[Seite 1]
Vergabe Nr.: 1817235-U70
Vorgang: Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
ELViS-ID: E54363753
Beantwortung von Bieterfragen
| Nr. | Datum der Anfrage | Fragen | Beantwortung |
|---|---|---|---|
| 1. In der Leistungsbeschreibung, Ziff. 9, wird ausgeführt, dass vor Angebotserstellung eine Objektbesichtigung „möglich“ ist. Wir bitten um Bestätigung, dass die Objektbesichtigung freiwillig ist und eine Nichtteilnahme weder zum Ausschluss noch zu einer negativen Wertung führt. | Die Objektbesichtigung ist freiwillig und führt zu keiner negativen Bewertung. | ||
| 2. Die Vergabeunterlagen enthalten keine ausdrückliche Regelung zur vergütungs- und einsatzzeitlichen Behandlung gesetzlicher Ruhepausen. Bitte teilen Sie mit, ob die ausgeschriebenen Einsatzzeiten vollständig als abrechenbare Leistungszeiten gelten und die Kosten der Pausenorganisation in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. | Die ausgeschriebenen Einsatzzeit gilt als volle Leistungszeit und die Kosten der Pausen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. | ||
| 3. Bitte bestätigen Sie, dass ein nach Angebotsabgabe notwendig werdender Nachunternehmereinsatz vor Leistungsbeginn bzw. während der Vertragslaufzeit nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers angemeldet werden kann, sofern die Eignung und sämtliche tarif- und vergaberechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. | Dies ist möglich, insofern der Nachunternehmer nicht für die Positionen 4.1 bis 4.3 der Leistungsbeschreibung eingesetzt wird. | ||
| 4. Welche konkrete Mindestqualifikation ist für den objektverantwortlichen Kundenbetreuer als zwingende Eignungs- bzw. Ausführungsanforderung vorgesehen, unabhängig von der wertungsrelevanten Zusatzqualifikation? | Die Mindestqualifikation des Kundenbetreuers ist der GSSK (Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft) | ||
| 5. Bitte erläutern Sie, welche konkreten Tätigkeiten des objektverantwortlichen Kundenbetreuers ein Masterstudium in der Sicherheitswirtschaft bzw. einen Certified Security Manager (BdSI oder Hochschule) erfordern oder in besonderer Weise qualitätssteigernd beeinflussen. | Auf Grund des höheren Qualifikation- und Ausbildungsniveaus ist davon auszugehen, dass die Person über ein erweitertes Fachwissen sowie eine größere Bandbreite an anwendbaren Kenntnissen und Einsatzmöglichkeiten verfügt als eine Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft. | ||
| 6. Welche Qualifikationen werden als „gleichwertig“ zu Masterstudium Sicherheitswirtschaft bzw. Certified Security Manager anerkannt und nach welchen objektiven Kriterien wird die Gleichwertigkeit geprüft? | Als gleichwertig gelten Qualifikationen die hinsichtlich Inhalt und Umfang mit einem Masterstudium Sicherheitswirtschaft vergleichbar sind ( z.B. Master Unternehmenssicherheit). Auch andere berufliche Qualifikationen können anerkannt werden (z.B. geprüfter Betriebswirt) wenn anhand von geeigneten Nachweisen z.B. Abschlusszeugnissen, Zertifikaten oder Lehrgangsinhalten nachvollziehbar der Bezug zum Sicherheitsdienstleistungsgewerbe belegt werden. | ||
| 7. Kann eine Kombination aus Meister für Schutz und Sicherheit, langjähriger Führungserfahrung und einschlägiger objektbezogener Berufserfahrung als gleichwertig zur höchsten Bewertungsstufe anerkannt werden? Falls nein, bitten wir um Begründung. | Nein, der Abschluss als Meister für Schutz und Sicherheit mit zusätzlich vorliegenden Führungs- und Beruferfahrung stellt zwar relevante Qualifikation und Erfahrungen dar, ersetzt jedoch nicht automatisch die geforderte Qualifikation der höchsten Bewertungsstufe. | ||
