2026-10-22_Beantwortung Bieterfragen.pdf

Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 05:21 (Europe/Berlin)

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Vergabe Nr.: 1817235-U70

Vorgang: Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH

ELViS-ID: E54363753

Beantwortung von Bieterfragen

1 23.09.2026

1. In der Leistungsbeschreibung, Ziff. 9, wird ausgeführt, dass vor Angebotserstellung eine Objektbesichtigung „möglich“ ist. Wir bitten um Bestätigung, dass die ObjektbesichtigungDie Objektbesichtigung ist freiwillig und führt zu keiner negativen Bewertung.
f2r.e Diwieill iVge isrgt aubnedu enitneerl aNgicehnt teeniltnhaahltmene kweeindee ra zuusmdr üAcukslsicchhelu Rsse gneoluchn gz uz ueri ner vergütungs- und einsatzzeitlichen Behandlung gesetzlicher Ruhepausen. Bitte teilen Sie mit, ob die ausgeschriebenen Einsatzzeiten vollständig als abrechenbare Leistungszeiten gelten und die Kosten der Pausenorganisation in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.Die ausgeschriebenen Einsatzzeit gilt als volle Leistungszeit und die Kosten der Pausen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
3. Bitte bestätigen Sie, dass ein nach Angebotsabgabe notwendig werdender Nachunternehmereinsatz vor Leistungsbeginn bzw. während der Vertragslaufzeit nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers angemeldet werden kann, sofern die Eignung und sämtliche tarif- und vergaberechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden.Dies ist möglich, insofern der Nachunternehmer nicht für die Positionen 4.1 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung eingesetzt wird.
4. Welche konkrete Mindestqualifikation ist für den objektverantwortlichen Kundenbetreuer als zwingende Eignungs- bzw. Ausführungsanforderung vorgesehen, unabhängig von der wertungsrelevanten Zusatzqualifikation?Die Mindestqualifikation des Kundenbetreuers ist der GSSK (Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft)
5. Bitte erläutern Sie, welche konkreten Tätigkeiten des objektverantwortlichen Kundenbetreuers ein Masterstudium in der Sicherheitswirtschaft bzw. einen Certified Security Manager (BdSI oder Hochschule) erfordern oder in besonderer Weise qualitätssteigernd beeinflussen.Auf Grund des höheren Qualifikation- und Ausbildungsniveaus ist davon auszugehen, dass die Person über ein erweitertes Fachwissen sowie eine größere Bandbreite an anwendbaren Kenntnissen und Einsatzmöglichkeiten verfügt als eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft.
6. Welche Qualifikationen werden als „gleichwertig“ zu Masterstudium Sicherheitswirtschaft bzw. Certified Security Manager anerkannt und nach welchen objektiven Kriterien wird die Gleichwertigkeit geprüft?Als gleichwertig gelten Qualifikationen die hinsichtlich Inhalt und Umfang mit einem Masterstudium Sicherheitswirtschaft vergleichbar sind ( z.B. Master Unternehmenssicherheit). Auch andere berufliche Qualifikationen können anerkannt werden (z.B. geprüfter Betriebswirt) wenn anhand von geeigneten Nachweisen z.B. Abschlusszeugnissen, Zertifikaten oder Lehrgangsinhalten nachvollziehbar der Bezug zum Sicherheitsdienstleistungsgewerbe belegt werden.
7. Kann eine Kombination aus Meister für Schutz und Sicherheit, langjähriger Führungserfahrung und einschlägiger objektbezogener Berufserfahrung als gleichwertig zur höchsten Bewertungsstufe anerkannt werden? Falls nein, bitten wir um Begründung.Nein, der Abschluss als Meister für Schutz und Sicherheit mit zusätzlich vorliegenden Führungs- und Beruferfahrung stellt zwar relevante Qualifikation und Erfahrungen dar, ersetzt jedoch nicht automatisch die geforderte Qualifikation der höchsten Bewertungsstufe.
8. Bitte bestätigen Sie, dass der Nachweis der mindestens zweijährigen Führungserfahrung nur für die eingesetzten Schichtführer und nicht für sämtliche Sicherheitsmitarbeiter verlangt wird.Ja, gemäß Leistungsbeschreibung Pkt. 5.2
9. Bitte bestätigen Sie, dass für die drei motorisierten Streifen grundsätzlich je ein geländegängiges allradgetriebenes Streifenfahrzeug gleichzeitig bereitzustellen ist.Ja, es werden drei Fahrzeuge gleichzeitig benötigt, da die Streifendienste zu gleichen Zeiten erbracht werden müssen.
10. Ist über diese drei Einsatzfahrzeuge hinaus eine verbindliche Mindestanzahl von Reservefahrzeugen gefordert? Falls ja, bitten wir um Angabe der Anzahl.Nein, bei einem Defekt eines Streifenfahrzeuges ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die drei einzusetzenden Streifen abgesichert und handlungsfähig bleiben.
11. Warum werden in der Bewertungsmatrix mehr als vier firmeneigene Fahrzeuge mit 6 Punkten bewertet, obwohl aus der Leistungsbeschreibung drei motorisierte Streifen hervorgehen? Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug dieses Wertungskriteriums.Bei mehreren vorhandenen Fahrzeugen, welche beim Auftragnehmer vorhanden sind, ist bestenfalls davon auszugehen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges schnellstmöglicher Ersatz zur Verfügung steht. Ziel ist es, die vereinbarte Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit der drei Streifendienste bei einem Fahrzeugausfall aufrechtzuerhalten.
