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Ausschreibung des RP Karlsruhe „Sicherheitsdienstleistung Freizeitbereich AHE“ Az.: RPK88-0230.1-86/1-Nr.2/2026 30.09.2026 Anlage 1 Vergabe- und Vertragsunterlagen
Anlage 1: Vergabe- und Vertragsunterlagen
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ................................................................................................................................. 3
1.1 Gegenstand der Ausschreibung ........................................................................................... 3
1.2 Auftraggeber (AG), Bieter und Auftragnehmer (AN) ........................................................... 3
1.3 Vergabestelle ........................................................................................................................ 3
1.4 Leistungszeitraum ................................................................................................................. 4
1.5 Leistungsort ........................................................................................................................... 4
1.6 Losbildung ............................................................................................................................. 4
1.7 Zeitplanung des Ausschreibungsverfahrens ....................................................................... 4
2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen ............................................................................. 5
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ............................................................................................. 5
2.2 Vollständigkeit der Unterlagen ............................................................................................. 5
2.3 Verwendung der Unterlagen ................................................................................................. 5
2.4 Fragen zur Ausschreibung .................................................................................................... 6
2.5 Vor-Ort-Besichtigung ............................................................................................................ 6
2.6 Angebotsabgabe ................................................................................................................... 7
2.7 Frist zur Angebotsabgabe ..................................................................................................... 7
2.8 Form und Inhalt der Angebote .............................................................................................. 8
2.9 Nachforderung von fehlenden Unterlagen ........................................................................... 8
2.10 Sprache und Währung ........................................................................................................... 9
2.11 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme ...................................................................... 9
2.12 Zuschlag und Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................... 10
2.13 Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ........................................................................... 10
2.14 Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote ................................ 10
2.15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ...................................................................... 10
2.16 Vergütung ............................................................................................................................ 11
2.17 Wettbewerbsregister ........................................................................................................... 11
2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ......................................................................... 11
2.19 Bietergemeinschaften ......................................................................................................... 12
2.20 Unterauftragnehmer ............................................................................................................ 13
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2.21 Verschwiegenheitspflicht ................................................................................................... 14
3 Allgemeine vertragliche Bestimmungen .............................................................................. 15
3.1 Vertrag und Vertragsgegenstand ....................................................................................... 15
3.2 Vertragsbestandteile ........................................................................................................... 15
3.3 Pflichten des Auftragnehmers ............................................................................................ 16
3.4 Preise ................................................................................................................................... 17
3.5 Rechnungsstellung ............................................................................................................. 18
3.6 Verzug .................................................................................................................................. 19
3.7 Schadenersatz wegen Wettbewerbsverletzung ................................................................ 19
3.8 Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz ........................................................... 19
3.9 Kündigung und Insolvenz ................................................................................................... 20
3.10 Haftung und Versicherung des Auftragnehmers ............................................................... 22
3.11 Haftung des Auftraggebers ................................................................................................ 23
3.12 Gerichtsstand und anwendbares Recht ............................................................................. 23
4 Angebotsprüfung und -wertung ............................................................................................ 23
4.1 Überblick Bewertungsvorgehen ......................................................................................... 23
4.2 Formale Angebotsprüfung .................................................................................................. 24
4.3 Eigungsprüfing .................................................................................................................... 24
4.4 Angemessenheit der Preise ................................................................................................ 25
4.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ...................................................................... 26
5 Schlussbestimmungen ........................................................................................................... 27
DATENSCHUTZ HINWEIS:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die das Regierungspräsidium
Karlsruhe verarbeitet, finden Sie auf unserer Internetseite Datenschutzerklärungen
(https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-
b-w/) unter dem Titel:
A-06: Hinweis Vergabeverfahren (pdf, 200 KB)
(https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/A- 06.pdf)
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1 Einführung
1.1 Gegenstand der Ausschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe,
beabsichtigt die Vergabe einer Sicherheitsdienstleistung für die
Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils
weiteren 6 Monaten.
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung.
1.2 Auftraggeber (AG), Bieter und Auftragnehmer (AN)
Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Auftraggeber ist für den Vertrag
Vertragspartner des Auftragnehmers. Er ist einziger Bezugsberechtigter. Die an der
Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des
Verfahrens durch Zuschlagserteilung als Bieter bezeichnet.
