Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Bieterfragen_2026-2732-00017.pdf

Sicherheits- und Bewachungsleistungen für ein Objekt in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bieterfragen_2026-2732-00017.xlsx Seite 1

Bieterfragen Vergabenummer 2026-2732-00017
NrBieterfrageAntwortEingangsdatum Frage
1nach Prüfung des Leistungsverzeichnisses ist aus unserer Sicht eine weitere Differenzierung erforderlich. Bei Sonn- und Feiertagen wird jeweils zwischen Tag- und Nachtzeiten unterschieden, da für die Nachtstunden zusätzlich der entsprechende Nachtzuschlag anfällt. Wir bitten daher um Prüfung und Anpassung des Leistungsverzeichnisses in folgende Positionen: Sonntag Tag 06:00 - 23:00 Uhr / Sonntag Nacht 23:00 - 06:00 Uhr Feiertag Tag 06:00 - 23:00 Uhr / Feiertag Nacht 23:00 - 06:00 UhrNach Prüfung des Sachverhaltes wird das Leistungsverzeichnis in den entpsrechenden Positionen angepasst. Es wird eine Version 2 der Vegabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie zwingend die Version 2 der Vergabeunterlagen für die Erstellung Ihres Angebotes. Sollten Sie bereits ein Angebot auf eine vorherige Version abgegeben haben, ist dieses zurückzuziehen und mit der Version 2 erneut einzureichen.08.09.2026
2in den Vergabeunterlagen wird folgende Anforderung gestellt: "Beim AN muss je ein Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Ausbildungen nachweisen: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Datenschutzbeauftragte/r, Weiterbildungspädagoge/in (Fachdozent/in)." Hierzu bitten wir um Klarstellung, ob für die Position "Weiterbildungspädagoge/in (Fachdozent/in)" ausschließlich der entsprechende formale Fortbildungsabschluss nachzuweisen ist oder ob auch vergleichbare Qualifikationen mit berufs- und arbeitspädagogischen Bestandteilen, beispielsweise der IHK-Abschluss Werkschutzmeister, als gleichwertiger Nachweis anerkannt werden können, sofern die betreffende Person über entsprechende Erfahrung als Dozent verfügt und regelmäßig als Fachdozent tätig ist. Vielen Dank für Ihre Klarstellung.Es ist nachzuweisen, dass im Unternehmen ein Mitarbeiter mit der Qualifikation mindestens Weiterbildungspädagoge/in tätig ist. Alternativ kann eine externe Person zur Erbringung der geforderten Qualifikation durch den AN gebunden werden. Die Qualifikation als Werkschutzmeister kann nicht als gleichwertig anerkannt werden.16.09.2026
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung