Hinweise und Infos zur Angebotsabgabe_Sicherheit.pdf

Sicherheits-, Pförtner-, Empfangs-, Wach- und Schließdienste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Hinweise

und

Informationen

zur Angebotsabgabe

für

Sicherheits-

dienstleistungen

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Inhaltsverzeichnis

  1. Auftraggeber S. 3
  2. Ergänzungen S. 3
  3. Vergütung S. 3
  4. Berichtigungen zum Angebot S. 3
  5. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen S. 3
  6. Geheimhaltung/ Zweckbindung der Unterlagen S. 4
  7. Verwendung/ Veröffentlichung S. 4
  8. Leistungsgegenstand, Losaufteilung und -limitierung S. 4
  9. Objektbesichtigungen S. 4
  10. Verfahren S. 4
  11. Vergabeunterlagen und Kalkulationsdatei S. 5
  12. Angebot/ Zuschlags- und Bindefrist S. 5
  13. Nebenangebote S. 5
  14. Bietergemeinschaft S. 5
  15. Bieterfragen S. 6
  16. Anerkennung der Unterlagen S. 6
  17. Weitere Angaben und Nachweise S. 6
  18. Bewertung des Preises und der Zusatzpunkte S. 8 18.1. Preis S. 8 18.2. Zusatzpunkte S. 8 18.3. Bewertung für zusatzpunkte S. 8 18.4. Gesamtwertung S. 10

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Angebotsabgabe. Bitte berücksichtigen Sie nachfolgende Informationen und Unterlagen.

  1. Auftraggeber Der Auftraggeber (AG), das Land Berlin vertreten durch das

Bezirksamt Spandau von Berlin Carl-Schurz-Str. 2/6 in 13597 Berlin

beabsichtigt Sicherheitsdienstleistungen zu vergeben.

  1. Ergänzungen Wichtige Aufklärungen über die geforderten Leistungen oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bewerbern mitgeteilt. Über die Preise selbst wird nicht verhandelt. Referenzen: Der Bieter hat die Kontaktdaten zum Referenzgeber mitzuteilen. Sollte das Kontaktieren des Referenzgebers dem AG unter zumutbaren Umständen (Telefon, Mail) nicht gelingen, sollte also die Referenz nicht prüfbar sein, ist die Referenz vom Verfahren auszuschließen. Lose: Der AG behält sich nach der Bewertung aller Angebote vor zu entscheiden, welche zwei Lose welcher Bewerber zugeteilt bekommt, sofern ein Bieter bei mehr als zwei Losen den ersten Platz belegt und sich auf mehr als zwei Lose beworben hat.

  2. Auftragnehmerwechsel bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages Für den Fall, dass der mit dem Zuschlag beauftragte Auftragnehmer vor vollständiger Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen ausfällt, insbesondere aufgrund einer Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund, einer Kündigung durch den Auftragnehmer, einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung oder einer Insolvenz, behält sich der Auftraggeber vor, die noch nicht erbrachten Leistungen dem im Vergabeverfahren nächstplatzierten geeigneten Bieter anzubieten. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der im Vergabeverfahren ermittelten Gesamtwertung, beginnend mit dem zweitplatzierten Bieter. Sofern der nächstplatzierte Bieter nicht zur Übernahme bereit ist oder die zum Zeitpunkt des Auftragnehmer- wechsels erforderlichen Eignungsanforderungen nicht mehr erfüllt, kann der Auftraggeber dem jeweils nachfolgenden geeigneten Bieter die noch nicht erbrachten Leistungen anbieten. Voraussetzung für einen Auftragnehmerwechsel ist, dass die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die Ersetzung des Auftragnehmers, insbesondere nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a GWB, vorliegen. Der Auftragnehmerwechsel beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt des Wechsels noch nicht erbrachten Leistungen dieses Vergabeverfahrens. Der Leistungsumfang und der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleiben unverändert. Der neue Auftrag- nehmer tritt hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen an die Stelle des

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bisherigen Auftragnehmers und hat die hierfür geltenden Anforderungen und Vertrags- bedingungen dieses Vergabeverfahrens zu erfüllen.

  1. Vergütung Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

  2. Berichtigungen zum Angebot Berichtigungen und Änderungen zum Angebot sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind in derselben Form wie Angebote zu übermitteln. Änderungen und Zusätze an den vorgegebenen Anforderungen und in den Angebotsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

  3. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber dem AG anzuzeigen.

