich, der Roßmarkt,Hauptwache und Friedrich-Stoltze-Platz umfasst (Los 1) und den süd- lichen Bereich, der von Liebfrauenstraße und Liebfrauenberg, über Neue Kräme, Pauls- platz und Römerberg bis zum Mainkai reicht (Los 2).

Der Auftraggeber vergibt Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem „Frank- furter Weihnachtsmarkt“ in beiden Losen. Die Tätigkeit des Auftragnehmers dient dem Schutz von Personen, Sachgütern und Vermögenswerten. Der Auftrag umfasst insbeson- dere den Betrieb von Straßensperren und technischen Sperren, Bewachungsleistungen, den Streifendienst sowie die Betreuung von Notausgängen.

1.2 Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrags für jedes Los

Das geschätzte Abrufvolumen aus dem Rahmenvertrag für Los 1 beträgt 325.000,00 EUR netto, das geschätzte Abrufvolumen aus dem Rahmenvertrag für Los 2 357.000,00 EUR netto. Das Mengengerüst für Los 1 und Los 2 ergibt sich aus den Anhängen zu diesen Teilnahmebedingungen. Die geschätzten Abrufvolumina und Mengengerüste werden nicht Bestandteil der abzuschließenden Verträge. Es besteht kein Anspruch des Auftrag- nehmers auf die Beauftragung in einem bestimmten Leistungsumfang oder zu einem be- stimmten Zeitpunkt.

Das Höchstabrufvolumen aus dem Rahmenvertrag für Los 1 beträgt 650.000,00 EUR netto. Das Höchstabrufvolumen aus dem Rahmenvertrag für Los 2 beträgt 714.000,00 EUR netto.

2 Verfahrensgrundlagen

2.1 Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.

2.2 Die Auftragsvergabe erfolgt im offenen Verfahren (§ 119 Abs. 3 GWB).

2.3 Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts.

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2.4 Für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Bearbeitung von Angeboten wird keine Kostenerstattung gewährt.

3 Kommunikation

3.1 Sämtliche Kommunikation, die das Vergabeverfahren betrifft, ist über das Vergabeportal des DTVP unter der Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMWRM ausschließlich an nachfolgende Kontaktstelle zu richten:

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB z.Hd. Herrn Dr. Marc Opitz Adresse: Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main E-Mail: marc.opitz@kapellmann.de

3.2 Die vorgenannte Stelle ist die alleinige Ansprechpartnerin in allen Fragen des Vergabe- verfahrens. Auskünfte anderer Stellen oder anderer Personen sowie telefonische Aus- künfte sind nicht verbindlich. Es gilt das geschriebene Wort. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

3.3 Für die Einreichung von Angeboten gelten die Anforderungen nach den Ziffern 7 bis 10.

4 Vergabeunterlagen

4.1 Das Unternehmen wird gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Voll- ständigkeit zu überprüfen.

4.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unklare Regelun- gen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist darauf hinzuweisen. Der Auftragge- ber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden.

4.4 Fragen und Hinweise sind über das Vergabeportal DTVP zu stellen, auch wenn die Frage oder der Hinweis zuvor schon in anderer Form gegeben wurde. Antworten, die für die Erstellung des Angebots relevant sind, werden allen Unternehmen, die sich bei dem Ver- gabeportal für das Vergabeverfahren registriert haben, zeitgleich über das Vergabeportal mitgeteilt. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Das Unternehmen ist daher verpflichtet, re- gelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegan- gen sind.

4.5 Das Unternehmen ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die für die Auftragsaus- führung relevanten Verhältnisse zu informieren. Die aus Sicht des Auftraggebers erhebli- chen Informationen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Abgabe seines An- gebotes bestätigt das Unternehmen, dass es die Vergabeunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen hat, alle einzusehenden Unterlagen erforderlichenfalls tatsächlich ein- gesehen, etwaige zusätzliche Informationen eingeholt und offene Fragen gestellt hat, so dass es die zu erbringenden Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten mit der er- forderlichen Genauigkeit beurteilen kann. 4.6 Ist ein Unternehmen der Ansicht, dass eine Vorgabe der Leistungsbeschreibung oder der Vertragsbedingungen nicht oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden kann, so kann es den Auftraggeber darauf hinweisen. Der Hinweis ist rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu

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geben, so dass der Auftraggeber die Gelegenheit hat, die Anforderung ggf. aufzuheben oder zu ändern. 4.7 Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für zwingende fachliche, kommerzielle oder rechtliche Anforderungen an die Angebote. Der Auftraggeber wird etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen allen Unternehmen, die sich bei dem Vergabe- portal für das Vergabeverfahren registriert haben, zeitgleich über das Vergabeportal mit- teilen – erforderlichenfalls unter Verlängerung der Angebotsfrist.

