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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde
| Beschreibung der Leistung für | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen im WSA Oder-Havel | ||||
| Jahr | Identnummer der Vergabestelle | Nr. | Aktenzeichen | |
| Ordnungsnummer | 2026 | 817 | 010 | 3817A-113.02/0002/006 |
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Inhalt
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ALLGEMEIN .................................................................................................................................................. 2
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LEISTUNGSGEGENSTAND .............................................................................................................................. 2
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TÄTIGKEITEN/ AUFGABEN DES WACHDIENSTES ............................................................................................ 3
3.1 WACHDIENST- UND FERNSPRECH-VERMITTLUNGSLEISTUNG IN DER LIEGENSCHAFT WSA ODER-HAVEL, SCHNEIDEMÜHLENWEG 21 ....................................................................................................................................... 3 3.2 EINLEITEN VON MAßNAHMEN BEI BESONDEREN VORKOMMNISSEN NACH PFLICHTEN- / LASTENHEFT: ............................. 4 3.3 SCHIFFSHEBEWERKEN NIEDERFINOW UND DEM INFOZENTRUM (HEBEWERKSTRAßE 69-70; HEBEWERKSTRAßE 70A, 16248 NIEDERFINOW) 5 3.4 ALARMAUFSCHALTUNGEN ZUR ALARMZENTRALE ............................................................................................ 7 3.5 ALARMSERVICE FÜR 3 AUFZÜGE (2X SHW SÜD, 1X BHF) ZUR ALARMZENTRALE DER FA. O-TIS .................................. 11
3.5.1 ALARMSERVICE FÜR 3 AUFZÜGE SHW NORD ......................................................................................... 11
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QUALIFIKATIONEN UND PERSÖNLICHE EIGNUNG DES SICHERHEITSPERSONALS ......................................... 12
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AUSSTATTUNG UND AUSRÜSTUNG DES AUFTRAGNEHMERS ...................................................................... 12
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AUSSTATTUNG UND AUSRÜSTUNG DURCH AUFTRAGGEBER ...................................................................... 14
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PERSONALEINSATZ ..................................................................................................................................... 14
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DATENSCHUTZ ............................................................................................................................................ 15
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BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE DER EINZELNEN LEISTUNGSORTE .................................... 15
9.1. WSA ODER-HAVEL ........................................................................................................................................ 15 9.2. AUßENBEZIRK FINOWFURT .............................................................................................................................. 15 9.3. HUBBRÜCKE EISENSPALTEREI ............................................................................................................................ 16 9.4. LAGERHALLE .................................................................................................................................................. 16 9.5. SCHIFFSHEBEWERK NORD (NEU) UND SÜD (ALT) .................................................................................................. 16 9.6. INFOZENTRUM MIT LEITZENTRALE ..................................................................................................................... 17 9.7. BAUHOF NIEDERFINOW ................................................................................................................................... 17
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BESCHREIBUNG DER RÄUMLICHKEITEN .................................................................................................... 17
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ZUSAMMENARBEIT UND WEISUNGSBERECHTIGUNG ............................................................................... 17
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ANSPRECHPARTNER DES AUFTRAGSNEHMERS ......................................................................................... 18
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ANSPRECHPARTNER DES AUFTRAGGEBERS ............................................................................................... 18
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ERLÄUTERUNG ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS .......................................................................................... 18
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ABRECHNUNG .......................................................................................................................................... 18
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1. Allgemein
(1) Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel (WSA) ist eine Unter- bzw. Ortsbehörde der Bundesverkehrsverwaltung. Sein örtlicher Zuständigkeitsbereich umfasst die Oder vom Mündungsbereich der Lausitzer Neiße in die Oder vom Süden bis zur deutsch-polnischen Grenze bei Mescherin an der Westoder im Norden, sowie die Havel-Oder-Wasserstraße, die Obere-Havel-Wasserstraße und die Müritz-Havel- Wasser-Straße im Westen bzw. Nordwesten. Die Erfüllung des gesetzlich bestimmten Auftrages der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vollzeiht das WSA Oder-Havel mit seinem nachgeordneten Außenbereich (sieben Außenbezirke und der Bauhof Niederfinow). (2) Die hier zu vergebende Leistung ist an acht Leistungsorten im Zuständigkeitsbereich des WSA Oder-Havel zu erbringen, die Leistungsorte sind im regelmäßig über öffentliche Zuwegungen erreichbar, teilweise auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Näheres bestimmen und erläutern die Ausführungen dieser Leistungsbeschreibung.