12. Bei Ziff. 4 der Bewertungsmatrix werden Elektrofahrzeuge im Unternehmen bewertet, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden „können“. Ist für die Punktevergabe eine verbindliche Zusage zum tatsächlichen Einsatz im Auftrag erforderlich? Falls nein, bitten wir um Erläuterung des konkreten Auftragsbezugs.Nein, die Elektrofahrzeuge sind nicht zwingend notwendig, können aber eingesetzt werden. Für die Bewertung bzw. Punktvergabe im Rahmen der Bewertungsmatrix ist ein entsprechender Nachweis über das Vorhandensein bzw. Verfügbarkeit der Elektrofahrzeuge vorzulegen.
13. Mit dem Angebot ist eine Kalkulation der Stundenverrechnungssätze auf Basis der bis zum Angebotsschlusstermin bekannten gesetzlichen und tariflichen Vorgaben vorzulegen. Bitte benennen Sie für jede Leistungsposition die von der Vergabestelle als einschlägig angesehene tarifliche Grundlage und Lohngruppe.Die Vergabestelle weist – wie in den Ausschreibungsunterlagen bereits aufgeführt – nur darauf hin, dass der Bieter den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG) und einschlägige Tarifbestimmungen zu beachten hat. Der Bieter ist aber verpflichtet, selbst zu prüfen, welcher Tarif für sein Unternehmen, sein Personal und seine Einsatzweise gilt. Das ist nicht Aufgabe der Vergabestelle.

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14. Da Leistungen sowohl in Thüringen als auch in Sachsen erbracht werden, bitten wir um Klarstellung, ob die Kalkulation standortbezogen nach unterschiedlichen regionalen Tarifregelungen vorzunehmen ist.Ja, die Kalkulation hat standortabhängig zu erfolgen.
15. Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug der zusätzlichen Bewertung der Dauer einer DIN-77200-Zertifizierung (4 bzw. 5 Jahre), obwohl bereits eine gültige DIN-77200- Zertifizierung als Eignungsanforderung verlangt wird.Im Rahmen der Bewertungsmatrix wird eine lückenlose Zertifizierung mit Punkten bewertet. Mit einer längeren Zertifizierungsdauer soll dabei eine über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Erfüllung der Anforderungen der DIN 77200 berücksichtigt werden.
16. Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug der zusätzlichen Bewertung der Dauer der ISO-9001-Zertifizierung (5 bzw. 10 Jahre), obwohl bereits ein gültiges ISO- 9001-Zertifikat als Eignungsanforderung verlangt wird.Das gleiche gilt auch für dieses Zertifikat. Mit einer längeren Zertifizierungsdauer soll dabei eine über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Erfüllung der Anforderungen der DIN 9001 berücksichtigt werden.
17. Bitte erläutern Sie, weshalb die Dauer einer Unternehmenszertifizierung als Zuschlagskriterium die Qualität der konkret angebotenen Leistung besser abbilden soll als die aktuelle, gültige Zertifizierung und auftragsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen.Die Bewertung der Zertifizierungsdauer ergänzt die aktuelle gültige Zertifizierung und die auftragsbezogenen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Dauer der Zertifizierung berücksichtigt dabei die über einen längeren Zeitraum bestehende Erfüllung der jeweiligen Qualitätsanforderungen. Damit wird die über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Anwendung der zertifizierten Qualitätsanforderungen als zusätzliches qualitätsbezogenes Merkmal berücksichtigt.
18. Bitte prüfen Sie, ob die Zuschlagskriterien Ziff. 1–5 so angepasst werden können, dass ausschließlich auftragsbezogene, vom Bieter für die konkrete Leistung verbindlich zugesagte Qualitätsmerkmale bewertet werden.Nein, die Bewertungskriterien werden nicht angepasst. Diese dienen der erweiterten Punktvergabe gem. Wichtung über die Mindestanforderungen hinaus.