5 Vertraulichkeit

5.1 Das Unternehmen hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die es im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die

• bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; • ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind; • die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wur- den; • die schriftlich durch den Auftraggeber freigegeben werden; • die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind.

5.2 Nicht mehr benötigte vertrauliche Informationen wird das Unternehmen unverzüglich ver- nichten/löschen, spätestens nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder – im Fall der Beauftragung – nach vollständiger Vertragserfüllung. Sollte das Unternehmen rechtlich zur Aufbewahrung dieser Informationen verpflichtet sein, wird es der Pflicht zur Vernich- tung/Löschung unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht nachkommen. Die Vernichtung/Löschung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

5.3 Das Unternehmen hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunter- lagen oder der Angebotserstellung betraut werden, entsprechend Ziffer 5.1 und 5.2 zu verpflichten, sofern nicht bereits arbeitsvertraglich oder berufsrechtlich eine Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung geschäftlicher Informationen besteht. Diese Verpflichtung ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

6 Nutzungsrechte, personenbezogene Daten

6.1. Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Unternehmen eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftraggeber erhält das vollumfäng- liche Recht, die eingereichten Unterlagen im Rahmen des Vergabeverfahrens und einer etwaigen Nachprüfung der Vergabe zu nutzen. Weitergehend vereinbarte Nutzungsrechte im Falle der Zuschlagserteilung bleiben unberührt.

6.2 Das Unternehmen stellt sicher, dass personenbezogene Daten, die von dem Unterneh- men im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt werden, zu Zwe- cken des Vergabeverfahrens und im Rahmen gesetzlicher Dokumentations- und Aufbe- wahrungspflichten des Auftraggebers verarbeitet werden dürfen. Er erteilt den betroffenen Personen insbesondere die hierfür gesetzlich vorgesehenen Hinweise und Informationen und holt bei den betroffenen Personen erforderliche Einwilligungen ein.

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7 Fristen

7.1 Für sämtliche Fristangaben in diesem Vergabeverfahren ist die Ortszeit der Vergabestelle maßgeblich. Die Frist für die Einreichung von Angeboten ist unbedingt einzuhalten. Ver- spätet abgegebene Angebote werden vom Auftraggeber nach Maßgabe von § 57 VgV ausgeschlossen.

7.2 Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen oder zu- rückziehen. Eine nachträgliche Änderung, Ergänzung oder Rücknahme des Angebots muss zweifelsfrei sein. Sie ist als solche zu kennzeichnen und in der gleichen Form, die für das Angebot gilt, einzureichen.

7.3. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 26.10.2026 um 10:00 Uhr (Ortszeit der Vergabestelle). Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.

7.4 Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Die Zuschlagsfrist en- det am 14.12.2026. Der Bieter ist bis zu diesem Zeitpunkt an sein Angebot gebunden.

8 Form von Angeboten

8.1 Angebote sind über die Vergabeplattform DTVP im entsprechenden Projektraum einzu- reichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig.

8.2 Für die Abgabe von Angeboten über die Vergabeplattform ist die dafür vorgesehene Funk- tion zu verwenden. Die Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden.

8.3 Das Unternehmen hat sich rechtzeitig mit den Funktionen der Vergabeplattform zur Ab- gabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Da- teianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können.

8.4 Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich das Unternehmen an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.

8.5 Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten (z.B. Belege zur Eignung) sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.

8.6 Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Über- setzung ins Deutsche beizulegen.

9 Hinweise zur Erstellung des Angebots

9.1 Allgemeine Anforderungen 9.1.1 Angebote sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

9.1.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordrucke zu verwen- den, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Die Verwendung selbstgefer- tigter Vervielfältigungen, Abschriften, Kurzfassungen dieser Vordrucke ist unzulässig.