Für die Phase der Vertragsdurchführung wird das bezuschlagte Unternehmen als
Auftragnehmer bezeichnet.
1.3 Vergabestelle
Regierunsgpräsidium Karlsruhe
Vergabestelle Referat 88
Durlacher Allee 100
D-76137 Karlsruhe
E-Mail: Abt.08.Beschaffung@rpk.bwl.de
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1.4 Leistungszeitraum
Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Es besteht die
Möglichkeit, den Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimalig um weitere 6
Monate zu verlängern (bis längstens 31.12.2028), wenn der Auftraggeber dies dem
Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf mitteilt.
1.5 Leistungsort
Der Leistungsort ist die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim, Rohrstraße 17,
75175 Pforzheim.
1.6 Losbildung
Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt. Die hier ausgeschriebenen
Hausmeisterdienste stellen eine einheitlich zu erbringende Leistung dar.
1.7 Zeitplanung des Ausschreibungsverfahrens
| Zeitplanung/Verfahrensablauf | Datum |
|---|---|
| Tag der Absendung der Unterlagen | 24.09.2026 |
| Zeitraum Vor-Ort-Besichtigung | 19.10.2026 – 06.11.2026 |
| Letzter Termin zum Stellen von Bieterfragen (verfahrensleitend, keine Ausschlussfrist) | 13.11.2026, 12:00 Uhr |
| Späteste Absendung der Antworten durch die Vergabestelle | 17.11.2026 |
| Termin zur Abgabe der Angebote | 20.11.2026, 11:00 Uhr |
| Voraussichtliche Zuschlagserteilung | voraussichtlich 30.11.2026 |
| Ablauf der Bindefrist | 10.12.2026 |
| Leistungsbeginn | 01.01.2027 |
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| Zeitplanung/Verfahrensablauf | Datum |
|---|---|
| Leistungsdauer: bis 31.12.2027 ggf. bis längstens 31.12.2028 bei Verlängerung |
2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Für die Vergabe findet die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung – VgV) in ihrer gültigen Fassung Anwendung, ohne dass diese
Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines offenen
Verfahrens nach § 15 VgV.
2.2 Vollständigkeit der Unterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bestehen aus diesem Dokument zuzüglich der
weiteren in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und
Anlagen (Anlagen Nr. 1-13). Sollten Seiten (siehe Angaben je Dokument in den
Fußzeilen) oder angegebene Anhänge oder Anlagen fehlen, so obliegt es dem
Bieter, diese unverzüglich anzufordern.
2.3 Verwendung der Unterlagen
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines
Angebotes zu verwenden. Jede Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom
Auftraggeber genehmigten Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung
ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht erlaubt. Für eine
Verletzung der Nutzungsrechte und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers
hat der Nutzer einzustehen.
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2.4 Fragen zur Ausschreibung
Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese unverzüglich, bis
spätestens zum 13.11.2026, 12:00 Uhr, auf elektronischem Wege über den
Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg
(https://ausschreibungen.landbw.de) an die in Ziffer 1.3 genannte Stelle zu stellen.
Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Frist ist als verfahrensleitende
und nicht als Ausschlussfrist zu verstehen.
Sämtliche Informationen zum Ausschreibungsverfahren sowie Bieterfragen und
- antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich mitgeteilt
und werden Bestandteile der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Wichtiger Hinweis:
Eine automatische Benachrichtigung durch die Vergabestelle kann nur dann
erfolgen, wenn der Bieter die Vergabeunterlagen registriert heruntergeladen oder
bei registrierungsfreiem Download der Vergabestelle die nötigen Daten mitgeteilt
hat. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Bieter.
Sollte der Bieter die Angebotsunterlagen über einen registrierungsfreien Download
erhalten haben und hat der Vergabestelle die nötigen Daten für eine
Benachrichtigung nicht mitgeteilt, so liegt es in der Verantwortung des Bieters, sich
den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu beschaffen. Dies kann nur durch
Kontakt mit der Vergabestelle erfolgen.
