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Betriebsordnung
für Fremdfirmen bei Arbeiten auf Betriebsgelände des WSA Oder-Havel für die Maßnahme: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder- Havel
Diese Betriebsordnung für Fremdfirmen dient dem Arbeits- und Gesundheitsschutz Ih- rer und unserer Mitarbeiter. Die darin enthaltenden Gebote und Verbote sind im Inte- resse Ihrer und unserer Mitarbeiter unbedingt einzuhalten.
- Grundsätze Alle einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Berufsgenossenschaftlichen Regel- werke und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln müssen von Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrages beachtet werden.
Auf dem Betriebsgelände des WSA Oder-Havel dürfen nur Mitarbeiter eingesetzt wer- den, die gemäß den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes bzw. gemäß den Forde- rungen der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ unterwiesen worden sind (erfolgt durch den ABz) Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über den Inhalt dieser Be- triebsordnung unterwiesen sein.
Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass Gefährdungen von Personen und Einrichtun- gen vermieden oder, wenn vermeidbar, durch Schutzeinrichtungen und –ausrüstun- gen so gering wie möglich gehalten werden.
- Anmeldungen/Auftragsbeginn/Einweisung Melden Sie sich vor Aufnahme der Arbeiten beim zuständigen Ansprechpartner des WSA/ ABz. Sie verpflichten sich alle Mitarbeiter zu den Terminen der Unterweisung zu entsenden, da aus Zeitgründen keine weiteren Unterweisungen durchgeführt werden können.
Stimmen Sie sich mit den Ansprechpartnern des Außenbezirkes über die zu erledigen- den Arbeiten ab. Sie sind dafür verantwortlich, die erhaltenden Infor- mationen an Ihre Mitarbeiter weiterzuleiten. Die Stichprobenkontrolle durch den Ansprechpartner/Koor- dinator des WSA entlastet nicht Ihre Führungskräfte und Aufsichtspersonen von ihren eigenen Führungspflichten und der Verantwortung gegenüber Ihren Mitarbeitern.
- Allgemeine Verpflichtungen Weisen Sie uns auf eventuelle Störungen oder Änderungen des Betriebsablaufes hin. Melden Sie uns alle Störungen und Unregelmäßigkeiten, die während der Aus- führung
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Ihres Auftrages auftreten. Koordinieren Sie die notwendigen Arbeiten mit den An- sprechpartnern des Außenbezirkes unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglich- keiten und Notwendigkeiten.
Achten Sie darauf, dass ihre Mitarbeiter unbedingt die notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, nicht infolge Alkoholgenusses, anderer berauschender oder bewusstseinsändernder Mittel sich oder andere bei Ihrer Arbeit gefährden. Mitarbeiter bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Einfluss solcher Mittel stehen, werden vom Betriebsgelände der WSV entfernt.
- Innerbetriebliche Bestimmungen Das Betreten der nicht zu Ihrem Einsatzbereich gehörenden Betriebsteile ist im Inte- resse ihrer eigenen Sicherheit verboten. Ausnahmsweise dürfen andere Betriebsteile nach Absprache mit dem Ansprechpartner/Koordinator des WSA betreten werden, so- weit dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
Gebots-, Verbot- und Warnschilder müssen beachtet werden. Sie dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Das Rauchverbot in den Gebäuden des WSA ist zu beachten. Die gekennzeichneten Fluchtwege und Fluchttüren sind jederzeit frei zu halten. Markierungen dürfen nicht entfernt werden oder unkenntlich gemacht werden.
Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über den Standort der nächsten Feuerlöscheinrichtung, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, den Standort der nächsten Notrufeinrichtung und über den Standort der nächsten Not- rufeinrichtung und über den Standort von Erste - Hilfe Material zu informieren.
- Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten im Sinne von § 8 BGV A1 bedürfen der ausdrücklichen Geneh- migung und Zustimmung durch den Ansprechpartner/Koordinator des WSA. Als gefährliche Arbeiten gelten insbesondere:
Arbeiten am, auf und über dem Wasser Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen, Umgang mit Gefahrstoffen (vorrangig Substitutionen durchführen), Arbeiten in engen Räumen und Schächten, Arbeiten mit der Gefahr des Absturzes sowie Arbeiten, die besonderer Vorsorge bedürfen, weil unmittelbare Gefahren für Ihre und unserer Mitarbeiter bestehen.
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Kontrolle, Zuwiderhandlungen Befolgen Sie unbedingt die Anordnungen und Weisungen der zuständigen Führungs- kräfte des WSA; diese sind berechtigt die Einstellung der Arbeiten bis zur Behebung des Problems anzuordnen, zuwiderhandelnde Mitarbeiter von der weiteren Tätigkeit auszuschließen,
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Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen Melden Sie alle Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter dem Ansprechpartner/Koordinator des WSA. Bei Unfällen u.a. können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Unabhängig davon sind Sie verpflichtet, bei einem Arbeitsunfall die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen.
Wichtige Telefonnummern:
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Notruf, Unfall, Feuer 112 Betriebsärztlicher Dienst 0395 5708370 WSA Oder-Havel 03334 276 0 Schneidemühlenweg 21, 16225 Eberswalde
- Kenntnisnahme und Bestätigung durch die Fremdfirma Zuständiger Ansprechpartner/Koordinator des WSA Oder-Havel für diesen Auftrag ist Frau Graf, Fachbereichsleitung Administration Tel.: 03334 276-0, Vertretung: Frau Preuß, Fachbereich Administration Tel.: 03334 276-0.
Der Auftragnehmer Firma: ____________________________________
vertreten durch: ____________________________________
sichert zu, dass seine Mitarbeiter die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn er die Betriebsordnung für Fremdfirmen zur Kenntnis genommen hat, um da- nach zu handeln, er den Ansprechpartner/Koordinator des WSA kennt und über mögliche ge- genseitige Gefährdungen sowie vor Ort vorhandene Gefahrenstellen informiert wurde, seine Mitarbeiter entspr. unterwiesen wurden die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht
Kenntnis genommen:
Datum:…………………………….. Unterschrift:…………………………. (Fremdfirma)
Original für Ansprechpartner/Koordinator des WSA Oder-Havel Kopie an die Fremdfirma
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