9.1.3 Dem Angebot sind nur die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe Anlage Dokumenten- liste Teil C genannten Unterlagen beizufügen. Weitere, vom Bieter unaufgefordert beige- fügte Unterlagen bleiben bei der Bewertung der Angebote unberücksichtigt.

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9.1.4 Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, nach Maßgabe von § 56 VgV nachzufordern. Werden die fehlenden Angaben und/ oder Unterlagen nicht innerhalb der Frist nachgereicht, führt die zum Ausschluss des Angebots. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Angaben / Unterlagen besteht nicht.

9.2 Angaben zur Eignung 9.2.1 Es gelten die Eignungsanforderungen gemäß Auftragsbekanntmachung.

9.2.2. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung gem. § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Im Fall der Berufung auf die technisch- fachlichen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt dies, soweit das andere Unter- nehmen als Nachunternehmer mit der Erbringung entsprechender Leistungen betraut wird. Im Fall der Berufung auf die wirtschaftlich-finanziellen Kapazitäten eines anderen Unternehmens gilt § 47 Abs. 3 VgV. Der Bieter muss diese anderen Unternehmen und die Art/den Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungen im Angebot benennen sowie die entsprechenden Eignungsnachweise für diese anderen Unternehmen einreichen. Die in der Auftragsbekanntmachung für die Eignung zur Berufsausübung genannten Nach- weise und Erklärungen sind in jedem Fall auch von dem anderen Unternehmen vorzule- gen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers muss der Bieter außerdem durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

Bei dem zu vergebenden Auftrag hat der Bieter die Tätigkeit der Projektleitung selbst (im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Gemeinschaft) auszuführen. Eine Eignungsleihe ist insofern ausgeschlossen (§ 47 Abs. 5 VgV).

9.2.2 Sofern vom Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als vorläufiger Eignungs- nachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der in der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien erforderlich sind. Der Globalvermerk der EEE findet keine Anwendung. Angaben nach Teil II D. der EEE werden nicht gefordert.

9.2.3 Bei Angeboten auf beide Lose behält sich der Auftraggeber vor, die wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit des Bieters ggf. auch nur für ein Los zu bejahen. Bei Ange- boten auf beide Lose wird der Auftraggeber zunächst prüfen, ob der Bieter für beide Lose leistungsfähig ist, ggf. die Leistungsfähigkeit jedenfalls für Los 2 besteht und subsidiär die Leistungsfähigkeit jedenfalls für Los 1 gegeben ist.

9.3 Berufsqualifikation und Berufserfahrung Schlüsselpersonal 9.3.1 Bei dem vorliegenden Auftrag wird die Qualifikation und Erfahrung des für die Auftrags- ausführung verantwortlichen Leitungspersonals des Auftragnehmers erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter die- ses Personal (Projektleiter/in und stellvertretende/r Projektleiter/in) im Angebot verbindlich zu benennen und deren Berufsqualifikation und Berufserfahrung darzustellen. Projektlei- ter/in und stellvertretende(r) Projektleiter/in müssen unterschiedliche Personen sein. Zum Nachweis der fachspezifischen Berufserfahrung können bis zu zwei persönliche Referen- zen der betreffenden Person aus dem Zeitraum ab 01.01.2022 für die Projekt- oder Ein- satzleitung bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im öf- fentlichen Raum vorgelegt werden (Beendigung im Referenzzeitraum ist ausreichend).

9.3.2 Für die Angaben zum Schlüsselpersonal ist der Vordruck „Angaben zum Schlüsselperso- nal“ zu verwenden.

9.4 Angaben zur Leistung, Personaleinsatzkonzept

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9.4.1 Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind die Bedingungen der Leistungsbe- schreibung zwingende Vorgaben für das Angebot. Abweichungen oder Einschränkungen dieser Bedingungen im Angebot führen zum Angebotsausschluss. Die §§ 31 Abs. 6 und 32 VgV bleiben unberührt. 9.4.2 Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, in welchem Umfang er für den Streifen- dienst und die Sicherung von Bühnen- und Backstagebereichen besonders geschultes Fachpersonal einsetzt. Hierfür hat er das Formblatt „Personaleinsatzkonzept“ auszufül- len und mit seinem Angebot einzureichen. Das Personaleinsatzkonzept wird Vertragsbe- standteil.

