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Kurzfassung Leistungsverzeichnis
Sicherheitsdienstleistungen – Wachdienst,
Aufsichtsdienst & Alarmintervention
2027 - 2028
Park und Schloss Branitz befinden sich im Südosten des Stadtgebietes von Cottbus. Einige Bereiche, wie z. B. die Historische Schlossgärtnerei und die Parkverwaltung, sind eingezäunt, weite Bereiche jedoch nicht. Die im Besitz der Stiftung Fürst-Pückler-Museum (SFPM) Park und Schloss Branitz befindlichen Parkflächen betragen ca. 170 Hektar und sind im Stil eines englischen Landschaftsgartens gestaltet. Schätzungsweise 400.000 – 450.000 Personen besuchen jährlich Park und Schloss Branitz. Davon besichtigen etwa 34.000 bis 36.000 Besucher/innen die Ausstellungen im Schloss und Besucherzentrum. Bei Großveranstaltungen, wie dem Weinfest, dem Gartenfestival oder dem Blechen-Geburtstag liegt die Besucherzahl bei circa 4.000 bis 10.000.
- Allgemeine Erwartungen an den/die Auftragnehmer/in Die Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter (SMA) tragen zu einem positiven Eindruck und zu einem gelungenen Gesamterlebnis der Besucherinnen und Besucher bei. Der/die Auftragnehmer/in (AN) hat bei der Erbringung seiner/ihrer Leistung alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Die Museumsräume sind zu folgenden Zeiten regulär geöffnet bzw. geschlossen:
| Gebäude | Öffnungszeiten | Ruhe- / Schließtage |
|---|---|---|
| Schloss Branitz | April – Oktober 10 bis 17 Uhr, November – Dezember Samstag und Sonntag 10 – 16 Uhr | dienstags Ruhetag, Januar - März geschlossen |
| Besucherzentrum | April – Oktober 10 bis 17 Uhr | dienstags Ruhetag, Nov. - März geschlossen |
Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten können SMA des Aufsichtsdienstes zur Begleitung und Beaufsichtigung einzelner Veranstaltungen, die insbesondere abends über die Öffnungszeiten hinausgehen können, gebucht.
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- Objektleitung vor Ort Der/die AN stellt die Objektleitung (OL), die die Aufsicht über die SMA führt und als Ansprechpartner für die SMA des/der AN sowie für die Verantwortlichen der AG fungiert. Während der Öffnungszeiten des Museums muss die Objektleitung (OL) vor Ort immer erreichbar sein (Telefon oder Mobiltelefon). Bei Bedarf muss diese oder ihre Vertretung innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein.
Anforderungen • Nachweis über den Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft bei einem für diesen Abschluss anerkannten Bildungsträger (z. B. Industrie- und Handelskammer, DEKRA, usw.) • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) • Positives und angemessenes äußeres Erscheinungsbild
• Sehr gute und fließende Beherrschung der deutschen Sprache (Muttersprache, muttersprachliches Niveau oder mind. C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) • Englischkenntnisse und andere Fremdsprachenkenntnisse, z. B. Polnisch, sind erwünscht • Ausbildung in Erster Hilfe und Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschern (Nachweis erforderlich) • Regelmäßige Schulungen in Brandschutz und Erster Hilfe (Nachweis erforderlich) • Mindestens zweijährige nachgewiesene einschlägige Beschäftigung im Museums- oder Ausstellungsdienst (Nachweis als „Referenzen“)
- Leistungsbereiche 3.1 Wachdienst (Schlosswache) Alle technischen Anlagen, das Gebäudemanagementsystems (GMS), die Einbruchmeldeanlagen (EMA), die Brandmeldeanlagen (BMA) und die Videoüberwachung (VÜA), laufen in den Räumen der Schlosswache auf und werden dort überwacht und gesteuert. Diese Anlagen müssen durch einen 24-stündig und ganzjährig besetzten Wachdienst überwacht werden. Eingehende Meldungen und Alarme sind zu verfolgen, der Grund der Auslösung ist zu ermitteln und nach einem vorgegebenen Maßnahmenplan abzuarbeiten und somit die Sicherheit des Museums wiederherzustellen. Weiterhin liegt es in der Verantwortung der SMA des Wachdienstes, die ggf. notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Der Wachdienst ist im 3- Schichtmodell zu gewährleisten.
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| Zusammenfassung: Leistungsbeschreibung & Leistungsumfang | |
|---|---|
| Besetzung | 24-stündige Besetzung an 365 Tagen im Jahr durch eine/n SMA |
| Anforderungen an Qualifikation der SMA | • mindestens Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1a Nr. 2 GewO • gute Kenntnisse in der Anwendung von Office-Programmen (Word, Excel, Outlook) • gutes technisches Verständnis • nachweisbar mind. einjährige Berufserfahrung im Bereich der Gebäudeüberwachung. Der entsprechende Nachweis ist von dem/der AN unaufgefordert vorzulegen. • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) • sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache (Muttersprache oder mind. C1 gemäß GER); Englisch- und weitere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht |
3.2 Aufsichtsdienst Die Beaufsichtigung der Dauer- und Sonderausstellungen dient dazu, die ausgestellten Exponate vor jedweder Art von Beschädigungen, Vandalismus sowie vor Entwendung zu bewahren und zu schützen. Da es sich bei den Exponaten um unersetzbares Kulturgut handelt, kommt einer effektiven und aufmerksamen Beaufsichtigung ein hoher Stellenwert zu. Die SMA sorgen für die Umsetzung der Hausordnung des Museums. Die SMA müssen in der Lage sein, im Notfall Erste Hilfe zu leisten und einen Feuerlöscher zu bedienen.
| Zusammenfassung: Leistungsbeschreibung & Leistungsumfang | |
|---|---|
| 5.2.1 Aufsichtsdienst im Schloss Branitz | |
| Besetzung | 3 SMA (1 Aufsicht im Kassenbereich, 1 SMA im 1. OG und 1 SMA im 2. OG) Je nach Gefährdungslage bzw. Sicherheitsbedarf kann sich diese Anzahl erhöhen oder verringern. Bei den SMA des Aufsichtsdienstes müssen in jeder Schicht weibliche und männliche SMA gleichzeitig zum Einsatz kommen. |
| Öffnungszeiten | April – Oktober 10 bis 17 Uhr, dienstags Ruhetag November – Dezember Samstag und Sonntag 10 – 16 Uhr |
| Anforderungen an Qualifikation der SMA | • mindestens Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1a Nr. 2 GewO • gute Kenntnisse in der Anwendung von Office-Programmen (Word, Excel, Outlook) • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) • sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache; Englisch- und weitere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht |
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| 5.2.2 Aufsichtsdienst im Besucherzentrum | |
|---|---|
| Besetzung | 1 SMA Eingangs-/Kassenbereich Je nach Gefährdungslage bzw. Sicherheitsbedarf kann sich diese Anzahl erhöhen oder verringern. |
| Öffnungszeiten | April – Oktober 10 bis 17 Uhr, dienstags Ruhetag |
| Anforderungen an Qualifikation der SMA | • mindestens Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 1a Nr. 2 GewO • gute Kenntnisse in der Anwendung von Office-Programmen (Word, Excel, Outlook) • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) • sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache; Englisch- und weitere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht |
3.3 Zubuchbare SMA im Aufsichtsdienst Der/die AN muss gewährleisten, dass zusätzliche SMA im Aufsichtsdienst für Veranstaltungen und Führungen außerhalb der Öffnungszeiten kurzfristig bereitgestellt werden können.
3.4 Alarmintervention Zur Ausübung dieser Teilleistung verfügt der/die AN über eine zertifizierte Notrufzentrale (Notruf- und Service-Leitstelle oder Interventionsstelle) nach VdS 3138, VdS 2172, DIN EN 50518 oder eine vergleichbare Zertifizierung, die in diesen oder ähnlichen Fällen zum Einsatz kommt. Der/die SMA des Einsatzdienstes prüft vor Ort die Sicherheitslage und den Zustand der Gebäudehülle und die Gebäudehülle auf Einbruchsspuren. Der/die SMA stellt den Grund des Alarms fest und schalten die EMA wieder scharf. Dabei muss im Regelfall eine Sicherheitsbegehung der betroffenen Bereiche erfolgen.
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