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VERGABEUNTERLAGEN
2026000255
Sicherheitsdienst KRH
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Klinikum Region Hannover GmbH Stadionbrücke 6, 30459 Hannover, Deutschland
20.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 4
Lageplan........................................................................................................................................................... 4
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 5
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 18
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 22
Anlagen.................................................................................................................................................................... 23
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Allgemeine Informationen zum Verfahren
Sicherheitsdienst KRH
Verfahrensnummer: 2026000255
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die oben bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen die sich insbesondere aus der auf der elektronischen Vergabeplattform hinterlegten Leistungsbeschreibung ergeben.
Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Sicherheitsdienst KRH.
Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.
Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen (vorliegend Klinikum Region Hannover GmbH ) unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.
Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Nachrichtenmodul an die
Vergabestelle gerichtet werden.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | 2026000255 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Auftragsbezeichnung | Sicherheitsdienst KRH |
| Auftragsbeschreibung | Vergabe des Sicherheitsdienstes mit zwei Sicherheitsrundgängen für das KRH Klinikum Nordstadt |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Klinikum Region Hannover GmbH |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 30459Hannover |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU)(VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein |
|---|---|
| Art der losweisen Vergabe |
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| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
|---|---|---|
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis | |
| Klassifizierungen | Code Bezeichnung Dienstleistungen 79700000-1 von Detekteien und Sicherheitsdiensten | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Ja |
| Skonto zugelassen | Ja |
| Skonto Zahlungsziel | 21Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 20.10.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 20.11.2026 12:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 10.11.2026 12:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 31.12.2026 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform
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vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 10.11.2026 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 20.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000255 - Sicherheitsdienst KRH
SKONTO
| Skonto zugelassen | Ja |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | 21 Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Beschreibung des Auftragsgegenstandes
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sicherheits- und Bewachungsdienstleistunge n im KRH Klinikum Nordstadt.
Die Leistungen dienen insbesondere dem Schutz der Patienten, Besucher und Beschäftigten des Klinikums, der Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikt- und Gefahrensituationen sowie der Sicherung des Klinikgeländes gegen unbefugtes Betreten, Diebstahl, Sachbeschädigung und sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle.
Der Sicherheitsdienst soll insbesondere in Konfliktsituationen im Bereich der Notaufnahme durch ein professionelles und deeskalierendes Auftreten zur Entlastung des medizinischen und pflegerischen Personals beitragen.
Die Dienstleistungen umfassen folgende Leistungsbereiche:
Sicherheits- und Präsenzdienst im Bereich der zentralen Notaufnahme, der Eingangshalle und der Rezeption.
Unterstützung bei Konflikt- und Gefahrensituationen.
Durchführung regelmäßiger Sicherheits- und Kontrollgänge.
Wahrnehmung des übertragenen Hausrechts im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Alarmierung zuständiger Stellen und Dokumentation sicherheitsrelevanter Vorfälle.
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Krankenhausbetriebs zu erbringen. Insbesondere ist auf die medizinische Versorgung, die Schutzbedürftigkeit der Patienten und die Erfordernisse eines möglichst störungsfreien Klinikbetriebs Rücksicht zu nehmen.
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Einsatzort, Einsatzzeiten und personelle Besetzung
Einsatzort
Die Leistungen sind auf dem Gelände und in den vom Auftraggeber bestimmten Bereichen des KRH Klinikums Nordstadt zu erbringen.
Regelmäßiger Einsatzort des Sicherheitsdienstes ist die Notaufnahme/Empfang/Rundg änge mit Schließkontrollen auf dem Gelände.
Darüber hinaus sind die in Anlage gekennzeichneten Außenbereiche und Gebäudeteile in die Sicherheitsrundgänge einzubeziehen (Gesamtes Gelände zwischen D; C; E; F; A; T; U; V; R; Q; I; P; L)
Einsatzzeiten
Die regelmäßigen Einsatzzeiten sind:
Montag bis Donnerstag: 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages.
Freitag und Samstag: 18:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages.
Sonntag: 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages.
Die Leistung ist an sämtlichen Kalendertagen einschließlich gesetzlicher Feiertage zu erbringen.
Personelle Besetzung
Während der festgelegten Einsatzzeiten ist die Dienstleistung mit EINER Sicherheitskraft zu besetzen.
Die eingesetzten Sicherheitskräfte übernehmen die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Aufgaben. Der Auftragnehmer hat die personelle und organisatorische Einsatzplanung so zu gestalten, dass sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.
