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Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für Wasserstraßen- und Schifffahrtseinrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel

Schneidemühlenweg 21 216225 Eberswalde

Besondere

Vertragsbedingungen

(BVB)

für

Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen

im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel,

von Juni 2027 bis Mai 2029

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Inhaltsverzeichnis

1 Vertragsbestandteile (§ 1) .......................................................................... 3 2 Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (§

  1. ..................................................................................................................... 3 3 Ausführung der Leistung (§ 4) .................................................................... 4 4 Zutrittsregelung (§ 4) ..................................................................................... 4 5 Arbeitssicherheit (§ 4).................................................................................... 4 6 Fristen (§ 5) .................................................................................................. 5 7 Leistungs- und Erfüllungsort (§ 6 i.V.m. Ziff.20) ............................................ 5 8 Preisermittlung (Ziff. 5) .................................................................................... 5 9 Abnahme (§ 13) ............................................................................................. 5 10 Rechnung (§ 15) ............................................................................................ 5 11 Zahlung (§ 17) .............................................................................................. 6 12 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ............................................ 6 13 Haftung bei Eignungsleihe ............................................................................ 6

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Vorbemerkung:

Die Paragraphen beziehen sich auf die:

  • Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Die Ziffern beziehen sich auf die:

  • Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL).

1 Vertragsbestandteile (§ 1)

Vertragsbestandteile sind: a. Auftragsschreiben - sofern zutreffend - mit Anlagen;

b. Schriftliche Erklärung des Bieters zum Angebot, die im Auf- tragsschreiben als Vertragsbestandteil genannt sind;

c. Auftragsbestätigung, sofern zutreffend;

d. Leistungsbeschreibung mit deren Anlagen und Leistungsver- zeichnis;

e. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) inkl. BVB-Bundestariftreuegesetz;

f. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL 04/2016);

g. Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen

(VOL/B) i.d.F. 08/2003

2 Technische Lieferbedingungen und sonstige

technische Vorschriften (§ 1)

Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, die diesen technischen Spezifikationen nicht entspre- chen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das gefor- derte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

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3 Ausführung der Leistung (§ 4)

(1) Die Nennung der Unterauftragnehmer und der Umfang des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist verbindlich. Ein Wechsel dieser Unterauftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig (ZVL Ziffer 12.1a).

(2) Wenn bei der späteren Vertragsabwicklung ein Unterauftragnehmer, der namentlich benannt wurde, ausgewechselt werden soll, kann dies unter dem Aspekt der Zumutbarkeit jedenfalls dann zur außerordentlichen Kündigung be- rechtigen, wenn kein triftiger Grund für die Ablösung des benannten Unterauf- tragnehmers bestand oder schuldhaft kein gleichwertiger Unterauftragnehmer als Ersatz benannt wird.

4 Zutrittsregelung (§ 4)

(1) Die Liegenschaften der Leistungsorte sind Teil/e der Dienststelle des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel und sind für Dritte und/oder Betriebsfremden grundsätzlich nicht zugänglich, soweit durch Ver- trag oder Gesetz Anderes nicht ausdrücklich bestimmt ist.

(2) Diejenigen Personen, welche für den Auftragnehmer oder in dessen Auf- trag und Namen auf den Liegenschaften der Leistungsorte tätig sind, werden bei Leistungsbeginn namentlich erfasst und müssen durch ein amtliches Lichtbilddokument legitimiert sein.

5 Arbeitssicherheit (§ 4)

(1) Grundsätzlich sind alle Personen, welche an Anlagen und/oder auf Lie- genschaften der WSV Arbeiten ausführen, hinsichtlich der Arbeitssicherheit gemäß Arbeitsschutzgesetz einzuweisen. Die Unterweisung findet auch vor Ort statt. Die Unterweisung erfolgt auf Grundlage der Betriebsordnung für Fremdfirmen bei Arbeiten auf Betriebsgelände der WSV; Anlage_Be- triebsO_Fremdfirmen der Vergabeunterlagen.

(2) Der Auftragnehmer trägt im Rahmen seiner Pflichten – insbesondere nach § 4 Nr. 1 VOL/B – Sorge, dass die unter Nr. 5 BVB benannten Personen dem Auftraggeber zur Unterweisung vorgestellt werden. Personen, die nicht unterwiesen sind, dürfen an Anlagen und/oder auf Liegenschaften der WSV bzw. am Leistungsort nicht arbeiten.

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6 Fristen (§ 5)

(1) Als vertragliche Fristen gelten: a) Beginn der Leistungserbringung: Dienstag, den 1. Juni 2027 Am Montag, den 31. Mai 2027 zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr werden sämtliche Aufgaben, Befugnisse, laufende Vorgänge usw. von den Aufga- ben- bzw. Funktionsträgern des Auftraggebers übernommen.

b) Ende der Leistungserbringung: Donnerstag, den 31. Mai 2029 Am Donnerstag, den 31. Mai 2029 zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr wer- den sämtliche Aufgaben, Befugnisse, laufende Vorgänge usw. von den je- weiligen Aufgaben- bzw. Funktionsträgern des Auftraggebers abgegeben und vom Auftragnehmer entlastet.

7 Leistungs- und Erfüllungsort (§ 6 i.V.m. Ziff.20)

Der Erfüllungsort im Sinne der Rechnungslegung sowie Leistungsorte im Sinne der Leistungsbeschreibung sind bestimmt gemäß Abschnitt „Beschreibung der örtlichen Verhältnisse der einzelnen Leistungsorte“ der Beschreibung der Leis- tung.

8 Preisermittlung (Ziff. 5)

Auf Anforderung der Vergabestelle / des öffentlichen Auftraggebers übermittelt der Auftragnehmer die Urkalkulation / Grundlagen der Preisermittlung als pass- wortgeschützte Datei (*.pdf) mittels der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Das Passwort ist der Vergabestelle / dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen gesondert mitzuteilen.

9 Abnahme (§ 13)

Eine förmliche Abnahme findet nicht statt.

10 Rechnung (§ 15)

Die Rechnungslegung erfolgt monatlich, streng orientiert an den Leistungsorten i. V. m. dem Leistungsverzeichnis, Rechnungen sind jeweils für genau einen Leistungsort aufzustellen.

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11 Zahlung (§ 17)

Für Zahlungen gilt § 17 VOL/B i.V.m. Ziffer 29 ZVL.

12 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz

Der Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Ver- pflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mit- arbeiter als die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfol- gen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.

13 Haftung bei Eignungsleihe

Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesen für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung.

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