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Besondere Vertragsbedingungen Sicherheitsdienstleistungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages sind Teilleis- (2) Der AN ist zur Zahlung der Vertragsstrafe tungen des infrastrukturellen Gebäude- auch für den Fall verpflichtet, dass der managements. Verstoß durch einen vom AN eingesetz- ten Nachunternehmer oder einem von (2) Die detaillierte Beschreibung ist der Leis- diesem eingesetzten Nachunternehmer tungsbeschreibung und dem Leistungs- begangen wird, es sei denn, dass der AN verzeichnis zu entnehmen. den Verstoß weder kannte noch kennen musste. (3) Vertragsobjekt ist die in der Leistungsbe- schreibung aufgeführte Liegenschaft. (3) Die Gesamtsumme aller Vertragsstrafen eines Jahres ist auf 5 % des jährlichen § 2 Vertragsbestandteile Nettogesamtauftragswertes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Als Vertragsbestandteile gelten die Verga- AG bleiben hiervon unberührt. beunterlagen sowie die zur Angebotserläu- terung eingereichten Unterlagen zur Aus- (4) Der AG ist grundsätzlich berechtigt, eine schreibung und das dementsprechende An- Vertragsstrafe mit dem Vergütungsan- gebot des AN sowie die VOL/B in der zum spruch des AN zu verrechnen. Es entfällt Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden im Falle der Verwirkung der Vertrags- Fassung. strafe der entsprechende Teil des Vergü- tungsanspruches des AN. Es handelt § 3 Vertragsdauer sich nicht um eine Aufrechnung, sondern Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Mo- lediglich um die Ermittlung des rechneri- naten, erstmals nach Ablauf von 1 Jahr, schen Ergebnisses im Wege der Abrech- schriftlich zum Monatsende gekündigt wer- nung. den. § 6 Rechnungslegung § 4 Schlechterfüllung (1) Die Leistungen des AN gelten als ver- Bei Nicht- oder Schlechterfüllung ist der AG tragsgerecht erfüllt und abgenommen, berechtigt, den Rechnungsbetrag entspre- wenn der AG/Nutzer den Leistungsnach- chend der festgestellten Differenz zwischen weis über die vertragsgemäße Ausfüh- angebotenen und geleisteten Stunden für rung unterzeichnet hat. Als Leistungs- den beanstandeten Zeitraum zu kürzen. nachweise gelten ausschließlich die vom AG zugelassenen Formulare. Die Be- § 5 Vertragsstrafe weislast für die vertragsgemäße Erfül- (1) Soweit der AN den ihm nach §§ 6, 7 und lung bleibt bis zur Abnahme beim AN. 12 Abs. 2 ThürVgG obliegenden Ver- pflichtungen schuldhaft nicht nachkommt (2) Der AN hat die Rechnungen in Papier- oder die Vertragspflichten, wie sie in den form oder elektronisch gem. Abs. 3, un- Vergabeunterlagen beschrieben sind, tergliedert in Kosten pro Nutzer oder pro schuldhaft verletzt, ist der AG berechtigt, Titel, einzureichen. Die Rechnungen sind pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe monatlich nachschüssig bzw. nach Aus- von bis zu 5 % des jährlichen Nettoauf- führung der Leistungen zu stellen. Den tragswertes geltend zu machen. Gerät Rechnungen müssen die unterzeichne- der AN mit der Erfüllung seiner Vertrags- ten Leistungsnachweise und/oder Liefer- pflichten schuldhaft in Verzug, wird für je- scheine beigefügt sein. Diese müssen den Werktag des Verzuges eine Ver- genaue Angaben über Art und Menge tragsstrafe in Höhe von 0,3 % des jährli- der Lieferung enthalten. chen Nettoauftragswertes vereinbart.