9.5 Preisangaben 9.5.1 Alle Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlöhne etc.) sind jeweils in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben, wenn nicht in den Vergabeunterlagen aus- drücklich etwas anderes geregelt ist.

9.5.2 Alle Preispositionen sind zu bepreisen.

9.5.3 Alle Aufwände des Bieters sind in die vorhandenen Preispositionen einzupreisen. Eine Änderung des vorgegebenen Textes oder der vorgegebenen Formatierung (andere oder neue Spalten/Zeilen) des Preisblattes, Leistungsverzeichnisses oder Vertragsformulars ist nicht zulässig.

9.5.4 Angebote mit Preisen, die der Bieter an bestimmte, in den Vergabeunterlagen nicht vor- gesehene Bedingungen knüpft, (z.B. Laufzeiten, Abnahmemengen, Kopplung mit anderen Aufträgen, zusätzliche Beistellleistungen des Auftraggebers), sind nicht zugelassen.

9.5.5 Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzugeben.

9.5.7 Rabatte (bedingte oder unbedingte) können angeboten werden und werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil. Sie gehen jedoch nicht in die Angebotswertung.

9.6 Vertragsbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind die Vertragsbedingungen des Auf- traggebers zwingende Vorgaben für das Angebot. Abweichungen oder Einschränkungen dieser Bedingungen im Angebot führen zum Angebotsausschluss.

10 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote

10.1 Es ist ein Hauptangebot pro Bieter zugelassen. Reicht ein Bieter mehr als ein Hauptange- bot ein, führt dies zum Ausschluss aller seiner Hauptangebote.

10.2 Nebenangebote sind nicht zugelassen.

11 Bietergemeinschaften

11.1 Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaft- liche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung.

11.2 Eine Bietergemeinschaft hat in ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabever- fahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dafür ist das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ zu ver- wenden.

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11.3 Die in der Auftragsbekanntmachung für die Eignung zur Berufsausübung genannten Nachweise und Erklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

11.4 Änderungen der Zusammensetzung Bietergemeinschaft sind nach Ablauf der Angebots- frist nicht mehr gestattet.

11.5 Mehrfachangebote als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.

11.6 Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes hat eine Bietergemeinschaft auf Verlangen Auskünfte zu den Wettbewerbsverhältnissen ihrer Mitglieder zu geben. Der Auftraggeber kann von einem Einzelbietern oder dem Mit- glied einer Bietergemeinschaft auch Auskünfte darüber verlangen, ob und auf welche Art er wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

12 Nachunternehmer

12.1 Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt sowie die vorgesehenen Nachunternehmer (einschließlich der dem Bieter verbundenen Nachunternehmer) im Angebot zu bezeichnen. Dafür ist das Formblatt „Nachunternehmer“ zu verwenden.

12.2 Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer zu prüfen. Der Auftraggeber kann vom Bieter zu diesem Zweck die in der Auftragsbekannt- machung bezeichneten Eignungsnachweise auch für die Nachunternehmer verlangen.

12.3 Die Nachunternehmerliste kann bei Beauftragung nur in dem im Vertrag vorgesehenen Verfahren geändert werden.

13 Prüfung und Bewertung der Angebote

13.1 Allgemeine Hinweise zur Prüfung und Bewertung der Angebote Die Prüfung und Bewertung der Angebote erfolgt unter Beachtung der §§ 56 f. VgV in einem vierstufigen Verfahren. Die vier Stufen der Angebotswertung sind:

• Prüfung von Angebotsmängeln • Prüfung der Eignung des Bieters • Prüfung der Angemessenheit der Preise, sofern Anlass hierzu besteht • Wirtschaftliche Bewertung der Angebote

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot des betreffenden Loses.