Zu den Kontrollgängen wird der sonstige Aufenthalt verlassen. Es kommt keine zweite Kraft ins Haus.
Der Auftragnehmer hat eine jederzeitige Erreichbarkeit der im Dienst befindlichen Sicherheitskräfte über die vereinbarten Kommunikationswege sicherzustellen. Bei einer Anforderung aus der Notaufnahme soll die Sicherheitskraft so schnell als möglich in der Notaufnahme erscheinen.
Aufgaben des Sicherheitsdienstes
Präsenz- und Sicherheitsdienst
Der Sicherheitsdienst hat während der vereinbarten Einsatzzeiten die ihm übertragenen Bereiche zu überwachen und bei sicherheitsrelevanten Vorfällen nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung tätig zu werden.
Hierzu gehören insbesondere:
Erkennen und Melden von sicherheitsrelevanten Situationen.
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Ansprache störender oder aggressiver Personen.
Deeskalierende Einwirkung auf Konfliktsituationen.
Unterstützung des Klinikpersonals bei der Abwehr unmittelbar drohender oder bereits stattfindender rechtswidriger Übergriffe im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse.
Verständigung zuständiger Ansprechpartner des Klinikums.
Alarmierung der Polizei oder anderer zuständiger Stellen bei entsprechenden Gefahrensituationen.
Dokumentation besonderer Vorkommnisse.
Der Sicherheitsdienst ist nicht zur Übernahme medizinischer, pflegerischer oder sonstiger heilkundlicher Tätigkeiten berechtigt.
Verhalten bei Konflikt- und Gefahrensituationen
Die eingesetzten Sicherheitskräfte haben grundsätzlich auf eine friedliche und deeskalierende Bewältigung von Konfliktsituationen hinzuwirken.
Dabei sind die besonderen Verhältnisse eines Krankenhauses zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere der Umgang mit hilfsbedürftigen, psychisch erkrankten, desorientierten oder durch Alkohol beziehungsweise andere Substanzen beeinträchtigten Personen.
Körperliche Eingriffe und sonstige Zwangsmaßnahmen dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse erfolgen. Die eingesetzten Sicherheitskräfte besitzen keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse.
Bei erheblichen Gefährdungen sind unverzüglich die zuständigen Ansprechpartner des Klinikums und erforderlichenfalls die Polizei oder der Rettungsdienst zu verständigen.
Eine Verpflichtung der Sicherheitskräfte, sich selbst einer unzumutbaren Gefährdung auszusetzen, besteht nicht.
Medizinische Entscheidungen und die Entscheidung über die Durchführung medizinisch notwendiger Maßnahmen verbleiben ausschließlich bei dem hierfür zuständigen Klinikpersonal.
Ausübung des Hausrechts
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Sicherheitskräfte, das Hausrecht im Rahmen der übertragenen Aufgaben und der hierzu erteilten Weisungen auszuüben.
Die Ausübung des Hausrechts hat unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen, der Patientenrechte sowie der medizinischen und organisatorischen Erfordernisse des Krankenhausbetriebs zu erfolgen.
Über Hausverbote und Maßnahmen, welche die medizinische Versorgung von Patienten beeinträchtigen können, entscheiden die hierfür zuständigen Personen des Auftraggebers.
Die Befugnis des Auftraggebers, das Hausrecht selbst auszuüben, bleibt unberührt.
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Sicherheitsrundgänge und Objektschutz
Während jeder Nachtschicht sind grundsätzlich zwei Sicherheitsrundgänge durchzuführen.
Die Rundgänge dienen insbesondere der Feststellung ungewöhnlicher oder sicherheitsrelevanter Vorkommnisse, dem Erkennen unbefugter Personen sowie der vorbeugenden Sicherung des Klinikgeländes.
Der Verlauf der Rundgänge betrifft das gesamte Gelände zwischen D; C; E; F; A; T; U; V; R; Q; I; P; L.
Die Zeitpunkte der Rundgänge werden mit den zuständigen Ansprechpartnern des Klinikums abgestimmt.
Die Rundgänge sollen zeitlich so erfolgen, dass eine Regelmäßigkeit für Außenstehende nicht erkennbar wird.
Werden die Sicherheitskräfte während eines Rundgangs wegen eines dringenden Sicherheitsvorfalls benötigt, hat die erforderliche Gefahrenabwehr Vorrang. Ein unterbrochener oder entfallener Rundgang ist nachzuholen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.