223.09.202619. Alarm- und Einsatzfahrten außerhalb der Einsatzzeiten der motorisierten Streifen In den Positionen 4.4 bis 4.6 der Leistungsbeschreibung ist für die motorisierten Streifen unter anderem die „Durchführung von Alarm- und Einsatzfahrten nach Anweisung durch den Dispatcher“ vorgesehen. Gleichzeitig sind für die einzelnen Streifen konkrete und teilweise nicht durchgängige Einsatzzeiten festgelegt. Wir bitten um Klarstellung, durch wen Alarm- und Einsatzfahrten außerhalb der jeweils ausgeschriebenen Einsatzzeiten der motorisierten Streifen durchgeführt werden. Ist hierfür durch den Auftragnehmer eine zusätzliche Ruf-, Alarm- oder Interventionsbereitschaft vorzuhalten, oder erfolgt die Alarmverfolgung außerhalb der ausgeschriebenen Einsatzzeiten durch den BereitschaftsdienstWährend der motorisierten Streifenfahrten sind die festgelegten Kontrollpunkte und Kontrollbereiche abzufahren. Die genauen Punkte und Örtlichkeiten werden im Rahmen der Ersteinweisung durch den Koordinator des Auftraggebers bekannt gegeben. Durch den Dispatcher gemeldete Alarme, Ereignisse und sonstige Auffälligkeiten sind im Rahmen der Streifenfahrt gezielt abzuarbeiten. Hierzu zählen insbesondere Alarme sowie durch Videoüberwachung festgestellte Auffälligkeiten an unterschiedlichen Stellen innerhalb des zu überwachenden Bereichs. Diese Auffälligkeiten sind entsprechend zu behandeln und an den Dispatcher zurückzumelden. Außerhalb der Zeiten der motorisierten Streifenfahrt steht der Schichtführer als ständige erreichbare Ansprechperson für den Dispatcher zur Verfügung. Bei festgestellten oder gemeldeten Auffälligkeiten kann der Schichtführer zur gezielten Kontrolle eingesetzt werden.Es wird keine zusätzliche Bereitschaft
des Auftraggebers bzw. anderweitig? 20. Zweistündiger Einsatz der motorisierten Streife 3 / tarifliche Mindestvergütung Für die motorisierte Streife 3 ist gemäß Position 4.6 an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie während betriebsfreier Zeiten eine Einsatzzeit von 14:00 bis 16:00 Uhr mit zwei Sicherheitsmitarbeitern vorgesehen. Nach den einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen besteht bei Kurzeinsätzen ein Vergütungsanspruch von mindestens vier Stunden je eingesetztem Mitarbeiter. Die ausgeschriebene Einsatzdauer von zwei Stunden führt somit zu einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungszeit und der vom Auftragnehmer zu vergütenden Mindestzeit. Wir bitten daher um Klarstellung, wie die tariflich zu vergütenden vier Stunden je Sicherheitsmitarbeiter im Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt zu kalkulieren und abzurechnen sind. Wird die Position 4.6 für diese Einsätze entsprechend mit vier Stunden je eingesetztem Sicherheitsmitarbeiter vergütet, oder sind die tarifbedingten Mehrkosten vollständig in den angebotenen Stundenverrechnungssatz der ausgeschriebenen zweistündigen Leistungszeit einzukalkulieren?benötigt. Die Einsatzzeit in Pos. 4.6 wird auf 12:00 – 16:00 Uhr angepasst, demzufolge erfolgt die Vergütung für 4 Stunden. Das Vergabeverfahren wird mit geänderten Vergabeunterlagen fortgeführt. Die in den Vergabeunterlagen eingestellten Dateien: Leistungsbeschreibung.pdf Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebots.xlsx wurden gelöscht. Dafür sind nachfolgende Dateien Bestandteil der Vergabeunterlagen: 2026-09-30_Leistungsbeschreibung.pdf 2026-09-30_Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebots.xlsx Bereits abgegebene Angebote wurden nicht geöffnet und sind vom Bieter über subreport ELViS zurückzuziehen. Der Angebotsschlusstermin am 23.10.2026, 09:00 Uhr bleibt unverändert.
306.10.2026Leistungserbringung nach 77200: Gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2 soll die Dienstleistung auf der Grundlage der DIN 77200-1 erbracht werden. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein spezifisches Fortbildungskonzept gefordert wird und dessen Durchführung dementsprechend nachzuweisen ist, welches im Umfang den Richterwerten aus der DIN 77200-1:2022-10 Ziff. 4.19.2 (für jeden Mitarbeiter 40 Unterrichtseinheiten p.a.) entspricht?Es wird eine zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1 gefordert. Ein darüber hinausgehendes, gesondert vorzulegendes Fortbildungskonzept des Auftragnehmers wird nicht gefordert. Die Anforderungen an die Fortbildung des eingesetzten Personals, einschließlich des in der DIN 77200-1 vorgesehenen Umfangs, sind Bestandteil der Zertifizierungsanforderungen und im Rahmen der Zertifizierung nachzuweisen.
408.10.2026[…] "bitte teilen Sie uns mit, wo wir das Formblatt 4.11 „Bieter/Arbeitsgemeinschaft“ finden bzw. herunterladen können." […]Das Formblatt 4.11 „Bieter/Arbeitsgemeinschaft“ wird allen Bietern als Anlage zu dieser Bieterinformation zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Datei lautet: „2026-10-19-4.11-Erklärung Bietergemeinschaft.pdf“.
515.10.2026[...] "Sehr geehrte Damen und Herren, die Bewertungsmatrix sieht für die Qualifikation des objektverantwortlichen Kundenbetreuers eine Abstufung bis zum Masterstudium in der Sicherheitswirtschaft beziehungsweise Certified Security Manager mit bis zu 20 von 100 Gesamtpunkten vor. Aus der Leistungsbeschreibung ergeben sich für diese Person jedoch im Wesentlichen die Funktion als Ansprechpartner des Auftraggebers sowie die mögliche Teilnahme an mindestens drei Beratungen beziehungsweise Berichterstattungen jährlich. Zudem ist ein Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit vorzulegen. Konkrete darüber hinausgehende Aufgaben, Verantwortungsbereiche, Entscheidungsbefugnisse, Mindestanwesenheitszeiten oder ein zeitlicher Mindestumfang der Leistung des Kundenbetreuers sindAm 15.10.2026 ist bei der Vergabestelle eine Bieterfrage eingegangen. Den Beanstandungen wurde abgeholfen. Die bisherige Bewertung der formalen Qualifikationsstufen des objektverantwortlichen Kundenbetreuers wurde vollständig aufgehoben. Die überarbeitete Bewertungsmatrix bewertet stattdessen auftragsbezogene Qualitätsmerkmale, insbesondere die einschlägige Erfahrung konkret für die Leistung vorgesehener Personalressourcen. Eine gesonderte Einordnung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. GSSK in die bisherige Punkteskala ist daher nicht mehr erforderlich. Die bisherige Bewertung der Dauer der Zertifizierungen nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 wurde ebenfalls aufgehoben. Die geforderten Zertifizierungen bleiben Eignungs-/Mindestanforderungen, ihre historische Dauer wird nicht mehr als Zuschlagskriterium bewertet. Der Angebotsschlusstermin wurde auf den 09.11.2026, 09:00 Uhr verschoben.

