3. Anlage Vertragsbedingungen Wachdienst 26-220.pdf

Sicherheitsdienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 16:17 (Europe/Berlin)

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Vertragsbedingungen

zur Beauftragung „Sicherheitsdienstleistungen“, VergabeNr. #26-220

(Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)

Inhalt

  1. Allgemeines .............................................................................................................................................................................. 1
  2. Vorbemerkung .......................................................................................................................................................................... 1
  3. Vertragsgegenstand ................................................................................................................................................................. 2
  4. Anforderungen an die Leistungserbringung ............................................................................................................................. 2
  5. Änderungen von Leistungen ..................................................................................................................................................... 2
  6. Zusätzliche Dienstleistungen .................................................................................................................................................... 3
  7. Nur für Los 1: Optionale Zusatzleistungen ............................................................................................................................... 2
  8. Ort der Leistungserbringung (Erfüllungsort) ............................................................................................................................. 3
  9. Vergütung und Preise ............................................................................................................................................................... 3
  10. Preisanpassungen und Lohngleitklausel ............................................................................................................................. 3
  11. Laufzeit und Kündigung....................................................................................................................................................... 4
  12. Datenschutz ........................................................................................................................................................................ 5
  13. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ................................................................................................................................. 5
  14. Verpflichtungs- und Haftungsausschluss ............................................................................................................................ 5
  15. Vertragsbestandteile ........................................................................................................................................................... 5
  16. Sonstige Bestimmungen und salvatorische Klausel ........................................................................................................... 5

1. Allgemeines

(1) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sind Vertragsbestandteil. Diese stehen unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

(2) Anderweitige Bedingungen wie Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden als Nebenangebot angesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen und werden ggf. ausgeschlossen.

2. Vorbemerkung

(1) Ziel dieses Vertrages ist die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) und in den Örtlichkeiten der Auftraggeberin (AG) Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (Bücherhallen) entsprechend der Leistungsbeschreibung durch den Auftragnehmer1 (AN) zur grundlegenden Erfüllung der Schutzziele.

(2) Für Los 1 bei Einsätzen vor Ort und für Los 2 bei Alarmauslösung und Einsätzen vor Ort gewährleistet der AN die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf dem in der Leistungsbeschreibung genannten Gebäude und Gelände, indem Gefahren für Menschen frühzeitig erkannt und abgewendet werden sowie Beschädigungen und Verluste am Besitz der AG verhindert werden.

(3) Bei der Umsetzung des Auftrages ist eine enge Abstimmung zwischen AN und AG erforderlich. Bei der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben ist der besonderen Sensibilität des Schutzauftrages und der erhöhten öffentlichen Aufmerksamkeit bei besonderen Vorkommnissen Rechnung zu tragen.

1 wir beziehen uns in diesem Text auf „das Unternehmen“ als Anbieter bzw. Auftragnehmer, so dass männliche/sächliche Substantive verwendet werden und auf gegenderte Formulierungen verzichtet werden kann.

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(4) Die Sicherheitsdienstleistungen haben folgende Zielsetzung:

  • Abwehr der Gefahren für Leib und Leben, Diebstahl, Sabotage, Umweltverschmutzung
  • Schutz von Eigentum und Besitz von AG und deren Mitarbeitenden, Gästen, Fremdfirmen und Besucher*innen der Bücherhallen
  • Durchsetzung der Hausordnung durch deeskalierende Präsenz
  • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den Räumlichkeiten
  • Gebäudeschutz, insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung, Vandalismus und Brand
  • Ergreifen von Präventionsmaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele und zur Verhinderung und Minimierung von Schäden im Ereignisfall
  • Prävention durch Kontrollgänge, Beobachtung und frühzeitiges Eingreifen

3. Vertragsgegenstand (alle Lose)

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen (SDL) größtenteils in den Objekten der AG (Zentralbibliothek und dezentrale Standorte der Hamburger Bücherhallen). Einzelheiten ergeben sich aus den losbezogenen Leistungsbeschreibungen sowie deren Anlagen, die Vertragsbestandteil werden.

(2) Die Einzelheiten der Tätigkeiten sowie die Art und Weise der Aufgabenerfüllung regelt der AN in einer Dienstanweisung gemäß § 17 der Bewachungsverordnung (BewachV) in der jeweils gültigen Fassung.

(3) Die Zusammenarbeit des AN mit anderen Dienstleistern der AG muss im Rahmen der Erfüllung der Leistungen gewährleistet sein.

4. Nur für Los 1: Optionale Zusatzleistungen

Optional gehören zu diesem Los flexible Wach- und Aufsichtsaufgaben, unregelmäßig nach Bedarf in verschiedenen Bibliotheken. Diese Leistung stellt keinen regelmäßigen Bedarf der Bücherhallen dar. Ein Mindesteinsatz kann nicht gewährleistet werden.

5. Anforderungen an die Leistungserbringung

(1) Für alle Lose: Da das eingesetzte Personal teilweise intensiven Kundenkontakt hat, wird erwartet, dass dieses Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (GERS) hat.

