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Bewerbungsbedingungen
Zum Vorhaben „Sicherheitsdienstleistungen II“, VergabeNr. #26-220
(Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben)
A. Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren
- Zielsetzung dieser Unterlage
Diese Unterlage ergänzt und konkretisiert die in der Vergabebekanntmachung genannten Festlegungen und Vorgaben. Sie fasst noch einmal die Angaben und Nachweise, die ein Bieter1 seinem Angebot beizufügen hat, zusammen. Zudem bietet sie einen Überblick zum Ablauf des Vergabeverfahrens.
Die Bieter sind aufgefordert, die aufgeführten Vorgaben einzuhalten. Die Missachtung der Vorgaben kann zum Ausschluss des jeweiligen Bieters führen.
Sofern die vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmen, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint.
- Darstellung des Auftragsgegenstandes
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in drei Losen.
- Auftraggeberin und Kontakt
Auftraggeberin ist die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen, Hühnerposten 1, 20097 Hamburg. Leiterin des Verfahrens ist die Referentin für Recht und Vergabe Karen Leppien (RechtundVergabe@buecherhallen.de)
- Art des Vergabeverfahrens: Öffentliche Ausschreibung
Das Verfahren richtet sich wegen der geschätzten Höhe des Auftragswertes und Nichterreichen der EU- Schwellenwerte nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und wird gem. § 9 UVgO als öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Es erfolgt eine Aufteilung in drei Lose:
Los 1: Wach- und Aufsichtsaufgaben in ausgewählten Stadtteilbibliotheken Los 2: Überwachung der Bibliotheken mit Alarmanlage Los 3: Einrichtung und Bereitstellung eines Gäste-Notfalltelefons
Anbieter können sich auf ein, mehrere oder auf alle Lose bewerben. Ein Losrabatt (Rabatte auf Loskombinationen) wird jedoch nicht gewertet. Der Zuschlag wird jeweils auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Rückfragen
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Deutsche Vergabeplattform (DTVP) zu stellen. Hierfür ist ein Login sowie eine Registrierung für dieses Verfahren bei DTVP erforderlich. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form über DTVP an alle registrierten Bieter gesendet, nicht registrierte Bieter können die Fragen und Antworten auf der Plattform einsehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig über mögliche Änderungen/ Aktualisierungen zu informieren.
Fragen, die die Vergabeunterlagen betreffen oder für die Erstellung des Angebotes relevant sind, sind unverzüglich zu stellen.
Die Auftraggeberin wird versuchen, alle Fragen unverzüglich zu beantworten. Fragen zu den Vergabeunterlagen sollen spätestens bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingereicht werden, damit die Antworten der Auftraggeberin gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Für Fragen, die erst später oder kurz vor Ende der Angebotsfrist eingehen, kann eine Antwort wegen nicht rechtzeitiger Fragestellung unterbleiben.
1 wir beziehen uns in diesem Text auf „das Unternehmen“ als Anbieter bzw. Auftragnehmer, so dass männliche/sächliche Substantive verwendet werden und auf gegenderte Formulierungen verzichtet werden kann.
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Es werden keine Auskünfte per E-Mail, Telefon oder sonst mündlich erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht auf dem elektronischen Weg über DTVP erfolgt, zurückweisen.
- Verfahrensablauf
Die Bieter geben auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ihre Angebote elektronisch ab. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen aus diesen Bewerbungsbedingungen auf Vollständigkeit sowie in Bezug auf den Nachweis der geforderten Eignung geprüft und anhand der in Abschnitt D dargestellten Zuschlagskriterien bewertet.
Nach aktueller Planung soll das gegenständliche Vergabeverfahren folgendem Terminplan folgen: • Veröffentlichung der Unterlagen: 20.10.2026 • Frist für die Beantwortung von Fragen: 09.11.2026 (Tagesende) • Angebotsfrist 16.11.2026, 22:00 Uhr • Zuschlag voraussichtlich am 08.12.2026 • Angebotsbindefrist: 31.12.2026 • Leistungsbeginn 01.02.2027
Die Auftraggeberin behält sich vor, den vorstehenden Termin- und Ablaufplan bei Bedarf zu modifizieren. Über etwaige Änderungen vor Zuschlagserteilung werden alle bei dtvp.de freigeschalteten Unternehmen zeitgleich über dtvp.de informiert. Bei der Entscheidung über Änderungen wird die Auftraggeberin die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz beachten.
- Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich Unklarheiten etc.
Die Auftraggeberin stellt den Beteiligten die Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter die Auftraggeberin hierüber umgehend zu informieren. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich erneut elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Empfänger sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob diese zu öffnen sind. Der Bieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche zu prüfen und dies ggf. unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist anzuzeigen.
Mit der Abgabe des Angebots verpflichten sich die Bieter, der Auftraggeberin alle für die Beurteilung des Angebots notwendigen zusätzlichen Auskünfte kurzfristig zu erteilen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen, die den angemessenen Auskunftsbegehren in diesem Sinne nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Folge leisten.
B. Angebotsabgabe
- Form und Frist der Angebotsabgabe
Hinweis: Für jedes Los ist ein individuelles Angebot einzureichen.
Das Angebot ist entsprechend den Anforderungen gemäß der nationalen Auftragsbekanntmachung und dieser Bewerbungsbedingungen elektronisch über DTVP in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Angebots im Verantwortungsbereich des Bieters liegt. Die in den Vergabeunterlagen genannten Fristen sind Ausschlussfristen.
- Gliederung und Inhalt des Angebots
Der Bieter hat seinem elektronisch eingereichten Angebot die im Dokument „Angebotsvordruck“ bezeichneten Erklärungen, Darstellungen und Unterlagen in Textform nach § 126b BGB beizufügen. Die betreffenden Dokumente sind – soweit vorgesehen – an der dafür vorgesehenen Stelle in Textform gemäß § 126b BGB zu unterschreiben (=Name eintragen).
- Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die eingereichten Unterlagen verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
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Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn im Text des Angebotes Änderungen vorgenommen werden, das Angebot und sämtliche Anlagen (wenn erforderlich) nicht unterschrieben und nicht sämtliche Angebotskosten eingetragen worden sind. Angebote, bei denen im Begleitschreiben zusätzliche Bedingungen gestellt werden, werden ebenfalls ggf. ausgeschlossen.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
- Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Angebot ist daher in deutscher Sprache abzufassen. Soweit der Bieter fremdsprachige Nachweise einreicht, hat er eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung einer amtlich anerkannten Übersetzung vor.
- Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich die Auftraggeberin vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach ihrer Einschätzung erforderlich erscheint.
- Regeln für Bietergemeinschaften
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen zur gemeinsamen Beteiligung an einem Vergabeverfahren. An dem Vergabeverfahren können auch Personenmehrheiten (z.B. mehrere natürliche oder juristische Personen) mit dem gemeinsamen Ziel, den Auftrag zu erhalten und nach Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchzuführen, als sog. Bietergemeinschaft teilnehmen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und derdie für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterin bezeichnet ist, • dass derdie bevollmächtigte Vertreterin die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
C. Angaben zur Eignung
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt die geforderten Eignungsnachweise erbringt.
Hinweis: Für jedes Los sind individuelle Eignungsnachweise einzureichen.
- Eignung für alle Lose
Öffentliche Aufträge können nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Der Bieter (umfasst auch die Bietergemeinschaft) muss daher die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung aufweisen. Die entsprechend geforderten Nachweise zur Eignung sind dem Angebot beizufügen.
Die Abfrage beim Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. WRegG bleibt der Auftraggeberin für den Zuschlagsfall vorbehalten.
Für diese konkreten Aufträge ist ein Bieter geeignet, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nachgewiesen durch • die Kopie eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister und • die Kopie des Erlaubnisbescheides zur Durchführung eines Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO • Für Los 1 und 2:
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a. Nachweis einer bestehenden* Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3 Mio. EUR b. Schäden aus Datenschutzverletzung 100.000,00 EUR c. Schlüsselverlustschäden 50.000,00 EUR • Für Los 3: a. Nachweis einer bestehenden* Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3 Mio. EUR b. Schäden aus Datenschutzverletzung 100.000,00 EUR
*Alternativ kann durch (formlose) Eigenerklärung des Bieters oder Bestätigung des Versicherers nachgewiesen werden, dass im Auftragsfall ein Abschluss der Versicherung mit den geforderten Deckungshöhen erfolgt.
b) Zu den genannten Eignungskriterien und zur Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, tragen die Bieter ihre Angaben in das Formblatt „Eigenerklärung_zur_Eignung_EU_2025“ in der Anlage ein.
c) Russland-Sanktionen Entsprechend Verordnung (EU) 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Auftragnehmer zu vergeben, die Verträge mit russischen Staatsangehörigen oder russischen juristischen Personen unterhalten. Zur Bestätigung, dass die Bieter keine solchen Verträge unterhalten, tragen sie ihre Angaben in das Formblatt „Anlage Russland-Sanktionen in Vergabeverfahren“ in der Anlage ein.
d) Referenzen Der Bieter hat in den vergangenen fünf Jahren mind. drei Aufträge erfüllt, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Dazu tragen Bieter ihre Angaben möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, der Auftraggeberin, der Leistungsart und Leistungszeiträume in das Formblatt in der Anlage ein und gehen auf die jeweilige Vergleichbarkeit zu den Losen, für welche das Angebot abgegeben wird, ein. Vergleichbar ist ein Auftrag über die Bewachung eines „Filialsystems“ in der Größenordnung von rd. 30 Standorten über einen Zeitraum von mind. einem Jahr.
- Besondere Eignungskriterien
a) Sprachkenntnisse für alle Lose
Da das eingesetzte Personal intensiven Kundenkontakt hat, wird erwartet, dass dieses Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (GERS) hat. Dies kann nachgewiesen werden durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers und wird stichprobenartig durch die Auftraggeberin nachgeprüft.
b) Bewacher ID und § 34 a GewO für Los 1 und 2 • Alle bei den Bücherhallen im Rahmen der Lose 1 und 2 eingesetzten Wach- und Sicherheitspersonen müssen eine Bewacher ID nach dem Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (destatis) vorweisen können. Dies kann nachgewiesen werden durch eine Eigenerklärung des Auftragnehmers und wird stichprobenartig durch die Auftraggeberin nachgeprüft. • Das Unternehmen muss die Erlaubnis zur Durchführung eines Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO haben. Dies kann nachgewiesen werden durch die Vorlage der Kopie des gültigen Erlaubnisbescheides
- Eignungsleihe
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
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Im Falle der Inanspruchnahme zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und das in Anspruch genommene Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Ist ein benanntes Unternehmen nach Einschätzung der Auftraggeberin nicht geeignet, so ist der Bieter auf Verlangen der Auftraggeberin verpflichtet, ein anderes, geeignetes Unternehmen zu benennen. Sofern ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss das Unternehmen durch den Bieter innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich die Auftraggeberin vor, dass das Unternehmen durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
D. Zuschlagskriterien
Ziel ist der Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen im jeweiligen Los.
Der Zuschlag erfolgt in jedem Los individuell auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Dieses wird ermittelt auf Grundlage der folgenden Zuschlagskriterien:
- Los 1: Wach- und Aufsichtsaufgaben in ausgewählten Stadtteilbibliotheken
a) der Preis im Sinne eines fiktiven Gesamtpreises für Pauschalen/Tour (Gewichtung: 60%). Der günstigste Anbieter erhält 50 Bewertungspunkte (BP). Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode, das heißt, die Angebote werden folgender Verhältnisbetrachtung unterzogen: Die Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass ihr Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird (Preis bester Bieter / Preis Bieter N = x; x * 50 = BP Bieter N). Anschließend werden die erlangten Punkte mit der o.g. Gewichtung verrechnet.
