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Regierungspräsidium Karlsruhe Leistungsbeschreibung Vergabenummer: Vergabe der Sicherheitsdienstleistung Freizeitbereich AHE des Regierungspräsidiums RPK88-0230.1-86/1-Nr.2/2026 Karlsruhe, Abt. 8, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Leistungsbeschreibung
1 Allgemeines
Zum 01.04.2016 wurde durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 84), in Pforzheim der Betrieb einer
Abschiebungshafteinrichtung aufgenommen.
In der Zeit vom 01.01.2027 bis voraussichtlich 31.12.2027 besteht aufgrund von
unvorhergesehenen längerfristigen Personalausfällen, die nicht zeitgerecht vollständig
und mit der erforderlichen Dienstplanungssicherheit durch vorhandenes oder neu
einzustellendes Personal kompensiert werden können, durchgehend von Montag bis
Freitag, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ein
zusätzlicher Personalbedarf.
In der Abschiebungshafteinrichtung werden ausländische Personen untergebracht, die
aufgrund Haftbeschluss zur Sicherung der Ausreise oder aufgrund
Unterbringungsanordnung zur Prüfung eines Asylantrages zum Aufenthalt in der
Einrichtung verpflichtet sind.
Die Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere die Wahrnehmung der hoheitlichen
Aufgaben, wird durch landeseigenes Personal wahrgenommen. Überdies wird aber auch
zu Unterstützungsleistungen der dortigen Bediensteten ein privates
Sicherheitsunternehmen im Rahmen der nachstehend genannten Anforderungen
benötigt. Die zusätzlichen Sicherheitskräfte werden insbesondere benötigt, um die für die
Untergebrachten vorgesehenen Aufenthalte im Freien und im Sport- und Freizeitbereich
zu gewährleisten.
1.1 Objekt
Die Leistungserbringung erfolgt in der Anlage der Abschiebungshafteinrichtung
Rohrstraße 17, 75175 Pforzheim.
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1.2 Dienstzeiten
Die Leistungserbringung erfolgt während der Vertragslaufzeit durchgehend Montag bis
Freitag sowie Samstag und Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen in Baden-
Württemberg von 08:00-18:00 Uhr.
2 Besetzung, Erreichbarkeit sowie Anforderungen an das Personal
2.1 Besetzung und Erreichbarkeit
Soweit vom Auftraggeber nicht anders bestimmt, hat die Leistungserbringung in
nachfolgend aufgeführter Besetzung zu erfolgen:
• Montag bis Sonntag und an Feiertagen in Baden-Württemberg, jeweils von 08:00
Uhr bis 18:00 Uhr mit zwei Sicherheitsdienstmitarbeitern
Es ist ein möglichst konstanter Personaleinsatz mit gleichbleibendem Personal zu
gewährleisten.
Kurzfristig auftretender Personalausfall, z.B. aufgrund Krankheit, ist innerhalb von 2
Stunden nach Schichtbeginn mit Ersatzpersonal auszugleichen.
Eine ständige fernmündliche Erreichbarkeit ist zu gewährleisten. Eine mit
Führungspersonal besetzte Einsatzleitung ist täglich 24 Stunden besetzt. Hier ist stets
mindestens ein sachkundiger, deutschsprachiger Ansprechpartner mit umfassenden
Entscheidungsbefugnissen bezüglich aller die Vertragserfüllung betreffenden Fragen zu
benennen.
2.2 Anforderungen an das Personal
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten nur mit fachkundigem Personal,
welches über die erforderliche Erfahrung und persönliche Zuverlässigkeit verfügt sowie
die Qualifikation zur Erbringung der nachstehend genannten Aufgaben innehat,
durchzuführen. Er setzt nur Personal ein, das den besonderen Anforderungen dieser
Dienstleistungen in psychischer und physischer Hinsicht gewachsen ist.
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Für jeden Mitarbeiter ist vor Aufnahme der Tätigkeit der Nachweis einer positiven
Zuverlässigkeitsüberprüfung/polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag (nicht älter als
drei Monate) dem Auftraggeber ohne gesonderte Aufforderung vorzulegen.
Die unternehmerische Eigenverantwortung für das eingesetzte Personal liegt bei dem
Auftragnehmer, der auch das alleinige Weisungsrecht gegenüber seinen beim
Auftraggeber eingesetzten Mitarbeitern hat.
Das Personal ist möglichst langfristig, optimaler Weise über den gesamten
Vertragszeitraum, einzusetzen. Ein häufiger Wechsel bzw. Austausch des Personals, das
dem Einsatzort zugeteilt ist, ist zwingend zu vermeiden.
In begründeten Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Verlangen des
Auftraggebers Personal unverzüglich auszutauschen.