In dieser Konstellation kann es dazu kommen, dass nicht registrierte Bieter die
Bietermitteilungen später erhalten als registrierte Bieter. Dies wird nicht als Verstoß
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz angesehen.
2.5 Vor-Ort-Besichtigung
Die Liegenschaft muss vor Abgabe eines Angebotes besichtigt werden (siehe
Anlage 6). Die Vor-Ort-Begehungen sind zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten im
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Zeitraum vom 19.10. bis 06.11.2026 beabsichtigt. Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung
eines Termins unverzüglich Kontakt mit Herrn Tügge (Tel: 07231/ 383-121, E-Mail:
sebastian.tuegge@rpk.bwl.de) auf.
2.6 Angebotsabgabe
Jeder Bieter ist berechtigt, maximal ein Hauptangebot (siehe Nr. 1.6) entsprechend
der Leistungsbeschreibung abzugeben. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Das Angebot kann ausschließlich auf elektronischem Wege über das Bietertool des
Vergabemarktplatzes des Landes Baden-Württemberg
https://ausschreibungen.landbw.de
abgegeben werden.
Alle Pflichtfelder in den digital vorliegenden Formularen sind auszufüllen, das
Angebot in Textform nach § 126b BGB zu unterzeichnen oder elektronisch zu
signieren und bis zum Ende der Angebotsfrist abzusenden. Geforderte Anlagen,
Nachweise, Zertifikate, Bescheinigungen und sonstige Anlagen sind hierbei zu
digitalisieren (scannen) und als PDF-Dateien zu übermitteln (Upload-Möglichkeit).
Nähere Informationen zur digitalen Angebotsabgabe stehen unter
http://www.support.cosinex.de und in Anlage 8 zur Verfügung.
Eine Abgabe des Angebotes persönlich, per Post, Fax oder E-Mail ist
ausdrücklich nicht erlaubt und führt zum Ausschluss des Angebots.
2.7 Frist zur Angebotsabgabe
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum 20.11.2026, 11:00 Uhr,
eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool
des Vergabemarktplatzes des Landes Baden-Württemberg. Das Angebot muss
vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der „Upload“ auf
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dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des
Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Angebote, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind, können nicht
berücksichtigt werden, es sei denn, der Bieter weist im Falle des verspäteten
Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat (§ 42 Abs. 1 Nr. 1
UVgO).
2.8 Form und Inhalt der Angebote
Das Angebot ist gem. Anlage 13 Checkliste für die Angebotsabgabe einzureichen.
Änderungen, wie z. B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den
Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum
Ausschluss des Angebots.
Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
des Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies
ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot wie z.B. vorgefertigte
Broschüren und Prospekte, werden von der Vergabestelle nicht als
Angebotsbestandteil gewertet. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und
Prospekte sind nicht zulässig und werden nicht gewertet.
2.9 Nachforderung von fehlenden Unterlagen
Die zum Zeitpunkt des Angebotsschlusstermins fehlenden, nicht als zwingend
vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können im Rahmen der
vergaberechtlichen Bestimmungen bis zum Ablauf einer bestimmenden Nachfrist
nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen der Vergabestelle.
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2.10 Sprache und Währung
Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in
deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in
deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.
Die Preise sind in Euro anzugeben.
2.11 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme
Elektronisch abgegebene Angebote können über das Bietertool des
Vergabemarktplatzes des Landes Baden-Württemberg bis zum Ablauf der
Angebotsfrist zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter
an sein Angebot gebunden.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der elektronisch abgegebenen
Angebote sind nicht möglich. Um solche Änderungen oder Ergänzungen
vorzunehmen, muss der Bieter das abgegebene Angebot über das Bietertool des
Vergabemarktplatzes des Landes Baden-Württemberg zurückziehen, ein neues
Angebot mit den Änderungen oder Ergänzungen erstellen und erneut über das
Bietertool des Vergabemarktplatzes des Landes Baden-Württemberg abgeben. Die
Abgabe geänderter oder ergänzter Angebote ist nur bis zum Ablauf der
Angebotsfrist möglich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mehrere Angebote
innerhalb eines Vergabeverfahrens abzugeben. Elektronisch abgegebene Angebote
werden nicht durch die Abgabe eines geänderten oder ergänzten Angebots
überschrieben. Bei Abgabe eines neuen geänderten oder ergänzten Angebots muss
das bisher abgegebene Angebot daher zurückgezogen werden.