  4. Geheimhaltung/Zweckbindung der Unterlagen Die Bieter sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, die sie von dem AG erhalten, vertraulich zu behandeln. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Der Bieter hat - auch nach der Beendigung der Angebotsphase- über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu alle an der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

  5. Verwendung/ Veröffentlichung Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

  6. Leistungsgegenstand, Losaufteilung und -limitierung

Los 1 Pförtner- und Empfangsdienste und Wachschutz in verschiedenen Liegenschaften des Bezirksamts Spandau

Los 2 Schließdienste, Alarmaufschaltung und Kontrollfahrten in verschiedenen Liegenschaften des Bezirksamts Spandau

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Los 3 Aufsichts-, Pförtner- und Kassendienste in den Ausstellungsbereichen der Zitadelle Spandau

Los 4 Alarmaufschaltung für den Fachbereich SchulSpo

Es können Angebote von einem Bieter für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Es wird eine Loslimitierung vereinbart. Entsprechend kann der Zuschlag für maximal 2 Lose erfolgen.

  1. Objektbesichtigungen Eine verbindliche Objektbesichtigung ist nicht vorgesehen. Falls der Bieter eine Besichtigung wünscht, ist dies nach Absprache mit der/ dem zuständigen Objektverwalter/ in möglich.

  2. Verfahren Die den Bietern im Verlaufe des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des AG auf Fragen der Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Diese Antworten und schriftliche Hinweise des AG, welche die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen.

  3. Vergabeunterlagen und Kalkulationsdatei Ihr Angebot erstellen Sie bitte mit Hilfe der bereitgestellten Kalkulationsdateien (Anlage 1 – Kalkulationsdatei Los _…). Der Bieter hat nur mit solchen Werten zu kalkulieren, für deren Umsetzbarkeit er garantieren kann. Bei stark vom Durchschnitt abweichenden Werten behält sich der Auftraggeber vor, eine Erklärung zu fordern.

  4. Angebot/ Zuschlags- und Bindefrist Auf Basis der Vergabeunterlagen haben die Bieter ein vollständiges und verbindliches Angebot abzugeben. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform zugelassen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen oder geändert werden. Diese Änderung muss jedoch klar und eindeutig sein. Angebote via Telefax, E- Mail sowie telefonisch sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangene Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Vom Einreichungstermin an sind die Bieter bis zum Ablauf des Zuschlags an ihr Angebot gebunden (Zuschlags- und Bindefrist).

  1. Nebenangebote Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und werden daher nicht berücksichtigt.

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  1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Jedes Mitglied muss die jeweiligen Eignungsnachweise gesondert erbringen; bis auf den Umsatz, der jeweils addiert wird, allerdings muss der bevollmächtigte Vertreter mindestens die Hälfte des geforderten Umsatzes der letzten drei Jahre nachweisen.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllt, abzugeben: ➢ die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt,

➢ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist bezeichnet,

➢ der bevollmächtigte Vertreter muss die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertreten,

➢ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner,

➢ der bevollmächtigte Vertreter ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten,

➢ die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.

Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber ein Angebot für die gleiche Leistung abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.

  1. Bieterfragen Bieterfragen müssen elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.

  2. Anerkennung der Unterlagen Der Bieter sichert mit seinem Angebot zu, dass die Leistung den z. Zt. gültigen gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien, Normen entspricht und alle ihm nach den gültigen Unfallvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu veranlassen und auszuführen.

Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bewerber zugleich, die Ausschreibungs-/ Vergabeunterlagen und die darin enthaltenen Vertragsbestandteile anzuerkennen, sowie, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen

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über Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und die zu fordernden Preise erfolgt sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen gelten, bietereigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) finden keine Anwendung. Das Einreichen von AGB´s kann zum Ausschluss des Angebots führen.

  1. Weitere Angaben und Nachweise Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizulegen:

(Vgl. Bekanntmachung)

Über den Bieter: Alle Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. in deutscher beglaubigter Übersetzung vorzulegen (siehe auch Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften). Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des angegebenen Vertragsstart nicht älter als ein Jahr sein.

➢ Kopie der Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 GewO ➢ Nachweis über die Eintragung ins Bewacherregister ➢ Nachweis einer VdS- zertifizierten Notrufleitstelle ➢ Anlage A – Angaben zum Unternehmen ➢ Drei Referenzen von Aufträgen in Objekten mit vergleichbarem Umfang (Vordruck) mit mindestens der Note 2,5 nicht älter als 3 Jahre. Der geforderte Leistungsumfang kann auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, sofern diese zeitgleich erbracht wurden; die Leistungsumfänge der einzelnen Referenzen können in diesem Fall addiert werden. Mindestens eine der vorgelegten Referenzen muss aus einer Einrichtung mit besonders schutzwürdigen Kunst-, Kultur- oder Ausstellungsgegenständen stammen (für Los 3). ➢ Nachweis, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Nettoauftragsvolumens eines Jahres nach Maßgabe der Vergabeunterlagen gestellt wird. Sofern die Vertragserfüllungsbürgschaft zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist stattdessen eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Vertrags- erfüllungsbürgschaft im Falle der Zuschlagserteilung entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen gestellt wird. ➢ Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einer Versiche- rungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit den im Vertrag genannten Deckungssummen. Sofern die geforderte Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht besteht, ist stattdessen eine Eigenerklärung vorzulegen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abgeschlossen bzw. nachgewiesen wird.

