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60-2026-35- Übersicht Bieterfragen - Stand 05.10.26.xlsx

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für drei Bauprojekte am Stadtmittelpunkt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 05:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Bieterfragen

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60-2026-35 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Stadtmittelpunkt CR
Übersicht Bieterfragen - Stand 05.10.2026
#Eingans- DatumThemaFrageAntwort- datumAntwort
0129.09.26PersonalDas Leistungsverzeichnis, Seite 5, verlangt mindestens drei im Unternehmen angestellte SiGeKo mit RAB 30 B/C. Können hierbei auch ein persönlich qualifizierter tätiger Inhaber und nachweislich verfügbare Fachkräfte eines benannten Eignungsleihenden/Bietergemeinschaftsmitglieds berücksichtigt werden? Wie ist die Anforderung mit Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen zur Eignungsleihe abzugleichen?02.10.26Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass in seinem Unternehmen mindestens drei Mitarbeitende mit der im Leistungsverzeichnis geforderten Qualifikation gemäß RAB 30, Anlagen B und C, angestellt sind. Die geforderte Mindestanzahl von drei entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden ist durch das Unternehmen selbst nachzuweisen. Ein persönlich qualifizierter und im Unternehmen tätiger Inhaber kann hierbei berücksichtigt werden, sofern dieser in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen steht. Darüber hinaus steht es dem Bieter frei, zusätzlich zu den mind. drei im eigenen Unternehmen angestellten und entsprechend qualifizierten Mitarbeitenden weitere entsprechend qualifizierte Fachkräfte im Wege der Eigenungsleihe einzusetzen. Die hierfür geltenden vergaberechtlichen Vorraussetzungen sowie die tatsächliche Verfügbarkeit der geliehenen Fachkräfte für die Auftragsausführung sind nachzuweisen. Die Eignungsleihe ersetzt somit nicht die geforderten mind. drei im Unternehmen des Auftragnehmers angestellten Mitarbeitenden, sondern kann ergänzend hierzu in Anspruch genommen werden.
0229.09.26ReferenzenSind die mindestens drei persönlichen Referenzen insgesamt für das benannte Team oder für jede eingesetzte Person vorzulegen? Ist für diese Referenzen der Abschluss ab August 2021 gemäß Leistungsverzeichnis maßgeblich? Die Eigenerklärung zur Eignung nennt daneben die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Bitte bestätigen Sie den jeweils anzuwendenden Zeitraum und die Zuordnung der geforderten Hochbau-/Bestands- sowie Außenanlagen-/Erschließungsreferenz.02.10.26 / Korrektur 05.10.2026Die geforderten mindestens drei Referenzen können sowohl als Büroreferenz oder als persönliche Referenz nachgewiesen werden. Hinsichtlich des maßgeblichen Zeitraums wird klargestellt, dass die eingereichten Referenzobjekte der Abschluss der jeweiligen Leistung maßgeblich ist. Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor August 2021 liegen. Für die Prüfung der Referenzen sind darüberhinaus die in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Referenzleistungen sowie der geforderten Zuordnung zum Bereich Hochbau/ Bauen im Bestand und dem Bereich Außenanlagen/ Erschließung einzuhalten. Gemäß der beigefügten Eigenerklärung zur Eignung sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe der Gesamtumsatzsumme vorzunehmen. Die Leistungen müssen mit der vergebenden Leistung vergleichbar sein. Hierbei dürfen auch Leistungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen aufgeführt werden.
0329.09.26LaufzeitDie Einladung nennt auf Seite 1 den Zeitraum 14.12.2026 bis 31.12.2023. Ist das Enddatum entsprechend Leistungsverzeichnis und Bekanntmachung auf 31.12.2032 zu korrigieren?02.10.26Vielen Dank für den Hinweis! Der korrekte Zeitraum zur Ausführung ist der 14.12.2026 - 31.12.2032. Dies ist in der Einladung zur Abgabe eines Angebots korrigiert worden.
0429.09.26IndexanpassungWelcher der beiden auf Seite 6 des Leistungsverzeichnisses genannten Indizes und welcher Basiszeitpunkt sind verbindlich? Gilt die Anpassung ausschließlich für ausdrücklich ausgewiesene Nettostundensätze oder auch für die Einheitspreise der Sicherheitsbegehungen und An-/Abfahrten?02.10.26 / Korrektur 05.10.2026Aufgrund der langen Laufzeit steht es dem Bieter frei, die Inexanpassung gemäß dem Index für Ingenieurbüroleistungen für Bauprojekte (CPA08-711212) bzw. dem Index für Architektur- und Ingenieurdienstleistungen (baubezogen) (CPA08-711-01) des Statistischen Bundesamtes (Genesis-Datenbank) an den drei im Leistungsverzeichnis genannten Zeitpunkten vorzunehmen. Der jeweilige Basiszeitpunkt ist entsprechend dem vom Bieter gewählten Anpassungszeitpunkt zugrunde zu legen. Die Indexanpassung kann für sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen angewendet werden. Dies umfasst sowohl die ausgewiesenen Nettostundensätze als auch die Einheitspreise für die Sicherheitsbegehungen, sowie die An- und Abfahrten.
0502.10.26ReferenzeitraumDie Leistungsbeschreibung, Seite 5, verlangt einen Abschluss der Referenzprojekte nicht vor August 2021. Die Antwort zu Frage 02 nennt dagegen einen Abschluss vor August 2021. Welcher Zeitraum gilt verbindlich für die mindestens drei Büro- oder persönlichen Referenzen?02.10.26Vielen Dank für den Hinweis! Die korrekte Formulierung lautet: Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor August 2021 liegen.
0602.10.26Indextermine und AusgangsbasisDie Leistungsbeschreibung, Seite 6, nennt drei Anpassungstermine (01.07.2028, 01.01.2030 und 01.07.2031), die Antwort zu Frage 04 spricht von beiden Zeitpunkten. Bitte bestätigen Sie, ob alle drei genannten Termine zulässig sind. Welcher Bezugsmonat bzw. Ausgangsindex ist für die erste Anpassung maßgeblich, und wird bei späteren Anpassungen auf den zuvor angepassten Preis und den Index des vorherigen Anpassungszeitpunkts oder weiterhin auf den ursprünglichen Angebotspreis und einen festen Ausgangsindex abgestellt?02.10.26Vielen Dank für den Hinweis! Die in der Leistungsbeschreibung, Seite 6, genannten Anpassungstermine zum 01.07.2028, 01.01.2030 und 01.07.2031 werden hiermit bestätigt. Alle drei genannten Termine sind für die Durchführung der vertraglich vorgesehenen Indexanpassung maßgeblich. Für die erste Anpassung zum 01.07.2028 ist der in den Vergabeunterlagen festgelegte Ausgangs- bzw. Basisindex maßgeblich. Die erste Anpassung erfolgt durch Gegenüberstellung dieses Ausgangsindex mit dem zum jeweiligen Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Index. Für die nachfolgenden Anpassungen zum 01.01.2030 und 01.07.2031 erfolgt die Berechnung jeweils auf Grundlage des zuletzt angepassten Preises und des zum vorherigen Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Indexes. Es erfolgt somit eine aufeinander aufbauende Anpassung (Kettenindexierung). Eine erneute Bezugnahme auf den ursprünglichen Angebotspreis und den ursprünglichen Ausgangsindex erfolgt bei den Folgeanpassungen nicht.
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