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Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – (DSGVO)
Die nachfolgend genannte verantwortliche Stelle verarbeitet im Rahmen von Vergabe- verfahren personenbezogene Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.
| Verantwortliche Stelle | Adresse: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde Email: wsa-oder-havel@wsv.bund.de De-Mail: - Telefon: 03334 276-0 |
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| Kontaktdaten des/der be- hördlichen Datenschutz- beauftragten | Beauftragter für den Datenschutz im Herr Thomas Bernstein E-Mail: wsa-oder-havel@wsv.bund.de |
| Zwecke der Datenverar- beitung | Durchführung von Vergabeverfahren, der hiermit verbundenen vorvertraglichen Maßnahmen sowie die Vertragsdurchführung bzw. -abwicklung der im Rahmen des Vergabeverfahrens ab- geschlossenen Verträge |
| Rechtsgrundlagen der Da- tenverarbeitung | Artikel 6 Abs. 1 lit. b), c) und e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. - §§ 7, 55 BHO - abhängig von der Vergabeart, den Datenschutz betref- fende Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun- gen Teil A (VOB/A) sowie der Unterschwellenvergabeord- nung (UVgO) sowie der VOB/B - sowie den einschlägigen Auskunftspflichten nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 19 Abs. 4 Min- destlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbe- kämpfungsgesetz (SchwarzarbG ), § 150a Gewerbeord- nung (GewO) |
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| Art der Daten und Quellen | Im Rahmen von Vergabeverfahren werden durch die verant- wortliche Stelle regelmäßig personenbezogener Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Ad- resse) der Ansprechperson der Unternehmen verarbeitet. Dar- über hinaus können Informationen zu Straftaten und Ord- nungswidrigkeiten der für die Leitung des Unternehmens Ver- antwortlichen gemäß der §§ 123, 124 GWB verarbeitet wer- den. Soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich, werden im Ein- zelfall auch Angaben aus Studien- und Ausbildungsnachwei- sen, Bescheinigungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. berufliche Befähigung sowie zur Qualifi- kation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags be- trauten Personals verarbeitet. Die Daten werden der verantwortlichen Stelle regelmäßig durch die betroffenen Personen selbst oder durch die an den Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen zur Verfügung ge- stellt oder stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Han- dels- und Vereinsregister, Presse, Internet). Bei einer Teilnahme am Vergabeverfahren stellen alle Bewer- ber/Bieter sicher, dass sie 1. ihrerseits ihre Beschäftigten und sonstige im Rahmen des Vergabeverfahrens durch sie beteiligte Dritte über die Ver- arbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der verant- wortlichen Stelle – durch Aushändigung dieses Informati- onsschreibens – informiert haben. 2. ihrerseits zur Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung der personenbezogenen Daten – insbesondere ihre Be- schäftigten – an die verantwortliche Stelle – gem. § 26 Abs.1 BDSG i. V. m. Art. 88 DSGVO oder aber aufgrund rechtswirksam erteilter Einwilligung – berechtigt sind und nur solche Daten übermitteln, die aus ihrer Sicht für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren unbedingt erforder- lich sind. |
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| Erforderlichkeit der Be- reitstellung personenbe- zogener Daten | Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist zur Durchfüh- rung des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens, den geplanten Vertragsschluss sowie zur ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Bundes er- forderlich. Werden die geforderten Daten nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags / Angebots nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teil- |
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| nahmeantrag / das Angebot entsprechend der vergaberechtli- chen Vorschriften ausgeschlossen werden muss und keine Verträge geschlossen oder ausgeführt werden können. | |
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| Empfänger oder Katego- rien von Empfängern der personenbezogenen Da- ten | Die verantwortliche Stelle ist regelmäßig verpflichtet, Namen und Anschrift des erfolgreichen Unternehmens an - unterlegene Bieter, gemäß § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO; - das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, gemäß § 39 VgV im Falle eines EU-weiten Verfahrens - den Bekanntmachungsservice ( www.evergabe-online.de), gemäß § 30 UVgO, § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A zu übermitteln. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können sein: - Registerbehörden (bspw. Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz) - die Vergabekammern des Bundes bzw. der Vergabesenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf im Falle eines Nach- prüfungsverfahrens bzw. einer sofortigen Beschwerde Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) findet nicht statt. |
| Kriterien für die Festle- gung der Dauer der Spei- cherung der personenbe- zogenen Daten | Für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten gel- ten die vergabe-, haushalts-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (§ 6 Absatz 2 UVgO, § 8 Absatz 4 VgV, §§ 5, 70 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rech- nungslegung (VV-ZBR BHO), § 147 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenord- nung (AO), § 257 Abs. Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)). Danach sind die Daten mindestens bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags, in der Regel zwischen 3 und 10 Jahre ab dem Tag des Zuschlags bzw. Abschluss der Beschaffung aufzube- wahren. Im Übrigen gelten die für die Aufbewahrung von Schriftgut ge- regelten Fristen der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwal- ten von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministe- rien (RegR), die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bun- desministerien (GGO) ergänzt. |
| Rechte der betroffenen Person | Sie haben als betroffene Person das Recht auf: - Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Da- ten (Art. 15 DSGVO), - Berichtigung (Art. 16 DSGVO), |
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| - Löschung (Art. 17 DSGVO), - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), - Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), - Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). | |
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| Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz- aufsichtsbehörde | Sie haben das Recht sich bei der Datenschutzaufsichts-be- hörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Daten- schutzaufsichtsbehörde für die Verantwortliche Stelle ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- freiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn |
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