(2) Für Los 1-2: Sämtliche für die Leistung konkret eingesetzten Personen müssen über eine Bewacher-ID nach dem Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (destatis) als Eignungsqualifikation verfügen. Die Bewacher ID ist gut sichtbar auf dem Dienstausweis zu vermerken.

(3) Für Los 2: Der AN wirkt bei der Umstellung der Aufschaltung mit den von der AG benannten Fachfirmen zusammen und stellt diesen für jeden aufgeschalteten Standort während der Vertragslaufzeit einen Online-Zugang zur Verfügung. Die standortbezogenen Daten (Identifikationsnummer, IP-Adresse, Port) werden nach Zuschlag übergeben und dürfen ausschließlich für die Leistungserbringung genutzt werden.

(4) Die AG führt insoweit Stichproben beim eingesetzten Personal durch. Kann eine der o.g. Eignungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden, hat die AG Anspruch auf unverzüglichen Austausch des nicht geeigneten Personals.

6. Änderungen von Leistungen

Die in der Kalkulation des Personalbedarfs angeführten Einsatzzeiten entsprechen dem Stand zum Ausschreibungszeitpunkt. Die AG behält sich jedoch vor, die ausgewiesenen Zeiten und Einsatzstellen aufgrund betrieblichen Bedarfs oder sicherheitsrelevanter Erfordernisse jederzeit zu ändern. Umfangsänderungen sind nur innerhalb des zulässigen Rahmens möglich (max. 15 %).

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7. Zusätzliche Dienstleistungen

(1) Arbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind, werden nur nach besonderer Beauftragung nach den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen vergütet.

(2) Zusätzliche Leistungen sind sofort nach Ausführung vom AN auf einem Arbeitsschein durch die AG bestätigen zu lassen, auf diesem ausdrücklich als zusätzliche Leistungen zu bezeichnen sowie anschließend der Rechnung beizufügen.

(3) Die im Leistungsverzeichnis als optional ausgewiesenen Leistungen, kann die AG in Schriftform gegenüber dem AN jederzeit mit einer Frist von mindestens einer Woche zu den angebotenen Bedingungen und Konditionen abrufen/beauftragen.

8. Ort der Leistungserbringung (Erfüllungsort)

Ort der Leistungserbringung (Erfüllungsort) sind überwiegend die Räumlichkeiten der AG entsprechend der Leistungsbeschreibung.

9. Vergütung und Preise

(1) Die Dienstleistungen werden nach Stundenlöhnen oder Pauschalen vergütet. Grundlage ist das Preisblatt des Auftragnehmers aus dem Ausschreibungsverfahren (Anlage). Zusätzliche Kosten sind mit Ausnahme der Veränderungen nach Abschnitt „10. Preisanpassungen und Lohngleitklausel“ ausgeschlossen.

(2) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Angebots des Auftragnehmers im Vergabeverfahren. Die Vergütung wird nach Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung (unter Angabe der Bankverbindung) fällig. Die Rechnungsadresse lautet:

Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen Hühnerposten 1, 20097 Hamburg

Die Auftraggeberin erwartet den E-Rechnungseingang (XRechnung oder ZUGFeRD) per E-Mail an rechnung@buecherhallen.de.

(3) Mit der Zahlung der genannten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag abgegolten, wenn der Auftragnehmer nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Vergütung einen Vorbehalt erklärt. Im Weiteren gelten die Regelungen des § 17 VOL/B.

10. Preisanpassungen und Lohngleitklausel

(1) Die festgelegten Preise für Dienstleistungen können erhöht werden, wenn nicht vorhergesehene Umstände im Bereich des Auftraggebers eintreten, die den im Rahmen der Auftragsvergabe zu vermuteten Bearbeitungsaufwand erheblich ausweiten (im Rahmen von § 132 GWB). Das gleiche gilt für die Abrechnung von zusätzlichen Kosten. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die Ausweitung des Bearbeitungsaufwandes rechtzeitig hinzuweisen und darzulegen, aus welchen Gründen ein erhöhter Bearbeitungsaufwand erforderlich ist. (3) Nach Ablauf von jeweils 12 Monaten kann der AN von der AG eine Anpassung der Preise verlangen, wenn die für die Leistungserbringung des AN maßgeblichen Lohnkosten unmittelbar aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Anpassungen steigen. Die Höhe der Anpassung ist auf die durch die Lohnkostensteigerung bedingten Kosten begrenzt und tritt ab dem Zeitpunkt der Änderung in Kraft. Hinweis: die im Preisblatt genannten 5% Tarifsteigerungen p.a. sind rein fiktiv und dienen ausschließlich zur Berechnung der Angebotssumme. Preisanpassungen können nur auf Grund von realen Tariflohnsteigerungen erfolgen.

