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Sicherheitsdienstleistungen am Standort Ronneburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 05:21 (Europe/Berlin)

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Vergabe-Nr: 1817235-U70

Leistungsbeschreibung

(Änderung vom 30.09.2026)

„Sicherungsdienstleistungen am Standort Ronneburg der Wismut GmbH“

  1. Vorbemerkung

Ziel der auszuschreibenden Dienstleistung ist die Gewährleistung der Sicherheit von Betriebsanlagen und -einrichtungen des Auftraggebers (AG) sowie die Abwehr, Vermeidung bzw. Minderung von Schäden durch Dritte.

Durch den Einsatz geeigneter Sicherheitsmitarbeier (SMA) sind Betriebseinrichtungen (technische Anlagen und Geräte, Fahrzeuge, Materialien usw.) zu schützen sowie durch operative Einflussnahme zur Gefahrenabwehr Personen, Objekte und Betriebsanlagen zu sichern. Hierzu ist mit dem betrieblichen Koordinator, dem Dispatcher bzw. dem Bereitschaftsdienst des AG eng zusammenzuarbeiten.

  1. Art der Leistung

Durchführung von Sicherungsdienstleitungen (SDL) entsprechend DIN 77200-1 (in der aktuell gültigen Fassung), insbesondere Empfangs-, Revier-, Interventions- sowie Kontrolldienst (stationär und mobil).

  1. Leistungsort

Wismut GmbH Bereich Sanierung Ronneburg Paitzdorfer Str. 34 07580 Ronneburg

mit den zugehörigen Betriebsteilen und Erfüllungsorten in Sachsen und Thüringen, gemäß Leistungsverzeichnis:

Punkt 4.1 Lichtenberger Straße 22, 07580 Ronneburg Punkt 4.2; 4.4 An der B 175, Ortsausgang Richtung Berga, 07580 Seelingstädt OT Zwirtzschen Punkt 4.3; 4.6 Crimmitschauer Str., Abzweig Hartmannsdorf, 08058 Zwickau

Topografische Übersichtskarten liegen dieser Leistungsbeschreibung bei.

Eine detaillierte Einweisung an den jeweiligen Erfüllungsorten erfolgt nach Vertragsabschluss.

Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das teilweise unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.

  1. Leistungsumfang

Allgemeine Beschreibung der Leistungen:

  • Empfangsdienst mit Personen-, Kfz- und Güterverkehrskontrolle, Besucherempfang, Tor- und Schlüsseldienst, Videoüberwachung gesicherter Bereiche
  • Revierdienst, zum überwiegenden Teil mit geländegängigen Fahrzeugen, zur Kontrolle von Objekten, Bereichen und abgestellter Technik
  • Interventionsdienst, d. h. Mithilfe bei der Unfallverhütung sowie beim Umwelt-, Katastrophen- und Brandschutz

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  • Kontrolldienst, d. h. Kontrolle des fließenden und des ruhenden Verkehrs in den Betriebsbereichen auf Anweisung des AG sowie Alarmverfolgung bei auflaufenden Alarmen in gesicherten Bereichen
  • Übernahme von Werkschutzaufgaben

Die erforderlichen Details werden in den einzelnen Dienstanweisungen und Streifenplänen für jedes Objekt gesondert geregelt. Die Leistungen sind in einem ausgedehnten und teilweise unwegsamen Gelände zu erbringen, welches sich in Sachsen im Landkreis Zwickau sowie in Thüringen in den Landkreisen Greiz und Altenburger Land befindet.

Der Personaleinsatz, die Mindestqualifikation sowie die Einsatzzeiten für Personal und Fahrzeuge sind im anliegenden Preisblatt ersichtlich. Der AG behält sich vor, während der Dauer der Rahmenvereinbarung und bei Erfordernis, das Leistungsverzeichnis ohne Änderung der Einzelpreise anzupassen.

4.1 Schichtführer Betriebsteil Lichtenberg

4.1.1 Schichtführer (ein SMA) an Arbeitstagen, Interventionsdienst

  • Mo. – Fr. 06:00 – 14:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK
  • Wahrnehmung von Abstimmungen zum Wachdienst mit dem Koordinator des AG
  • Durchsetzung der Weisungen des Koordinators und Dispatcher des AG
  • tägliche Berichterstattung beim Koordinator des AG
  • Wahrnehmung der Führungsaufgaben gegenüber den eingesetzten SMA
  • Erstellung der Dienstpläne und Abstimmung mit dem Koordinator des AG
  • Wachzentrale und koordinierende Stelle zwischen eingesetzten SMA am Standort Ronneburg
  • Verbindungsstelle zum Dispatcher des AG
  • Videoüberwachung besonders gesicherter Bereiche und Objekte des Standorts
  • Meldung der Anzahl der tätigen SMA an den Dispatcher des AG

4.1.2 Schichtführer (ein SMA) an Arbeitstagen, Interventionsdienst

  • Mo. – Fr. 14:00 – 22:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK
  • Wachzentrale und koordinierende Stelle zwischen eingesetzten SMA am Standort Ronneburg
  • Verbindungsstelle zum Dispatcher des AG
  • Durchsetzung der Weisungen des Dispatchers des AG
  • Videoüberwachung besonders gesicherter Bereiche und Objekte des Standorts
  • Meldung der Anzahl der tätigen SMA an den Dispatcher des AG

4.1.3 Schichtführer (ein SMA) an Arbeitstagen, Interventionsdienst

  • Mo. – Sa. früh 22:00 – 06:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK
  • Wachzentrale und koordinierende Stelle zwischen eingesetzten SMA am Standort Ronneburg
  • Verbindungsstelle zum Dispatcher des AG
  • Durchsetzung der Weisungen des Dispatchers des AG
  • Videoüberwachung besonders gesicherter Bereiche und Objekte des Standorts
  • Meldung der Anzahl der tätigen SMA an den Dispatcher des AG

4.1.4 Schichtführer (ein SMA) an Wochenend- und Feiertagen (24 h), Interventionsdienst

  • Ab Sa. früh 06:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK
  • Wachzentrale und koordinierende Stelle zwischen eingesetzten SMA am Standort Ronneburg
  • Verbindungsstelle zum Dispatcher des AG
  • Durchsetzung der Weisungen des Dispatchers des AG
  • Videoüberwachung besonders gesicherter Bereiche und Objekte des Standorts
  • Meldung der Anzahl der tätigen SMA an den Dispatcher des AG

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4.1.5 Kundenbetreuer (Objektverantwortlich)

  • Durchführung von mind. drei Beratungen/Berichterstattung im Jahr

4.2 Wachbereich / Postendienst Haupteingang IAA Culmitzsch und WBA Seelingstädt

4.2.1 Empfangs- und Kontrolldienst (ein SMA)

  • Mo. – Fr. 04:30 – 14:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit SKP
  • Kontrolle der Personenbewegung im Ein- und Auslass für Betriebsangehörige, Besucher, Pächter und Vertragspartner des AGs
  • Kontrolle ein- und ausfahrender Fahrzeuge
  • Anmeldung von Gästen und Besuchern
  • Führen eines Fahrzeugbuches, Registratur von Fremdfahrzeugen
  • Verhinderung des unbefugten Betretens und Befahrens des Betriebsgeländes

4.2.2 Empfangs- und Kontrolldienst (ein SMA)

  • Mo. – Fr. 14:00 – 23:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit SKP
  • Kontrolle der Personenbewegung im Ein- und Auslass für Betriebsangehörige, Besucher, Pächter und Vertragspartner des AGs
  • Kontrolle ein- und ausfahrender Fahrzeuge
  • Anmeldung von Gästen und Besuchern
  • Führen eines Fahrzeugbuches, Registratur von Fremdfahrzeugen
  • Verhinderung des unbefugten Betretens und Befahrens des Betriebsgeländes

4.3 Wachbereich / Postendienst Haupteingang IAA und WBA Helmsdorf

4.3.1 Empfangs- und Kontrolldienst (ein SMA)

  • Mo. – Fr. 04:00 – 16:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit SKP
  • Kontrolle der Personenbewegung im Ein- und Auslass für Betriebsangehörige, Besucher, Pächter und Vertragspartner des AGs
  • Kontrolle ein- und ausfahrender Fahrzeuge
  • Anmeldung von Gästen und Besuchern
  • Führen eines Fahrzeugbuches, Registratur von Fremdfahrzeugen
  • Verhinderung des unbefugten Betretens und Befahrens des Betriebsgeländes

4.4 Motorisierte Streife 1 - Thüringer Bereich

Einsatzbereich: Betriebsteil Lichtenberg mit Gelände um und auf der Schmirchauer Höhe, Wasserbehandlungsanlage Ronneburg, Ausstellung Objekt 90, ehem. Verwaltung Paitzdorfer Str. 34 sowie wechselnde Baustellenbereiche

4.4.1 und 4.4.2 Revier-, Kontroll- und Interventionsdienst (jeweils zwei SMA)

  • Mo. – Sa. früh 16:00 – 06:00 Uhr
  • Sa., So., Feiertage sowie betriebsfreie Zeit 12:00 – 16:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK, ein SMA mit SKP
  • Verhinderung von Gefahren und Schäden bzw. Ergreifen von Maßnahmen zu deren Begrenzung
  • Durchführung von Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit

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  • Einweisung der örtlichen Feuerwehren, im Einsatzfall mit Informationsvermittlung zu den Standorten der Feuerlöscheinrichtungen
  • Durchführung von Verschlusskontrollen im Streifenbereich, Kontrolle abgestellter Technik sowie dezentraler Büro-, Aufenthalts- und Materialcontainer
  • Kontrolle von Pegeln und Messstellen
  • Kontrolle der eingesetzten Sicherungstechnik im Bereich
  • Durchführung von Alarm- und Einsatzfahrten nach Anweisung durch den Dispatcher 4.4.3 Fahrzeugeinsatz

4.5 Motorisierte Streife 2 - Thüringer Bereich

Einsatzbereich: Halde Beerwalde, wechselnde Baustellenbereiche, Labor Seelingstädt, Industrielle Absetzanlagen Culmitzsch und Trünzig sowie Sickerwasserfassungen und Brunnen im Bereich dieser.

4.5.1 und 4.5.2 Revier-, Kontroll-, und Interventionsdienst (jeweils zwei SMA)

  • Mo. – Sa. früh 22:00 – 06:00 Uhr
  • Sa., So., Feiertage sowie betriebsfreie Zeit 12:00 – 16:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK, ein SMA mit SKP
  • Verhinderung von Gefahren und Schäden bzw. Ergreifen von Maßnahmen zu deren Begrenzung
  • Durchführung von Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit
  • Einweisung der örtlichen Feuerwehren, im Einsatzfall mit Informationsvermittlung zu den Standorten der Feuerlöscheinrichtungen
  • Durchführung von Verschlusskontrollen im Streifenbereich, Kontrolle abgestellter Technik sowie dezentraler Büro-, Aufenthalts- und Materialcontainer
  • Kontrolle von Pegeln und Messstellen
  • Kontrolle der eingesetzten Sicherungstechnik im Bereich
  • Durchführung von Alarm- und Einsatzfahrten nach Anweisung durch den Dispatcher

4.5.3 Fahrzeugeinsatz

4.6 Motorisierte Streife 3 - Sächsischer Bereich

Einsatzbereich: Industrielle Absetzanlage Helmsdorf, Wasserbehandlungsanlage Helmsdorf sowie Betriebsteil Crossen

4.6.1 und 4.6.2 Revier-, Kontroll- und Interventionsdienst (jeweils zwei SMA)

  • Mo. – Fr. 16:00 – 22:00 Uhr
  • Sa., So., Feiertage sowie betriebsfreie Zeit 12:00 – 16:00 Uhr
  • Mindestqualifikation: ein SMA mit GSSK, ein SMA mit SKP
  • Verhinderung von Gefahren und Schäden bzw. Ergreifen von Maßnahmen zu deren Begrenzung
  • Durchführung von Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit
  • Durchführung von Verschlusskontrollen im Streifenbereich, Kontrolle abgestellter Technik sowie dezentraler Büro-, Aufenthalts- und Materialcontainer
  • Kontrolle von Pegeln und Messstellen
  • Kontrolle der eingesetzten Sicherungstechnik im Bereich
  • Durchführung von Alarm- und Einsatzfahrten nach Anweisung durch den Dispatcher

4.6.3 Fahrzeugeinsatz

5 Allgemeine Anforderungen

5.1 Leistungspflichten des Auftragnehmers (AN)

  • Erbringung von SDL entsprechend DIN 77200-1 (in der aktuell gültigen Fassung)
  • Erbringung von SDL entsprechend DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung

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  • ausschließlicher Einsatz von fest angestelltem Personal
  • Einsatz unbewaffneter SMA
  • Verwendung eines manipulationssicheren Wächterkontrollsystems und Übergabe von auswertbaren Protokollen an den Koordinator des AG oder Zugriff auf Onlinesystem
  • Bereitstellung geländegängiger allradgetriebener Streifenfahrzeuge
  • Führen von Fahrtenbüchern für jedes Fahrzeug zur Leistungsabrechnung
  • Erstellen und Führen aussagefähiger Dokumentation der SDL, hinsichtlich der eingesetzten SMA, des Dienstablaufes, der Vorkommnisse, eingeleiteter Maßnahmen sowie Abstimmung mit dem AG (Dispatcher, Koordinator, Bereitschaftsdienste)
  • Einweisung der Mitarbeiter des AN in die Örtlichkeiten sowie in die Kontroll- und Sicherungsaufgaben gemäß detaillierten Dienstanweisungen vor Beginn der Tätigkeit zur Vermeidung von Sicherheitslücken
  • enge Zusammenarbeit mit dem Koordinator des AG, tägliche mündliche Berichterstattung, schriftliche Information bei Vorkommnissen
  • Erarbeitung eines schriftlichen Monatsberichtes
  • Stellung eines objektverantwortlichen Kundenbetreuers als Ansprechpartner für den AG.
  • Durchführung von min. drei Beratungen/Berichterstattungen im Jahr unter der Leitung des AG und unter Teilnahme eines bevollmächtigten Vertreters der Geschäftsführung des AN bzw. des objektverantwortlichen Kundenbetreuers (rechtzeitige Terminabstimmung erforderlich)
  • Bereitstellung geeigneter Dienstbekleidung und -ausrüstung für das eingesetzte Personal, wie