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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: ➢ Personalausfallkonzept: In dem geforderten Konzept muss mindestens folgende Frage beantwortet werden: Wie kompensieren Sie Krankheit (besonders bei kurzfristigem Ausfall) und/ oder Urlaub des eingesetzten Personals? ➢ Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001:2015 und DIN 77200 oder gleichwertige Nachweise von dritter, fachkundiger und unabhängiger Seite für Qualitätssicherungsmaßnahmen (keine Pflicht) ➢ Nachweis der Sicherstellung der geforderten Reaktionszeiten (siehe 19.3.): Der Bieter hat darzustellen, wie die geforderten Reaktionszeiten eingehalten werden. Hierzu sind insbesondere der für die Leistungserbringung vorgesehene Einsatzstützpunkt, die Entfernung zum Rathaus sowie die personelle Besetzung und Erreichbarkeit der Einsatzkräfte anzugeben. Sofern sich der für die Leistungser- bringung vorgesehene Einsatzstützpunkt in einer Entfernung von mehr als 50 km vom Rathaus befindet, ist zusätzlich darzulegen, durch welche organisatorischen und personellen Maßnahmen die geforderten Reaktionszeiten gewährleistet werden. ➢ Für Los 2 und 4: Nachweis über eine anerkannte Notruf- und Serviceleitstelle ➢ Für Los 2 und 4: Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an eine Alarm- empfangsstelle entsprechend DIN EN 50518 / VDE 0830-5-6 ➢ Nachweis darüber, dass über ein Wächterkontrollsystem, basierend auf berührungsloser RFID-Technologie oder gleichwertig verfügt wird

  1. Bewertung des Preises und der Zusatzpunkte Der Preis wird mit 60 % und die Zusatzkriterien werden mit 40 % gewichtet. Insgesamt können somit 100 Bewertungspunkte erreicht werden.

19.1. Preis Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 60,00 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Preispunkte = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebots) × 60 Die errechneten Preispunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Beispiel: Bei einem niedrigsten Preis von 100.000,00 € erhält ein Angebot mit einem Preis von 110.000,00 €: 100.000,00 € / 110.000,00 € × 60 = 54,55 Preispunkte

19.2. Zusatzpunkte Für die Erfüllung der Zusatzkriterien können insgesamt höchstens 18 Punkte erreicht werden. Die erreichten Zusatzpunkte werden auf maximal 40 Bewertungspunkte umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel: Bewertungspunkte Zusatzkriterien = (erreichte Zusatzpunkte / 18) × 40 Ein Angebot mit 18 Zusatzpunkten erhält somit 40,00 Bewertungspunkte.

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Für jeden erreichten Zusatzpunkt werden 2,2222 Bewertungspunkte vergeben. Die errechneten Bewertungspunkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet. Beispiele: • 9 Zusatzpunkte = 9 / 18 × 40 = 20,00 Bewertungspunkte • 12 Zusatzpunkte = 12 / 18 × 40 = 26,67 Bewertungspunkte • 15 Zusatzpunkte = 15 / 18 × 40 = 33,33 Bewertungspunkte • 18 Zusatzpunkte = 18 / 18 × 40 = 40,00 Bewertungspunkte Die Zusatzpunkte werden für die in den Vergabeunterlagen genannten Zusatzkriterien vergeben. Für die Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 77200 sowie für die Eigenschaft als Ausbildungsbetrieb kann jeweils die in den Vergabeunterlagen festgelegte Punktzahl erreicht werden.

19.3. Bewertung für Zusatzpunkte

Reaktionszeit bei kurzfristigem Personalausfall (höchstens 5 Zusatzpunkte möglich) Bewertet wird die im Angebot verbindlich angegebene maximale Zeitspanne, innerhalb derer der Auftragnehmer bei einem kurzfristigen, ungeplanten Ausfall eines für die Leistungserbringung eingeplanten Sicherheitsmitarbeiters einen entsprechend qualifizierten Ersatzmitarbeiter am jeweiligen Einsatzort einsetzen kann. Die Reaktionszeit wird ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Personalausfalls durch den Auftragnehmer bis zum tatsächlichen Eintreffen des Ersatzmitarbeiters am jeweiligen Einsatzort gemessen. Der Bieter hat nachvollziehbar darzustellen, durch welche konkreten personellen und organisatorischen Maßnahmen er die von ihm angegebene Reaktionszeit sicherstellt. Hierbei sind insbesondere die für kurzfristige Ersatzbesetzungen vorgesehenen Personalressourcen sowie die hierfür vorgesehenen Kommunikations- und Alarmierungswege anzugeben.