| 8. Bitte bestätigen Sie, dass der Nachweis der mindestens zweijährigen Führungserfahrung nur für die eingesetzten Schichtführer und nicht für sämtliche Sicherheitsmitarbeiter verlangt wird. | Ja, gemäß Leistungsbeschreibung Pkt. 5.2 | ||
| 9. Bitte bestätigen Sie, dass für die drei motorisierten Streifen grundsätzlich je ein geländegängiges allradgetriebenes Streifenfahrzeug gleichzeitig bereitzustellen ist. | Ja, es werden drei Fahrzeuge gleichzeitig benötigt, da die Streifendienste zu gleichen Zeiten erbracht werden müssen. | ||
| 10. Ist über diese drei Einsatzfahrzeuge hinaus eine verbindliche Mindestanzahl von Reservefahrzeugen gefordert? Falls ja, bitten wir um Angabe der Anzahl. | Nein, bei einem Defekt eines Streifenfahrzeuges ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die drei einzusetzenden Streifen abgesichert und handlungsfähig bleiben. |
08.10.2026 Seite 1 von 3
[Seite 2]
| Nr. | Datum der Anfrage | Fragen | Beantwortung |
|---|---|---|---|
| 11. Warum werden in der Bewertungsmatrix mehr als vier firmeneigene Fahrzeuge mit 6 Punkten bewertet, obwohl aus der Leistungsbeschreibung drei motorisierte Streifen hervorgehen? Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug dieses Wertungskriteriums. | Bei mehreren vorhandenen Fahrzeugen, welche beim Auftragnehmer vorhanden sind, ist bestenfalls davon auszugehen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges schnellstmöglicher Ersatz zur Verfügung steht. Ziel ist es, die vereinbarte Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit der drei Streifendienste bei einem Fahrzeugausfall aufrechtzuerhalten. | ||
| 12. Bei Ziff. 4 der Bewertungsmatrix werden Elektrofahrzeuge im Unternehmen bewertet, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden „können“. Ist für die Punktevergabe eine verbindliche Zusage zum tatsächlichen Einsatz im Auftrag erforderlich? Falls nein, bitten wir um Erläuterung des konkreten Auftragsbezugs. | Nein, die Elektrofahrzeuge sind nicht zwingend notwendig, können aber eingesetzt werden. Für die Bewertung bzw. Punktvergabe im Rahmen der Bewertungsmatrix ist ein entsprechender Nachweis über das Vorhandensein bzw. Verfügbarkeit der Elektrofahrzeuge vorzulegen. | ||
| 13. Mit dem Angebot ist eine Kalkulation der Stundenverrechnungssätze auf Basis der bis zum Angebotsschlusstermin bekannten gesetzlichen und tariflichen Vorgaben vorzulegen. Bitte benennen Sie für jede Leistungsposition die von der Vergabestelle als einschlägig angesehene tarifliche Grundlage und Lohngruppe. | Die Vergabestelle weist – wie in den Ausschreibungsunterlagen bereits aufgeführt – nur darauf hin, dass der Bieter den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG) und einschlägige Tarifbestimmungen zu beachten hat. Der Bieter ist aber verpflichtet, selbst zu prüfen, welcher Tarif für sein Unternehmen, sein Personal und seine Einsatzweise gilt. Das ist nicht Aufgabe der Vergabestelle. | ||
| 14. Da Leistungen sowohl in Thüringen als auch in Sachsen erbracht werden, bitten wir um Klarstellung, ob die Kalkulation standortbezogen nach unterschiedlichen regionalen Tarifregelungen vorzunehmen ist. | Ja, die Kalkulation hat standortabhängig zu erfolgen. | ||