 Mittel zur Selbstverteidigung im Rahmen gültiger Gesetze  geeignete Kommunikationsmittel zur Durchführung der beschriebenen SDL  Ferngläser, Taschenlampen, Fotoapparate (zur Tatortaufnahme bzw. Dokumentation von Vorkommnissen)  Firmenausweise

  • der AN hat im Rahmen der zu erbringenden Leistungen,

 entsprechend den sich ändernden Bedingungen an den Erfüllungsorten Veränderungen der Vertragsumfänge zuzulassen;  die zur Erfüllung des Leistungsumfanges einzusetzende Führungsstruktur bekannt zu geben;  die Möglichkeit operativer Zusatzaufgaben durch den AG zu ermöglichen;  die Einweisung der SMA in die Bewachungsobjekte bis spätestens 14 Tage vor Vertragsbeginn durchzuführen.

5.2 Anforderungen an das eingesetzte Personal

Die Anmeldung zur Sozialversicherung der beim AG eingesetzten SMA ist diesem auf Verlangen vorzuweisen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal muss über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Niveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, verfügen. Es muss insbesondere in der Lage sein, sich mit Arbeitnehmern des Auftraggebers, dessen Gästen sowie mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, auf diesem Sprachniveau eindeutig und zuverlässig zu verständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer jederzeit die Vorlage eines geeigneten Nachweises über die geforderten Sprachkenntnisse zu verlangen.

Der AN setzt für die Vertragserfüllung nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG (neu) verpflichtet ist.

Das eingesetzte Personal muss technisches Verständnis zur Wirkungsweise und Bedienung von Gefahrenmelde- und Videotechnik des AG aufweisen sowie physisch und psychisch für die zu erbringende Leistung geeignet sein.

Es darf über den gesamten Vertragszeitraum ausschließlich Personal mit der im Leistungsverzeichnis und der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestqualifikation zum Einsatz kommen. Bei Wechsel des entsprechenden Personals ist dieses im Hinblick auf die geforderten und vom AN im Preisblatt sowie in der

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Eigenerklärung zur Qualifikation des Objektverantwortlichen Kundenbetreuers angegebenen Qualifikationen gleichwertig zu ersetzen.

Es darf im Schichtführerdienst ausschließlich Personal mit mehrjähriger (mind. 2 Jahre) Führungserfahrung zum Einsatz kommen.

Der Einsatz von Nachauftragnehmern ist für die Positionen 4.1 bis 4.3 ausgeschlossen.

Der AN verpflichtet seine Mitarbeiter und stellt sicher, dass:

  • nur die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personen ins Objekt mitgebracht oder eingelassen werden;
  • keine Einrichtungen des AG benutzt werden, z. B. um Fotokopien anzufertigen, Telefongespräche zu führen bzw. entgegenzunehmen (außer in Not, Brand, Havarie und bei Einbruch);
  • keine Einblicke in Schriftstücke, Akten und Dateien genommen werden sowie keine Schreibtische, Schränke und ähnliche Behältnisse zu öffnen sind;
  • sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden;
  • die bergaufsichtlichen und strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen (entsprechend dem jeweiligen Erfüllungsort) eingehalten werden.

Der AG kann nach Absprache und mit schriftlicher Begründung verlangen, dass ihm nicht genehme Arbeitskräfte des AN ausgetauscht werden. Die Personaleinsatzliste ist dem AG zu Beginn der Vertragslaufzeit und jederzeit auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen.

5.3 Eignungs- / Qualifikationsanforderungen

Die geforderten Nachweise der abschließenden Liste 4.17 sind mit Angebotsschlusstermin vorzulegen. Für die Bewertung ist maßgeblich, dass die Zertifizierung bis zum Angebotsschlusstermin durchgehend und ohne Unterbrechung bestanden hat. Die lückenlose Zertifizierung ist durch geeignete Nachweise zu belegen.