Änderungen oder Ergänzungen an den vom Auftraggeber veröffentlichten Ver-
tragsunterlagen sind nicht zulässig und führen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwin-
gend zum Ausschluss.
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2.12 Zuschlag und Zuschlags- und Bindefrist
Der Zuschlag wird innerhalb der unter Nr. 1.7 genannten Zuschlagsfrist elektronisch
über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg erteilt.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden
(Bindefrist). Die Bindefrist endet in jedem Fall mit dem rechtswirksamen Zuschlag.
2.13 Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss)
Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der
Vertrag zu den Bedingungen dieser Ausschreibung und auf Grundlage des
Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Eine besondere Urkunde über den
Vertrag wird nicht gefertigt.
2.14 Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote
Die Vergabestelle unterrichtet jeden Bieter unverzüglich über die erfolgte
Zuschlagserteilung. Auf Verlangen werden den beantragenden Bietern die
wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile
des erfolgreichen Angebotes sowie der Name des erfolgreichen Bieters angegeben,
vgl. § 62 VgV. Sofern bereits im Angebot Gründe geltend gemacht werden, die
gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach
pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 62 Abs. 3 VgV i.V.m. § 39 Abs. 6 VgV.
2.15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass
im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des
§ 39 Abs. 1 - 4 VgV sein Name und der zu zahlende Auftragspreis nach dem in
Anhang III der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2015/1986 enthaltenen Muster
bekannt gegeben wird. Sofern bereits im Angebot Gründe geltend gemacht werden,
die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die für die Vergabe
zuständige Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 39 Abs. 6 VgV. Seite 10 von 27
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2.16 Vergütung
Für die Teilnahme an der Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe
eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie
evtl. entstehender Kosten.
2.17 Wettbewerbsregister
Der Auftraggeber ist nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz verpflichtet, bei einem
geschätzten Auftragswert in Höhe von 30.000 € netto bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an der
der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert
sind. Daher wird vorliegend eine Abfrage nach Durchführung der Wertung
entsprechend durchgeführt. Sollten Eintragungen vorliegen, können diese zum
Ausschluss des Angebots führen.
2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bei Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer
Bietergemeinschaft abgeben, wird gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ein Ausschluss
vom Verfahren geprüft. Das Ergebnis unterliegt dem Ermessen der Verwaltung. Ein
Nachweis, dass beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander
eingereicht wurden, kann vom Bieter gefordert werden. Gleiches gilt, wenn ein
Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet.
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen
als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden
sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden,
soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des
Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine
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Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot
annehmen lassen.
2.19 Bietergemeinschaften
In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und
Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur
Berücksichtigung, wenn
• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter
Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist und
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit
dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen
Haftung verpflichten.
Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
eigenhändig unterschriebene gesonderte Erklärung zu bestätigen. Eine
entsprechend vorgefertigte Vollmacht für Bietergemeinschaften können Sie auf
Anfrage bei der Vergabestelle erhalten oder mit den o.g. Vorgaben selbstständig
erstellen. Einer notariellen Beglaubigung dieser Erklärung bedarf es nicht.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder
umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der
Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von
Mitgliedern) während der laufenden Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung
des Zuschlags muss der Kontaktstelle gegenüber unverzüglich schriftlich
angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer
Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher
Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zur Nichtberücksichtigung der
Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.
Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung
Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der
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Bietergemeinschaft eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für
die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der
Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der
Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften und / oder Signaturen für die
gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist
ausdrücklich in der o. g. Erklärung zu erteilen.
