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10260021_Anlage_Zuschlagskriterien_Jurybewertung_DAStietz.pdf

Sicherheits- und weitere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb TIETZ

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 07:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Anlage

Zuschlagskriterien und Jurybewertung

Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz

  1. Zuschlagskriterien und Gewichtung

Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den beiden folgenden Zuschlagskriterien erhält den Zuschlag.

ZuschlagskriteriumGewichtungmax. Punkte
Preis50 %75
Servicekonzept50 %75

Die hohe Gewichtung des Servicekonzeptes trägt den besonderen Anforderungen des Kulturbetriebs DAStietz Rechnung. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenbereiche, der besonderen Schutzbedürftigkeit der im Objekt vorhandenen Bestände und Einrichtungen sowie der erforderlichen Zusammenarbeit der eingesetzten Mitarbeitenden kommt insbesondere der Personalkontinuität, der Objektkenntnis und einem zuverlässigen Informationsfluss eine besondere Bedeutung für die Qualität der Leistungserbringung zu.

1.1 Wertungskriterium Preis Das preisniedrigste wertbare Angebot erhält 75 Punkte. Alle anderen wertbaren Angebote werden nach folgender Formel bewertet:

preisniedrigstes Angebot × 75 ÷ zu wertendes Angebot

1.2 Wertungskriterium Servicekonzept Die Auswertung erfolgt durch eine Jury aus drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der zuständigen Fachbereiche. Die Bewertung, Erörterung und Festlegung der erreichten Punktzahl je Kriterium erfolgt gemeinsam. Die Begründung der jeweiligen Punktevergabe ist durch die Jury nachvollziehbar zu dokumentieren. Im Servicekonzept können insgesamt maximal 75 Punkte erreicht werden.

Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl aus Preis und Servicekonzept beträgt nach Umrechnung 75 Punkte.

Gesamtpunktzahl = (Preispunkte × 50 %) + (Konzeptpunkte × 50 %)

  1. Formvorgaben für das Servicekonzept

Das Servicekonzept muss die geforderten Konzepte und Beschreibungen enthalten und entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge und Gliederung aufgebaut sein. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, bewertungsrelevante Informationen aus anderen Bestandteilen des Angebotes zusammenzutragen oder einzelnen Bewertungskriterien zuzuordnen.

 deutsche Sprache  Schriftgröße mindestens 11 pt  Zeilenabstand mindestens 1,15  Seitenränder mindestens 2 cm  maximal 15 Seiten einschließlich unmittelbar beigefügter Anlagen

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Inhalte ab Seite 16 werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Grafiken, Tabellen und Bilder sind zulässig, soweit sie der inhaltlichen Erläuterung dienen. Bewertungsrelevante Anlagen sind unmittelbar im Anschluss an das Servicekonzept beizufügen und werden auf den zulässigen Gesamtumfang angerechnet.

Die im Servicekonzept verbindlich angebotenen zusätzlichen Maßnahmen werden im Zuschlagsfall Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.

  1. Bewertungslogik für die Jurybewertung

Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen sind von allen Bietern verbindlich zu erfüllen. Ihre Erfüllung stellt den vorausgesetzten Leistungsstandard dar und führt für sich genommen zu keiner zusätzlichen Bepunktung.

Gegenstand der Jurybewertung sind ausschließlich solche im Servicekonzept verbindlich angebotenen Maßnahmen und Leistungen, die über die im Leistungsverzeichnis festgelegten Mindestanforderungen hinausgehen und einen zusätzlichen qualitativen Mehrwert für die Auftragsausführung bieten.

Zusätzliche Maßnahmen werden nur berücksichtigt, soweit sie konkret, auftragsbezogen, nachvollziehbar und verbindlich dargestellt sind. Die bloße Wiedergabe, Bestätigung oder nähere Beschreibung der Mindestanforderungen stellt keinen bewertungsrelevanten Mehrwert dar. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Werbeaussagen und unverbindliche Absichtserklärungen werden nicht positiv berücksichtigt.