Für das Zertifikat für Sicherheitsdienstleistungen nach DIN 77200 gilt zudem:

  • Das Zertifikat muss von einer für DIN 77200 akkreditierten, unabhängigen Zertifizierungsstelle ausgestellt sein, deren Akkreditierung im Rahmen des europäischen Akkreditierungssystems gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfolgt ist.
  • Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt, sofern die Gleichwertigkeit der zugrunde liegenden Akkreditierung nachgewiesen wird.
  • Die Zertifizierung ist während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit einen gültigen Nachweis über die bestehende Zertifizierung vorzulegen. Ein Auslaufen, eine Aussetzung, Einschränkung oder ein Entzug der Zertifizierung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Für das Zertifikat für das Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 gilt zudem:

  • Das Zertifikat muss von einer für DIN EN ISO 9001 akkreditierten, unabhängigen Zertifizierungsstelle ausgestellt sein, deren Akkreditierung im Rahmen des europäischen Akkreditierungssystems gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfolgt ist.

  • Gleichwertige Zertifikate werden anerkannt, sofern die Gleichwertigkeit der zugrunde liegenden Akkreditierung nachgewiesen wird.

  • Die Zertifizierung ist während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit einen gültigen Nachweis über die bestehende Zertifizierung vorzulegen. Ein Auslaufen, eine Aussetzung, Einschränkung oder ein Entzug der Zertifizierung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  • Angabe von mindestens 3 Referenzen im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe mit Schwerpunkt Empfangs-, Revier-, Interventions- und Kontrolldienst im Formblatt 4.12 (Eigenerklärung zur Eignung)

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  • Alle eingesetzten SMA müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im staatlichen Bewacherregister eingetragen sein. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen geeigneten Nachweis über die Eintragung für jede eingesetzte Person vor deren erstmaligem Einsatz unaufgefordert vorzulegen.
  • Dies gilt gleichermaßen für zusätzlich eingesetztes Personal sowie im Falle eines Personalwechsels. Eine Arbeitsaufnahme bzw. ein Einsatz der betreffenden Person darf erst nach Vorlage des entsprechenden Nachweises erfolgen.

6 Objektübergabe und Ansprechpartner des AG

Die Objektübergabe findet am 31.01.2027 am Standort Ronneburg statt. Die Ansprechpartner des AG werden bei Vertragsabschluss benannt.

7 Preise und Preisanpassung

Mit dem Angebot ist die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze auf Basis der bis zum Angebots- schlusstermin bekannten gesetzlichen und tariflichen Vorgaben vorzulegen. Diese Kalkulationen bilden die Grundlage für die Anpassung der Vergütung während der Vertragslaufzeit.

Anpassungen der Vergütung während der Vertragslaufzeit sind möglich, wenn und soweit gesetzliche Änderungen zum Mindestlohn (MiLoG) oder, im Falle der Tarifgebundenheit des Auftragnehmers, Tarifänderungen vorliegen. Diese Anpassungen sind schriftlich zu beantragen und zu begründen.

8 Besondere Bedingungen

8.1 Anforderung zum Strahlenschutz

Die vorgesehenen Arbeiten werden teilweise in Strahlenschutzbereichen (Überwachungsbereiche) der Wismut GmbH ausgeführt. Dabei erfolgt jedoch kein Umgang mit radioaktiv kontaminiertem Material.

Für den Zeitraum der Leistung wurde eine effektive Dosis von ca. 0,15 mSv jährlich abgeschätzt.

Aus diesem Grund werden die geplanten Beschäftigungen von Auftragnehmern der Fallgruppe II (kein Erfordernis der Anwendung von Strahlenschutzregelungen für beruflich exponierte Personen) zugeordnet. Weitere Anforderungen zum Strahlenschutz für genehmigungsfreie Beschäftigung (Fallgruppe II) sind in der Anlage Strahlenschutz zu dieser Leistungsbeschreibung enthalten und zu beachten.

9 Objektbesichtigung

Vor Angebotserstellung ist in der Zeit vom 30.09.2026 bis 09.10.2026 eine Objektbesichtigung möglich.

Der Bedarf für die Wahrnehmung der Objektbesichtigung unter Angabe der Teilnehmeranzahl ist bis spätestens 25.09.2026 ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen.

Der genaue Termin der Objektbesichtigung wird den interessierten Bietern unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

Anlagen

Übersichtspläne der Betriebsflächen Wismut GmbH für die Bereiche Ronneburg, Seelingstädt und Helmsdorf Anlage Strahlenschutz

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