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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 10/26/0021
Maßnahme Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz
Leistung Sicherheitsdienstleistungen und andere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb DAStietz
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort Erfüllungsort:, Stadt Chemnitz, Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz, Moritzstraße 20, 09111 Chemnitz Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen Anlieferung 04.02.2027 Ende der Ausführung 03.02.2031 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen
4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber ............ -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.
6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit
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Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 1. Die Rechnung ist zu senden: vorzugsweise als elektronische Rechnung im Format ZUGFeRD 2.0, alternativ als XRechnung, unter Angabe der Leitweg-ID der Stadt Chemnitz 14511000-SV01-31 über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei unter https://xrechnung-bdr.de an Stadt Chemnitz - Rechnungswesen ......................................... verschiedene Organisationseinheiten Postfach 1121 09070 Chemnitz Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung zwingend der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Der Rechnungsversand kann alternativ im PDF-Format sowie in o. g. Formaten per E-Mail an rechnung@stadt-chemnitz.de erfolgen. Für die Rechnung im PDF-Format gilt die Genehmigung als erteilt.
Der Vertrag läuft vom 04.02.2027 bis zum 03.02.2031. Er kann durch beide Parteien (Auftragsgeber und Auftragsnehmer) erstmals nach Ablauf von 2 Vertragsjahren zum 03.02.2029 sowie danach zum 03.02.2030 mit einer Frist von 5 Monaten gekündigt werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre. Er endet also spätestens am 03.02.2031.
- Preisgleitklausel
Die Preise sind so zu bemessen, dass sie für die Vertragslaufzeit auskömmlich sind und der AG von allen weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Sicherungsdienstleistungen entstehen, freigestellt ist. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind gesetzliche Änderungen zu Lohnnebenkosten und Änderungen auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie gesetzliche Regelungen von Mindestlöhnen oder das Inkrafttreten eines neuen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe.
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- Anpassungstatbestände Eine Anpassung des Vertragspreises ist ausschließlich zulässig bei:
- Änderungen der Entgelte des in der Kalkulation zugrunde gelegten Entgelttarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen (tarifliche Änderungen).
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Basiswert und Bezugswert Basiswert ist der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe gültige - tarifliche Stundenlohn gemäß dem vorgenannten Tarifvertrag. Bezugswert ist der jeweils zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung gültige Wert.
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Lohnkostenanteil Der Anteil der Lohnkosten am Gesamtpreis sowie der hiervon auf Tariflohn entfallende Anteil sind vom Auftragnehmer im Angebot prozentual auszuweisen und werden Vertragsbestandteil.
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Anpassungsmechanismus Erhöht sich der jeweilige Bezugswert gegenüber dem Basiswert, kann der auf die betroffenen Lohnkosten entfallende Anteil des Vertragspreises im gleichen prozentualenVerhältnis angepasst werden.
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Verfahren und Nachweis Der AN kann eine Anpassung des Vertragspreises schriftlich verlangen. Der AN muss die zur Ermittlung der Preisanpassung notwendigen Nachweise beifügen. Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und des Einverständnisses beider Vertragspartner.
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Anpassungszeitpunkt Die Anpassung der Vergütung tritt frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Änderung, jedoch nicht vor Stellung des Änderungsverlangens in Kraft.
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Ausschluss weiterer Anpassungen Eine Anpassung anderer Kostenbestandteile ist ausgeschlossen. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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