Festgestellte Auffälligkeiten sind entsprechend ihrer Dringlichkeit an die zuständigen Stellen des Klinikums zu melden und im Dienstbericht zu dokumentieren.
Anforderungen an den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer muss zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO berechtigt sein.
Die hierfür erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Leistungserbringung geltenden gesetzlichen, behördlichen, arbeitsrechtlichen, tariflichen und berufsgenossenschaftliche n Vorgaben einzuhalten.
Er ist insbesondere für die ordnungsgemäße Beschäftigung, Einsatzplanung, Qualifizierung und Überwachung seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Der Auftragnehmer hat eine verantwortliche Ansprechperson sowie eine Vertretung zu benennen, die für die organisatorische Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Auswahl, Qualifikation und Einsatz der Mitarbeiter
Der Auftragnehmer darf ausschließlich Sicherheitskräfte einsetzen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die ihnen übertragenen Bewachungstätigkeiten erfüllen.
Die Beschäftigten müssen zuverlässig sein und über die nach § 34a GewO und den hierzu ergangenen Vorschriften erforderliche Qualifikation verfügen. Soweit eine Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, muss diese oder eine rechtlich anerkannte gleichwertige Qualifikation vorliegen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Beschäftigung im Bewachungsgewerbe einschließlich der erforderlichen Registrierung und Überprüfung müssen vor dem jeweiligen Einsatz erfüllt sein.
Fachliche Anforderungen
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Die Sicherheitskräfte müssen in der Lage sein, Konflikt- und Gefahrensituationen zu erkennen, angemessen einzuschätzen und professionell darauf zu reagieren.
Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Deeskalation von Konflikten verfügen.
Die Sicherheitskräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift so weit beherrschen, dass sie Dienstanweisungen verstehen, in Konfliktsituationen verständlich kommunizieren sowie Einsatz- und Vorfallberichte nachvollziehbar erstellen können.
Persönliche Anforderungen
Die eingesetzten Sicherheitskräfte müssen über die für ihre Tätigkeit erforderliche körperliche und persönliche Eignung verfügen.
Ein professionelles, respektvolles und situationsangemessenes Auftreten wird vorausgesetzt.
Die Beschäftigten haben gegenüber Patienten, Besuchern und Mitarbeitern des Klinikums ein sachliches und deeskalierendes Verhalten zu gewährleisten.
Der Auftraggeber kann bei begründeten Beanstandungen hinsichtlich der Eignung, Zuverlässigkeit, Qualifikation oder Leistung einer eingesetzten Sicherheitskraft deren Austausch verlangen.
Einarbeitung und Personalkontinuität
Vor dem erstmaligen eigenständigen Einsatz ist eine angemessene Einweisung in die örtlichen und organisatorischen Besonderheiten des Klinikums sicherzustellen.
Die Einweisung umfasst insbesondere die Einsatzbereiche, Melde- und Alarmierungswege, relevante Dienstanweisungen, Flucht- und Rettungswege sowie die Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal.
Die standortbezogene Einweisung erfolgt unter Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bleibt für die ausreichende fachliche Qualifikation und Einsatzvorbereitung seines Personals verantwortlich.
Die Einweisung wird tagsüber durch Auftraggeber durchgeführt. Es ist von einer Dauer von ca. 4 Stunden auszugehen.
Der Auftragnehmer hat auf eine möglichst kontinuierliche Besetzung mit eingearbeitetem Personal hinzuwirken. Ersatzkräfte müssen vor ihrem eigenständigen Einsatz über die erforderliche Einweisung verfügen.
Personalausfälle und Ersatzgestellung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte personelle Besetzung während sämtlicher Einsatzzeiten sicherzustellen.
Personalausfälle und absehbare Einschränkungen der Leistungserbringung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat für die Bereitstellung geeigneter und ausreichend eingearbeiteter Ersatzkräfte zu sorgen.
Im Falle eines Ausfalls muss Ersatz taggleich gestellt werden.
Nicht erbrachte Leistungen werden nicht vergütet.
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Dienstanweisungen und Zusammenarbeit
Der Auftragnehmer hat die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen erforderlichen organisatorischen Dienstanweisungen zu erstellen und sein Personal entsprechend zu unterweisen.
Die standortbezogenen Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere zu Alarmierungswegen, Zutrittsberechtigungen, Sicherheitsmaßnahmen und Ansprechpartnern, sind zu beachten.
