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| Bieterfragen Vergabenummer 2026-2732-00017 | |||
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| Nr | Bieterfrage | Antwort | Eingangsdatum Frage |
| 1 | nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses ist aus unserer Sicht eine weitere Differenzierung erforderlich. Bei Sonn- und Feiertagen wird jeweils zwischen Tag- und Nachtzeiten unterschieden, da für die Nachtstunden zusätzlich der entsprechende Nachtzuschlag anfällt. Wir bitten daher um Prüfung und Anpassung des Leistungsverzeichnisses in folgende Positionen: Sonntag Tag 06:00 - 23:00 Uhr / Sonntag Nacht 23:00 - 06:00 Uhr Feiertag Tag 06:00 - 23:00 Uhr / Feiertag Nacht 23:00 - 06:00 Uhr | Nach Prüfung des Sachverhaltes wird das Leistungsverzeichnis in den entpsrechenden Positionen angepasst. Es wird eine Version 2 der Vegabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie zwingend die Version 2 der Vergabeunterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. Sollten Sie bereits ein Angebot auf eine vorherige Version abgegeben haben, ist dieses zurückzuziehen und mit der Version 2 erneut einzureichen. | 08.09.2026 |
| 2 | in den Vergabeunterlagen wird folgende Anforderung gestellt: "Beim AN muss je ein Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Ausbildungen nachweisen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragte/r, Weiterbildungspädagoge/in (Fachdozent/in)." Hierzu bitten wir um Klarstellung, ob für die Position "Weiterbildungspädagoge/in (Fachdozent/in)" ausschließlich der entsprechende formale Fortbildungsabschluss nachzuweisen ist oder ob auch vergleichbare Qualifikationen mit berufs- und arbeitspädagogischen Bestandteilen, beispielsweise der IHK-Abschluss Werkschutzmeister, als gleichwertiger Nachweis anerkannt werden können, sofern die betreffende Person über entsprechende Erfahrung als Dozent verfügt und regelmäßig als Fachdozent tätig ist. Vielen Dank für Ihre Klarstellung. | Es ist nachzuweisen, dass im Unternehmen ein Mitarbeiter mit der Qualifikation mindestens Weiterbildungspädagoge/in tätig ist. Alternativ kann eine externe Person zur Erbringung der geforderten Qualifikation durch den AN gebunden werden. Die Qualifikation als Werkschutzmeister kann nicht als gleichwertig anerkannt werden. | 16.09.2026 |
| 3 | Betreff: Weiterbildungspädagoge Sehr geehrte Damen und Herren, inwiefern wird der geforderte Weiterbildungspädagoge während der Auftragsabwicklung eingesetzt? Welche Rolle/Aufgaben übernimmt dieser und gibt es einen Rahmen, wie sehr er zeitlich eingebunden wird? | Weiterbildungspädagogen nehmen bei der Aus- und Weiterbildung des Sicherheitspersonals in Inobhutnahmeinrichtungen eine verantwortungsvolle Schnittstellenfunktion wahr, sie verknüpfen Sicherheitsvorgaben mit pädagogischen, interkulturellen und deeskalierenden Ansätzen. Sie bauen die Schulungseinheiten methodisch so auf, dass Sicherheitskräfte vom "reinen Wachschutz" zu Sicherheitspartnern im pädagogischen Setting qualifiziert werden. Die Schulungsmaßnahmen sollen regelmäßig und ohne längere Pausen stattfinden. Sollte im Unternehmen niemand einen Abschluss als Weiterbildungspädagoge vorweisen können, kann alternativ eine externe Person zur Erbringung der geforderten Qualifikation durch den AN gebunden werden. | 21.09.2026 |
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| Nr | Bieterfrage | Antwort | Eingangsdatum Frage |
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| 4 | Betreff: Preisanpassung Gemäß Ziffer 10.4.5. der Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen sind Festpreise anzugeben. Gleichzeitig erstreckt sich die Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis 30.11.2028. Der derzeit gültige Tarifvertrag der Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Sachsen läuft jedoch nur bis zum 31.12.2027. Da Personalkosten den überwiegenden Anteil der Leistungskosten ausmachen und künftige tarifliche Lohnsteigerungen derzeit weder bekannt noch kalkulierbar sind, führt der vollständige Ausschluss einer Vergütungsanpassung zu einem erheblichen Kalkulations- und Preisrisiko für die Bieter. Wir bitten daher um Prüfung, ob die Vergabeunterlagen dahingehend ergänzt werden können, dass für tariflich bedingte Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit eine angemessene Preisanpassungsregelung (Preisgleitklausel) vorgesehen wird. Beispielsweise könnte eine Anpassung der Vergütung bei Änderungen der einschlägigen Tariflöhne der Sicherheitswirtschaft in Höhe des nachweisbaren Kostenanteils erfolgen. Ist der Auftraggeber bereit, eine entsprechende Preisgleitklausel aufzunehmen, um eine sachgerechte und wirtschaftliche Angebotskalkulation über die gesamte Vertragslaufzeit zu ermöglichen? | Wie es in Anlage zu Punkt 10 der Besonderen Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Dresden heißt, handelt es sich bei den vereinbarten Preisen um Festpreise. Die Kalkulation Ihrer Angebotspreise hat so zu erfolgen, dass sämtliche prognostizierten Kostensteigerungen ab 2027 im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Prognoseunsicherheiten sind im Markt üblich und betreffen alle gleichermaßen. Unternehmen kalkulieren regelmäßig unter Unsicherheit. Bei einer Vertragslaufzeit über 23 Monate und fest vereinbarten Preisen ist es vergaberechtlich üblich und zulässig, dass Bieter mögliche Tarifentwicklungen innerhalb dieses Zeitraums in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Daher besteht kein Anlass, den Vertrag nachträglich um eine Preisgleitklausel zu erweitern. | 21.09.2026 |
| 5 | Betreff: Kalkulation Bitte teile Sie mit,ob mit dem aktuellen Tarifvertrag (Sachen) 2027 kalkuliert werden soll bzw. auch die Zahlung an die Mitarbeiter zu dem Tarif erfolgen muss, da der Tarifvertrag für Sachsen nicht allgemeinverbindlich ist. | Der aktuelle Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen, auch wenn diesem die Allgemeinverbindlichkeitserklärung fehlt, bildet die Grundlage der Kalkulation. Dieser muss, gemäß Leistungsverzeichnis - Angebotskalkulation bei der Vergütung der Mitarbeiter entsprechend berücksichtigt werden. | 22.09.2026 |
| 6 | Guten Morgen wir sind sehr verwirrt wir haben nun die Besichtigung vorgenommen dann habe sie 3 tage vor Abgabefrist Vergabestopp eingeleitet dann es aufgehoben und eine neue Version und nun steht wieder Vergabestopp da was ist nun korrekt ? Wir möchten nur ungern 3x die Unterlagen überarbeiten müssen,denn jedes bearbeiten kostet uns stundenlang zeit vielen Dank | Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten die Umstände zu entschuldigen. Aktuell wird die Angebotsfrist verlängert, neuer Termin ist der 9. Oktober 2026 um 12:00 Uhr. Die Vergabeunterlagen werden entsprechend geändert. | 29.09.2026 |