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Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 10: Verpflichtungserklärung LTMG Vergabenummer: Ausschreibung der Sicherheitsdienstleistung Freizeitbereich des Regierungspräsidiums RPK88-0230.1-86/1-Nr.2/2026 Karlsruhe, Abt.8 Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Anlage 10:
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Ba- den-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
☐ dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder ☐ mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte oben ankreuzen.
• dass ich mir/wir uns ☐ von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder ☐ von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Ver- sicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
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Zutreffendes bitte oben ankreuzen.
• dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat an- sässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftragge- ber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, • dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, • dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öf- fentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, • dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unterneh- mens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter- nehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung ▪ den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns be- auftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, ▪ mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftragge- bers ausgeschlossen werden kann/können, ▪ der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündi- gung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentli- chen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
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