2. Leistungsgegenstand
(1) Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel vergibt als Auftraggeber (AG) Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen im WSA Oder-Havel.
(2) Der Auftragnehmer hat die Leistung mit ordnungsgemäßer Abarbeitung nach Maßgabe der Beschreibung für die in den Anlagen bezeichneten und dargestellten Liegenschaften bzw. Leistungsorten zu erbringen.
(3) Die Leistungsfrist ist bestimmt durch die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), ebenso die Einweisung und Übernahme der Aufgaben.
(4) Die Vorbereitung zur Übernahme der Leistungserbringung werden vom Auftragnehmer und Auftraggeber im Zusammenwirken mit dem derzeitigen Auftragnehmer am ersten oder ggf. zweiten Kalendertag vor Leistungsbeginn vollzogen. Vor dem Leistungsbeginn erfolgt eine allgemeine Einweisung in den Betriebsablauf, die Bedienung von Anlagen, Geräten, ggf. Besonderheiten u.dgl. Die Vorbereitung zur Übernahme der Leistungserbringung werden vom Auftragnehmer und Auftraggeber im Zusammenwirken mit dem derzeitigen Auftragnehmer vor Leistungsbeginn nach Maßgabe der BVB vollzogen.
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3. Tätigkeiten/ Aufgaben des Wachdienstes
3.1 Wachdienst- und Fernsprech-Vermittlungsleistung in der Liegenschaft WSA Oder-Havel, Schneidemühlenweg 21
(1) Die Leistungserbringung erfolgt von Montag bis Sonntag, einschließlich gesetzlicher Feiertage, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
(2) Bewachen der Liegenschaft, insbesondere des Bürodienstgebäudes, des Garagenkomplexes und des Außengeländes bis zur Einfriedung bzw. bis zum angrenzenden Ufer des Finowkanals und des Hafens in der Liegenschaft.
(3) Die Aufgabe ist durch regelmäßige Rundgänge in den Gebäuden und im Außengelände wahrzunehmen. Durch den Auftraggeber auf dem Gelände festzulegende Punkte sind mehrfach pro Schicht, nicht weniger als 4-mal pro Schicht anzulaufen.
(4) Der objektive und revisionssichere Nachweis hierüber ist über ein elektronisches Wächterkontrollsystem in der Verantwortung des Auftragnehmers sicherzustellen. Die Streifenrouten sowie die Häufigkeit der Begehung werden in Absprache mit dem Auftraggeber abschließend bestimmt. Außerhalb der Rundgänge ist der regelmäßige Aufenthaltsort des Wach- / Sicherheitspersonals die Pförtnerloge mit Telefonvermittlung im Eingangsbereich des Bürodienstgebäudes.
(5) Die zu erbringende Leistung schließt den Vermittlungsdienst (IT-gestützte Fernsprechvermittlung) während der Rahmendienst- bzw. Arbeitszeit des WSA (i.d.R. montags bis freitags 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr) sowie fallweise an Samstagen ein.
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3.2 Einleiten von Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen nach Pflichten- / Lastenheft:
(6) Die bei besonderen Vorkommnissen einzuleitenden bzw. zu vollziehenden Maßnahmen werden nachfolgend kategorisiert aufgeführt und sind als Lastenheft zu verstehen:
a) Allgemeiner Art (z.B. Einbruch, Hausfriedensbruch, Vandalismus u.a.) ➢ Vorgehen nach Arbeits- bzw. Prozessanweisung des Wachunternehmens und Hausordnung des Auftraggebers b) Brand ➢ Handlung nach Brandschutzordnung des WSA Oder-Havel c) Havarien im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel ➢ Handlung nach Alarmplan und Havariehandbuch des WSA Oder-Havel d) Operative Aufgaben (z.B. einfache Weitermeldung von Informationen nach Anweisung) e) Winterdienst (nur unmittelbar vor dem Eingangsbereich des Dienstgebäudes) f) Erstaufklärung und ggf. Weitermeldung von Einbruchalarmen in der Liegenschaft Grabowstraße 1 in Eberswalde g) Alle durch den Wachdienst wahrgenommenen Aktivitäten, sind durch ihn, ggf. unter Benutzung vorhandener Muster oder vorgegebener Formulare, zu dokumentieren.
(7) Als Teil der Vorbereitung, Organisation und Vollzug der zu erbringende Leistung wird der Auftraggeber aus dem Lastenheft ein Pflichtenheft erstellen und dieses dem Auftraggeber zur Freigabe und Umsetzung vorlegen.
