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Antwortenkatalog
Vergabestelle:Bezirksamt Spandau von Berlin Maßnahme:Diverse Liegenschaften des Bezirksamtes Spandau Sicherheitsdienstleistungen Lose 1-4 Vergabe:Sicherheitsdienstleistungen vom 01.03.2027 - 28.02.2030 Vergabe-Nr:484-2026
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Inhaltsverzeichnis
[ID: 152045] Vergabe-Nr. 484-2026
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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
lfd. Nummer A-1
Frage: Betreff: »[ID: 152045] Vergabe-Nr. 484-2026« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Fragen haben sich für uns ergeben:
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Qualifikation Personal: Die Angaben hierzu sind widersprüchlich. In der Nr. 16) im Vertrag über die Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen ist ausschließlich Personal einzusetzen, dass mindestens über die Sachkundeprüfung gemäß § 34a ff. GewO verfügt. In der Leistungsbeschreibung Pförtnerdienst (Seite 5, 3. Absatz) heisst es allerdings, dass die Qualifikation geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft für das Persinal gefordert wird. Wir bitten um Präzisierung.
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Tarifvertragliche Grundlage/n: In Abhängigkeit von Ihrer Antwort zu 1) bitten wir um Ihre Festlegung, welche Entgeltgruppe gemäß des aktuellen ETV die Bieter zur Kalkulationsgrundlage zu nehmen haben. Nur mit einer solchen Festlegung ist gewährleistet, dass alle Bieter auf der selben Grundlage ihre Angebote kalkulieren.
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Referenzen: Der Nachweis für die Erbringung von Referenzen dürfte nicht vergaberechtskonform sein. Die VK Nordbayern hat in ihrem Beschluss. v. 07.11.2019 ? RMF-SG21- 3194-4-48 - geurteilt, dass es dem Auftraggeber nicht gestattet sei, die Vorlage von Referenzbescheinigungen, ausgestellt durch die jeweiligen Auftraggeber zu fordern, da derartige Unterlagen nicht im Katalog des § 46 Abs. 3 VgV genannt sind. Insoweit möchten wir Sie ersuchen, auf diese Nachweisführung zu verzichten und - wie im selben Beschluss ausgeurteilt - zur Beurteilung der Eignung eines Bieters die in § 122 GWB, §§ 42 ff. VgV vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, nämlich gemäß § 46 Abs. 3 VgV zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausschließlich die Vorlage der dort genannten Unterlagen von den Bietern verlangt werden, unter anderem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV die Angabe von geeigneten Referenzen in Form einer Liste.
Vielen Dank vorab.«
Antwort: Betreff: »AW: Vergabe-Nr. 484-2026« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fragen werden von der zuständigen Fachabteilung wie folgt beantwortet:
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Zu 1.) Qualifikation des Personals
Die Qualifikationsanforderungen werden wie folgt klargestellt:
Für das regulär eingesetzte Sicherheitsdienstpersonal ist mindestens die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 1a GewO erforderlich. Für den Schichtleiter sowie den Objektleiter wird zusätzlich die Qualifikation als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation gefordert.
Die abweichende Regelung in der Leistungsbeschreibung Pförtnerdienst, wonach auch das regulär eingesetzte Personal die Qualifikation als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft erfüllen muss, entfällt. Insoweit gelten die Qualifikationsanforderungen des Vertrags.
Zu 2.) Tarifvertragliche Grundlage
Für die Kalkulation der regulär eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung ist die tarifliche Entgeltgruppe 2 des für Berlin geltenden Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen zugrunde zu legen (SVS 1 in Kalkulationsdatei für Los 1 - 4).
Für die gesonderte Position SVS 2 in der Kalkulationsdatei für Los 1 (Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung und zusätzlicher Aufzugswärterqualifikation) ist ebenfalls die Entgeltgruppe 2 anzusetzen, sofern die tariflichen Tätigkeitsmerkmale keine höhere Eingruppierung erfordern, oder Zulagen gewährt werden müssen.
Für die Alarmverfolgung sind die tariflichen Regelungen für mobile Sicherheitsdienstleistungen einschließlich der einschlägigen Zulagen zu berücksichtigen wie im SVS 3 in der Kalkulationsdatei für Los 1 - 4.
Der SVS erweiterte Befähigungen in allen Losen ist für die in § 3 Abs. 7 genannten Mitarbeiter in Los 1, 2 und 4.
Für die Kosten des Schichtleiters und des Objektleiters sind in den SVS jeweils die Zelle D35 vorgesehen.
Zu 3.) Referenzen
Die Eignungsprüfung erfolgt unter Beachtung des § 122 GWB sowie der §§ 42 ff. VgV. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können geeignete Referenzen in Form einer Liste zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt werden.
Der Hinweis auf den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 07.11.2019, Az. RMF-SG21-3194-4-48, wird berücksichtigt. Eine verpflichtende Vorlage von Referenzbescheinigungen, die von den jeweiligen früheren Auftraggebern ausgestellt werden, wird nicht verlangt.
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Referenzvordruck muss nicht verwendet werden. Die darin abgefragten Angaben sind jedoch vollständig und in geeigneter Form mit dem Angebot einzureichen. Dies umfasst insbesondere die Angaben zur Art, zum Umfang und zum Zeitraum der erbrachten Leistungen sowie zum jeweiligen Referenzgeber. Die Angaben müssen eine Beurteilung der
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Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag ermöglichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben im Rahmen der Eignungsprüfung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und hierzu mit den angegebenen Referenzgebern Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Krüger
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