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Sicherheits- und Bewachungsleistungen für ein Objekt in Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Vergabenummer 2026-2732-00017

Sicherheitsdienstleistungen in den Objekten Teplitzer Straße 10 und Rudolf-Bergander-Ring 43

1 Besonderheiten der Objekte

Die Objekte sind Inobhutnahmeeinrichtungen des Jugendamtes, in denen Kinder und Jugendliche, die sich in Krisensitua(cid:415)onen befinden, ab 10 Jahren bis zur Volljährigkeit, betreut werden. Die Inobhutnahme ist eine kurzfris(cid:415)ge sozialpädagogische Schutzmaßnahme, die das Angebot von Obdach, Versorgung, sozialpädagogischer Problemanalyse und Perspek(cid:415)ventwicklung vereint. Die Einrichtungen sind 24 Stunden am Tag geöffnet.

In den Einrichtungen werden auch unbegleitete ausländische Minderjährige (uaM) untergebracht und betreut. Nach § 42 SGB VIII ist das Jugendamt in Ausübung des staatlichen Wächteramtes verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind als ein uaM nach Deutschland kommt und sich weder Sorge- noch Erziehungsberech(cid:415)gte im Inland au(cid:300)alten.

Unterschiedliche Krisensitua(cid:415)onen der Minderjährigen führen häufig zu sicherheitsrelevanten Vorkommnissen, die Gefahren für diese selbst, das betreuende Personal und andere Personen sowie die Infrastruktur erzeugen. Regelmäßig bestehen auch temporäre Eigengefährdungen einzelner Bewohner. Die besondere Situa(cid:415)on der Bewohner stellt dabei auch gesonderte Anforderungen an den Umgang mit ihnen und an die Gewährleistung eines sicheren Wohnumfeldes.

2 Personal

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN Das beim Au(cid:332)raggeber (AG) eingesetzte Sicherheitspersonal muss zwingend für physisch und psychisch anstrengende Einsätze geeignet, ausgebildet und ausgerüstet sein. Das Personal muss über ein ausgeprägtes Pflichtbewusstsein, freundliches Wesen und sehr gute Kommunika(cid:415)onsfähigkeit bei hohem Selbstbewusstsein verfügen, um im Ereignisfall konsequent und entschlossen handeln zu können. Durch Präsenz und Au(cid:332)reten der Sicherheitskrä(cid:332)e ist ein ständiges Sicherheitsgefühl zu vermi(cid:425)eln.

Das Sicherheitspersonal muss über eine gül(cid:415)ge Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie über mehrjährige Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen im Sicherheitsdienst verfügen, für Deeskala(cid:415)onen trainiert sein und zum Stammpersonal des Au(cid:332)ragnehmers (AN) gehören. Als Stammpersonal gilt, wer länger als drei zusammenhängende Monate durch den AN im Objekt eingesetzt wurde. Für die Bewachung ist überwiegend Stammpersonal einzusetzen. Ständige Wechsel des Sicherheitspersonals sind zu vermeiden.

Spätestens mit Vertragsbeginn ist dem AG für jede eingesetzte Sicherheitskra(cid:332) ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 a Abs. 1 und 2 Bundeszentralregister (BZRG) vorzulegen, die Kosten hierfür trägt der AN. Die Führungszeugnisse dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen im Sachzusammenhang zum Kindeswohl eintragsfrei sein.

QUALIFIKATION Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss mindestens die Qualifika(cid:415)on Sachkundeprüfung nach §34a Gewerbeordnung (GewO) erreicht haben und entsprechend im Bewacherregister als zuverlässig gemeldet sein. Es muss den Nachweis zum Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023 sowie Ersthelfer

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im Sinne des §10 Arbeitsschutzgesetz erbringen und regelmäßig entsprechend den Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung geschult werden. Die aktuellen Schulungsnachweise sind dem AG nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorzulegen. Nachfolgende Schulungsnachweise sind während des gesamten Leistungszeitraumes beim AG einzureichen.