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3.3 Schiffshebewerken Niederfinow und dem Infozentrum (Hebewerkstraße 69-70; Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow)
(8) Durchführung des Wachdienstes an den Schiffshebewerken Niederfinow (Hebewerkstraße 69-70, 16248 Niederfinow) und dem Infozentrum (Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow) zu folgenden Zeiten:
In der Schifffahrtsaison (i. d. R. 01.01. – 31.12. jährlich): Sonntag bis Freitag von 22.00 – 06.00 Uhr des folgenden Tages Samstag + Vortage eines Feiertags 22.00 - 6.45 Uhr des folgenden Tages
Jährlich Weihnachten und Jahreswechsel 23.12.: ab 22.00 Uhr bis 24.12.: 07.00 Uhr sowie 13.00-24.00 Uhr 25.12.: 0.00-08.00 Uhr sowie 14.00-24.00 Uhr 26.12.: 0.00-08.00 Uhr sowie 14.00-24.00 Uhr 27.12.: 0.00-06.00 Uhr 30.12.: ab 22.00 bis 31.12.: 07.00 Uhr sowie 13.00-24.00 Uhr 01.01.: 0.00-08.00 Uhr sowie 14.00-24.00 Uhr 02.01.: 0.00-06.00 Uhr
(9) Bewachen der Liegenschaft, insbesondere des eingefriedeten Bereichs der Schiffshebewerke und der Bereiche der unteren und oberen Vorhäfen, der Kanalbrücken, der Sicherheitstore sowie des Infozentrums auf dem Besucherparkplatz.
(10) Der Wachdienst ist als Streifenkontrolldienst durchzuführen. Es sind 15 durch den Auftraggeber festzulegende Punkte an den Hebewerken und 2 am Infozentrum 4-mal pro Schicht anzulaufen. Der Nachweis hierüber ist über ein elektronisches Wächterkontrollsystem durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Die Streifenrouten werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.
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(11) Einleiten von Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen nach Pflichten- / Lastenheft:
a) Besonderheiten allgemeiner Art (z.B. Brand, Einbruch, Hausfriedensbruch, Vandalismus u. a.) ➢ Handlung gemäß der Jedermannsrechte im Sinne der hierfür anzuwendenden Rechtsnormen, nach Pflichtenheft des Wachunternehmens und nach „Alarmplan-Wache ABz2/SHW“ b) Havarien im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel für Bundeswasserstraßen c) Einfache operative Aufgaben (z.B.: Weitermeldung von Informationen nach Anweisung) ➢ Gesonderte Handlungsanweisungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel d) Winterdienst (unmittelbar vor dem Eingangsbereich des Sozialgebäudes) e) Handlung nach Alarmplan-Wache ABz2/SHW Der Alarmplan Wache SHW beinhaltet die Ansprechpartner für den Mitarbeitenden des Arbeitnehmers vor Ort sowie die Meldung von Störungen und wichtigen Ereignissen. Weiterhin die in der aktuellen Lage geltenden Festlegungen für besondere Maßnahmen wie Überwachung der Funktion von Pegeln, Pumpen, Notstromerzeuger und andere notwendige Kontrollaufgaben. Er gilt während der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel, bei geplanten Reparaturzeiträumen sowie bei kurzfristig angeordneten Schifffahrtssperren. Der Alarmplan wird jeweils vorab übergeben. In diesem Zusammenhang sind Listen vom AG während der Dienste zu führen. Im übrigen Zeitraum ist der diensthabende Schichtleiter (SL) der Ansprechpartner des Wachpersonals und erhält vom SL-Hinweise zu tagesaktuellen Besonderheiten.
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3.4 Alarmaufschaltungen zur Alarmzentrale
(12) Alarmaufschaltungen (inkl. Alarmüberwachung) zur Alarmzentrale des Auftragnehmers seitens Auftraggeber sind technischen Voraussetzungen vorhanden) für folgende Objekte:
a) Außenbezirk Finowfurt, Werbelliner Str. 85, 16244 Finowfurt (Einbruch- und Brandmeldeanlage) b) Hubbrücke Eisenspalterei, Coppistr., Eberswalde (Einbruchmeldeanlage) c) Lagerhalle, Angermünder Str., 16227 Eberswalde (Einbruchmeldeanlage)
Bei Alarm a), b), c):
06.00 - 22.00 Uhr Der Außenbezirk Finowfurt ist telefonisch unter 03335 - 45 16 0 zu benachrichtigen. Das weitere Vorgehen wird dann durch den Außenbezirk festgelegt.