| 15. Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug der zusätzlichen Bewertung der Dauer einer DIN-77200-Zertifizierung (4 bzw. 5 Jahre), obwohl bereits eine gültige DIN-77200- Zertifizierung als Eignungsanforderung verlangt wird. | Im Rahmen der Bewertungsmatrix wird eine lückenlose Zertifizierung mit Punkten bewertet. Mit einer längeren Zertifizierungsdauer soll dabei eine über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Erfüllung der Anforderungen der DIN 77200 berücksichtigt werden. | ||
| 16. Bitte erläutern Sie den konkreten Leistungsbezug der zusätzlichen Bewertung der Dauer der ISO-9001-Zertifizierung (5 bzw. 10 Jahre), obwohl bereits ein gültiges ISO-9001-Zertifikat als Eignungsanforderung verlangt wird. | Das gleiche gilt auch für dieses Zertifikat. Mit einer längeren Zertifizierungsdauer soll dabei eine über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Erfüllung der Anforderungen der DIN 9001 berücksichtigt werden. | ||
| 17. Bitte erläutern Sie, weshalb die Dauer einer Unternehmenszertifizierung als Zuschlagskriterium die Qualität der konkret angebotenen Leistung besser abbilden soll als die aktuelle, gültige Zertifizierung und auftragsbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen. | Die Bewertung der Zertifizierungsdauer ergänzt die aktuelle gültige Zertifizierung und die auftragsbezogenen Qualitätssicherungsmaßnahmen. Die Dauer der Zertifizierung berücksichtigt dabei die über einen längeren Zeitraum bestehende Erfüllung der jeweiligen Qualitätsanforderungen. Damit wird die über einen längeren Zeitraum nachgewiesene und kontinuierlich aufrechterhaltene Anwendung der zertifizierten Qualitätsanforderungen als zusätzliches qualitätsbezogenes Merkmal berücksichtigt. | ||
| 18. Bitte prüfen Sie, ob die Zuschlagskriterien Ziff. 1–5 so angepasst werden können, dass ausschließlich auftragsbezogene, vom Bieter für die konkrete Leistung verbindlich zugesagte Qualitätsmerkmale bewertet werden. | Nein, die Bewertungskriterien werden nicht angepasst. Diese dienen der erweiterten Punktvergabe gem. Wichtung über die Mindestanforderungen hinaus. |
08.10.2026 Seite 2 von 3
[Seite 3]
| Nr. | Datum der Anfrage | Fragen | Beantwortung |
|---|---|---|---|
| 2 | 23.09.2026 | 19. Alarm- und Einsatzfahrten außerhalb der Einsatzzeiten der motorisierten Streifen In den Positionen 4.4 bis 4.6 der Leistungsbeschreibung ist für die motorisierten Streifen unter anderem die „Durchführung von Alarm- und Einsatzfahrten nach Anweisung durch den Dispatcher“ vorgesehen. Gleichzeitig sind für die einzelnen Streifen konkrete und teilweise nicht durchgängige Einsatzzeiten festgelegt. Wir bitten um Klarstellung, durch wen Alarm- und Einsatzfahrten außerhalb der jeweils ausgeschriebenen Einsatzzeiten der motorisierten Streifen durchgeführt werden. Ist hierfür durch den Auftragnehmer eine zusätzliche Ruf-, Alarm- oder Interventionsbereitschaft vorzuhalten, oder erfolgt die Alarmverfolgung außerhalb der ausgeschriebenen Einsatzzeiten durch den Bereitschaftsdienst des Auftraggebers bzw. anderweitig? Sofern durch den Auftragnehmer eine zusätzliche Bereitschaft vorzuhalten ist, bitten wir um Angabe der hierfür geforderten Besetzung, Mindestqualifikation, Vorhalte- bzw. Reaktionszeit sowie der vorgesehenen Abrechnungsposition. | Während der motorisierten Streifenfahrten sind die festgelegten Kontrollpunkte und Kontrollbereiche abzufahren. Die genauen Punkte und Örtlichkeiten werden im Rahmen der Ersteinweisung durch den Koordinator des Auftraggebers bekannt gegeben. Durch den Dispatcher gemeldete