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(4) Zur Anpassung berechtigen ausschließlich Änderungen des Stundengrundlohns. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen lohnbezogener oder sonstiger Kosten sind nicht zulässig. Um die Preisänderung nachvollziehbar zu machen, ist der Lohnanteil in % im Preisblatt offenzulegen. (5) Bei der Geltendmachung der Preisanpassung hat der AN im Einzelnen die Grundlagen des Änderungsverlangens darzulegen, die Kostensteigerung anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen und der AG unverzüglich in Textform (E-Mail) mitzuteilen. (6) Der AN garantiert die Einhaltung des Hamburger Mindestlohns. (7) Der AN stellt die AG von einer evtl. Haftung auf den gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlohn entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen frei.

11. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Auftrag beginnt am 01.02.2027 und hat eine Laufzeit von fünf Jahren (31.01.2032). Eine Verlängerung über einmalig vier Jahre (bis max. 31.01.2036) ist bei beiderseitigem Einverständnis vorgesehen und wird ggf. von den Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende schriftlich vereinbart. (2) Die Dienstleistung wird für den Zeitraum von sechs Monaten zur Probe ausgeführt. In dieser Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen beidseitig gekündigt werden. (3) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden.

(4) Der Vertrag kann von jeder Partei nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.

(5) Ein wichtiger Grund liegt für die Auftraggeberin insbesondere vor, bei

  • wiederholtem oder grobem Verstoß gegen vertraglich geschuldete Leistungen
  • Pflichtverletzung mit Sicherheitsrelevanz
  • Verstoß gegen Datenschutz oder Geheimhaltung
  • wiederholtem Alkohol-/Drogenkonsum im Dienst
  • wiederholtem unentschuldigten Nichterscheinen oder ausdrücklicher Dienstverweigerung

(6) Im Falle einer Kündigung teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer schriftlich mit, ob und ggf. welche begonnenen Arbeiten noch zu beenden sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Arbeiten zu den Bedingungen des gekündigten Vertrages auszuführen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers, begonnene Arbeiten zu beenden, besteht nicht.

(7) Die Vergütung beschränkt sich auf die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen sowie auf die Leistungen, die aufgrund einer schriftlichen Kündigung beendet werden.

(8) Zusätzlich zu den anteiligen Vergütungsansprüchen nach Abs. 7 hat der Auftragnehmer im Falle der Kündigung einen Anspruch auf Restabgeltung zusätzlicher, nicht vergüteter Arbeiten/ Leistungen, die er im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Vertragsende zwingend erbringen muss. Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der Auftragnehmer die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, nicht zu vertreten und nach Zugang der Kündigung unverzüglich alles unternommen hat, um Leistungen unverzüglich zu beenden, die nicht mehr im Interesse der Auftraggeberin liegen.

(9) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tatsachen zu beweisen, die den Vergütungs- und/oder Restabgeltungsanspruch begründen.

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(10) Nach der Kündigung entstehende Ansprüche des Auftragnehmers werden fällig, sobald er die Verpflichtungen gem. Abs. 6 in diesem Abschnitt erfüllt hat.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer hält sich bei seiner Geschäftstätigkeit an die gesetzlichen Anforderungen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts. Auch die zur Sicherung und zum Schutz von personenbezogenen Daten und von Sozialdaten ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sind nach den gesetzlichen Anforderungen geregelt. Zudem werden mögliche branchenspezifischen Richtlinien zum Datenschutz verbindlich eingehalten.

13. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen (Wachleute vor Ort) sind Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, dienstliche Angelegenheiten und alle geheimen oder geschützten Daten verpflichtet, die während bzw. im Zusammenhang mit der Dienstausübung bekannt werden. Die Weitergabe der Verpflichtung an die Wachleute vor Ort ist Aufgabe des Auftragnehmers.

14. Verpflichtungs- und Haftungsausschluss

(1) Die Auftraggeberin darf Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.

(2) Die Auftraggeberin haftet für Schäden, die der Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Leistungserbringung erleidet, nur, wenn diese Schäden auf grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verhalten der Auftraggeberin beruhen. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Vertragsparteien haften einander nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass ihnen die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten unmöglich oder verzögert wird, wenn die Situation

  1. außerhalb der angemessenen Kontrolle beider Vertragsparteien liegt,
  2. die Erfüllung des Vertrages unzumutbar macht und
  3. vernünftigerweise nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war (höhere Gewalt).

Dieser Haftungsausschluss betrifft nicht die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, die auf allgemeinen wirtschaftlichen Situationen oder anderen individuellen Umständen beruht.

15. Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten

  1. dieses Dokument
  2. die Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin mit allen darin genannten Anlagen
  3. das Angebot des Auftragnehmers (soweit es nicht diesen Vertragsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung widerspricht)
  4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung (steht unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit)

16. Sonstige Bestimmungen und salvatorische Klausel

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) in der jeweils geltenden Fassung. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er von der Auftraggeberin nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister (Transparenzportal) veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der

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Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

(2) Die Abtretung einer Forderung an Dritte aus diesem Vertrag an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur nach vorheriger Zustimmung im Ausnahmefall möglich.

(3) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

(4) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Gerichtstand ist Hamburg.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung treffen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken des Vertrages.

Nach oben.

  • Ende -

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