22.00 – 06.00 Uhr Bei Alarmauslösungen (nicht BMA) im Bürogebäude ABz Finowfurt, der Lagerhalle Angermünder Straße (Ebw) und der Hubbrücke Eisenspalterei (Ebw) soll in diesem Zeitraum vor Ort gefahren und die Situation geprüft werden. Im Notfall ist die Polizei / Feuerwehr eigenständig zu rufen. Bei Brandmeldealarm ist sofort die Feuerwehr zu rufen und vor Ort zu fahren.
Es ist immer im Nachgang eine Mail (Adresse wird nach noch benannt) als Info / Zusammenfassung dem ABz Finowfurt zu senden.
Zugangskontrolle zum Bürodienstgebäude ABz Finowfurt, zum Gebäude der Hubbrücke Eisenspalterei und der Lagerhalle Angermünder Str. in Eberswalde:
Es soll zwischen 06.00 - 18.00 Uhr eines jeden Tages die Scharf-/Unscharf- Routineüberwachung durch den AN ignoriert werden.
In diesem Zeitraum braucht sich daher kein Mitarbeiter vor dem Betreten der genannten Gebäude anzumelden und der AN soll auch nicht den Außenbezirk benachrichtigen.
Von 18.00 - 06.00 Uhr ist sich bzgl. Zugang unter 03334 - 276 170 entsprechend beim AN anzumelden.
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d) Schiffshebewerk Nord (neu)
Hinweis: EMA/BMA
Während der Schleusenbetriebszeiten werden die Meldungen direkt zum diensthabenden Schichtleiter 033362-619122 oder -618922 sowie parallel zur Notrufzentrale des Wachschutzunternehmen gesendet. Durch die Notrufzentrale erfolgt während der Schleusenbetriebszeiten ein Rückruf beim Schichtleiter zur Klärung der Meldung.
Außerhalb der Schleusenbetriebszeiten mit Rufumleitung vom Schichtleiteranschluss zum Wachmann vor Ort, sowie parallel zur Notrufzentrale des Wachschutzunternehmen.
Die Notrufzentrale beauftragt den Streifenfahrer zum SHW Nord zu fahren und stimmt die weitere Vorgehensweise mit dem Wachmann vor Ort ab.
Bei Alarm – Aufgaben des Wachpersonals vor Ort:
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Ein Brandfall wird durch visuelle und sehr starke akustische Warnsignale angezeigt. Im Falle eines Warnsignales ist zweifelsfrei festzustellen, ob ein Brand-/Havariefall oder Fehlalarm vorliegt.
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Die Kontrolle vor Ort mit Quittierung der Warnsignale (Bedienstand E 13) hat immer und grundsätzlich durch 2 Personen zu erfolgen (Wachmann vor Ort plus Streifenfahrer)
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Im Brand-/Havariefall ist ein Notruf abzusetzen sowie die zwischen AG und AN abgestimmte Meldekette abzuarbeiten.
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Grundsätzlich sind immer, auch bei Fehlalarmen, am nächstfolgenden Arbeitstag der Sachverhalt in Textform mittels einer E-Mail den benannten Ansprechpartner des Auftraggebers für das Objekt mitzuteilen. Die Mitteilung enthält mindestens folgende Information: (eine Kurze Schilderung der Vorkommnisse und Handlungen mit Uhrzeit und Datum). Wichtig, da Grundlage für die Abrechnung „Einsatz Streifenfahrer“.
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Randbedingungen
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Der Zugang in die Anlage erfolgt über einen elektronischen Generalschlüssel. Dieser ist bei der Zentrale des AN hinterlegt und muss vom Streifenfahrer mitgebracht werden.
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Soweit es an den typischen Indizien Geruch, Qualm und Flammen fehlt, muss für die Überprüfung eines Alarmes im ersten Schritt der Bedienstand der Ebene 13 aufgesucht werden, um im Bedienmenü der BMA-Zentrale den akustischen Alarm auszuschalten sowie den Auslöseort zu ermitteln. Der Zugang kann im Brandfall/Fehlalarm nur über das Treppenhaus und nicht über die Aufzüge erfolgen. Die im Bedienmenü vermerkte Brandstelle ist im nächsten Schritt auf Fehlalarm zu kontrollieren. Diese Kontrolle hat ebenfalls mit 2 Personen zu erfolgen und im Betriebsbuch E 13 an der Zentrale der BMA vom Wachmann vor Ort zu dokumentieren. Gleicher Ablauf gilt für EMA, ein Bedienteil befindet sich auf Ebene 0 Pylon 3, ein weiteres auf E 13 im zentralen Bedienstand. Hier ist ebenso der Auslöseort zu dokumentieren.