Sämtliche bei der Leistungserbringung eingesetzten Sicherheitskräfte müssen folgende
Anforderungen erfüllen:
a) Vorliegen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Erlaubnisse, insbesondere § 34 a
GewO, sowie Freigabe nach § 9 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe
(BewachV) bzw. sonstigen Voraussetzungen zur Ausübung der beschriebenen
Tätigkeiten
b) Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 34 a GewO oder
höherwertig
c) Sichere Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
d) Angemessenes Erscheinungsbild
e) Ausstattung mit angemessener einheitlicher Dienstkleidung und Schutzausrüstung
(durch Auftragnehmer zu stellen, zu unterhalten und zu pflegen);
sicherheitsgefährdender Schmuck wie Piercings oder Ohrringe dürfen nicht
getragen werden
f) Sicherheit im Umgang mit Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern und ein
hohes Maß an interkultureller Kompetenz
g) Höflicher und respektvoller Umgang mit den untergebrachten Personen, auch in
extrem Situationen wie z.B. Beleidigungen, verbalen oder körperlichen Übergriffen
und sonstigen Belastungssituationen
h) Freundliches und bestimmtes Auftreten
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3 Leistungskatalog
a) Das Personal des Auftragnehmers darf ausschließlich diejenigen Rechte ausüben,
die ihnen der Auftraggeber zugesteht. Es hat daneben nur solche unmittelbaren
Eingriffsbefugnisse, die gesetzlich jedermann in Anspruch nehmen kann,
insbesondere die bürgerlichen Schutz- und Selbsthilferechte, strafrechtliche
Notwehrrechte und Festhalterechte. Gegenüber Dritten darf er körperliche Gewalt
nur anwenden, wenn eine Notwehr- oder Nothilfelage vorliegt (z.B., wenn es selbst
oder eine andere Person angegriffen wird).
b) Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Aufsicht über die Untergebrachten während des
Aufenthalts im Freien
c) Unterstützung bei der Aufsicht über die Untergebrachten in Freizeit- und
Gemeinschaftsräumen
d) Unterstützung der Bediensteten der Abschiebungshafteinrichtung bei der
Abwicklung des Tagesablaufes im Unterbringungsbereichs
e) Unterstützung bei der Besuchsabwicklung (Abholen und Zurückbringen der
Untergebrachten)
f) Mitwirkung und Aufsicht bei den Essensausgaben in den Wohngruppen
g) Unterstützung bei der Abarbeitung von Alarmen
h) Aufsicht über Fremdfirmen bei der Abarbeitung von Notfällen am Wochenende
i) Bei Notwendigkeit Durchführung von Kontrollgängen nach Weisung der
Wachhabenden im Innengelände sowie im Außenbereich
j) Mitwirkung bei der Sicherstellung der Außensicherung, z.B. Verschließen und
Öffnen von Außentüren
k) Vorkommnisse sind der Einrichtungsleitung unverzüglich mitzuteilen.
4 Allgemeine Regelungen
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Leistungserbringung zudem folgende Regelungen
zu beachten:
a) Die untergebrachten Personen sind respektvoll zu behandeln. Ein höflicher und
respektvoller Umgangston wird dabei vorausgesetzt.
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b) Die untergebrachten Personen sind mit „Sie“ anzureden, der Gebrauch des
persönlichen „Du“ ist nicht gestattet.
c) Der Sicherheitsdienst soll bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen
Betroffenen einwirken. Das Tragen von Einsatzmitteln (Waffen, Handschellen,
Reizgas etc.) ist verboten. Ausnahmen hiervon sind nur mit schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Die gesetzliche Prüfung der
Zulässigkeit des Tragens ist durch den Auftragnehmer zu leisten.
d) Der Sicherheitsdienst hat eine einheitliche Dienstkleidung zu tragen. Die Kosten
dafür sind von dem Auftragnehmer zu tragen.
e) Für das eingesetzte Personal ist es obligatorisch, ein von der Einrichtung gestelltes
Personalkommunikationsmittel mit Notruffunktion zu tragen.
f) Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes haben sichtbar einen Dienstausweis
gemäß Bewachungsverordnung zu tragen.
g) Das Mitführen von Telefonen mit Kamerafunktion ist in der Einrichtung untersagt.
h) Politische und religiöse Tätigkeiten sowie mündliche Aufrufe, das Verteilen von
Flugblättern und Anbringen von Plakaten sind verboten.
i) Der Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist vor dem
Dienstbeginn und während der Dienstzeit nicht gestattet.
j) Es ist verboten, für die Bewohner Post- bzw. Paketlieferungen etc.
entgegenzunehmen.
k) Sexueller Kontakt zu untergebrachten Personen, auch auf beidseitig freiwilliger
Basis, ist innerhalb des Areals verboten.
l) Geschäfte mit untergebrachten Personen dürfen nicht geschlossen werden. Von
den untergebrachten Personen dürfen auch keine Geschenke angenommen
werden.
m) Es ist ausdrücklich verboten, Auskünfte über das Objekt und die untergebrachten
Personen an Dritte Personen (z.B. Besucher oder Presse) weiterzugeben.
n) An den Auftragnehmer herangetragene Beschwerden sind unverzüglich an die
Einrichtungsleitung zu melden.
o) Der Einsatz von Personal ist vor dessen erstmaligem Einsatz mindestens 8 Ar-
beitstage vorher schriftlich mit den zu einer Personenüberprüfung notwendigen An-
gaben und einer Eigenerklärung des Personals anzuzeigen. Hierzu stellt die Ein-
richtung Vordrucke zur Verfügung.