Sofern die Darstellung fehlt oder die angegebene Reaktionszeit aufgrund der dargestellten Maßnahmen offensichtlich nicht eingehalten werden kann, gilt die angebotene Reaktionszeit als nicht ausreichend nachgewiesen. In diesem Fall werden für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte vergeben.

Reaktionszeit: Punkte: • Bis einschließlich 30 Min. 5 • Mehr als 30 Min. bis einschließlich 60 Min. 4 • Mehr als 60 Min. bis einschließlich 90 Min. 3 • Mehr als 90 Min. bis einschließlich 120 Min. 2 • Mehr als 120 Min. bis einschließlich 180 Min. 1 • Mehr als 180 Min. 0 Die maximal zulässige Reaktionszeit beträgt 180 Minuten.

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die angegebenen Reaktionszeiten zum Vertragsbestandteil werden und auch gemäß Anlage 2 – Sanktionsliste sanktioniert werden können.

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Zuschlagskriterium: Mitarbeiterfluktuation (höchstens 5 Zusatzpunkte möglich) Bewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiterfluktuationsquote des Bieters in den letzten drei Halbjahren (siehe Anlage A – Angaben zum Unternehmen). Die angegebenen Zahlen sind ggf. anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar nachzuweisen. Die Bewertung erfolgt anhand des Durchschnitts der für die drei Halbjahre angegebenen Fluktuationsquoten: • bis einschließlich 5 %: 5 Punkte • mehr als 5 % bis einschließlich 7,5 %: 4 Punkte • mehr als 7,5 % bis einschließlich 10 %: 3 Punkte • mehr als 10 % bis einschließlich 12,5 %: 2 Punkte • mehr als 12,5 % bis einschließlich 15 %: 1 Punkt • mehr als 15 %: 0 Punkte Der Bieter hat die Berechnung der Fluktuationsquote nachvollziehbar darzustellen. Für die Berechnung ist die Anzahl der im jeweiligen Halbjahr ausgeschiedenen Beschäftigten ins Verhältnis zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des jeweiligen Halbjahres zu setzen.

Zuschlagskriterium: Zusätzliche Kontrollen durch die Objektleitung (höchstens 5 Zusatzpunkte möglich) Bewertet wird die Anzahl der zusätzlichen, unangekündigten Kontrollen, die der Auftrag- nehmer über die vertraglich geschuldeten Kontrollen hinaus pro Monat je Objekt durch die Objektleitung bzw. eine gleichwertig qualifizierte Führungskraft durchführt. Eine Kontrolle wird nur berücksichtigt, wenn die Objektleitung bzw. die hierfür einge- setzte Führungskraft das jeweilige Objekt persönlich aufsucht und die Kontrolle nachvoll- ziehbar dokumentiert. Mehrere Kontrollen desselben Objekts innerhalb eines Kalender- tages werden als eine Kontrolle gewertet. Die Kontrollen müssen sich auf die jeweils vertragsgemäße Leistungserbringung beziehen und insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Dienst- und Qualitätsanforderungen umfassen. Bewertung: • Fall 1: keine Kontrolle: 0 Punkte • Fall 2: 1 Kontrolle alle 3 Monate: 1 Punkt • Fall 3: 1 Kontrolle alle 2 Monate: 2 Punkte • Fall 4: 1 Kontrolle jeden Monat: 3 Punkte • Fall 5: 2 Kontrollen pro Monat: 4 Punkte • Fall 6: 3 oder mehr Kontrollen pro Monat: 5 Punkte Die zusätzlich angebotenen Kontrollen werden Bestandteil des Vertrages und sind während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend der angebotenen Häufigkeit durchzuführen. Werden die Kontrollen nicht durchgeführt, können sie gemäß Anlage 2 – Sanktionsliste sanktioniert werden.

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19.4. Gesamtwertung Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Addition der Preispunkte und der Bewertungspunkte für die Zusatzkriterien. Gesamtpunktzahl = Preispunkte + Bewertungspunkte Zusatzkriterien Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag, sofern alle weiteren Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung erfüllt sind.

Wir hoffen, Ihnen mit den Ausschreibungsunterlagen die Arbeit vereinfacht zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg!

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