Mindestumfang der Leistung des Kundenbetreuers sind Der Angebotsschlusstermin wurde auf den 09.11.2026, 09:00 Uhr verschoben. nicht beschrieben. Insbesondere sind keine Tätigkeiten im strategischen Sicherheitsmanagement, in der Das Vergabeverfahren wird mit geänderten Vergabeunterlagen fortgeführt. Erstellung von Sicherheitskonzepten oder in der Durchführung von Risikoanalysen festgelegt, die den Die in den Vergabeunterlagen eingestellten Dateien: erheblichen Wertungsvorsprung einer akademischen Qualifikation nachvollziehbar machen würden. 4.1-Aufforderung zur Angebotsabgabe - EU.pdf Wir bitten daher um Erläuterung, welchen konkreten Einfluss die jeweilige Qualifikationsstufe auf die Qualität 4.6-Angebot-EU.pdf der ausgeschriebenen Leistung hat und weshalb eine Gewichtung von bis zu 20 % der Gesamtpunktzahl als 2026-09-30-Leistungsbeschreibung.pdf auftragsbezogen und verhältnismäßig 2026-09-30-Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebotes.xlsx angesehen wird. Bewertungsmatrix.xlsx Darüber hinaus bitten wir um Klärung der nachfolgenden tariflichen und kalkulatorischen Fragestellungen. 4.17-Abschließende Liste.pdf Den Vergabeunterlagen sind besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz beigefügt. Eigenerklärung zur Qualifizierung des Kundenbetreuers.xlsx Nach den offiziellen Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dient das Eigenerklärung über die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge.xlsx Bundestariftreuegesetz unter anderem dazu, Wettbewerbsnachteile tarifgebunde2ne2r. 1U0nt.e2r0ne2h6m Seen ite 2 von 5wurden gelöscht. gegenüber Unternehmen zu begrenzen, die aufgrund fehlender Tarifbindung mit niedrigeren Personalkosten Dafür sind nachfolgende Dateien Bestandteil der Vergabeunterlagen: anbieten können. Das Formblatt VOL 4.13 unterscheidet zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, für die 2026-10-19-4.1-Aufforderung zur Angebotsabgabe - national.pdf

die jeweiligen Lohntarife des Unternehmens einzuhalten sind, und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern, für 2026-10-19-4.6-Angebot1-national.pdf

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[...] "Sehr geehrte Damen und Herren, Am 15.10.2026 ist bei der Vergabestelle eine Bieterfrage eingegangen. Den Beanstandungen wurde die Bewertungsmatrix sieht für die Qualifikation des objektverantwortlichen Kundenbetreuers eine Abstufung abgeholfen. Die bisherige Bewertung der formalen Qualifikationsstufen des objektverantwortlichen bis zum Masterstudium in der Sicherheitswirtschaft beziehungsweise Certified Security Manager mit bis zu 20 Kundenbetreuers wurde vollständig aufgehoben. Die überarbeitete Bewertungsmatrix bewertet stattdessen von 100 Gesamtpunkten vor. auftragsbezogene Qualitätsmerkmale, insbesondere die einschlägige Erfahrung konkret für die Leistung Aus der Leistungsbeschreibung ergeben sich für diese Person jedoch im Wesentlichen die Funktion als vorgesehener Personalressourcen. Eine gesonderte Einordnung der Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. Ansprechpartner des Auftraggebers sowie die mögliche Teilnahme an mindestens drei Beratungen GSSK in die bisherige Punkteskala ist daher nicht mehr erforderlich. beziehungsweise Berichterstattungen jährlich. Zudem ist Die bisherige Bewertung der Dauer der Zertifizierungen nach DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 wurde ein Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit vorzulegen. Konkrete darüber hinausgehende Aufgaben, ebenfalls aufgehoben. Die geforderten Zertifizierungen bleiben Eignungs-/Mindestanforderungen, ihre Verantwortungsbereiche, Entscheidungsbefugnisse, Mindestanwesenheitszeiten oder ein zeitlicher historische Dauer wird nicht mehr als Zuschlagskriterium bewertet. Mindestumfang der Leistung des Kundenbetreuers sind Der Angebotsschlusstermin wurde auf den 09.11.2026, 09:00 Uhr verschoben. nicht beschrieben. Insbesondere sind keine Tätigkeiten im strategischen Sicherheitsmanagement, in der Das Vergabeverfahren wird mit geänderten Vergabeunterlagen fortgeführt. Erstellung von Sicherheitskonzepten oder in der Durchführung von Risikoanalysen festgelegt, die den Die in den Vergabeunterlagen eingestellten Dateien: erheblichen Wertungsvorsprung einer akademischen Qualifikation nachvollziehbar machen würden. 