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p) Das eingesetzte Personal ist bei Vertragsbeginn sowie bei Eintritt bzw.
Personalwechsel entsprechend zur Vorbereitung auf die Leistungserbringung zu
schulen und zu unterrichten.
q) Die eingesetzten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind vor ihrem Dienstantritt
entsprechend zu unterweisen. Eine Mehrfertigung der aktuellen Dienstanweisung
ist jedem Sicherheitsmitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit in der Einrichtung
gegen Unterschrift auszuhändigen. Die Empfangsbestätigung(en) ist/sind dem
Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
r) Zur Erfüllung der Aufgaben des Auftragsnehmers ist es erforderlich, das einge-
setzte Personal mit Schlüsseln des Sicherheitssystems auszustatten. Das Über-
lassen der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet; ebenso wenig dürfen Unterge-
brachte Zugriff auf die Schlüssel erhalten. Die Schlüssel sind möglichst verdeckt
zu tragen. Die Schlüssel dürfen in keinem Fall aus dem umschlossenen Einrich-
tungsgelände mitgenommen werden und sind in einem zur Verfügung gestellten
persönlichen Schließfach zu verwahren.
s) Um Engpässe bzw. zusätzlichen Aufwand bei Personalwechsel zu vermeiden, wird
der Auftragnehmer Reservekräfte rechtzeitig in die durchzuführenden Aufgaben
einweisen.
5 Allgemeine Vertragliche Bedingungen
Die Leistungserbringung beginnt ab dem 01.01.2027 und endet am 31.12.2027. Somit
beträgt die Vertragsdauer 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Vertrag zweimal durch
einseitige Erklärung um jeweils 6 Monate verlängern (bis längstens 31.12.2028).
5.1 Vor-Ort-Besichtigung
Die Liegenschaft muss vor Abgabe eines Angebotes besichtigt werden. Die Vor-Ort-
Begehungen sind zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten vom 19.10.2026 – 06.11.2026
beabsichtigt. Bitte nehmen Sie zur Vereinbarung eines Termins unverzüglich Kontakt mit
Herrn Tügge auf (Sebastian.Tuegge@rpk.bwl.de).
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5.2 Wettbewerbsregister
Der Auftraggeber ist nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz verpflichtet, bei einem
geschätzten Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an der der
öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Daher
wird vorliegend eine Abfrage nach Durchführung der Wertung entsprechend durchgeführt.
Sollten Eintragungen vorliegen, kann ein Zuschlag auf dieses Angebot nicht erteilt
werden.
5.3 Preise
Die im Angebot angegeben Preise im beigefügten Angebots- und Preisblatt werden als
Festpreise festgesetzt, durch welche sämtliche Leistungen des Auftragnehmers
einschließlich insbesondere den Personal- und Materialkosten sowie ggfs. anfallende
Verwaltungs- und Nebenkosten, anfallende Entgelte sowie sonstige Kosten abgegolten
sind. Ein darüberhinausgehender Anspruch besteht nicht.
Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit (inklusive der Verlängerungsoption) sind
ausgeschlossen.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden
Steuersatz in Rechnung gestellt.
5.4 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung ist nach vollständiger Abnahme an das Regierungspräsidium
Karlsruhe, Referat 88, zu stellen und entsprechend der nachfolgenden Regelungen zu
übermitteln.
Die Vergütung der monatlich konkret erbrachten Leistungen inklusive aller Nebenkosten
erfolgt nach Eingang der Rechnung gemäß den vom Auftragnehmer angebotenen
Festpreisen. Die Zahlung des Auftraggebers erfolgt innerhalb von 30 Arbeitstagen nach
Zugang der Rechnung. Jedweder Zahlungsverkehr erfolgt bargeldlos durch Überweisung.
Streitigkeiten über das zu zahlende Entgelt berechtigen den Auftragnehmer nicht zur
Einstellung der vertraglich zu erbringenden Leistungen.
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Ab dem 1. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-
Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-
Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine
Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000
Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte
ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie
zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen.
Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der
Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
(BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen. Die Leitweg-ID lautet: 08-A7399-69.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen
nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-
Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen
Fassung.
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