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Zum elektronischen Generalschlüssel, zur Abschaltung der EMA/BMA-Akustik, zur Ortsangabe auf dem EMA/BMA-Menü und zur Schiffshebewerksanlage selbst wird es eine Einweisung durch den Betreiber des SHW Nord geben.
e) Schiffshebewerk Süd (alt) (Brandmeldeanlage)
Meldeablauf siehe Hinweise SHW Nord ohne Transpondersystem Standort BMA im Schaltraum der UH-Südseite (Zugang mit Schlüssel der Zaunanlage SHW Süd)
Infozentrum mit Leitzentrale (Einbruch, Brandmelde- und Überfallanlage)
Bei Alarm:
- Bei allen Alarmmeldungen der Einbruch- und Brandmeldeanlage erfolgt außerhalb der Dienstzeit des AG durch den AN eine Kontrolle im Objekt. Diese erfolgt durch den Wachmann vor Ort mit dem von der Zentrale des AN beauftragten Streifenfahrers.
- Bei Fehlalarm ist das akustische Warnsignal abzuschalten. Im Brand- /Havariefall ist ein Notruf abzusetzen sowie die zwischen AG und AN abgestimmte Meldekette abzuarbeiten. Außerdem ist am nächstfolgenden Arbeitstag der Sachverhalt in Textform mittels einer E-Mail dem benannten Ansprechpartner, des Auftraggebers, für das Objekt mitzuteilen, die Mitteilung
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde enthält mindestens folgende Information: (eine Kurze Schilderung der Vorkommnisse und Handlungen mit Uhrzeit und Datum).
f) Bauhof Niederfinow (Einbruch- und Brandmeldeanlage)
Bei Alarm:
- Bei einem Alarm ist ein Notruf gemäß Meldekette abzusetzen. In dieser sind auch verantwortliche Mitarbeiter des Bauhofes enthalten, die dann vor Ort kommen.
- Ein Mitarbeiter vom Wachschutz begibt sich vor Ort und überprüft die Gegebenheiten. Sollte ersichtlich sein, dass sich noch Personen im Gebäude aufhalten, muss er die Polizei informieren. Ansonsten wartet er bis einen verantwortlichen Mitarbeiter des Bauhofs vor Ort ist und erst dann betreten sie gemeinsam das Gebäude und klären die Lage.
- Die technischen Aufschaltungen auf die Anlage des Auftragnehmers veranlasst der Auftraggeber.
- In der Regel werden die Alarmanlagen seitens des Auftraggebers nach Dienstschluss Mo-Do ca. 16 bis 17 Uhr, Fr ca. 13 bis 14 Uhr scharf geschalten und zum Dienstbeginn ab ca. 06.15 Uhr wieder entschärft.
Ausnahmen:
- Beim SHW Nord und Infozentrum Niederfinow mit Leitzentrale erfolgt die Aktivierung der Alarmanlagen in Abhängigkeit der jeweiligen Betriebszeiten. Dies wird im Rahmen der Aufschaltung zwischen AG und AN entsprechend abgestimmt.
- Die beim Auftragnehmer eingehenden Alarm- und sonstigen Meldungen sind entgegenzunehmen, auszuwerten und es ist gemäß eines mit dem Auftraggeber abzustimmenden Maßnahmenplan zu handeln.
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3.5 Alarmservice für 3 Aufzüge (2x SHW Süd, 1x BHF) zur Alarmzentrale der Fa. O-TIS
Während der gesamten Leistungsfrist ist zu erbringen:
(13) Alarmservice (24/7) für die zwei im Betrieb befindlichen Aufzüge (Fabrik-Nr. 25705 und 25706) des Schiffshebewerkes Niederfinow, Hebewerkstraße 70, 16248 Niederfinow sowie des
(14) Aufzugs des Bauhofes Niederfinow (Typ: Otis GeN2), Lieper Schleuse 5, 16248 Niederfinow. Es existiert eine REM-Serviceaufschaltung der Fa. OTIS. Diese ist verbindlich. ➢ 24-Stunden-Bereitschaft mit Personenbefreiung im Bedarfsfall
3.5.1 Alarmservice für 3 Aufzüge SHW Nord
Vom 1. Oktober 2027 bis 31. Mai 2029 ist zu erbringen:
(15) Alarmservice (24/7) für die drei im Betrieb befindlichen Aufzüge (Fabrik-Nr. 11355 Pylon 1 Nordwest, Fabrik-Nr. 11356 Pylon 2 Südwest, Fabrik-Nr.11357 Pylon 1 Südost) des Schiffshebewerkes Niederfinow Nord (neu), Hebewerkstraße 69, 16248 Niederfinow
(16) Eine Notrufzentrale muss für die Aufzugbenutzer permanent erreichbar sein. Geeignete Servicetechniker / Kooperationspartner u.ä. müssen stets 24/7 bereitstehen, um eingeschlossene Personen sachgerecht befreien zu können. Hierfür muss ggfs. ein entsprechend des Vertrages zwischen dem AN und einem geeigneten Fachunternehmen zur Personenbefreiung geschlossen werden. ➢ Betreuung eingeschlossener Personen
(17) Wenn eine eingeschlossene Person den Notrufknopf betätigt, soll automatisch eine Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale hergestellt werden. Entsprechend geschultes Personal der Notrufzentrale informiert die eingeschlossene/n Person/en über eingeleitete Maßnahmen und betreut die Person/en über die Sprechverbindung bis zu dessen Befreiung.