4.1-Aufforderung zur Angebotsabgabe - EU.pdf Wir bitten daher um Erläuterung, welchen konkreten Einfluss die jeweilige Qualifikationsstufe auf die Qualität 4.6-Angebot-EU.pdf der ausgeschriebenen Leistung hat und weshalb eine Gewichtung von bis zu 20 % der Gesamtpunktzahl als 2026-09-30-Leistungsbeschreibung.pdf auftragsbezogen und verhältnismäßig 2026-09-30-Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebotes.xlsx angesehen wird. Bewertungsmatrix.xlsx Darüber hinaus bitten wir um Klärung der nachfolgenden tariflichen und kalkulatorischen Fragestellungen. 4.17-Abschließende Liste.pdf Den Vergabeunterlagen sind besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz beigefügt. Eigenerklärung zur Qualifizierung des Kundenbetreuers.xlsx Nach den offiziellen Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dient das Eigenerklärung über die zur Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge.xlsx Bundestariftreuegesetz unter anderem dazu, Wettbewerbsnachteile tarifgebundener Unternehmen wurden gelöscht. gegenüber Unternehmen zu begrenzen, die aufgrund fehlender Tarifbindung mit niedrigeren Personalkosten Dafür sind nachfolgende Dateien Bestandteil der Vergabeunterlagen: anbieten können. Das Formblatt VOL 4.13 unterscheidet zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, für die 2026-10-19-4.1-Aufforderung zur Angebotsabgabe - national.pdf die jeweiligen Lohntarife des Unternehmens einzuhalten sind, und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern, für 2026-10-19-4.6-Angebot1-national.pdf die mindestens die Regelungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten. 2026-10-19-Bieter_Zuschlagskriterien_und_Formblatt.xlsx Die besonderen Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz bestimmen ergänzend, dass die 2026-10-19-Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebotes.xlsx durch eine jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festgesetzten Arbeitsbedingungen zu 2026-10-19-4.17-Abschließende Liste.pdf gewähren sind. Gleichzeitig wird dort 2026-10-19-Leistungsbeschreibung.pdf klargestellt, dass aus dem Tariftreueversprechen keine Verpflichtung folgt, soweit und solange der Bereits abgegebene Angebote wurden nicht geöffnet und sind vom Bieter über subreport ELViS Auftragnehmer nicht unter den Anwendungsbereich einer solchen Rechtsverordnung fällt. zurückzuziehen. Die Vergabeunterlagen benennen keinen für sämtliche Bieter verbindlich anzuwendenden Tarifvertrag, keine einheitliche Entgeltgruppe und keine bei Angebotsabgabe für alle Bieter geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen. Daher ist nicht eindeutig erkennbar, welche Entgeltgrundlagen die unterschiedlichen Bietergruppen für die Kalkulation der Vertragslaufzeit vom 01.02.2027 bis längstens 31.01.2031 anzuwenden haben. Diese Unklarheit betrifft insbesondere die Verteilung des Personalkosten- und Preisänderungsrisikos während der maximal vierjährigen Vertragslaufzeit. Nach Abschnitt 7 der Leistungsbeschreibung sind Vergütungsanpassungen bei gesetzlichen Änderungen des Mindestlohns sowie „im Falle der Tarifgebundenheit des Auftragnehmers“ bei Tarifänderungen möglich. Tarifbindung und Tariftreue sind jedoch nicht gleichbedeutend. Ein nicht tarifgebundener Auftragnehmer kann während der Vertragslaufzeit aufgrund einer einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 BTTG verpflichtet werden, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmern bestimmte tarifliche Arbeitsbedingungen zu gewähren, ohne dadurch selbst tarifgebunden zu werden. Nach dem Wortlaut der Preisanpassungsklausel ist nicht eindeutig, ob in diesem Fall eine Anpassung der Vergütung beansprucht werden kann. Darüber hinaus verlangt die Leistungsbeschreibung über den gesamten Vertragszeitraum den Einsatz von Personal mit der geforderten Mindestqualifikation. Bei einem Personalwechsel ist entsprechend gleichwertig qualifiziertes Personal einzusetzen. Für die Position 4.1 ist zudem qualifiziertes Schichtführungspersonal mit mindestens zweijähriger Führungserfahrung vorgeschrieben. Die dauerhafte Gewinnung und Bindung entsprechend qualifizierter Mitarbeiter setzt eine belastbare Kalkulation der Personalkosten über die mögliche Vertragslaufzeit bis zum 31.01.2031 voraus. Wir bitten daher um eindeutige Beantwortung der folgenden Fragen: Bestätigen Sie, dass tarifgebundene und nicht tarifgebundene Bieter bei Angebotsabgabe keine einheitliche tarifliche Entgeltgrundlage anwenden müssen, sondern jeweils die für sie geltenden gesetzlichen beziehungsweise tarifvertraglichen Verpflichtungen zugrunde zu legen haben? Welche Tarifverträge und welche Entgeltgruppen sind von einem tarifgebundenen Bieter für