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(3) Elektronische Rechnungen müssen (3) Der AN verpflichtet sich, den AG für den zwingend im Standard XRechnung unter Fall, dass der AG, wegen der Verletzung der An-gabe der Leitweg-ID des TLBV: gesetzlicher Vorschriften durch den AN 16900699-1600-24 in der zentralen oder seiner Nachunternehmer oder eines Rechnungseingangsplattform des Bun- beauftragten Verleihers, in Anspruch ge- des, der Länder und der Kommunen un- nommen wird, diesen von sämtlichen An- ter https://xrechnung-bdr.de eingestellt sprüchen und eventuell auch erwachsen- werden. den Kosten der Rechtsverteidigung frei- zustellen. (4) Sofern Skonti vertraglich vereinbart oder auf der Rechnung angeboten worden (4) Der AN verpflichtet sich den AG unver- sind, beginnt die Skontofrist mit Zugang züglich darüber zu informieren, wenn ihm der Rechnung. Macht der AG berechtigte gegenüber ein Ordnungswidrigkeiten – Einwendungen oder Einreden geltend, und / oder Strafverfahren im Zusammen- so wird die Skontofrist für diesen Zeit- hang mit den Vorschriften des Mindest- raum gehemmt. Die Skontofrist sollte 14 lohngesetzes eingeleitet wird oder er Tage nicht unterschreiten. Kenntnis von entsprechenden Ermittlun- gen - auch gegenüber seinem Nachun- § 7 Haftung ternehmer oder eines beauftragten Ver- (1) Der AN hat für ausreichende Sicherheits- leihers erhält. vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seine Erfüllungsgehilfen § 9 Lohngleitklausel schuldhaft verursachten Personen-, (1) Die vereinbarten Einheitspreise (z.B. Sach- und Vermögensschäden (Bearbei- Stundenverrechnungssätze) gelten als tungsschäden eingeschlossen), die in Er- Festpreise. füllung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen. Schäden sind (2) Im Falle des Inkrafttretens einschlägiger dem AG unverzüglich zu melden. tariflicher bzw. gesetzlicher Erhöhungen der Stundenlöhne kann der AN einen (2) Der AG übernimmt keine Haftung für schriftlichen Antrag auf Erhöhung des Schäden, die dem AN, seinen Arbeits- Lohnkostenanteils an der Vergütung stel- kräften oder Dritten bei der Ausführung len, jedoch maximal in Höhe der tarifli- ihrer Tätigkeit entstehen. Der AN ver- chen bzw. gesetzlichen Änderung. pflichtet sich, den AG von entsprechen- den Entschädigungsansprüchen ein- (3) Der AN hat hierzu die im Angebot enthal- schließlich von Regressansprüchen jegli- tenen Einheitspreise (z.B. Stundenver- cher Art (z.B. von Versicherungen) frei- rechnungssätze) neu zu ermitteln, in das zuhalten. Der Haftungsausschluss gilt jeweils gültige und aktuelle Leistungsver- nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässig- zeichnis zu übertragen und dem AG in keit. Textform unter Bezeichnung des von der Preisanpassung betroffenen Objekts zur § 8 Mindestlohn Überprüfung zu übermitteln. Das Ände- (1) Der AN verpflichtet sich, die Vorschriften rungsverlangen ist nur wirksam, wenn des Gesetzes zur Regelung des Mindest- der AN die zur Ermittlung der Preisan- lohnes (MiLoG) zu erfüllen, insbesondere passung erforderlichen Nachweise (Be- den gesetzlichen Mindestlohn an seine rechnung der neuen Einheitspreise, All- Arbeitnehmer/innen zu zahlen. gemeinverbindlichkeitserklärung, Nach- weis der Tarifgebundenheit, Nachweis (2) Ferner verpflichtet sich der AN, Nachun- über die tatsächliche Zahlung des Tarif- ternehmer sowie von diesem eingesetzte lohns, Nachweis der Änderung gesetzli- weitere Auftragnehmer oder beauftragte cher bzw. vergabespezifischer Mindest- Verleiher zur Einhaltung der Vorschriften lohn) sowie das aktualisierte Leistungs- des Gesetzes zur Reglung des Mindest- verzeichnis beifügt. Ohne diese Nach- lohnes zu verpflichten. weise und Unterlagen eingehende Tarif- erhöhungsverlangen werden nicht aner- kannt.