Alarme, Ereignisse und sonstige Auffälligkeiten sind im Rahmen der Streifenfahrt gezielt abzuarbeiten. Hierzu zählen insbesondere Alarme sowie durch Videoüberwachung festgestellte Auffälligkeiten an unterschiedlichen Stellen innerhalb des zu überwachenden Bereichs. Diese Auffälligkeiten sind entsprechend zu behandeln und an den Dispatcher zurückzumelden. Außerhalb der Zeiten der motorisierten Streifenfahrt steht der Schichtführer als ständige erreichbare Ansprechperson für den Dispatcher zur Verfügung. Bei festgestellten oder gemeldeten Auffälligkeiten kann der Schichtführer zur gezielten Kontrolle eingesetzt werden.Es wird keine zusätzliche Bereitschaft benötigt. |
| 20. Zweistündiger Einsatz der motorisierten Streife 3 / tarifliche Mindestvergütung Für die motorisierte Streife 3 ist gemäß Position 4.6 an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie während betriebsfreier Zeiten eine Einsatzzeit von 14:00 bis 16:00 Uhr mit zwei Sicherheitsmitarbeitern vorgesehen. Nach den einschlägigen tarifvertraglichen Bestimmungen besteht bei Kurzeinsätzen ein Vergütungsanspruch von mindestens vier Stunden je eingesetztem Mitarbeiter. Die ausgeschriebene Einsatzdauer von zwei Stunden führt somit zu einer Differenz zwischen der vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungszeit und der vom Auftragnehmer zu vergütenden Mindestzeit. Wir bitten daher um Klarstellung, wie die tariflich zu vergütenden vier Stunden je Sicherheitsmitarbeiter im Leistungsverzeichnis bzw. Preisblatt zu kalkulieren und abzurechnen sind. Wird die Position 4.6 für diese Einsätze entsprechend mit vier Stunden je eingesetztem Sicherheitsmitarbeiter vergütet, oder sind die tarifbedingten Mehrkosten vollständig in den angebotenen Stundenverrechnungssatz der ausgeschriebenen zweistündigen Leistungszeit einzukalkulieren? | Die Einsatzzeit in Pos. 4.6 wird auf 12:00 – 16:00 Uhr angepasst, demzufolge erfolgt die Vergütung für 4 Stunden. Das Vergabeverfahren wird mit geänderten Vergabeunterlagen fortgeführt. Die in den Vergabeunterlagen eingestellten Dateien: Leistungsbeschreibung.pdf Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebots.xlsx wurden gelöscht. Dafür sind nachfolgende Dateien Bestandteil der Vergabeunterlagen: 2026-09-30_Leistungsbeschreibung.pdf 2026-09-30_Leistungsverzeichnis - Preisblatt zur Erstellung eines Angebots.xlsx Bereits abgegebene Angebote wurden nicht geöffnet und sind vom Bieter über subreport ELViS zurückzuziehen. Der Angebotsschlusstermin am 23.10.2026, 09:00 Uhr bleibt unverändert. | ||
| 3 | 06.10.2026 | Leistungserbringung nach 77200: Gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2 soll die Dienstleistung auf der Grundlage der DIN 77200-1 erbracht werden. Daraus ergibt sich die Frage, ob ein spezifisches Fortbildungskonzept gefordert wird und dessen Durchführung dementsprechend nachzuweisen ist, welches im Umfang den Richterwerten aus der DIN 77200-1:2022-10 Ziff. 4.19.2 (für jeden Mitarbeiter 40 Unterrichtseinheiten p.a.) entspricht? | Es wird eine zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Zertifizierung nach DIN 77200-1 gefordert. Ein darüber hinausgehendes, gesondert vorzulegendes Fortbildungskonzept des Auftragnehmers wird nicht gefordert. Die Anforderungen an die Fortbildung des eingesetzten Personals, einschließlich des in der DIN 77200-1 vorgesehenen Umfangs, sind Bestandteil der Zertifizierungsanforderungen und im Rahmen der Zertifizierung nachzuweisen. |
08.10.2026 Seite 3 von 3