Los 4 - LB Alarm allgemein.pdf

Sicherheits-, Pförtner-, Empfangs-, Wach- und Schließdienste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Alarmaufschaltung und -verfolgung gesamt

Leistungsbeschreibung

für Alarmaufschaltung/ -verfolgung

Stand: 06.08.2026

Notruf-Service-Leitstelle (NSL) zertifiziert nach VdS 3138, VdS 2172, DIN EN 50518 oder eine vergleichbare Zertifizierung

  1. In der Alarmzentrale des Auftragnehmers (AN) werden die Alarmnotrufe für die im Vertrag genannten Liegenschaften aufgeschaltet.

  2. Die Kosten für die notwendigen Installationen, wie Telefon-, bzw. Fernmeldelei- tungen, technische Geräte sowie die Unterhaltung der Aufschaltung trägt AN.

  3. AN versichert den jederzeitig einwandfreien Funktionsbetrieb der Aufschaltung.

  4. Sollte nach erfolgter Aufschaltung kein Signal beim AN eingehen, so hat sofort eine Meldung beim AG zu erfolgen. Diese Meldung ist für jeden Tag ohne ein- gehendes Signal zu wiederholen.

Leistungsbeschreibung

  1. Alarmverfolgung Eingehende Alarme werden von der Alarmzentrale umgehend an einen firmeneignen Funk- einsatzwagen zur Durchführung der Alarmverfolgung weitergegeben. Der zuständige Funk- einsatzwagenfahrer muss innerhalb von 30 Minuten nach Eingang des Alarmsignals den Einsatz vor Ort begonnen haben.

  2. Alarmauslöser Dazu muss die Liegenschaft begangen und nach der Ursache der Alarmauslösung gesucht werden. Es ist sicherzustellen, dass sich niemand im Gebäude aufhält. Nach der Kontroll- begehung ist die Anlage erneut scharf zu schalten.

  3. Einbruch Bei einem Einbruch ist vom Funkeinsatzwagenfahrer sofort selbstständig die Polizei zu alar- mieren und der Pförtner im Rathaus (Tel.: 90279-2222) zu informieren.

  4. Sicherungs-/ Reparaturmaßnahmen Bei eventuellen notwendigen Sicherungs- bzw. Reparaturmaßnahmen außerhalb der übli- chen Dienstzeiten, als Folge eines eventuellen Einbruchs, ist die DV Schäden an Gebäuden zu beachten.

  5. Besetzung der Alarmzentrale rund um die Uhr Die Alarmzentrale ist zu diesem Zweck rund um die Uhr, d.h. 24 Stunden/ Tag besetzt.

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Leistungsbeschreibung Alarmaufschaltung und -verfolgung gesamt

  1. Einsatzprotokoll Über den Einsatz ist ein Protokoll zu fertigen, aus dem alle relevanten Daten des Einsatzes hervorgehen, wie z. B. Datum des Einsatzes, Eingang des Alarmsignals, Name des / der Funkeinsatzwagenfahrer, Beginn der Kontrolle durch den Funkeinsatzwagenfahrer, Einsatz- ende, Feststellungen des Funkeinsatzwagenfahrers und Grund der Auslösung des Alarms. Dieses Protokoll wird dem Auftraggeber (AG) umgehend und unabhängig von der zu er- stellenden Rechnung für den Einsatz zugesandt.

  2. Verschlusssicherheit überprüfen und herstellen Beim Verschluss bzw. der Unscharf- und Scharfschaltung muss sich vergewissert werden, dass sich keine Personen im Gebäude befinden.

  3. Objektkontrolle Außen und Innen Vor der Scharfschaltung werden eine Innen- und eine Außenkontrolle durchgeführt. Dabei ist zu überprüfen, ob Türen und Fenster geschlossen und die Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Ggf. sind Türen und Fenster zu schließen und die Beleuchtungen auszuschalten. Wei- terhin ist zu prüfen, ob sich in den Räumen und Toiletten noch Personen aufhalten.

  4. Zusätzliche Revierfahrten Zusätzliche Revierkontrollen werden nur nach Bedarf beauftragt. Es ist dann eine Ver- schlusskontrolle, sowie eine Innen- und Außenkontrolle mit anschließender Scharfschaltung durchzuführen.

  5. Dienstanweisung AN Der AN hat sicherzustellen, zu kontrollieren und zu dokumentieren, dass die beauftragte Leistung gemäß Leistungsbeschreibung von seinen Beschäftigten tatsächlich durchgeführt wird. Zu diesem Zweck erstellt AN eine Dienstanweisung gemäß der Leistungsbeschreibung für seine Mitarbeiter, die eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Tätigkeiten ent- hält. Diese Dienstanweisung erhält AG zur Kenntnis. Diese Dienstanweisung ist stetig aktuell zu halten und Änderungen oder Erweiterungen sind vom AN einzuarbeiten. Die jeweils ak- tuelle Dienstanweisung erhält AG unmittelbar nach Erlass.

  6. Geeignete Mitarbeiter AN AN stellt sicher, dass für alle ihm übertragenen Aufgaben geeignete Mitarbeiter eingesetzt werden, die für das Tätigkeitsfeld vor Ort eingewiesen worden sind und korrekt nach der Dienstanweisung arbeiten.

  7. Wächterkontrollsystem Der AN muss auf RFID-Technologie basierende Kontrollpunkte in jedem, vom AN gefor- derten, Objekt anbringen. Die Kontrollpunkte sind innerhalb des Gebäudes, wenn mög- lich in der Nähe des Eingangs, zu platzieren. Auf diesem Wege sind die Alarmverfolgung, der Verschlussdienst sowie die Kontrollfahrten zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist monatlich zusammen mit der Rechnungslegung an den AG zu übersenden.

Die notwendigen Schlüssel, Codekarten, Codes etc. werden dem AN zur Ausführung der Leistungen überlassen. Die Übergabe wird mit einer Schlüsselquittung quittiert. AN muss

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Leistungsbeschreibung Alarmaufschaltung und -verfolgung gesamt

die Schlüsselaufbewahrung und die Berechtigung zur Schlüsselausgabe, bzw. -empfang regeln. AN muss jederzeit nachweisen können, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit im Besitz eines Schlüssels etc. gewesen ist. Die Schlüssel etc. sind so aufzubewahren, dass nicht di- rekt Name und Anschrift des schließenden Bereichs, zu dem sie gehören, festgestellt wer- den können.

  1. Unbefugte Dritte Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm und seinen beauftragten Mitarbeitern mit- geteilten Codes und Schlüssel nicht an Dritte unbefugte Personen weitergegeben werden.

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