13.2 Zuschlagskriterien Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes der beiden Lose getrennt gemäß der folgen- den Zuschlagskriterien und der angegebenen Gewichtung:

  1. Preis (80%)
  2. Berufserfahrung des Schlüsselpersonals (10%)
  3. Personaleinsatzkonzept (10%)

13.3 Preisliche Bewertung 13.3.1 Zum Zwecke der preislichen Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme. Die Wertungssumme setzt sich zusammen aus den vom Bieter

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angebotenen Stundenverrechnungssätzen (netto), die mit der folgenden Auswertungs- mengen multipliziert werden:

Los 1:

Pos.FunktionAuswertungsmenge in
Stunden
1.Einsatzleiter / stellv. Einsatzleiter1.131
2.Verkehrsposten6.455
3.Sonstige Mitarbeiter6.622

Los 2:

Pos.FunktionAuswertungsmenge in
Stunden
1.Einsatzleiter /stellv. Einsatzleiter1.140
2.Verkehrsposten7.915
3.Sonstige Mitarbeiter6.994

Die Auswertungsmengen dienen nur dem Zweck der vergleichenden Angebotswertung. Sie begründen keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Leistungsmengen abgerufen werden.

13.3.2 Für das Zuschlagskriterium Preis wird ein Punktwert wie folgt gebildet:

Niedrigste Wertungssumme____ x 80 Wertungssumme des jew. Bieters

Der Bieter mit der niedrigsten Wertungssumme erhält demzufolge die volle Punktzahl (80 Punkte) bei dem Wertungskriterium „Preis“.

13.4 Bewertung der Berufsqualifikation und Berufserfahrung des Schlüsselpersonals

13.4.1 Die Bewertung des Schlüsselpersonals erfolgt anhand der Dauer der fachspezifischen Be- rufserfahrung und anhand von persönlichen Referenzen. Die Unterkriterien und ihre Ge- wichtung sind in der den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument „Bewertungsmatrix“ aufgeschlüsselt.

13.4.2 Die persönlichen Referenzen werden gesamthaft bewertet. Es wird bewertet, wieweit die betroffene Person bei den genannten Referenzprojekten Aufgaben und Verantwortlichkei- ten wahrgenommen hat, die nach Art und Umfang mit der Aufgabe/Verantwortlichkeit nach dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Ergänzend kann auch die Aktualität der jeweiligen persönlichen Referenz bewertet werden. Darstellungsmängel im Vordruck „Schlüsselpersonal“ führen zu Minderbewertungen. Kann der Bieter keine persönliche Re- ferenz vorweisen oder entspricht die Referenz nicht den formellen Vorgaben, erhält er bei der betreffenden Referenz 0 Wertungspunkte.

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13.5 Die Bewertung des Personaleinsatzkonzepts erfolgt gemäß dem beigefügten Dokument Bewertungsmatrix nach der Quotientenmethode.

13.6 Loslimitierung

Es besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann sich gleichzeitig auf Los 1 und Los 2 bewerben, jedoch nur in einem Los den Zuschlag erhalten. Gleiches gilt bei Angeboten für Los 1 und Los 2, die durch zwei i.S.v. §§ 15 ff. AktG ver- bundene Unternehmen eingereicht werden. Es wird zunächst über die Zuschlagserteilung in Los 2 entschieden, dann über die Zuschlagserteilung in Los 1. Erhält ein Bieter danach den Zuschlag in Los 2, wird sein Angebot für Los 1 von der weiteren Wertung ausgeschlos- sen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Loslimitierung aufzuheben, wenn anstelle des limitierten Angebots kein weiteres wertungsfähiges Angebot in dem betreffenden Los vor- liegt.

14 Rechtsmittelbelehrung

14.1 Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist folgende Stelle zu- ständig:

Vergabekammer des Landes Hessen Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 D-64283 Darmstadt

14.2 Ein Nachprüfungsantrag kann nur bis zur wirksamen Erteilung des Zuschlags bzw. in der Frist des § 135 Abs. 2 GWB gestellt werden. Voraussetzung für die Nachprüfung ist eine rechtzeitige Vergaberüge gem. § 160 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber weist auf die 15- tägige Ausschlussfrist für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags im Fall des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Die Amtshandlungen der Vergabekammern sind kostenpflichtig.

14.3 Der Auftragnehmer hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeich- nen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterlie- gen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass die Informationspflichten des Auftraggebers nach § 62 VgV unberührt bleiben und die Angaben im Sinne von § 165 GWB den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.


Anhang 1: Stundenaufstellung Los 1 (B.01.02.01) Anhang 2: Stundenaufstellung Los 2 (B 01.02.02)

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