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Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden 2026-2732-00017 Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen Vergabe-Nr.: ___________________ für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1 Lieferung
1.1 entfällt
1.2 entfällt
1.3 entfällt
1.4 entfällt
1.5 entfällt
1.6 entfällt
1.7 entfällt
2 Leistungsort / Verwendungsstelle Kinder- und Jugendnotdienst II Teplitzer Straße 10 01219 Dresden
3 Leistungstermine
3.1 Montagefreiheit entfällt
3.2 Demontagefreiheit entfällt
3.3 Anlieferung entfällt
3.4 Betriebsbereitschaft Hardware entfällt
3.5 Funktionsfähigkeit Software entfällt
3.6 Übergabe/Abnahme entfällt
3.7 Leistungszeitraum von 01.01.2027 bis 30.11.2028
3.8 Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt am 01. Januar 2027 und endet am 30. November 2028.
Er endet spätestens am 30.11.2028 3.9 Probezeit entfällt
4 Übergabe / Abnahme (§ 13)
Die Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistungen erfolgt zwischen dem Auftraggeber und Auftrag- nehmer schriftlich mit Übergabeprotokoll.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 1
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5 Rechnungslegung / Zahlungsfrist (§ 15 und 17)
Alle Rechnungen sind bei(m) Landeshauptstadt Dresden Regiebetrieb ZTDL/ 27.32 Postfach 110153 01330 Dresden in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
5.1 Die Rechnungslegung erfolgt nach Übergabe / Abnahme entsprechend Pkt. 4 sowie Punkt 10.42 der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden
5.2 DDiiee ZZaahhlulunnggssfrfirsits bt ebgeingnint nfrtü fhreüshteesntse mnsit Rmeitc hRneucnhgnsueninggsaenign.gang.
6 Mängelansprüche
6.1 Die Frist der Mängelansprüche beginnt am Tag der Übergabe / Abnahme der Produkte / Leistung nach Ziffer 4.
6.2 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen und Fristen. Zusätzlich gilt Punkt 10.18 der Anlage 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden
7 Ersatzteile / Nachlieferung entfällt
8 Vertragsstrafe
Auf die Zahlung einer Vertragsstrafe wird verzichtet.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jede vollendete Woche 0,5 v.H. für jeden Werktag 0,1 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 v.H. der Auftragssumme begrenzt.
9 Sicherheitsleistung (§ 18)
Stellung der Sicherheit Auf die Stellung von Sicherheitsleistungen wird verzichtet.
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 2
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10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
Besondere Vertragsbedingungen Stand 04/2026 Seite 3