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a) Der entstehende Aufwand zur Befreiung von Personen ist entsprechend der vertraglichen Preise und Bedingungen abzurechnen.
b) Sollte eine Personenbefreiung durch den AN bzw. dessen Dienstleister/n objektiv nicht möglich sein, hat der AN die zuständige Rettungsstelle entsprechend zu informieren. Daraus resultierende Kosten (Feuerwehr, u.ä.) hat der AN selbst zu tragen.
(18) Sämtliche Einweisungen erfolgen durch den AG nach Beauftragung.
4. Qualifikationen und persönliche Eignung des Sicherheitspersonals
(1) Das für den Einsatz auf den Liegenschaften vorgesehene Personal des Auftraggebers muss nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllen:
a) Nachweis der körperlich-persönlichen Eignung des zum Einsatz vorgesehenen Personals, mindestens nachzuweisen ist die auf Grundlage von § 3 der anzuwendenden Fassung der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (DGUV 23) und Eignung für Bildschirmarbeit (Augenuntersuchung). Nachweis Ersthelfer, nicht älter als 2 Jahre bei Beginn der Leistungserbringung.
b) Nachweis der Kenntnis und Beherrschung der deutschen Sprache mindestens Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertiger Art oder Deutsch als Muttersprache
c) Behördliches erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis (vrgl.:https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Broschuere _Fuehrungszeugnis.pdf?__blob=publicationFile&v=3 )
d) Nachweis für Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (anerkannter Berufsabschluss nach §53 BBiG)
e) Unterweisung über „Jedermannsrechte“ im Sinne der hierfür anzuwendenden Rechtsnormen im Umgang mit Menschen.
5. Ausstattung und Ausrüstung des Auftragnehmers
(1) Die Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens sind verpflichtet, folgende Vorgaben zur Arbeitsbekleidung zu beachten. Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal trägt während der Leistungserbringung einheitliche Arbeitsbekleidung.
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde (2) Weiterhin sind Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens mit folgendem Material auszustatten:
a) Unternehmensausweis mit Lichtbild mit mindestens folgenden Angaben: ➢ Familienname und Vorname des Beschäftigten ➢ Darstellung der Unternehmenszugehörigkeit
Im Zuge der Vorbereitung, Organisation und Vollzug der zu erbringenden Leistungen ist ein Lastenheft zu erstellen:
Mit dem zu erstellenden Lastenheft regelt der Auftragnehmer die Zuständigkeit/en zur Aufgabenerledigung durch ihn und sein zur Aufgabenerledigung vorgesehenes Personal. Im Sinne dieses Lastenheftes sind mindestens nachfolgende Inhalte zur Ausführung bzw. Umsetzung vorzusehen und adäquat abzubilden:
- Allgemeine Dienstanweisung des BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft)
- Meldekette/ Informationskette für alle Einsatzkräfte
- Dienstanweisung WSA Oder-Havel
- Belehrungen zur Dienstanweisung WSA Oder-Havel
- Kontroll- Unterlagen (über die Kontrollpunkte)
- Gefährdungsbeurteilung WSA Oder-Havel
- Alarmpläne a. bei Bombendrohung b. im Brandfall
- Anleitung Erste-Hilfe
- Dokumentation Erste-Hilfe
- DGUV Vorschrift 1 Grundsatz der Prävention
- DGUV Vorschrift 23 Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst
- ASR-A1-3 (Auszug) Technische Regeln für Arbeitsstätten-Sicherheits-/ Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Unterweisung in Arbeitssicherheit, Grundlegende Information zum Schutz personenbezogener Daten (EU-DSGV, BDSG)
b) Technische Ausstattung zum objektiven Nachweis der Streifengänge gemäß Abschnitt 3.1 Absatz (4): Der Auftragnehmer gibt im Bieterangabenverzeichnis (Formblatt 364) an, welche technische Ausrüstung zum Einsatz vorgesehen ist.