Die Pauschale/Tour tragen die Bieter im beigefügten Preisblatt (Anlage) ein. Der für die Angebotswertung herangezogene fiktive Gesamtpreis/Woche errechnet sich automatisch auf Grundlage des für das Jahr 2027 angebotenen Pauschalbetrages. Abgerechnet werden kann später nur der tatsächlich anfallende Pauschalsatz/Tour vorbehaltlich offizieller Tariferhöhungen.
b) ein Kurzkonzept über die Organisation des Anbieters bezogen auf die Auftragsausführung (ca. 2-5 Seiten Text, ansonsten formfrei als separate Anlage, Gewichtung 40%). Das Konzept wird gewertet gemäß den Unterkriterien i) Ausbildung/Schulung/Qualifikation des eingesetzten Personals (Brandschutzhelfer, Ersthelfer, deeskalierende Gesprächsführung u. ä.), ii) Personalorganisation (Einsatzplan/Ausfallorganisation), iii) Dokumentation pro Tour.
Vergeben werden bis zu 50 BP in folgender Abstufung: • 0 -10 BP: Mangelhaftes/ungenügende Qualität • 11-20 BP: Ausreichende Qualität • 21-30 BP: Befriedigende Qualität • 31-40 BP: Gute Qualität • 41-50 BP: Sehr gute Qualität Die in 1.b) genannten Unterkriterien werden gleich gewertet.
- Los 2: Überwachung der Bibliotheken mit Alarmanlage
a) der Preis im Sinne eines fiktiven Gesamtpreises für Aufschaltung und Interventionsmaßnahmen (Gewichtung: 60%). Der günstigste Anbieter erhält 50 Bewertungspunkte (BP). Die Bewertung der anderen Bieter erfolgt nach der Dreisatzmethode, das heißt, die Angebote werden folgender Verhältnisbetrachtung unterzogen: Die Bewertung der jeweils anderen Bieter ergibt sich daraus, dass ihr Angebot ins Verhältnis zum Angebot des besten Bieters gesetzt wird (Preis bester Bieter / Preis Bieter N = x; x * 50 = BP Bieter N). Anschließend werden die erlangten Punkte mit der o.g. Gewichtung verrechnet.
Den Gesamtpreis tragen die Bieter im beigefügten Preisblatt (Anlage) ein. Der für die Angebotswertung herangezogene fiktive Gesamtpreis/Monat errechnet sich automatisch auf
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Grundlage des für das Jahr 2027 angebotenen Monatspreises. Abgerechnet werden kann später nur der tatsächlich anfallende Preis vorbehaltlich offizieller Tariferhöhungen.
b) Ein Kurzkonzept über die Organisation des Anbieters bezogen auf die Auftragsausführung (ca. 2-5 Seiten Text, ansonsten formfrei als separate Anlage, Gewichtung 40%). Das Konzept wird gewertet gemäß den Unterkriterien: i) Personalorganisation (Einsatzplan/Ausfallorganisation) ii) Form und zeitlicher Ablauf der Dokumentation gegenüber AG von Alarmmeldungen.
Vergeben werden bis zu 50 BP in folgender Abstufung: • 0 -10 BP: Mangelhaftes/ungenügende Qualität • 11-20 BP: Ausreichende Qualität • 21-30 BP: Befriedigende Qualität • 31-40 BP: Gute Qualität • 41-50 BP: Sehr gute Qualität
Die in 2.b) genannten Unterkriterien werden gleich gewertet.
- Los 3: Einrichtung und Bereitstellung eines Gäste-Notfalltelefons
Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage eines zuschlagfähigen Angebotes auf das günstigste Angebot eines fiktiven Gesamtpreises. Zur Bewertung sind die Anbieter aufgefordert das Preisblatt zu ergänzen. Der für die Angebotswertung herangezogene fiktive Gesamtpreis/Woche errechnet sich automatisch auf Grundlage des für das Jahr 2027 angebotenen Stundenlohns. Abgerechnet werden kann später nur der tatsächlich anfallende Preis vorbehaltlich offizieller Tariferhöhungen.
E. Zuschlag
Die Entscheidung erfolgt für jedes Los individuell auf der Grundlage eines zuschlagfähigen Angebotes.
Alle geeigneten Angebote, die den Vergabeunterlagen in Gestalt vor allem der Bewerbungs- und Vertragsbedingungen entsprechen und preislich angemessen sind, also eine Chance auf Zuschlag haben, werden abschließend vergleichend bewertet.
