4.14-Vereinbarung AN und NAN Einhaltung tarifvertraglicher Bestimmungen.pdf

Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 05:21 (Europe/Berlin)

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VOL 4.14 • Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung tarifvertraglicher und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen

Vergabe-Nr. Lieferung / Leistung

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Hinweis: Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.

Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen 1.Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), im Fall der Auftragserteilung die in meinem (unserem) Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein(e) / unser(e) Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem (unserem) Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt- Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) und des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine (unsere) Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein(e) / unser(e) Unternehmen anzuwenden sind. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner (unserer) Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, §2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) sowie die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 -Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns) als Nachunternehmer gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner von mir (unserer von uns) eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen habe ich (haben wir) eingeholt. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), Löhne und Gehälter auch von ausländischen Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir (uns) gegenüber abgibt.

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VOL 4.14 • Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zur Einhaltung tarifvertraglicher und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen

2.Mir (Uns) ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes bzw. des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

3.Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns) als Nachunternehmer gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem (unseren) Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 25.000 Euro (netto), bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 250.000 Euro (netto), zu zahlen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir (uns) zu fordern.

Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich (uns) ergriffen worden sind.

Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Sachverhalts angerechnet.

(Datum, Unterschrift Auftragnehmer) (Datum, Unterschrift Nachunternehmer)

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