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Leistungsbeschreibung Torwache in der Zitadelle
Leistungsbeschreibung
Torwache in der Zitadelle
Stand: 08.2026
Inhaltsverzeichnis:
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Objekt ....................................................................................................................... 2
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Leistungszeiten ......................................................................................................... 2
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Personal .................................................................................................................... 2
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Allgemeines .............................................................................................................. 2
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Allgemeine Verhaltenshinweise ............................................................................... 3
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Allgemeine Aufgaben .............................................................................................. 4
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Empfangsdienst ........................................................................................................ 4
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Durchsetzung der Hausordnung .............................................................................. 5
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Schließ- und Kontrollrunde ...................................................................................... 5
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Leistungsbeschreibung Torwache in der Zitadelle
- Objekt
Das Bezirksamt Spandau – Fachbereich Kultur betreibt in Berlin die Zitadelle Spandau, eine der bedeutendsten Renaissancefestungen Europas. Auf dem Gelände der Zitadelle Spandau befinden sich verschiedene Museen, Ausstellungs- und Veranstaltungsbereiche, die Jugendkunstschule des Bezirks, ein Atelierhaus, das Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums sowie verschiedene Verwaltungsgebäude des Bezirksamts Spandau.
- Leistungszeiten
Es muss zu folgenden Zeiten EINE Toraufsicht anwesend sein: o Freitags bis mittwochs jeweils von 10:00 - 17:00 Uhr o Donnerstags jeweils von 13:00 - 20:00 Uhr o Ausnahme: Am 24.12. und 31.12. sind die Öffnungszeiten jeweils von 10:00 - 14:00 Uhr
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass im Krankheits- und Urlaubsfall des Pforten- dienstes sowie bei sonstigen Personalausfällen eine geeignete Vertretung bereitsteht.
- Personal
Die Torwache muss über ein ausreichendes Seh-, Sprech- und Hörvermögen verfügen und imstande sein, die ausgeschriebenen Tätigkeiten im Gehen oder Stehen auszuüben. Der AN erklärt, dass die Eignung der einzusetzenden Beschäftigten für die im Leistungs- verzeichnis aufgeführten Tätigkeiten sichergestellt ist.
Die eingesetzten Torwachen müssen über einen aktuellen Nachweis über Sofortmaß- nahmen am Unfallort (Erste-Hilfe) verfügen, der nicht älter als 12 Monate ab Auftrags- erteilung ist. Bei Neueinstellungen ist der Nachweis zeitnah nachzureichen.
Die Mitarbeiter*innen des AN für den Teilbereich Aufsicht müssen die gewerblichen Zugangsvoraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen. Dem AG ist dies vor Arbeits- aufnahme nachzuweisen.
Weitere Anforderungen an das Personal: o Anmeldung beim Ordnungsamt und zeitnahes Übersenden der Bewacher-ID o Gute Beobachtungsgabe, positives äußeres Erscheinungsbild und gute physische Beweglichkeit o Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache; Englischkenntnisse und andere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht o Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschern (Nachweis erforderlich). Die Ausbildung ist vom AN aktuell zu halten.
- Allgemeines
Die Torwache ist eine wichtige Visitenkarte der Zitadelle Spandau.
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Leistungsbeschreibung Torwache in der Zitadelle
Sie trägt zu einem positiven Image und zu einem gelungenen Gesamterlebnis der Besucherinnen bei. Bei der Auswahl des Personals ist auf gepflegtes Äußeres, sicheres Auftreten und auf gute Umgangsformen zu achten. Da das Personal Kontakt mit Kundinnen und Besucherinnen hat, sollte es in Stress- und Konfliktsituationen souverän und besucherfreundlich reagieren können. Des Weiteren ist ein kultursensibler und geschlechtersensibler Umgang unerlässlich, d.h. das auch gesellschaftliche Minderheiten, Geflüchtete, Menschen mit diverser Sexualität und Menschen mit motorischen bzw. geistigen Behinderungen respektvoll, zuvorkommend und zu jeder Zeit freundlich zu behandeln sind. Die Zitadelle versteht sich als ein weltoffener Kulturort und heißt Menschen jedweder kulturelleren Herkunft, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, People of Colour, Geflüchtete und Menschen mit Einschränkungen herzlich willkommen und bietet gezielt Angebote für die unterschiedlichsten Besucherinnen- gruppen. Jede Form von Diskriminierung, herabwürdigender Behandlung oder Ausgrenzung widerspricht dem Leitbild des Ortes. Die Zitadelle verfolgt eine inklusive Besucherinnen- Einbindung. In Hinblick auf die Internationalität des Publikums ist das Beherrschen mehrerer Sprachen wünschenswert. Von den Dienstleisterinnen wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Identifikation mit verschiedenen Menschen und Aufgaben erwartet. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung stehen gleichrangig neben der Sicherheit der Exponate im Zentrum der Arbeit.
Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistung alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Verstöße des ANs können zur Kündigung des Vertrags führen.