Der Auftragnehmer benennt eine für die Vertragsdurchführung verantwortliche Person. Der Auftraggeber benennt die zur fachlichen Abstimmung und zur Erteilung auftragsbezogener Weisungen berechtigten Personen.
Die arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern verbleibt beim Auftragnehmer.
Besondere Sicherheitslagen, wiederkehrende Störungen und organisatorischer Anpassungsbedarf sind zwischen den Vertragsparteien abzustimmen.
Dokumentation und Leistungsnachweise
Der Auftragnehmer hat die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Dokumentation umfasst mindestens:
Tatsächlich erbrachte Dienstzeiten und eingesetztes Personal.
Durchführung und Zeitpunkt der Sicherheitsrundgänge.
Festgestellte sicherheitsrelevante Auffälligkeiten.
Besondere Vorfälle und ergriffene Maßnahmen.
Alarmierungen und Verständigung zuständiger Stellen.
Personalausfälle und Ersatzgestellungen.
Besonders schwerwiegende Vorkommnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Die regulären Leistungsnachweise sind dem Auftraggeber monatlich zur Verfügung zu stellen.
Personenbezogene Angaben sind auf das für den jeweiligen Zweck Erforderliche zu beschränken.
Besondere Vorkommnissen müssen per per Mail an Kaufmännischen Direktor unmittelbar berichtet werden. Die Rundgänge können in einem Notizbuch dokumentiert werden.
Dienstkleidung und Arbeitsmittel
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Die eingesetzten Sicherheitskräfte haben während ihrer Tätigkeit eine einheitliche, gepflegte und für den Einsatz geeignete Dienstkleidung zu tragen, welche durch den Auftragnehmer gestellt wird.
Die Sicherheitskräfte müssen für Patienten, Besucher und Beschäftigte in ihrer Funktion als Sicherheitsdienst erkennbar sein, soweit der Auftraggeber keine abweichende Regelung trifft.
Der Auftragnehmer stellt die zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel bereit, soweit diese nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber gestellt werden.
Das Mitführen von Pfefferspray ist zulässig, darüberhinausgehende Waffen oder sonstige Einsatzmittel sind nicht zugelassen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Patientendaten, interne Betriebsabläufe und sicherheitsrelevante Informationen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten vor ihrem Einsatz auf die erforderliche Vertraulichkeit zu verpflichten und über den datenschutzkonformen Umgang mit Informationen zu unterweisen.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich verarbeitet werden, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Verarbeitung zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Soweit einzelne Tätigkeiten eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO darstellen, ist vor deren Aufnahme eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Vergütung und Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer erhält für die vertragsgemäße Erbringung der regelmäßigen Leistungen die im Preisblatt vereinbarte Vergütung.
Die Vergütung erfolgt nach geleisteten Stunden auf Basis einer monatlichen Abrechnung
In den angebotenen Preisen sind sämtliche zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlichen Kosten einschließlich der gesetzlichen und tariflichen Personalnebenkosten sowie der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge zu berücksichtigen.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich unter Beifügung eines prüffähigen Leistungsnachweises.
Eine Vergütung nicht erbrachter Leistungen erfolgt nicht.
Preisanpassung bei tariflichen Entgeltänderungen
Die vereinbarten Netto-Stundenverrechnungs sätze gelten zunächst für das Kalenderjahr 2027.
Ändert sich während der Vertragslaufzeit das tarifliche Stundenentgelt der für die ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistung en maßgeblichen Entgeltgruppe des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistung en im Land Niedersachsen, werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen angepasst.
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Für die Preisanpassung wird ein Personalkostenanteil von 80 % des vereinbarten Netto-Stundenverrechnungs satzes zugrunde gelegt. Der verbleibende Anteil von 20 % bleibt unverändert.
Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel:
P? = P0 × [0,20 + 0,80 × (T? / T0)]
Dabei bezeichnet:
P? = angepasster Netto-Stundenverrechnungs satz
P0 = ursprünglich vereinbarter Netto-Stundenverrechnungs satz für 2027
T? = maßgebliches tarifliches Stunden-Grundentgelt nach der Tarifänderung
T0 = maßgebliches tarifliches Stunden-Grundentgelt zum 01.01.2027
Eine Anpassung erfolgt erstmals für tarifliche Entgeltänderungen, die nach dem 31.12.2027 wirksam werden. Sie gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Tarifänderung.
Die Preisanpassung erfolgt sowohl bei Erhöhungen als auch bei Absenkungen des maßgeblichen tariflichen Stundenentgelts.