2.20 Unterauftragnehmer
Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer (auch
Freiberufler) ausführen zu lassen, so hat er die beabsichtigte Erfüllung durch einen
Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe anzuzeigen (siehe Anlagen 4 und
- und er ist verpflichtet, den Leistungsteil, der durch den/die Unterauftragnehmer
ausgeführt werden soll, zu benennen. Der Bieter muss die zur Leistungserbringung
vorgesehenen Unterauftragnehmer für die entsprechende Leistung sowie den
vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die Kontaktstelle mit Namen
und Anschrift benennen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese
Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, müssen diese selbst für den
von ihm abzudeckenden Bereich geeignet sein. Auf Anforderung durch den
Auftraggeber sind im Rahmen der Angebotswertung entsprechende Nachweise
vorzulegen.
Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weiterhin ist
nachzuweisen, dass der Bieter über die Ressourcen der benannten
Unterauftragnehmer hinsichtlich des Umfangs des geplanten Einsatzes tatsächlich
verfügen kann.
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Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Bloße Zulieferungen und reine
Hilfsfunktionen werden hingegen nicht als Unterauftragnehmer angesehen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung
Benannten, bedarf nach § 4 Nr. 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers
in Textform.
Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht
seinerseits ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers in Textform weiter
vergibt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
• nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren,
insbesondere unter Beachtung des § 97 Abs. 4 GWB,
• dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,
• dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen -
insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen -
zu stellen als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an kleine und mittlere
Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von
Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
2.21 Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und
Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt
gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von
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Ausschreibungen oder Vorarbeiten von Ausschreibungen erlangt werden, wie zum
Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotene
Gegenstände, Dienstleistungen oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit
der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Eine (auch auszugsweise) Weitergabe solcher Unterlagen an Dritte ist nicht
gestattet.
Auch für den Fall, dass Sie sich nicht an der Ausschreibung beteiligen, sind Sie
verpflichtet, über sämtliche Details Verschwiegenheit zu wahren und die Unterlagen
ggf. dauerhaft und nicht wiederherstellbar zu vernichten.
3 Allgemeine vertragliche Bestimmungen
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den
Vergabeunterlagen mit Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt
werden.
3.1 Vertrag und Vertragsgegenstand
Es wird ein Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch
das Regierungspräsidium Karlsruhe, - Auftraggeber genannt - und dem
Auftragnehmer wie in den vorliegenden Vergabe- und Vertragsunterlagen genannt
geschlossen.
Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen. Der Auftraggeber ist anschließend
als Bezugsberechtigter berechtigt, Einzelabrufe/Einzelaufträge auf Grundlage des
abgeschlossenen Vertrages dem Auftragnehmer zu erteilen.
3.2 Vertragsbestandteile
Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile:
• die Vergabeunterlagen gemäß der Auflistung in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe
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• Nachträge oder Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Antworten auf
Bieterfragen in Form von Bieterinformationen, die der Auftraggeber den
Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, soweit sie
Änderungen, Nachträge oder Ergänzungen der ursprünglichen
Vergabeunterlagen enthalten
• das Angebot des Auftragnehmers mit dem ausgefüllten Angebots- und
Preisblatt - Anlage 12 -, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages
nur ausfüllen, aber nicht abändern darf, sowie das im Abgebot enthaltene
Preisblatt
• die übrigen Anlagen (wie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
aufgelistet)
• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) – in der bei Veröffentlichung der Vergabe- und
Vertragsunterlagen gültigen Fassung
• das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG)
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.
Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten die deutschen
Rechtsvorschriften, insbesondere das BGB.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige
vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. Die VOL/B
kann unter www.bmwi.de abgerufen werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3.3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Vertrages
• nur zuverlässige, fachkundige/geschulte und geeignete Personen zu
beschäftigen.
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• sicherzustellen, dass die mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragten
Beschäftigten sämtliche hierbei zu beachtenden Gesetze einhalten. Auf
Datenschutz wird nochmals explizit hingewiesen.
• durch eine ausreichende Zahl von Beschäftigten die ordnungsgemäße
Vertragserfüllung zu gewährleisten.
• keine Beschäftigten ohne erforderliche Arbeitserlaubnis einzusetzen.
• dass durch die Beauftragung eines Unterauftragnehmers keine zeitlichen
Ausführungsverzögerungen entstehen.
Der Auftragnehmer hält die vertraglich geregelten oder sonst zwingenden
tariflichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des LTMG, bei der
Entlohnung seiner Beschäftigten ein.