Während der Öffnungszeiten der Zitadelle muss die Einsatzstellenleitung bzw. eine Vertretung immer erreichbar sein (Telefon oder Mobiltelefon).
Die zertifizierte Leitstelle des ANs muss ständig und rund um die Uhr besetzt und erreichbar sein.
Der AN legt monatlich dem AG einen Dienstplan vor, der die Namen der eingesetzten Mitarbeiter, deren Einsatzort und Dienststunden pro Tag (Uhrzeiten) enthält. Änderungen sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bei plötzlichem Ausfall einer Arbeitskraft muss der AN innerhalb von 4 Stunden entsprechenden Ersatz bereitstellen. Der AN hat im Betriebskonzept darzulegen, wie er dies gewährleisten kann.
- Allgemeine Verhaltenshinweise
Der Aufsichtsdient verrichtet seinen Dienst in einheitlicher, neutraler und optisch zurückhaltender Dienstkleidung und ist bei Vertragsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Alle Menschen werden ungeachtet ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Ansichten oder ihrer sexuellen Orientierung, jederzeit respektvoll behandelt. Ein höflicher Umgangston wird daher vorausgesetzt.
Die Torwache wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die Beteiligten ein und ist durch ihr eigenes Verhalten Vorbild für andere.
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Leistungsbeschreibung Torwache in der Zitadelle
Jede Art von politischer oder religiöser Betätigung zum Zwecke der Willensbeeinflussung oder Missionierung anderer, insbesondere das Verteilen von Flugblättern oder Anbringen von Plakaten mit religiösen oder politischen Inhalten sowie das Werben für politische oder religiöse Organisationen oder Parteien ist der Torwache während der Dienstzeit sowie im Objektbereich generell untersagt.
Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn und während der Dienstzeit nicht gestattet.
Das Betreiben von Fernsehgeräten sowie anderen privaten technischen Geräten ist ohne Zustimmung nicht gestattet. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken ist während der Dienstverrichtung untersagt und auf die Pausenzeiten zu beschränken.
Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, serviceorientiertes Denken und Handeln sowie Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft mit Gästen, Besucherinnen und Mitarbeiterinnen am Standort wird vorausgesetzt.
Der Dienstausweis ist grundsätzlich an der Kleidung sichtbar zu tragen!
- Allgemeine Aufgaben
Die Anwesenheit ist m Wachbuch zu führen. Die Torwache schließt zu Beginn der Öffnungszeit den Juliusturm auf. Bei Schnee und Glätte bleibt der Juliusturm verschlossen. Der Schlüssel ist beim Pfortenpersonal abzuholen.
Die Torwache schließt täglich um 12 Uhr den Fledermausschauraum in Haus 4 auf (sofern keine Kollegin des Berliner Artenschutz Teams bereits den Schlüssel für den Fledermausschauraum an der Pforte abgeholt hat) und schließt diesen täglich auf ihrer Schließrunde. Der Schlüssel ist beim Pfortenpersonal abzuholen.
Die Torwache hat im Ausnahmefall Wartungs- und Reparaturarbeiten in den Museums- und Ausstellungsbereichen zu betreuen. (Für diese Zeiten ist kein Ersatzpersonal an der Torwache zu stellen.)
Die Torwache hat im Bedarfsfall die Polizei zu informieren, wenn ihr Eingreifen notwendig wird, insbesondere o bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbetrieb stören oder o bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mitarbeiterinnen als auch Besucherinnen, von einer dritten Person bedroht werden.
- Empfangsdienst
Die Torwache unterstützt während der Öffnungszeiten das Pfortenpersonal bei der Überwachung des Fahrzeugverkehrs und ist zuständig für die Auskunftserteilung hinsichtlich der Orientierung der Besucher.
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Weiterhin hat die Torwache den fehlgeleiteten Besucherstrom im Bereich des Torhauses zur Kasse zu leiten. Sie kontrolliert außerdem den Einlass zum Hofbereich.
- Durchsetzung der Hausordnung
Die Toraufsicht hat vor allem im Eingangsbereich die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.
Insbesondere bedeutet dies folgendes durchzusetzen: o Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude (z.B. Museumsbereiche, Ausstellungsbereiche) o Auf dem gesamten Geländer der Zitadelle herrscht Leinenpflicht. o Verbot von Verzehr von Essen und Getränken, insbesondere alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden o Rauchverbot in den Dienstgebäuden o Verbot der Mitnahme von Fahrrädern in das Dienstgebäude
Das Parken von Fahrzeugen auf der Zitadelle sowie das Befahren des Geländes ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind in einer Berechtigungsliste geregelt, die bei Vertragsabschluss übergeben wird. Diese Berechtigungsliste wird von der Zitadellen- verwaltung aktualisiert. Bei berechtigtem Parken sind die Fahrer auf die Parkplätze hinzuweisen. Im Hofbereich vor dem Palas sowie vor und neben dem Stadtgeschicht- lichen Museum besteht absolutes Halteverbot. Um ein Befahren des Geländes durch Unbefugte zu verhindern, muss eine Hälfte des Gittertores vor der Zitadelle Spandau stets geschlossen sein. Berechtigte haben sich am Tor mittels der Sprechanlage bei demder Pförtnerin zu melden, sofern sie nicht durch die Monitoranlage als solche zu erkennen sind. Die Toraufsicht unterstützt dendie Pförtnerin bei der Zufahrtskontrolle während der Öffnungszeiten des Museums.