Die Vertragsparteien haben die Anpassung anhand der veröffentlichten tariflichen Entgeltregelungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Berechnung des angepassten Stundenverrechnungssatzes vor der erstmaligen Abrechnung unter Anwendung des neuen Satzes in Textform mitzuteilen.
Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach der vorstehenden Formel. Ein Anspruch auf darüber hinausgehende Anpassungen wegen allgemeiner Kostensteigerungen, Veränderungen der betrieblichen Kalkulation oder Änderungen der Gewinnmarge besteht nicht.
Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer bleiben unberührt.
Leistungsstörungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungsstörungen unverzüglich zu beheben und deren Ursachen nach Möglichkeit dauerhaft abzustellen.
Leistungsstörungen, die die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung wesentlich beeinträchtigen können, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen und ergänzend vereinbarten vertraglichen Rechte zu.
Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
Versicherungen
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Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Er hat während der gesamten Vertragslaufzeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung für die vereinbarten Bewachungsdienstleistunge n zu unterhalten.
Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR.
Vermögensschäden: 100.000 EUR.
Datenschutzschäden: 250.000 EUR.
Die Versicherungssummen müssen jeweils mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Versicherungsschutz des Bewachungsgewerbes bleiben unberührt. Der Versicherungsschutz muss die tatsächlich übernommenen Leistungen und die damit verbundenen Risiken erfassen.
Die Versicherung ist auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Die vereinbarten Versicherungssummen begrenzen die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers nicht.
Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Etwaige erforderliche Vorbereitungs- und Einweisungsmaßnahmen sind rechtzeitig vor Aufnahme des Regelbetriebs durchzuführen.
Die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten außerordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bietergemeinschaft
Sofern beabsichtigt sein sollte, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein Blatt ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, welches die nachstehenden Informationen erhält.
- Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
- Gegenstand der Firma:
- Geschäftsleitung des Unternehmens
- Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
- Benennung des Ansprechpartners für das Angebot
Diese Angaben sind für alle Unternehmen anzugeben, auf deren Eignung sich der Bieter stützt.
Bei einer Abgabe des Angebotes als Bietergemeinschaft ist weiterhin eine Erklärung zu dem Angebot beizufügen, aus der erkennbar ist, aus welchen Unternehmen die Bieter-/Bewerbergemeinsch aft besteht und wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist, der diese rechtsverbindlich gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass ALLE Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
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Nachunternehmer
Für den Fall, dass beabsichtigt sein sollte, die Leistung mit dem Einsatz von Nachunternehmern zu erbringen, ist zu dem Angebot ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, aus welchem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welche Nachunternehmer erfüllt werden sollen. Zu jedem Nachunternehmer ist anzugeben:
- Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
- Gegenstand der Firma:
- Geschäftsleitung des Unternehmens
- Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
- Benennung des Ansprechpartners für das Angebot
Weitere Vertragsstrafenregelung
Bei der Beschäftigung von Nachunternehmern, die nicht die Bedingungen dieses Vertrages, insbesondere die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung zum Arbeitsschutz und die zur fachgerechten Auftragsausführung einhalten, ist der KRH berechtigt, vom AN 1% der gemäß ihm gemäß § 5 zustehenden Vergütung für die durchgeführte Leistung insgesamt jedoch höchstens 1.500,-€, als Vertragsstrafe zu verlangen und vom Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen.
Vereinbarung zum NTVergG
(1) Mit Zuschlag entsteht die eine Vereinbarung zur Regelung des § 14 Abs. 1 NTVergG. Für das KRH entsteht ein allgemeines Recht zur jederzeitigen Kontrolle, ob der AN und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
(2) Der AN ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des KRH die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts i.S.d. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der AN die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem KRH jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der Vertragspflichten nach NTVergG zu überprüfen, ist das KRH berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den AN in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird das KRH eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der AN ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem KRH hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch das KRH nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des AN zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
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Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der AN ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten zu kontrollieren und dem KRH die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit das KRH gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der AN verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem KRH auf Verlangen nachzuweisen.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des AN und der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten zum NTVergG die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto - basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafen-Regelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des AN gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der AN schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflicht en durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom KRH auf Antrag des AN auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafen-Regelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung Pflichten aus dem NTVergG durch den AN oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des KRH zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. § 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der AN informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die vereinbarten Verpflichtungen.