das eingesetzte Sicherheitspersonal an den jeweiligen Leistungsorten in Sachsen und Thüringen zugrunde zu legen? Müssen auch nicht tarifgebundene Bieter die ab dem 01.01.2027 geltenden Entgelte der Tarifverträge für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen beziehungsweise im Freistaat Thüringen berücksichtigen? Falls Frage 3 bejaht wird: Auf welcher gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vergaberechtlichen Grundlage ergibt sich diese Verpflichtung für nicht tarifgebundene Bieter? Bestätigen Sie, dass zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses keine für die ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG besteht und deshalb bei Angebotsabgabe aus den besonderen Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz noch keine Verpflichtung zur Anwendung bestimmter tariflicher Arbeitsbedingungen oder Entgelte folgt? Falls entgegen der Annahme in Frage 5 eine einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG besteht: Welche konkreten Arbeitsbedingungen und Entgeltgruppen sind danach bei der Auftragsausführung einzuhalten und bereits bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen? Falls zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses keine einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG besteht: Bestätigen Sie, dass nicht tarifgebundene Bieter bei ihrer Urkalkulation lediglich die für sie geltenden Mindestentgeltregelungen des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie sonstige zwingende gesetzliche Vorgaben berücksichtigen müssen? Gilt die in Abschnitt 7 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Vergütungsanpassung auch für einen Auftragnehmer, der nicht originär tarifgebunden ist, aber während der Vertragslaufzeit aufgrund einer neu erlassenen oder geänderten Rechtsverordnung nach § 5 BTTG, einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer sonstigen gesetzlichen Regelung verpflichtet wird, höhere tarifliche Entgelte oder weitergehende tarifliche Arbeitsbedingungen zu gewähren? Wird eine aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG eintretende Erhöhung der Personalkosten im Rahmen der Preisanpassungsklausel als gesetzliche Änderung, als Tarifänderung oder als sonstiger Anpassungsfall behandelt? Bestätigen Sie, dass allgemeine Marktlohnsteigerungen sowie höhere Arbeitsentgelte, die zur Gewinnung und Bindung des vertraglich geforderten qualifizierten Personals erforderlich werden, nach Abschnitt 7 der Leistungsbeschreibung keine Anpassung der Vergütung begründen, sofern weder eine Änderung des gesetzlichen Mindestlohns noch eine für den Auftragnehmer verbindliche Tarifänderung oder eine sonstige gesetzliche Verpflichtung vorliegt? Falls nicht tarifgebundene Bieter lediglich auf Grundlage der für sie geltenden gesetzlichen Mindestentgeltregelungen kalkulieren dürfen: Wie sollen sie das Risiko einer während der Vertragslaufzeit neu eintretenden gesetzlichen Tariftreuepflicht in ihrer Urkalkulation für die Zeit bis zum 31.01.2031 berücksichtigen? Wie wird bei unterschiedlichen Entgeltgrundlagen der Bieter unter Berücksichtigung der Preisgewichtung von 60 Prozent eine transparente und vergleichbare Angebotswertung gewährleistet? Wir bitten um eine Klarstellung, die sämtlichen Bietern eine transparente, vergleichbare und über die maximale Vertragslaufzeit belastbare Kalkulation ermöglicht. Sollten sich aus der Beantwortung Änderungen oder Ergänzungen der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ergeben, bitten wir zugleich um eine angemessene Verlängerung der Angebotsfrist, damit diese Vorgaben von sämtlichen Bietern ordnungsgemäß in der Urkalkulation und im Angebot berücksichtigt werden können." [...]

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616.10.2026[…] "1. Schulungssystem nach DIN 77200-1:2022-10 Ziff. 4.19.2: In Ihrer Antwort vom 06.10.2026 teilen Sie mit, dass eine zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1 gefordert wird und „ein darüberhinausgehendes, gesondert vorzulegendes Fortbildungskonzept“ nicht gefordert sei; zugleich verweisen Sie darauf, dass Fortbildungsanforderungen „einschließlich des in der DIN 77200-1 vorgesehenen Umfangs“ Bestandteil der Zertifizierung sind. Dies ist aus unserer Sicht nicht eindeutig, da die DIN 77200 zwischen systemischen Anforderungen und auftragsspezifischen Qualifizierungsbedarfen differenziert. Bitte bestätigen Sie daher eindeutig, dass für dieses Vergabeverfahren ausschließlich des Nachweises einer gültigen DIN-77200-1-Zertifizierung