Die Vergabe der Punkte erfolgt anhand der für das jeweilige Zuschlagskriterium festgelegten kriterienspezifischen Bewertungsmaßstäbe. Diese bestimmen insbesondere die Anzahl der für die jeweilige Punktestufe erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen oder Leistungen sowie gegebenenfalls weitere qualitative oder quantitative Voraussetzungen, wie die Abdeckung unterschiedlicher Maßnahmenbereiche, bestimmte Fristen oder Reaktionszeiten.

Eine höhere Punktestufe wird nur erreicht, wenn sämtliche für diese Bewertungsstufe festgelegten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Werden die Voraussetzungen einer Bewertungsstufe nicht vollständig erfüllt, erfolgt die Bewertung nach der höchsten vollständig erfüllten niedrigeren Bewertungsstufe.

Inhaltlich gleichartige Maßnahmen oder Leistungen werden nicht mehrfach berücksichtigt. Mehrere Einzelangaben, die lediglich Bestandteile derselben Maßnahme darstellen oder denselben zusätzlichen Leistungsinhalt beschreiben, gelten grundsätzlich als eine zusätzliche Maßnahme.

  1. Bewertungskriterien des Servicekonzeptes

Für die Kriterien 4.1 bis 4.5 werden jeweils 0, 5, 10 oder 15 Punkte nach der unter Ziffer 3 dargestellten Mehrwertlogik vergeben. Die nachfolgend genannten Aspekte strukturieren das einzureichende Konzept. Soweit diese Aspekte bereits als Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis festgelegt sind, wird deren bloße Erfüllung nicht zusätzlich bepunktet.

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4.1 Konzept zur Personalrekrutierung und zur Bindung von Stammpersonal

 Maßnahmen vor Ausführung der Bewachungsleistung zur Gewinnung und rechtzeitigen Bereitstellung des erforderlichen Personals sowie zur Sicherstellung eines reibungslosen Leistungsstarts  Maßnahmen während der Vertragslaufzeit zur dauerhaften Sicherstellung der erforderlichen Personalstärke und Personalstabilität sowie zum Umgang mit personellen Engpässen  Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, Förderung und Weiterbildung  Maßnahmen zur Sicherstellung eines möglichst kontinuierlichen Einsatzes von eingearbeitetem Stammpersonal und zur Begrenzung vermeidbarer Personalwechsel

Bewertung nach folgendem kriterienspezifischen Maßstab:

PunkteKriterienspezifischer Bewertungsmaßstab
0 PunkteDas Konzept beschreibt ausschließlich die Mindestanforderungen. Darüber hinaus wird keine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme zur Gewinnung, Bindung, Qualifizierung oder dauerhaften Verfügbarkeit geeigneten Stammpersonals angeboten.
5 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus wird eine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme angeboten, die die Gewinnung, Bindung, Qualifizierung oder dauerhafte Verfügbarkeit geeigneten Stammpersonals verbessert.
10 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens zwei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Die Maßnahmen müssen mindestens zwei unterschiedliche Bereiche aus Personalgewinnung, Mitarbeiterbindung, Qualifizierung und Personalreserve betreffen.
15 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens drei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Die Maßnahmen müssen mindestens drei unterschiedliche Bereiche aus Personalgewinnung, Mitarbeiterbindung, Qualifizierung und Personalreserve betreffen und in ihrer Gesamtheit eine besonders hohe Kontinuität und Verfügbarkeit des für den Auftrag vorgesehenen Personals erwarten lassen.