Beim AN muss je ein Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Ausbildungen nachweisen:

  • Fachkra(cid:332) für Arbeitssicherheit
  • Datenschutzbeau(cid:332)ragte/r

Alterna(cid:415)v kann eine externe Person zur Erbringung der geforderten Qualifika(cid:415)on durch den AN gebunden werden.

Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 in Wort und Schri(cid:332) verfügen. Zusätzlich müssen 25 Prozent des eingesetzten Personals über mündliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 in russisch, englisch, kurdisch oder persisch verfügen.

Das eingesetzte Personal muss grundlegende anwendungsbereite PC-Kenntnisse besitzen.

EINSATZPLANUNG Die monatliche Einsatzplanung ist dem AG unaufgefordert und rechtzei(cid:415)g vor dem entsprechenden Monatsbeginn elektronisch an die E-Mail-Adresse objektsicherheit@dresden.de zu übersenden. Der AG kann Sicherheitspersonal, welches zum Einsatz im Objekt vorgesehenes ist, ablehnen. Stellt der AG während der Dienstdurchführung fest, dass das zur Verfügung gestellte Sicherheitspersonal für den Einsatz nicht geeignet ist, hat der AN unverzüglich eine Personalveränderung vorzunehmen.

Der AN stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass die Leistungserbringung aufgrund von Personalausfällen infolge von Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen nicht beeinträch(cid:415)gt wird und die vereinbarten Leistungen kon(cid:415)nuierlich und vertragsgerecht erbracht werden. Bei Personalausfall ist der AN verpflichtet, unverzüglich Vertretungskrä(cid:332)e mit gleicher Eignung zur Verfügung zu stellen. Über den Einsatz von Vertretungskrä(cid:332)en ist der AG vorab zu informieren.

Der AN ist verpflichtet, dass eingesetzte Personal auf seine fachliche und persönliche Eignung zu prüfen. Der AG oder ein von ihm beau(cid:332)ragter Dri(cid:425)er ist berech(cid:415)gt, dies zu überprüfen.

Werden die dienstlichen Interessen des AG durch das eingesetzte Personal des AN beeinträch(cid:415)gt oder stellt sich das Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung dieser Person heraus, ist der AG berech(cid:415)gt, das betroffene Personal sofort des Hauses zu verweisen. Der AG kann dem AN darüber hinaus verbieten, das betreffende Personal weiterhin mit Sicherheitsdienstleistungen in allen Dienstgebäuden und den Liegenscha(cid:332)en der Landeshauptstadt Dresden zu betrauen. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, unverzüglich Ersatzpersonal mit vertragsgerechter Eignung zur Verfügung zu stellen.

Der AG ist dem eingesetzten Personal des AN im Rahmen der Dienstanweisung weisungsbefugt. Eine Einschränkung bilden Not- und Gefahrensitua(cid:415)onen, welche eine generelle Weisungsbefugnis erlauben.

3 Aufgaben und Dienstdurchführung Seite 2 von 5

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AUFGABEN DER SICHERHEITSKRÄFTE Die Sicherheitskrä(cid:332)e müssen nach bestem Wissen und Gewissen die Aufrechterhaltung der Allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Objekt und den anliegenden Flächen gewährleisten.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Sicherheitspersonals gehören:

  • Deeskala(cid:415)on bei verbalen und körperlichen Aggressionen durch Bewohner oder andere Personen innerhalb des Hausrechtsbereichs
  • Interven(cid:415)on im Gefahrenfall
  • Prüfung der Gebäudehülle und des Außenbereiches auf Beschädigungen und unerlaubte Eindringversuche
  • Erste-Hilfe-Leistung bei gesundheitlichen Problemen von Bewohnern und Mitarbeitern
  • Anforderung von Unterstützung durch Polizei und Re(cid:425)ungskrä(cid:332)e bei Bedarf
  • Koordina(cid:415)on von Maßnahmen mit der Polizei oder Re(cid:425)ungskrä(cid:332)en bei Bedarf
  • Meldung besonderer Vorkommnisse an den AG
  • Schutz des Gebäudes und des Geländes gegen unbefugtes Betreten, Brand, Vandalismus und Sachbeschädigung, auch durch Bestreifung im Außenbereich
  • Zutri(cid:425)skontrolle
  • Kontrolle der Ausweisdokumente und Taschen beim Betreten der Einrichtung
  • Umsetzung der Hausordnung und Durchsetzung eines ausgesprochenen Hausverbotes
  • Eintragung der ein- und ausgehenden Kinder und Jugendlichen in ein Eingangsbuch als Grundlage für eventuelle Vermisstenmeldungen
  • Absprache mit dem pädagogischen Personal der Unterbringungseinrichtung in Situa(cid:415)onen mit hohem Gefährdungspotenzial zur unmi(cid:425)elbaren Gefahrenabwehr und -präven(cid:415)on
  • Einschreiten in Situa(cid:415)onen mit hohem Gefährdungspotenzial zum Schutz des pädagogischen Personals und der Kinder- und Jugendlichen nach Rücksprache mit dem pädagogischen Personal
  • Bedienung und Kontrolle der Videoüberwachungsanlage
  • Kontrolle des internen Alarmierungssystems
  • Mithilfe bei der Präven(cid:415)on und Abwehr von Bombendrohungen, Geiselnahmen und anderen Gewaltandrohungen
  • gezieltes Ansprechen von Personen, die sich vermutlich unberech(cid:415)gt im Haus au(cid:300)alten
  • Überprüfung der freien Zugänglichkeit von Flucht- und Re(cid:425)ungswegen und des Vorhandenseins der ausgewiesenen Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen samt Sichtkontrolle auf Beschädigungen oder Manipula(cid:415)onen
  • Führen eines Schlüsselbuches in analoger oder elektronischer Form.
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Brandwache im Zuge einer regelmäßigen Bestreifung

WACHBUCH Der AN hat ein Wachbuch in analoger oder elektronischer Form zu führen und dem AG bei Bedarf vorzulegen. Das analoge Wachbuch muss im Objekt ausliegen.

DOKUMENTATION UND KONTROLLEN Der AN hat die Aufgaben des Sicherheitspersonals einschließlich Berichtswesen in einer objektspezifischen Dienstanweisung zu regeln und diese aktuell zu halten. Vorgaben für die objektspezifische Dienstanweisung bes(cid:415)mmt der AG. Grundlage dafür bilden die Leistungsbeschreibung in Verbindung mit der Hausordnung, den Schließplänen, der Betriebsverkehrsordnung und den internen Regelungen der Landeshauptstadt Dresden. Die

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objektspezifischen Dienstanweisungen sind mit dem AG abzus(cid:415)mmen und innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn vorzulegen.

Das Führungspersonal des AN kontrolliert mindestens monatlich das eingesetzte Sicherheitspersonal vor Ort auf vertragsgemäße Aufgabendurchführung und -erfüllung sowie die Einhaltung aller entsprechenden Vorschri(cid:332)en und Vorgaben für den Wach- und Sicherheitsdienst.

Der Kontrollnachweis ist schri(cid:332)lich zu dokumen(cid:415)eren oder elektronisch zu hinterlegen, sodass dieser ständig am jeweiligen Standort durch den AG eingesehen werden kann. Vorgefundene Abweichungen sind nachweislich schri(cid:332)lich zu dokumen(cid:415)eren und abzustellen. Sofern es erforderlich wird, sind Maßnahmenpläne vorzulegen, fortzuschreiben und umzusetzen, um eine dauerha(cid:332)e ordnungs- und vertragsgemäße Erbringung der Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen.

Folgende Dokumente sind dem AG zur Verfügung zu stellen:

  • Dienstanweisungen
  • Dienstzeiten des Sicherheitspersonals (Einsatzplanung)
  • besondere Vorkommnisse und eingeleitete Maßnahmen
  • Dokumenta(cid:415)on festgestellter möglicher Auffälligkeiten an Gebäuden und baulichen sowie technischen Anlagen
  • Dokumenta(cid:415)on aller wesentlichen Handlungen des Sicherheitspersonals während des Dienstes
  • Kontrollen im Sinne des Qualitätsmanagements durch AG und AN

BESONDERE VORKOMMNISSE Über Meldungen bei besonderen Vorkommnissen bzw. Abweichungen ist der AG entsprechend dem vorgegebenen Melderaster unverzüglich und schri(cid:332)lich zu informieren. Die objektspezifische Dienstanweisung ist zwingend zu beachten. Die Meldungen sind an die E-Mail-Adresse objektsicherheit@dresden.de bzw. in dringenden Fällen an die 24 Stunden besetzte Informa(cid:415)ons- stelle im Neuen Rathaus (Telefon 0351/ 488 2222) weiterzuleiten. Von dort werden weiterführende Maßnahmen des Gefahrenmanagements durch den AG koordiniert.

EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN Die Einhaltung aller entsprechenden gesetzlichen Vorschri(cid:332)en und Regelungen, insbesondere Arbeitszeitgesetz, Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung, werden vorausgesetzt. Das Führungspersonal muss am Leistungsort des AG bei No(cid:414)ällen innerhalb von einer Stunde und für Besprechungen und Festlegungen von Folgemaßnahmen innerhalb von zwei Stunden zur Verfügung stehen.

4 Aussta(cid:425)ung

AUSSTATTUNG DES EINGESETZTEN PERSONALS Die zur Dienstausführung erforderliche Ausrüstung ist vom AN zu bes(cid:415)mmen und dem eingesetzten Personal unentgeltlich bereitzustellen. Der Unterhalt und die Pflege dieser Ausrüstung müssen durch den AN sichergestellt werden. Der AN ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Personal die zugesicherte und für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderliche und zweckdienliche Ausrüstung erhält und nutzt. Das eingesetzte Personal ist durch den AN in Handhabung und Einsatz entsprechend zu schulen.

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Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Vergabenummer 2026-2732-00017

Der AN muss während der Einsatzzeit die telefonische Erreichbarkeit des eingesetzten Personals über mobile Kommunika(cid:415)onsmi(cid:425)el gewährleisten.

Zur Aussta(cid:425)ung gehören mindestens:

  • Mobiltelefon oder Funkgerät
  • Taschenlampe
  • Dienstausweis
  • Dienstkleidung

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das beim AG eingesetzte Personal einen Dienstausweis gemäß §18 Bewachungsverordnung (BewachV) mit sich führt. Dienstausweise ausgeschiedener oder ehemaliger Mitarbeiter sind einzubehalten, zu vernichten oder zu entwerten. Der AN muss dem Missbrauch von Dienstausweisen durch geeignete Maßnahmen vorbeugen.

Zur Dokumenta(cid:415)on von Vorkommnissen muss durch den AN geeignete Technik (digitale Kamera/Mobiltelefon mit Kamera) vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

DIENSTKLEIDUNG Die Dienstkleidung ist mit Namensschild und in gedeckten Farben zu tragen. Der AN trägt die Kosten für Bereitstellung, Reinigung und Instandsetzung der Dienstkleidung.

Eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann gemäß Gefährdungsbeurteilung des AN situa(cid:415)onsbedingt erforderlich werden. Die PSA ist durch den AN zu stellen. Die Sicherheitskleidung muss den gestellten Aufgaben angepasst werden (Empfehlung: s(cid:415)chsichere Handschuhe, ggf. Schutzwesten o. ä.).

INVENTAR Das zur Nutzung überlassene Mobiliar und die Technik des AG, insbesondere die Informa(cid:415)ons- und Kommunika(cid:415)onstechnologie, sind pfleglich zu behandeln.

SCHLÜSSELVERWALTUNG Ausgegebene Schlüssel müssen personenbezogen verwendet werden. Eine Weitergabe an Dri(cid:425)e ist nicht gesta(cid:425)et. Die ausgegebenen Schlüssel sind in unmi(cid:425)elbarer Verfügungsgewalt des AN zu halten. Der Schlüsselverbleib muss lückenlos und unabänderbar dokumen(cid:415)ert werden. Die Schlüsselträger sind schri(cid:332)lich zu unterweisen. Verwahrte Schlüssel sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Auflistung der vom AG an den AN überlassenen Schlüssel ist als Anlage in die Dienstanweisung aufzunehmen.

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