ausreichend ist und kein zusätzliches, auftrags-/objektspezifisches Fortbildungs- bzw. Schulungskonzept (inkl. Stundenumfang/Module für Einsatz- und Führungskräfte) im Angebot einzureichen oder während der Vertragslaufzeit zusätzlich zu den Zertifizierungsanforderungen umzusetzen ist. Sofern der Auftraggeber dennoch auftragsspezifische Fortbildungsinhalte oder Mindestumfänge erwartet, bitten wir um entsprechende verbindliche Vorgaben, da dies andernfalls nicht vergleichbar kalkulierbar ist und zu nicht unerheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen führen kann. 2. Strahlenschutz: Bereitstellung Ausrüstung / Dosimetrie und arbeitsmedizinische Vorsorge Bezug: Leistungsbeschreibung (Änderung 30.09.2026), Ziff. 8.1 „Anforderung zum Strahlenschutz“ sowie „Anlage Strahlenschutz“ und „9.2 Strahlenschutzmaßnahmen bei genehmigungsfreier Beschäftigung“. In den Unterlagen wird ausgeführt, dass die Leistungen teilweise in Überwachungsbereichen der Wismut GmbH erbracht werden und die Unterweisung der eingesetzten Mitarbeitenden durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) des AG erfolgt. Konkrete Aussagen zur erforderlichen strahlenschutzbezogenen Ausrüstung sowie zu ggf. notwendigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind für uns nicht eindeutig ersichtlich. Wir bitten daher um Konkretisierung: a.) Strahlenschutzausrüstung/PPE: Welche strahlenschutzbezogene persönliche Schutzausrüstung bzw. Hilfsmittel sind für das eingesetzte Personal erforderlich (z. B. Dosimeter, spezielle Schutzkleidung, Hygienemittel o. Ä.) und werden diese vom AG gestellt und gewartet oder sind sie durch den AN bereitzustellen (inkl. etwaiger Spezifikationen/Normen)? Dann würden wir diesbezüglich um eine Auflistung der benötigten Gegenstände und Ausrüstung bitten. b.) Arbeitsmedizinische Vorsorge/Untersuchungen: Sind für die Tätigkeit im Überwachungsbereich arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzw. strahlenschutzrechtliche Untersuchungen für das eingesetzte Personal erforderlich? Falls ja, bitte benennen, welche Untersuchungen/Nachweise vor Einsatzbeginn vorzulegen sind und in welchen Intervallen diese zu erneuern sind. 3. Abrechnung Fahrzeugeinsatz / Preisblatt (Fix- und variable Kosten, E-Fahrzeuge) Bezug: Im Preisblatt “Leistungsverzeichnis – Preisblatt zur Erstellung eines Angebots“ ist vorgesehen, den Fahrzeugeinsatz nach gefahrenen Kilometern abzurechnen. Aus unserer Sicht birgt eine rein nutzungsabhängige Abrechnung das Risiko, dass die Fixkosten des Fahrzeugeinsatzes nicht auskömmlich abgebildet werden (z. B. Anschaffung/Leasing, Versicherung, Kfz-Steuer, Zulassung, Finanzierung, Vorhalte-/Bereitschaftskosten, Grundwartung/Prüfungen, Verwaltung/Disposition). a.) Preisblatt / Abrechnungslogik: Wir würden darum bitten, dass das Preisblatt so angepasst wird, dass der Fahrzeugeinsatz in Fixkosten und variable Kosten getrennt kalkulier- und abrechenbar ist (z. B. variable Kosten je km bzw. je Einsatzstunde für Kraftstoff/Energie, Verschleiß, Wartung/Reparatur, Reifen)? b.) E-Fahrzeuge / Lademöglichkeiten und Kosten: Sofern der Einsatz von E-Fahrzeugen zulässig bzw. gewünscht ist: Stehen an den Standorten Lademöglichkeiten zur Verfügung? Falls ja, wer trägt die Stromkosten (AG oder AN) und zu welchen Konditionen? Diese Informationen sind erforderlich, um den Fahrzeugeinsatz wirtschaftlich belastbar und für alle Bieter vergleichbar kalkulieren zu können." […]zu 1. Hiermit bestätigen wir, dass ausschließlich der Nachweis einer gültigen DIN77200-1 Zertifizierung entsprechend der Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung ausreichend ist. Ein auftrags- oder objektspezifisches Fortbildungs- bzw. Schulungskonzept wird nicht gefordert. zu 2. zum Anstrich a.) Es ist keine besondere persönliche Schutzausrüstung für das Personal des AN notwendig. zum Anstrich b.) Es ist keine zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorge/Untersuchungen für das Personal des AN notwendig. Das Personal des AN fällt nicht unter die Kategorie beruflich exponiertes Personal. zu 3. Die Fixkosten der für den Einsatz ausgewählten Fahrzeuge sind in die entsprechenden Einzelpreise je Kilometer und Fahrzeuge einzukalkulieren. Der Einsatz von E-Fahrzeugen kann durch den AN frei gewählt werden. An den Standorten des AG stehen keine Lademöglichkeiten zur Verfügung. Im Falle eines Einsatzes mit E-Fahrzeugen sind die offiziellen Ladestationen im entsprechenden Einsatzgebiet bzw. Einsatzumkreis zu nutzen.
719.10.2026[...] "1. Genügt es, wenn das Zertifikat nach DIN 77200 zum Leistungsbeginn am 01.02.2027 vorliegt und bis dahin nachgereicht wird? 2. Wird für ISO 9001 mit dem Angebot die Bestätigung der akkreditierten Zertifizierungsstelle über das laufende Zertifizierungsverfahren anerkannt, wenn das Zertifikat vor Leistungsbeginn nachgereicht wird? 3. Sind die Nachweise zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur Führungserfahrung der Schichtführer (4.17) mit dem Angebot namentlich vorzulegen, oder genügt die Vorlage vor Leistungsbeginn mit der Personaleinsatzliste?" [...]zu 1. Nein, es muss bereits ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen. Es handelt sich um ein erforderliches Eignungskriterium welches bereits im Bewertungsverfahren geprüft und berücksichtigt wird. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie zum Termin der Leistungserbringung gültig sein. zu 2. Nein, es muss bereits ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen. Es handelt sich um ein erforderliches Eignungskriterium welches bereits im Bewertungsverfahren geprüft und berücksichtigt wird. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie zum Termin der Leistungserbringung gültig sein. zu 3. Eine namentliche Vorlage des gesamten für den Auftrag vorgesehenen Personals mit dem Angebot ist nicht erforderlich. Mit dem Angebot sind die im Formblatt zu den Zuschlagskriterien Q1 bis Q5 geforderten Angaben und verbindlichen Eigenerklärungen vorzulegen. Für Q2.1 ist die geringste einschlägige Führungserfahrung sämtlicher für den Schichtführerdienst vorgesehener Mitarbeiter maßgeblich. Die der Zuschlagswertung zugrunde gelegten Personalressourcen müssen dem Bieter bereits zum Ablauf der Angebotsfrist tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle ist berechtigt, zur Überprüfung der im Angebot gemachten Angaben vor Zuschlag geeignete, datensparsame Nachweise zur Qualifikation, einschlägigen Erfahrung und tatsächlichen Verfügbarkeit anzufordern. Nicht erforderliche personenbezogene Angaben dürfen geschwärzt werden. Die namentliche Personaleinsatzliste ist zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie bei Personaländerungen vorzulegen. Die nach der Leistungsbeschreibung für den tatsächlichen Einsatz erforderlichen personenbezogenen Nachweise, insbesondere die Eintragung im Bewacherregister, sind vor dem erstmaligen Einsatz der jeweiligen Person vorzulegen. Die für die jeweilige Leistungsposition geltenden Mindestqualifikationen sowie die im Zuschlagsverfahren bewerteten zusätzlichen Erfahrungs- und Qualifikationsniveaus sind während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
819.10.2026[...] "Zuordnung der motorisierten Streifen / Stützpunkte / Dienstbeginn / Fahrzeuge / Kontrollstellen: Gehen wir richtig in der Annahme aus, dass die motorisierte Streife 1 organisatorisch dem Betriebsteil Lichtenberg (Pos. 4.1), die motorisierte Streife 2 dem Haupteingang IAA Culmitzsch/WBA Seelingstädt (Pos. 4.2) und die motorisierte Streife 3 dem Haupteingang IAA/WBA Helmsdorf (Pos. 4.3) als jeweiligem Stützpunkt zugeordnet ist, und dass an diesen Stützpunkten auch die Schlüsseldisposition (Ausgabe/Rücknahme/Hinterlegung) erfolgt sowie Aufenthalts- und Sozialräume (inkl. Sanitär) für die mobilen Streifen zur Verfügung stehen? Gehen wir zudem richtig in der Annahme aus, dass die Streifenfahrzeuge an den jeweiligen Stützpunkten abgestellt/übernommen werden und der Dienstbeginn sowie das Dienstende (inkl. Schlüssel- und Fahrzeugrückgabe) jeweils am Stützpunkt erfolgt? Falls dies nicht zutrifft, bitten wir bitte um Angabe, wie es aktuell geregelt ist und ob bieterseitig weitere Kostenpunkte, wie z.B. Schlüsseltresore einkalkuliert und berücksichtigt werden müssen Darüber hinaus bitten wir in diesem Zuge um Konkretisierung, ob und in welcher Anzahl der Auftraggeber Kontrollpunkte für die motorisierte Streifen vorgibt.“ [...]Die angenommene Zuordnung der motorisierten Streifen trifft nur teilweise zu. -(cid:9)Motorisierte Streife 1 (Pos. 4.4): Dienstbeginn und Dienstende am Wachstützpunkt Lichtenberg (Pos. 4.1). -(cid:9)Motorisierte Streife 2 (Pos. 4.5): Dienstbeginn und Dienstende ebenfalls am Wachstützpunkt Lichtenberg (Pos. 4.1) -(cid:9)Motorisierte Streife 3 (Pos. 4.6): Dienstbeginn und Dienstende am Wachstützpunkt Helmsdorf (Pos. 4.3). Die jeweiligen Streifenfahrzeuge werden an diesen Stützpunkten übernommen und abgestellt. Die betrieblichen Schlüssel des Auftraggebers werden in den vorhandenen Schlüsselschränken der Wachcontainer aufbewahrt. Zusätzliche Schlüsselschränke oder Schlüsseltresore müssen hierfür nicht einkalkuliert werden. Die Verwaltung der Fahrzeugschlüssel obliegt dem Auftragnehmer; deren Hinterlegung in den Wachcontainern ist gestattet. Die Wachcontainer stehen dem Streifenpersonal als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die sanitären Einrichtungen des Auftraggebers sowie die vorhandenen Miettoiletten an den Wachcontainern können genutzt werden. Diese Organisation ist Grundlage der Angebotskalkulation. Organisatorische Verbesserungen können nach Zuschlagserteilung einvernehmlich geprüft werden. Des Weiteren werden durch den Auftraggeber streifen- und standortbezogene Kontrollpunkte vorgegeben. Der derzeitige Umfang beträgt: - Streife 1 (Pos. 4.4): ca. 15–20 Kontrollpunkte - Streife 2 (Pos. 4.5): ca. 15–20 Kontrollpunkte - Streife 3 (Pos. 4.6): ca. 8–10 Kontrollpunkte Die Kontrollpunkte sind während der im Leistungsverzeichnis festgelegten Einsatzzeiten gemäß den Dienstanweisungen mehrfach anzufahren beziehungsweise aufzusuchen und mittels des vorgeschriebenen Wächterkontrollsystems elektronisch zu erfassen. Der hierfür erforderliche Zeit- und Fahraufwand ist in den ausgeschriebenen Einsatzstunden und Fahrzeugkilometern bereits berücksichtigt. Es handelt sich nicht um zusätzliche Leistungen.

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