Auf dem gesamten Gelände gilt wegen des Besucherverkehrs für alle Fahrzeuge Schritt- geschwindigkeit. Zeitlich begrenztes Parken wird für Lieferanten gestattet. Dies ist vorher von den Zitadellennutzer*innen anzuzeigen. Die Zufahrtskontrollen sind restriktiv zu handhaben. Über die Zu- und Abfahrtskontrolle ist eine Kfz-Kontrollbuch zu führen.
- Schließ- und Kontrollrunde
Die Torwache beginnt um 16:40 Uhr (donnerstags um 19:40 Uhr) mit der Schließ- und Kontrollrunde. Dafür holt sie sich alle nötigen Schlüssel und Transponder in der Pförtner- loge ab. Die Torwache geht zunächst zum Fledermausschauraum in Haus 4, schaltet die Beleuchtung aus und verschließt alle Türen, Tore, Fenster, usw. des Fledermausschau- raums. Vorher muss sich die Torwache vergewissern, dass sich keine Personen mehr in den Räumen befinden. Anschließend geht sie den Juliusturm hinauf und bittet alle Besucherinnen freundlich, den Juliusturm zu verlassen. Beim Runtergehen nimmt sie alle Besucherinnen mit und verschließt alle Türen - sowohl oben als auch unten.
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Leistungsbeschreibung Torwache in der Zitadelle
AUSNAHME: Donnerstags verlässt die Torwache um ca. 17 Uhr ihren Einsatzort im Tor, um den Fledermausschauraum zu kontrollieren und zu schließen. Im Anschluss daran kehrt sie zu ihrem Einsatzort im Tor zurück.
Stellt die Torwache bei ihrem Rundgang im Juliusturm und Fledermausschauraum fest, dass sich hilflose Personen, Kranke, etc. dort befinden, so ist die Polizei bzw. Kranken- wagen zu verständigen. Der Hausmeister oder die Zitadellenverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren.
Stellt die Torwache bei ihrem Rundgang im Juliusturm und Fledermausschauraum einen Brand fest, ist sofort die Feuerwehr und anschließend die Pforte fernmündlich zu informieren. Weitere Maßnahmen leitet das Pfortenpersonal ein.
Stellt die Torwache bei ihrem Rundgang im Juliusturm und Fledermausschauraum Havarie wie z.B. Rohrbrüche o.ä. Schäden fest, so ist nach Rücksprache mit demder diensthabenden Pförtnerin mit dem zuständigen Hausmeister bzw. Zitadellenverwaltung eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen l Eine Alarmliste mit Angaben zum zuständigen Personal und die entsprechenden Telefonnummern hängen stets in der Pförtnerloge.
Stellt die Torwache bei ihrem Rundgang im Juliusturm und Fledermausschauraum Schäden fest, ist der diensthabenden Pförtner*in und die Hausmeisterei zu informieren. Bei Schäden an Ausstellungsexponaten ist in jedem Fall die Zitadellenverwaltung zu informieren.
Bei den Rundgängen ist darauf zu achten, ob sowohl im als auch außen am Gebäude, neue Graffiti angebracht wurden. Dieses ist im Wachbuch mit Ort und Zeit der Feststellung zu vermerken und dem zuständigen Hausmeister umgehend mitzuteilen.
Bei medizinischen Notfällen ist die Polizei bzw. und/oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Bei deren Eintreffen ist diese einzuweisen und zum Unfallort zu führen.
Es ist sicherzustellen, dass das optische Erscheinungsbild der Zitadelle gewahrt wird. Hierfür ist vor allem auf Verschmutzungen, Verunreinigungen und Müllablagerungen zu achten. Bei kleineren Verschmutzungen sind diese, wenn möglich, von der Torwache eigenständig zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist umgehend der Hausmeister zu informieren. Gefahrenstellen sind ggf. sofort abzusichern und der Hausmeister bzw. die Zitadellenverwaltung sind umgehend zu informieren.
Nach Abschluss der Schließ- und Kontrollrunde werden alle Schlüssel in der Pförtnerloge abgegeben.
Zum Vertragsabschluss wird vom AG eine detaillierte Dienstanweisung verfasst, die während der Vertragslaufzeit ggf. aktualisiert wird und in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags ist.
Diese Dienstanweisung wird während der Vertragslaufzeit fortgeführt und ist, in ihrer aktuellsten Fassung, Vertragsbestandteil.
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