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(2) Die in Absatz 1 genannten Regelungen (4) Ändern sich nach Abschluss dieses Ver- finden auch für den Fall der Arbeitneh- trages die einschlägigen Stundenlöhne, merüberlassung Anwendung. so ändern sich die vereinbarten Preise wie folgt: § 11 Weitervergabe an Nachunternehmer L
Nachunternehmer (1) Die Weitergabe der Leistungen an Nach- unternehmer ist
| EP = EP( N | P +P ∗ | L N | ) | |
|---|---|---|---|---|
| A L | L |
L unternehmer ist
EP = Einheitspreis (z.B. Stundenverrech- zugelassen. nungssatz) bei Vertragsangebot 𝐸𝑃 = neuer Einheitspreis nicht zugelassen. 𝑁 𝑃 = Allgemeinkostenanteil bei Ver- 𝐴 tragsangebot (2) Die nachträgliche Einschaltung oder der 𝑃 = Lohnkostenanteil bei Vertragsan- 𝐿 Wechsel eines Nachunternehmers be- gebot darf der Zustimmung des AG. [𝑃 𝐴 +𝑃 𝐿 =1,0 bzw. 100%] L = Lohn der maßgebenden Lohn- (3) Bei der Weitergabe von Leistungen an gruppe bei Vertragsangebot Nachunternehmer ist der Bieter verpflich- 𝐿 𝑁 = neuer Lohn der maßgebenden tet, Lohngruppe a. soweit es mit der vertragsgemäßen Auftragsausführung zu vereinbaren (5) Die vereinbarten Preisänderungen treten ist, bevorzugt kleine und mittelständi- zu dem im Tarifvertrag bzw. Gesetz ge- sche Unternehmen zu beteiligen, nannten Zeitpunkt, jedoch frühestens in b. die Nachunternehmer vom öffentli- dem Monat der Stellung eines wirksamen chen Charakter des Auftrags in Kennt- Änderungsverlangens durch den AN in nis zu setzen, Kraft. c. vereinbarte Konditionen und gesetzli- che Rahmenbedingungen, insbeson- (6) Diese Regelungen finden sinngemäß dere die Allgemeinen Vertragsbedin- auch dann Anwendung, wenn sich eine gungen für die Ausführung von Leis- Ermäßigung der Löhne ergibt. tungen der Vergabe- und Vertragsord- nung für Leistungen (VOL/B) zum Ver- (7) Kommt eine Einigung über die neuen tragsbestandteil zu machen, Vertragspreise nicht zustande, kann je- der Vertragspartner nach § 3 dieses Ver- d. den Nachunternehmern - insbeson- trages kündigen. Bis zum Ablauf des Ver- dere hinsichtlich der Mängelansprü- trages gelten die ursprünglichen bzw. bis che, Vertragsstrafe, Zahlungsweise dahin vereinbarte Preise weiter. und Sicherheitsleistungen - keine un- günstigeren Bedingungen aufzuerle- § 10 Kontrollrechte gen, als zwischen AN und AG verein- bart sind, (1) Auf Verlangen des AG hat der AN die e. die §§ 2, 21 und §23 UVgO zu beach- Entgeltabrechnungen und die Entgeltab- ten, rechnungen der Nachunternehmer sowie die Unterlagen über die Abführung von f. nur fachkundige, leistungsfähige und Steuern und Sozialversicherungsbeiträ- zuverlässige Nachunternehmer zu be- gen und die zwischen ihm und den Nach- auftragen, die ihren gesetzlichen Ver- unternehmern abgeschlossenen Werk- pflichtungen zur Zahlung von Steuern, verträge vorzulegen. Hierzu haben der Sozialabgaben und für allgemeinver- AN und seine Nachunternehmer vollstän- bindlich erklärten Tariflöhnen nach- dige und prüffähige Unterlagen über die kommen und die gewerberechtlichen eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- Voraussetzungen erfüllen, ten. Der AN und seine Nachunternehmer g. dem AG rechtzeitig vor der beabsich- haben ihre Beschäftigten auf die Mög- tigten Übertragung Art und Umfang lichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