Die Regelungen gelten beim Einsatz von Unterauftragnehmern entsprechend.
Über drohende oder bereits eingetretene Personalausfälle aufgrund von
beispielsweise längerfristiger Krankheit, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
informieren.
3.4 Preise
Die im Angebot angegeben Preise (siehe Anlage 12) werden für die Dauer des Ver-
trages als Festpreis festgesetzt, durch die sämtliche Leistungen des Auftragneh-
mers einschließlich insbesondere den Personal-, Fahrt- und Materialkosten sowie
sonstige Kosten abgegolten sind. Auch bei einer tarifrechtlichen Änderung ist eine
Erhöhung ausgeschlossen.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld gelten-
den Steuersatz in Rechnung gestellt.
Die im Angebot/Preisblatt angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Die Rechnungsstellung erfolgt für umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu den zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuersätzen der Bundesrepub-
lik Deutschland.
Wird der Vertrag aufgrund der Verlängerungsoption fortgesetzt, gelten die
vereinbarten Preise auch für den Verlängerungszeitraum unverändert fort. Eine
Preisanpassung findet nicht statt.
Weitere Änderungen, Anpassungen und/oder Erhöhungen sind nicht möglich.
3.5 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Nachweislisten der tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden. Die Rechnung ist monatlich nachträglich bis zum 20.
des Folgemonats an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8, zu stellen und
entsprechend der nachfolgenden Regelungen zu übermitteln.
Zahlungen des Auftraggebers erfolgen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Zugang
der ordnungsgemäßen Rechnungen.
Streitigkeiten über das zu zahlende Entgelt berechtigen den Auftragnehmer nicht
zur Einstellung der vertraglich zu erbringenden Leistungen.
Ab dem 1. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-
Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-
Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen
Rechnungsstellung verpflichtet. Für die elektronische Rechnungsstellung
verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-
Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-
bw.de/erechnung erreichen.
Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen
der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-
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Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen. Die Leitweg-ID lautet: 08-A7399-
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen
Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der
elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
3.6 Verzug
Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Termine nicht ein, kommt er ohne
Mahnung in Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung
nachweislich nicht zu vertreten.
3.7 Schadenersatz wegen Wettbewerbsverletzung
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.
H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass seitens des
Auftraggebers oder Auftragnehmers ein Schaden in anderer Höhe (höher oder
niedriger) nachgewiesen wird. Wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen als
15 v.H. der Auftragssumme, ist dieser maßgeblich.
Das Kündigungsrecht nach § 8 Nr. 2 VOL/B und allgemeinen gesetzlichen
Regelungen bleibt davon unberührt.
3.8 Verschwiegenheitsverpflichtung und Datenschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erbringung
von Leistungen bekanntwerdenden Vorgänge und personenbezogenen Daten Still-
schweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zum Stillschweigen erstreckt sich auf
alle Mitarbeitenden des Auftragnehmers und über das Vertragsverhältnis hinaus.
Diese Bestimmungen hat der Auftragnehmer durch geeignete Maßnahmen in sei-
nem Betrieb sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Seite 19 von 27
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Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist untersagt. Eine Nutzung dieser ist lediglich
im Rahmen der Leistungserbringung erlaubt.
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hat der Auftragnehmer alle Maßnah-
men zu treffen, die die Einhaltung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestim-
mungen (insbesondere der DSGVO, dem BDSG und dem LDSG) gewährleisten.
3.9 Kündigung und Insolvenz
Es gilt das gesetzliche Kündigungsrecht für den Auftraggeber gem. § 648 BGB. Ein
darüberhinausgehendes ordentliches Kündigungsrecht zur Beendigung vor der
vereinbarten bzw. durch Optionsziehung verlängerten vertraglichen Laufzeit
besteht nicht.
Im Übrigen bleiben das gesetzliche Recht für beide Parteien zur außerordentlichen
Kündigung sowie besondere Kündigungsregelungen aus diesem Vertrag unberührt.
Für den Auftraggeber besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere
in folgenden Fällen:
• Bei nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen des Auftragneh-
mers nach Zuschlagserteilung.
• Wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden oder
sonstige die Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft erheblich beeinträch-
tigende Umstände eintreten.
• Wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage ge-
stellt wird, als dass der Auftragnehmer seine Leistungen nicht nur vorüber-
gehend einstellt.
• Wenn der Auftragnehmer trotz vorheriger Abmahnung wegen eines
gleichartigen Verstoßes wiederholt gegen eine wesentliche vertragliche
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Verpflichtung verstößt oder der Auftragnehmer das pflichtwidrige Verhalten
nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist
abstellt sowie bei Verstößen, welche für sich alleine betrachtet so
schwerwiegend sind, dass der Auftraggeber ohne vorherige Abmahnung zum
Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses
berechtigt ist – was bei vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verstößen
insbesondere der Fall sein kann.
• Bei erheblicher schuldhafter Verletzung der vertraglichen und gesetzlichen
Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Einhaltung des Datenschutzes durch
den Auftragnehmer, seiner Mitarbeiter oder seiner etwaigen Nachunterneh-
mer, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser
Verpflichtungen.
• Bei schuldhafter Nichterfüllung der Vorgaben aus dem LTMG (siehe Anlagen
8, 9 und 10).
• Wenn vom Auftragnehmer selbst oder zulässigerweise vom Auftraggeber der
einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Auftragneh-
mers beantragt ist.
• Wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren (§§ 14
und 15 InsO) bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wird.
• Wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 14 und 15 InsO) bzw. eines
vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragneh-
mers mangels Masse abgelehnt wird.
Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des
Auftragnehmers oder die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ist
der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren über
die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines
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Insolvenzverfahrens unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte
außerordentliche Kündigungsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.
3.10 Haftung und Versicherung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet, vorbehaltlich besonderer Regelungen aus diesem Ver-
trag, für sich und die von ihm zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Unterauf-
tragnehmern und sonstigen Dritten (Erfüllungsgehilfen) nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses
rechtswirksame und ausreichende Versicherungen mit angemessenen Versiche-
rungssummen abzuschließen und während der Dauer des Vertrages zu unterhalten.
Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftplichtversi-
cherung mit einer Decksumme von jeweils mindestens
-
5,0 Mio. EUR für Personenschäden
-
1,25 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden,
-
0,5 Mio. EUR für Obhut- und Bearbeitungsschäden,
-
0,25 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden und
-
0,5 Mio. EUR für Umweltschäden
je Schadensfall. Die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung muss Schäden an
zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat
sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur
Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient, insoweit zu erstre-
cken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unbeschadet seiner Verpflichtung zum
Abschluss eines Versicherungsvertrages von Schadensersatzansprüchen Dritter,
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die berechtigt sind und soweit er sie kausal auf sein Verschulden zurückzuführen
sind, freizustellen.
3.11 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit der Auftraggeber ein
Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leiche Fahrlässigkeit haftet der
Auftraggeber nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der
Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von
besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und
Unmöglichkeit ist die Haftung des Auftraggebers auf solche Schäden begrenzt, mit
deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden
muss.
Soweit die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.
3.12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es wird die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die
Anwendbarkeit von Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den Einzelaufträgen ist
Karlsruhe.
4 Angebotsprüfung und -wertung
4.1 Überblick Bewertungsvorgehen
Die Bewertung der Angebote erfolgt in nachstehenden Wertungsstufen:
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I. Formale Angebotsprüfung
II. Eigungsprüfung
III. Prüfung der Angemessenheit der Preise
IV. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Gemäß § 42 Abs. 3 VgV kann die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung
erfolgen. Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen
erfüllen, um in der nächsten Bewertungsstufe berücksichtigt werden zu können.
4.2 Formale Angebotsprüfung
Alle Angebote werden gem. § 57 Abs. 1 VgV formal geprüft. Insbesondere werden
folgende Ausschlusskriterien überprüft:
• Form- und fristgerechter Eingang des Angebots
• Vorliegen sämtlicher geforderter Dokumente (Anlage 13 Checkliste)
• alle geforderten Unterschriften bzw. Signaturen wurden geleistet
• es wurden keine Veränderungen an den Vergabe- und
Vertragsunterlagen, Vordrucken und Formularen vorgenommen
• es wurden keine eigenen Geschäfts-, Liefer- und / oder
Zahlungsbedingungen mit den Angebotsunterlagen eingereicht
• für die Wertung sind alle Preisangaben vorhanden.