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde c) Die Organisation und Ausrüstung der Kommunikation zur und im Rahmen der Leistungserbringung ist grundsätzlich Sache des Auftragnehmers unter Beachtung der Grundsätze der IT- und Telekommunikationssicherheit.
6. Ausstattung und Ausrüstung durch Auftraggeber
(1) Seitens des WSA Oder-Havel wird vorgehalten:
Diensträume inkl. der regelmäßigen Dienstausstattung (im Verwaltungsgebäude Schneidemühlenweg 21 in 16225 Eberswalde und in der Hebewerkstraße 70A (Infozentrum) in 16248 Niederfinow) mit fließend Wasser und einem WC.
7. Personaleinsatz
(1) Wegen des besonderen sicherheitsrelevanten Charakters der zu vergebende Leistung ist diese grundsätzlich direkt vom Bieter / Auftragnehmer selbst oder der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft bzw./ggf. von einem ihrer Mitglieder auszuführen.
(2) Im Fall des Einsatzes von Untertauftragnehmern / anderen Unternehmen ist dies im Angebot schlüssig zu begründen und für die Untertauftragnehmer / andere Unternehmen ist deren Eignung gemäß § 31 Absatz 1 UVgO in gleicher Weise wie für den Bieter / Hauptauftragnehmer nachzuweisen, unberührt bleibt die Anwendung von § 31 Absatz 2 bis Absatz 3, ebenso die der §§ 33 und 34 UVgO; Untertauftragnehmer / andere Unternehmen haben sich ebenfalls nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen.
(3) Generalschlüssel
a) Der Auftragnehmer erhält zum Leistungsbeginn die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Schlüssel für die Vertragsobjekte. Die Übergabe der Schlüssel wird in Schriftform dokumentiert.
b) Bei Beendigung des Vertrages bzw. Personalwechsel beim AN sind überlassene Schlüssel unverzüglich an das WSA Oder-Havel zurückzugeben. Die Übergabe der Schlüssel wird in Schriftform dokumentiert. Dem AN ist es untersagt, Kopien anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Bei Beschädigung oder Verlust von Schlüsseln, ist der AN verpflichtet, dies unverzüglich dem WSA Oder-Havel anzuzeigen.
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8. Datenschutz
(1) Der Schutz personenbezogener Daten zu Beschäftigten des Auftragnehmers wird gewährleistet auf Grundlage und Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) sowie in Verbindung mit der anzuwendenden Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und mitgeltender gesetzlicher Bestimmungen, auf § 4 Nr. 1 VOL/B wird verwiesen.
9. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse der einzelnen Leistungsorte
9.1. WSA Oder-Havel
(1) Das WSA Oder-Havel befindet sich im Land Brandenburg am Finowkanal in der Ortslage Eberswalde
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde
Es steht ein Büroraum im Verwaltungsgebäude inkl. Kochgelegenheit und WC zur Verfügung. Parkplätze für die Mitarbeiter des AN können bei vorhandenem Stell- bzw. Verkehrsplatz unentgeltlich mitbenutzt werden.
9.2. Außenbezirk Finowfurt
(2) Der Außenbezirk Finowfurt befindet sich im Land Brandenburg an dem Oder-Havel-Kanal in der Ortslage Finowfurt.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Außenbezirk Finowfurt Werbelliner Str. 85 16244 Schorfheide OT Finowfurt
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9.3. Hubbrücke Eisenspalterei
(3) Die Hubbrücke Eisenspalterei befindet sich im Land Brandenburg am Finowkanal in der Ortslage Eberswalde.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Hubbrücke Eisenspalterei Lichterfelder Straße, L 238 16227 Eberswalde
9.4. Lagerhalle
(4) Die Lagerhalle befindet sich im Land Brandenburg in der Ortslage Eberswalde.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Lagerhalle (südwestlich Straßenbrücke Lichterfelde) 16227 Eberswalde
9.5. Schiffshebewerk Nord (neu) und Süd (alt)
(5) Die Schiffshebewerke Nord und Süd befinden sich im Land Brandenburg am östlichen Ende des Oder-Havel-Kanals in der Ortslage Niederfinow.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schiffshebewerk Nord Hebewerkstraße 69 16248 Niederfinow
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schiffshebewerk Süd Hebewerkstraße 70 16248 Niederfinow
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde 9.6. Infozentrum mit Leitzentrale
(6) Das Infozentrum mit Leitzentrale befindet sich im Land Brandenburg am Oder-Havel- Kanals in der Ortslage Niederfinow.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Infozentrum Hebewerkstraße 70a 16248 Niederfinow
9.7. Bauhof Niederfinow
(7) Der Bauhof befindet sich im Land Brandenburg am Oder-Havel-Kanals in der Ortslage Niederfinow.
Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Bauhof An der Lieper Schleuse 5 16248 Niederfinow
10. Beschreibung der Räumlichkeiten
(1) Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel stellt dem Auftragnehmer zum Leistungsbeginn die notwendigen Räumlichkeiten und Inventar für die Leistungsorte WSA Oder-Havel, Schneidemühlenweg 21, Infozentrum Hebewerkstraße 70A für die Erbringung der Leistung unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Im Gebäude sind für den Auftragnehmer ein Wachraum und ein Sanitärbereich verfügbar, die unentgeltliche Mitbenutzung ist im Rahmen des Regeldienstbetriebes möglich. Der Auftragnehmer behandelt die ihm überlassenen Räume und das ihm überlassene Inventar mit der gebotenen Sorgfalt.
(3) Die Möglichkeit zur Mitnutzung endet mit Ablauf der Leistungsfrist. Die Räume, die technischen Geräte sowie das Inventar sind in einem einwandfreien Zustand dem Auftraggeber zurückgegeben.
11. Zusammenarbeit und Weisungsberechtigung
(1) Der Auftragnehmer und seine mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter haben sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten zu lassen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter als
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde die besonders verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen; dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.
12. Ansprechpartner des Auftragsnehmers
(1) Der Auftragnehmer hat einen Ansprechpartner als Bevollmächtigten und dessen Vertretung zu benennen.
13. Ansprechpartner des Auftraggebers
(1) Bevollmächtigte(r) des Auftraggebers ist
Sabine Graf Tel. 03334/276 310
E-Mail: wsa-oder-havel@wsv.bund.de
(2) Ihre Vertreter(in) ist
Janett Preuß Tel. 03334/276 113
E-Mail: janett.preuss@wsv.bund.de
14. Erläuterung zum Leistungsverzeichnis
(1) Die Einheitspreise (EP) zu den Teilleistungen sind in die dafür vorgesehenen Spalten des Leistungsverzeichnisses (Formblatt 342-L) einzutragen. Die Gesamtpreise erzeugt das aktive PDF-Formblatt aus den EP und den Vordersätzen (Menge und Einheit).
(2) Das Leistungsverzeichnis (LV) ist dreigeteilt; die Dreiteilung ergibt sich aus den Leistungsverzeichnissen für jeden der zwei Teilabschnitten á 12 Monate der gesamten Leistungsfrist; im LV-Zusammenfassung sind die abschließenden Netto- Angebotssummen der Teilabschnitte in die Spalte ‚Einheitspreis in Euro (netto)‘ zu übertragen, so dass das aktive PDF-Formblatt dann die abschließende Angebotssumme auswirft.
15. Abrechnung
(1) Die Abrechnung der Leistung erfolgt über das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel per E-Rechnung.
(2) Weiteres bestimmen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) i.V.m. mit VOL Teil B
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Wasserstraßen und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 08/2003.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt nachschüssig monatlich. Der Abrechnungszeitraum bemisst sich jeweils vom Monatsersten bis Monatsletzten.
(4) Die Rechnungslegung ist an den Leistungsorten zu orientieren, wie folgt:
a) Die Abrechnung der Leistungen / Teilleistung(en) zum Leistungsort ‘Schneidemühlenweg 21‘ ist in separat zu erstellen und auszuwerfen.
b) Die Abrechnung zu den anderen Leistungsorten wird in einer Rechnungslegung zusammengefasst, wobei sämtliche abgerechneten Teilleistungen klar und eindeutig dem jeweiligen Leistungsort zu- und unterzuordnen sind, die Bezeichnungen der Ordnungszahlen aus dem Leistungsverzeichnis sind mitzuführen.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan WSA Oder-Havel
Anlage 2 Lageplan Außenbezirk Finowfurt
Anlage 3 Lageplan Hubbrücke Eisenspalterei
Anlage 4 Lageplan Lagerhalle
Anlage 5 Lageplan Schiffshebewerke
Anlage 6 Lageplan Infozentrum
Anlage 7 Lageplan Bauhof
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