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4.2 Einsatz von technischen Kommunikations- und Hilfsmitteln

 Kommunikationswege zwischen Mitarbeitenden, Einsatzleitung und verantwortlichen Vorgesetzten  eingesetzte technische Kommunikations- und Hilfsmittel einschließlich wesentlicher technischer Angaben und geeigneter Abbildungen bzw. Fotos  Maßnahmen zur Sicherstellung eines schnellen und reibungslosen Informationsflusses  zusätzliche Lösungen zur Aufrechterhaltung der Kommunikation bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit regulärer Kommunikationsmittel

Bewertung nach folgendem kriterienspezifischen Maßstab:

PunkteKriterienspezifischer Bewertungsmaßstab
0 PunkteDie Mindestanforderungen an Kommunikationswege und technische Hilfsmittel werden erfüllt bzw. beschrieben. Darüber hinaus wird keine konkrete und verbindliche zusätzliche technische oder organisatorische Lösung zur Verbesserung des Informationsaustauschs angeboten.
5 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus wird eine konkrete und verbindliche zusätzliche technische oder organisatorische Lösung angeboten, die den Informationsaustausch verbessert.
10 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens zwei konkrete und verbindliche zusätzliche technische oder organisatorische Lösungen angeboten. Davon muss mindestens eine Lösung den regulären Informationsfluss und mindestens eine weitere Lösung die Kommunikation bei Störungen oder Ausfällen verbessern.
15 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens drei konkrete und verbindliche zusätzliche technische oder organisatorische Lösungen angeboten. Diese müssen mindestens drei unterschiedliche Bereiche aus zusätzlichen Kommunikationskanälen, technischen Rückfallebenen, digitalen Kommunikations- bzw. Dokumentationsfunktionen und organisatorischen Kommunikationsmaßnahmen abdecken. Die Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtheit eine erhöhte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Nachvollziehbarkeit des Informationsaustauschs zwischen den an der Auftragsausführung beteiligten Stellen erwarten lassen.

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4.3 Konzept zur Berichterstattung

 Meldewege sowie Art und Zeitpunkte der Informationsweitergabe  Maßnahmen zur Sicherstellung einer schnellen und nachweisbaren Kommunikation  Qualität, Inhalt und Nachvollziehbarkeit der Meldungen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Ereignissen und nächtlichen Vorfällen  vollständige und zeitnahe Erfassung relevanter Vorkommnisse im elektronischen Wachbuch, z. B. Ereignisse im Zusammenhang mit der Brandmeldeanlage

Bewertung nach folgendem kriterienspezifischen Maßstab:

PunkteKriterienspezifischer Bewertungsmaßstab
0 PunkteDie Mindestanforderungen an Meldewege, Informationsweitergabe und Dokumentation werden erfüllt bzw. beschrieben. Darüber hinaus wird keine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung der Schnelligkeit, Nachweisbarkeit oder Qualität der Berichterstattung angeboten.
5 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus wird eine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme angeboten, die die Qualität, Geschwindigkeit oder Nachvollziehbarkeit der Berichterstattung verbessert.
10 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens zwei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Die Maßnahmen müssen mindestens zwei unterschiedliche Bereiche aus Meldeverfahren, Dokumentation, Informationsgeschwindigkeit und Qualitätssicherung betreffen.
15 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens drei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Diese müssen mindestens drei unterschiedliche Bereiche aus Melde- und Eskalationsverfahren, Dokumentation, Informationsgeschwindigkeit und Qualitätssicherung bzw. Auswertung betreffen. Die Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtheit eine erhöhte Schnelligkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Berichterstattung gegenüber dem Mindeststandard erwarten lassen.

