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10260021__Frage_Nr._2.pdf

Sicherheits- und weitere Dienstleistungen für den Kulturbetrieb TIETZ

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 07:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Datum: 17.09.2026

Frage Nr. 2 von Interessenten/ Bewerbern zu Vergabeunterlagen

Es ist am 17.09.2026 folgende Anfrage eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren, in den von Ihnen festgelegten Eignungskriterien wird vorgegeben: "Als gleichwertiger Nachweis gilt auch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle über die Erfüllung der Anforde- rungen der DIN 77200 (Teil 1 und Teil 2) für Sicherheitsdienstleister." Wir gehen davon aus, dass die Festlegung "... und Teil 2" versehentlich erfolgte, weil sie weder in der (aufgehobenen) Vorgängerausschreibung verwendet wurde (dort wurde richtigerweise aus- schließlich auf DIN 77200 Teil 1 abgestellt) , aber auch vom Auftragsgegenstand nicht gedeckt ist und den Wettbewerb unangemessen einschränken würde. Die DIN 77200 Teil 2 umfasst spezifische Sicherheitsmaßnahmen, die für Veranstaltungen erforder- lich sind, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht, zum Beispiel für Großevents oder politi- sche Versammlungen, bei denen durch die Größe der Menschenmenge, die Art der Veranstaltung oder externe Bedrohungen ein erhöhter Bedarf an Sicherheitsvorkehrungen besteht. Der Kulturbe- trieb DAStietz beinhaltet die Volkshochschule, ein städtisches Museum und kleinere Geschäfte. Der Kulturbetrieb fällt daher nicht in den Anwendungsbereich der DIN 77200 Teil 2. Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass im Leistungsverzeichnis nicht auf den Teil 2 der DIN 77200 verwiesen wird. Wir dürfen Sie daher bitten, die Festlegung zu korrigieren und den Verweis auf den Teil 2 der DIN 77200 zu streichen.

Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einbeziehung von DIN 77200-2 erfolgte bewusst und nicht versehentlich. Dieser Normenteil er- fasst nicht ausschließlich Veranstaltungen, sondern unter anderem auch Sicherungsdienstleistun- gen für Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz.

Die Anforderung berücksichtigt die besondere Schutzbedürftigkeit der im DAStietz vorhandenen Be- stände und Einrichtungen sowie den Schutz der Besuchenden und Beschäftigten. Der ausgeschrie- bene Leistungsumfang umfasst insbesondere Wachschutz, Brandwache, Museumsaufsicht, nächt- liche Bestreifung und Leitstellenanbindung. Die Nutzung als Kulturbetrieb schließt eine besondere Sicherheitsrelevanz daher nicht aus.

Die Vorgängerausschreibung enthielt bereits Ausführungsvorgaben nach EN 17483-1 oder gleich- wertig sowie den unspezifischen Verweis „DIN 77200:2017“. Für die Neuvergabe wurde die Zertifi- zierungsanforderung eigenständig und auftragsbezogen festgelegt. Die bekanntgemachte Eig- nungsanforderung muss nicht zusätzlich im Leistungsverzeichnis wiederholt werden.

Die zugelassenen gleichwertigen Nachweise bleiben bestehen. Der beantragten Streichung des Verweises auf DIN 77200-2 wird nicht entsprochen.

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