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VOL 4.13 • Vereinbarung zur Einhaltung tarifvertraglicher und öffentlich-rechtlicher Bestimmungen
Vergabe-Nr. Lieferung / Leistung
Angebot für
Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
1.Ergänzung der Nr. 1 des Angebotsschreibens
Meinem (Unserem) Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1 Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), im Fall der Auftragserteilung die in meinem (unserem) Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein(e) / unser(e) Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem (unserem) Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt- Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) und des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine (unsere) Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein(e) / unser(e) Unternehmen anzuwenden sind. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner (unserer) Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) sowie die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 -Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner (unserer) von mir (uns) eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde ich (werden wir) einholen. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), Löhne und Gehälter auch von ausländischen Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir (uns) gegenüber abgibt.
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1.2 Mir (Uns) ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Mindestlohngesetzes bzw. des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
1.3 Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem (unseren) Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 25.000 Euro (netto), bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 250.000 Euro (netto), zu zahlen.
Ich verpflichte mich (Wir verpflichten uns), Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir (uns) gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 25.000 Euro (netto), bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der (Netto-) Auftragssumme, maximal 250.000 Euro (netto), zu zahlen.
Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Sachverhalts angerechnet.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich (uns) ergriffen worden sind.
2.Weitere Besondere Vertragsbedingungen Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 11 EG Abs. 5 VOL/A bzw. § 4 Ziff. 4 VOL/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Leistungen zum Vertragsgegenstand zu machen.
Hinweis: Eine Weitervergabe ist zulässig, wenn dies im Angebot erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer erteilt.
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