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der Leistung sowie Namen und An- b. wenn der AN untersagte Arbeitsme- schrift des hierzu vorgesehenen thoden o.ä. beibehält und dabei insbe- Nachunternehmers bekanntzugeben sondere Gegenstände des AG oder und - soweit erforderlich - die Zustim- Dritter beschädigt oder gegen die Vor- mung des AG gemäß § 4 Abs. 4 schriften des Umweltschutzes ver- VOL/B zu beantragen. stößt, c. die nachhaltig mangelhafte Gebäude- § 12 Arbeitnehmerüberlassung managementleistung oder Unzuver- (1) Der Einsatz von Leiharbeitnehmern oder lässigkeit des AN oder seines Perso- der Wechsel eines Verleihers bedarf der nals oder seiner Nachunternehmer, Zustimmung des AG. d. wenn der AN oder dessen Nachunter- nehmer oder ein Nachunternehmer in- (2) Die Leiharbeitnehmer sind mindestens nerhalb einer „Nachunternehmer- entsprechend des angebotenen bzw. mit kette“ die aus dem § 6 ThürVgG resul- dem AG vereinbarten Stundenlohnes zu tierenden Anforderungen schuldhaft entlohnen. nicht erfüllen oder wenn sie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 (3) Der AN verpflichtet sich weiter, dem AG und 12 Abs. 2 ThürVgG verstoßen, auf dessen Verlangen seine Entgeltab- e. wenn der AN oder sein Nachunterneh- rechnungen und die Entgeltabrechnun- mer Arbeitskräfte einsetzen, die nicht gen des Verleihers sowie die Unterlagen sozialversicherungspflichtig beschäf- über die Abführung von Steuern und So- tigt sind, zialversicherungsbeiträgen und die zwi- f. wenn der AN oder seine Nachunter- schen AN und Verleiher abgeschlosse- nehmer gegen die Verpflichtungen nen Überlassungsverträge vorzulegen. aus dem Mindestlohngesetz sowie Der AN hat den Verleiher und die Leihar- auch für den Fall des Verstoßes ge- beitnehmer auf die Möglichkeit solcher gen die den Mindestlohn betreffenden Kontrollen hinzuweisen. Der AN hat voll- Bestimmung dieses Vertrages versto- ständige und prüffähige Unterlagen über ßen, die eingesetzten Leiharbeitnehmer be- g. wenn der AN oder der Verleiher im reitzuhalten. Falle einer Arbeitnehmerüberlassung die eingesetzten Arbeitskräfte nicht § 13 Kündigung nach den Tarifen, des vereinbarten (1) Der Vertrag kann vom AG vorzeitig ge- Tarifvertrages entlohnt, und die Ar- kündigt werden, wenn die derzeitige Nut- beitskräfte somit schlechter gestellt zung des Objektes reduziert oder aufge- werden. geben wird. Für diesen Fall vereinbaren die Vertragspartner ein außerordentli- § 14 Schlussbestimmungen ches Kündigungsrecht mit einer Kündi- (1) Änderungen, Ergänzungen oder die ein- gungsfrist von vier Wochen zum Monats- vernehmliche Aufhebung dieses Vertra- ende. Die Kündigung hat schriftlich zu er- ges bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der folgen. Schriftform. (2) Die fristlose Kündigung ist nur aus wich- (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle tigem Grund möglich. Als wichtiger Streitigkeiten aus oder im Zusammen- Grund gilt insbesondere, hang mit diesem Vertrag ist Erfurt. a. wenn der AN die übernommene Leis- (3) Sollten sich einzelne Bestimmungen die- tung nicht zu dem vom Auftraggeber ses Vertrages ganz oder teilweise als un- benannten Zeitpunkt beginnt oder wirksam oder undurchführbar erweisen, nicht in der dem Vertrag entsprechen- so wird die Wirksamkeit der übrigen Best- den Zeit, Art und Weise ausführt und immungen davon nicht berührt. Anstelle trotz Aufforderung des AG nicht Ab- der unwirksamen oder undurchführbaren hilfe schafft Bestimmungen tritt automatisch eine an- dere, die auf zulässige Weise Sinn und
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Zweck der unwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmung wirtschaftlich ver- wirklicht. Entsprechendes gilt für von den Vertragsparteien unbedachte Rege- lungslücken.
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