Der Zuschlag wird elektronisch erteilt und gilt als rechtsgültige Annahme des Angebots. Ein möglicherweise anschließend unterzeichneter schriftlicher Vertrag stellt eine individuelle Konkretisierung der in diesem Verfahren gegenständlichen Leistungsbeschreibung dar, eine Verhandlung über zuschlagsbildende Kriterien findet nicht mehr statt.
F. Sonstige Hinweise
- Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Vervielfältigung, Verbreitung oder Ausstellung ist unzulässig.
Alle Bieter haben auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens über die ihnen bei der Vergabe bekannt gewordenen Angelegenheiten der Auftraggeberin Verschwiegenheit zu bewahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter:innen zu verpflichten.
Die Unterlagen und etwaige erstellte Kopien von den in elektronischer Form übermittelten Unterlagen haben die Bieter nach Ende des Vergabeverfahrens unaufgefordert und unverzüglich zu vernichten.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens werden Kontaktdaten (z.B. Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen) bzw. weitere personenbezogene Daten (z.B. aus Referenzen, Qualifikationsnachwei- sen und Lebensläufen) i.S.d. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO verarbeitet. Die Auftraggeberin nutzt diese Daten ausschließlich zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens.
Mit der Einreichung des Angebots erklären die Bieter, dass im Angebot erwähnte Personen gem. Art. 13 DSGVO über die Absicht einer Übermittlung von Daten zu ihrer Person an eine ausschreibende Stelle im Rahmen eines Vergabeverfahrens informiert worden sind. Die Vergabeunterlagen werden gem. § 8 Abs. 4 VgV und entsprechend den Fristen für Steuerprüfungen grundsätzlich 10 Jahre nach der Zuschlagserteilung gelöscht bzw. vernichtet.
Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Karen Leppien, Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen
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Hühnerposten 1, 20097 Hamburg, Telefon: 040-42606-540 Email: rechtundvergabe@buecherhallen.de
Datenschutzbeauftragter ist: Oliver Stutz, datenschutz nord GmbH, Email: office@datenschutz-nord.de
Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Außerdem können Sie die Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Übertragung (Art. 20 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
Sie sind berechtigt, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen (Art. 21 DSGVO) oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Geltendmachung der vorstehenden Rechte wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen unter Verwendung der oben aufgeführten Kontaktdaten. Ferner haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bieter haben diejenigen Teile des Angebots, die ein Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung zur Einsichtnahme durch andere Verfahrensbe- teiligte (etwa durch andere Bieter) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 GWB).
- Eigentumsübergang
Die im Rahmen des Angebots von den Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen etc. gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Die Erstattung der Kosten für die Vergabeunterlagen oder die Erstellung des Angebots ist ausgeschlossen.
- Bindefrist
Mit Abgabe des Angebotes binden sich die Bieter entsprechend der in der Bekanntmachung genannten Bindefrist an die in ihrem Angebot gemachten Zusagen und Preise.
- Kommunikationsverbot
Bietern sowie Unterauftragnehmern, Beratern oder sonstigen durch den Bieter involvierten Mitwirkenden, ist folgendes untersagt: • die direkte oder indirekte Einflussnahme auf übergeordnete Stellen der Auftraggeberin, Angestellte der Auftraggeberin, beteiligte Berater, Behörden usw. in Bezug auf das Vergabeverfahren, • die direkte oder indirekte Kommunikation mit anderen Bietern oder deren Mitwirkenden. Bieter müssen den Geheimwettbewerb wahren.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Wir weisen auf § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB hin.
- Preisangaben
Die Bieter sind aufgefordert, Preisangaben vorzunehmen. Alle Preise sind in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
Angebote, die einen Preisvorbehalt (z. B. „freibleibend“) enthalten, werden nicht berücksichtigt. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen (z. B. auch Skonto) als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden.
Nicht gewertete Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung dennoch Vertragsinhalt.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 56 VgV).
Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen erteilt, dessen Kalkulation begründet ist mit mind. dem Lohn
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nach den einschlägigen Rahmen- und Lohntarifverträgen, soweit diese zwingend vorgeschrieben sind, ansonsten dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Ende -
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