4.3 Eigungsprüfing
Der Auftrag wird an ein, fachkundiges, und leistungsfähiges Unternehmen
vergeben. Die Bieter weisen ihre Eignung durch die geforderten Unterlagen nach.
Die Eignungskriterien betreffen folgende Punkte:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
o In Kopie: Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
Gewerbeanmeldung oder einen anderen geeigneten Nachweis
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o Eigenerklärung zur Vorlage aller gewerberechtlichen und sonstigen
gesetzlichen Voraussetzungen
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
o Eigenerklärung Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich des
Ausschreibungsgegenstandes
o In Kopie: Nachweis einer gültigen Betriebs- oder
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
o Referenzliste
o Eigenerklärung über ordnungsgemäßge Ausstattung von Personal
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind wie in Anlage 7 „Eignungs-
Fragebogen“ genannt vorzulegen.
Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe
beschaffen. Wenn er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nimmt, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vor.
Durch ein Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise sind
zugelassen.
4.4 Angemessenheit der Preise
Nach § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf
Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen (sowohl
zu niedrige als auch zu hohe Preise), darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Im
Zweifel werden die Bieter zur Aufklärung ihres Angebotspreises aufgefordert. Seite 25 von 27
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4.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Das heißt, der Zuschlag wird auf das preislich niedrigste Angebot erteilt.
Der Preis, der zur Wertung der Vergütung herangezogen wird, berechnet sich an-
hand eines fiktiven Leistungszeitraums von einem Monat.
Das fiktive monatliche Entgelt berechnet sich wie folgt:
[angebotenes Entgelt pro Stunde für Sicherheitsmitarbeiter Montag bis Samstag
netto] x 10 Stunden/Tag * 24 Tage/Monat
zuzüglich
[angebotenes Entgelt pro Stunde für Sicherheitsmitarbeiter Sonntag netto] x 10
Stunden/Tag * 4 Tage/Monat
zuzüglich
[angebotenes Entgelt pro Stunde für Sicherheitsmitarbeiter Feiertage netto] x 10
Stunden/Tag * 1 Tag/Monat (12 gesetzliche Feiertage/Jahr anteilig pro Monat)
= fiktives monatliches Entgelt
Zur besseren Vergleichbarkeit der Angebote, werden die Preise aus der Anlage 12
Angebots- und Preisblatt GESAMTPREIS MONAT (NETTO) als Angebotspreis
herangezogen und gewertet. Der preislich niedrigste Angebotspreis erhält den
Zuschlag. Bei gleichem Angebotspreis entscheidet das Los.
Bitte beachten Sie: Die Heranziehung des angegebenen monatlichen Entgeltes dient ausschließlich
Wertungszwecken. Der zu erbringende Leistungsumfang bemisst sich nach den Vorgaben der
Leistungsbeschreibung und der tatsächlich anfallenden Arbeitsstunden. Die Angabe der Kennzahlen
soll den Bietern lediglich ermöglichen, Ihr Angebot entsprechend zu kalkulieren. Die tatsächliche
Abrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben des Vertrages.
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5 Schlussbestimmungen
Der Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder
mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie die Auf-
hebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung
dieses Schriftformerfordernisses. Soweit in diesem Vertrag die Schriftform verlangt
wird, ist auch die Textform ausreichend – dies gilt aber nicht für Kündigungen sowie
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht durchführbar oder nichtig
sein oder werden oder sich eine Lücke im Vertrag befinden, wird hierdurch die Gül-
tigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die nichtige Be-
stimmung(en) durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn
und Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies unter verga-
berechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.
Die Parteien verpflichten sich für den Fall, dass in diesem Vertrag ein regelungsbe-
dürftiger Punkt versehentlich nicht ausgeführt worden sein sollte, diesen im Sinne
dieses Vertrages durch eine ergänzende Vereinbarung zu regeln.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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