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4.4 Konzept zur Kundenbetreuung

 praktikable und angemessene Maßnahmen zum Umgang mit saisonbedingten Personenansammlungen unter Beachtung der rechtlichen und vertraglichen Befugnisse  Maßnahmen zur Durchsetzung bzw. Unterstützung der Einhaltung der Hausordnung  Kommunikations- und Eskalationswege sowie Einbindung des Auftraggebers  zusätzliche fachliche, praxisorientierte Vorgehensweisen, Erfahrungen oder vergleichbare fachliche Ansätze, z. B. Verbandsarbeit

Bewertung nach folgendem kriterienspezifischen Maßstab:

PunkteKriterienspezifischer Bewertungsmaßstab
0 PunkteDie Mindestanforderungen, insbesondere hinsichtlich deeskalierenden Verhaltens, abgestuften Vorgehens bei Verstößen, situationsgerechter Gefahrenabwehr, Einbindung des Auftraggebers sowie Dokumentation erheblicher Vorfälle, werden erfüllt bzw. beschrieben. Darüber hinaus wird keine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme angeboten.
5 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus wird eine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme angeboten, die den Umgang mit Personenansammlungen, Konflikten oder wiederkehrenden Problemstellungen verbessert.
10 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens zwei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Die Maßnahmen müssen mindestens zwei unterschiedliche Bereiche aus Prävention, Deeskalation, Umgang mit Personenansammlungen, Bewältigung besonderer bzw. wiederkehrender Konfliktsituationen und objektbezogenen Handlungsabläufen betreffen.
15 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens drei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen angeboten. Diese müssen mindestens drei unterschiedliche Bereiche aus Prävention, Deeskalation, Umgang mit Personenansammlungen, Bewältigung besonderer bzw. wiederkehrender Konfliktsituationen und objektbezogenen Handlungsabläufen betreffen. Die Maßnahmen müssen auf die besonderen Anforderungen des Kulturbetriebs bezogen sein und in ihrer Gesamtheit einen erhöhten Beitrag zu einem sicheren und zugleich besucherorientierten Umgang mit Konflikt- und Gefahrensituationen erwarten lassen.

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4.5 Managementkonzept für kurzfristige Ausfälle

 Abläufe von der Kenntnis bzw. Meldung eines kurzfristigen Personalausfalls bis zur Ersatzgestellung  vorgesehene Reaktionszeiten und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederherstellung bzw. Sicherstellung der erforderlichen Personalbesetzung  Zuständigkeiten, Kommunikationswege und interne organisatorische Abläufe  Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines möglichst unterbrechungsfreien Dienstbetriebs bis zur vollständigen Ersatzgestellung

Bewertung nach folgendem kriterienspezifischen Maßstab:

PunkteKriterienspezifischer Bewertungsmaßstab
0 PunkteDie Mindestanforderungen werden erfüllt, insbesondere die Vorhaltung eines geeigneten Vertretungspools, die unverzügliche Einleitung der Ersatzgestellung, der Einsatz qualifizierter Ersatzkräfte, die Einsatzbereitschaft spätestens innerhalb von 30 Minuten sowie die Information des Auftraggebers und Dokumentation der Ersatzgestellung. Darüber hinaus wird keine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Besetzungssicherheit angeboten.
5 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus wird eine konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Besetzungssicherheit angeboten.
10 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens zwei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Besetzungssicherheit angeboten. Eine dieser Maßnahmen muss eine verbindliche Verkürzung der maximalen Reaktionszeit auf höchstens 25 Minuten sein. Mindestens eine weitere Maßnahme muss einen anderen Bereich betreffen, der zur Verbesserung beiträgt.
15 PunkteÜber die Mindestanforderungen hinaus werden mindestens drei konkrete und verbindliche zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Besetzungssicherheit angeboten. Eine dieser Maßnahmen muss eine verbindliche Verkürzung der maximalen Reaktionszeit auf höchstens 20 Minuten sein. Die weiteren Maßnahmen müssen mindestens zwei unterschiedliche Bereiche aus zusätzlichen objektbezogen eingewiesenen Personalreserven, Bereitschaftsmechanismen sowie organisatorischen Rückfall- bzw. Eskalationsmechanismen betreffen. Die Maßnahmen müssen in ihrer Gesamtheit eine erhöhte Besetzungssicherheit auch bei mehreren zeitgleichen oder unmittelbar aufeinanderfolgenden kurzfristigen Personalausfällen erwarten lassen.
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