Dem AN ist bekannt, dass das KRH die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG, nach § 23 AEntG und nach § 16 AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des AN bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
(4) § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntG findet keine Anwendung.
Textform Angebote
Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach 126b BGB ! Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben. Dies erfolgt im Arbeitsschritt "Angebot einreichen"
Sie haben dann nur die Möglichkeit Ihr Angebot nach § 126b BGB in Textform abzugeben. Sie müssen nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Angebot einreichen" klicken.
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Es öffnet sich dann in der Kopfzeile ein neues Fenster mit der Überschrift "Hiermit reichen Sie Ihr Angebot ein:" mit zwei Schaltflächen, wobei eine davon mit "Ja, Angebot einrichten" beschriftet ist. Wenn Sie diese Schaltfläche verwenden ist Ihr Angebot abgegeben.
Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!
1 Übertrag aus Preisblatt Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Der Bieter hat an dieser Stelle das Ergebnis aus dem Tabellenblatt "Angebot und Wertung" aus dem Feld B25 einzutragen.
WICHTIG: DAS PREISBLATT muss ausgefüllt werden, lokal abgespeichert und zum Angebot hochgeladen werden!
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 12/13
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 20.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000255 - Sicherheitsdienst KRH
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 13/13
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KRITERIENKATALOG 20.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000255 - Sicherheitsdienst KRH
EIGNUNGSKRITERIEN
1 1 Standard
Gewichtung: 0,00% 1.1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
1.2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
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Nur eine Antwort wählbar
1.5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 Russland-Sanktionen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.
Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7 LkSG [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:
- rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro
oder
- in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]
Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
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2 Spezifische Eignungskriterien
Gewichtung: 0,00% 2.1 Referenzen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über mind. 2 Referenzen erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben: Regelmäßige Erbringung von Sicherheits- oder Bewachungsdienstleistunge n in einer Einrichtung mit Publikumsverkehr. Durchführung von Präsenz-, Kontroll- oder Interventionsdienstleistu ngen. Einsatz über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Regelmäßiger Leistungsumfang von mindestens 35 Einsatzstunden wöchentlich. Mindestens eine der beiden Referenzen muss Tätigkeiten umfassen, bei denen Sicherheitskräfte regelmäßig mit konfliktträchtigen Situationen und der Deeskalation von Auseinandersetzungen konfrontiert sein können. Referenzen aus Krankenhäusern, Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen oder vergleichbaren Objekten werden gleichermaßen anerkannt, sofern die genannten Anforderungen erfüllt sind. In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversic herung verfügen oder verbindlich erklären, im Auftragsfall spätestens bis zum Beginn der Leistungserbringung einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen.
Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
Personen- und Sachschäden: 5.000.000 EUR
Vermögensschäden: 100.000 EUR
Datenschutzschäden: 250.000 EUR
Die Deckungssummen müssen jeweils mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Der Versicherungsschutz muss die vertragsgegenständlichen Bewachungstätigkeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Risiken des Bewachungsgewerbes abdecken.
Nachweis: Eigenerklärung über das Bestehen beziehungsweise den vorgesehenen Abschluss der Versicherung. Auf Verlangen ist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Personelle Leistungsfähigkeit [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir verfügen über ausreichende personelle Kapazitäten, um die vertragsgegenständlichen Leistungen während sämtlicher vereinbarter Einsatzzeiten einschließlich der erforderlichen Vertretungen ordnungsgemäß erbringen zu können.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Qualifikation des einzusetzenden Personals [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir gewährleisten, dass ausschließlich Wachpersonen eingesetzt wird, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen und über die für die jeweils übertragenen Tätigkeiten erforderliche Qualifikation verfügen.
Soweit für einzelne Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen die eingesetzten Beschäftigten über diese oder eine gesetzlich anerkannte gleichwertige Qualifikation verfügen.
Darüber wird sichergestellt, dass die eingesetzten Sicherheitskräfte über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit Konflikt- und Gefahrensituationen verfügen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 3/4
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Nur eine Antwort wählbar
2.5 Organisation der Leistungserbringung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir sind organisatorisch in der Lage, die Einhaltung der vereinbarten Dienstzeiten, die Bereitstellung geeigneten Ersatzpersonals sowie die Erreichbarkeit einer verantwortlichen Ansprechperson sicherzustellen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 4/4
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KRITERIENKATALOG 20.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: 2026000255 - Sicherheitsdienst KRH
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1
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Typ Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Preisblatt_Sicherheitsdie nst_KRH.xlsx 19,96 KB xlsx
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