Los 3 - LB Pförtnerdienste in der Zitadelle.pdf

Sicherheits-, Pförtner-, Empfangs-, Wach- und Schließdienste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

Pförtnerdienst in der Zitadelle

Stand: 08.2026

Inhaltsverzeichnis: Objekt .............................................................................................................................................. 2

Leistungszeiten............................................................................................................................... 2

Materialeinsatz .............................................................................................................................. 2

Allgemeines .................................................................................................................................... 2

Personal .......................................................................................................................................... 3

Allgemeine Verhaltenshinweise .................................................................................................. 3

Dienstübernahme .......................................................................................................................... 4

Allgemeine Aufgaben ................................................................................................................... 4

Empfangsdienst ............................................................................................................................. 5

Durchsetzung der Hausordnung ................................................................................................. 6

Schlüsselausgabe und -annahme ............................................................................................... 7

Sonstige Empfangsaufgaben ...................................................................................................... 8

Kassendienst................................................................................................................................... 8

Fundsachen .................................................................................................................................... 9

Brandschutz .................................................................................................................................... 9

Wachschutz .................................................................................................................................... 9

Kontrollgänge .............................................................................................................................. 10

Schichtwechsel ............................................................................................................................ 12

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  1. Objekt

Das Bezirksamt Spandau – Fachbereich Kultur betreibt in Berlin die Zitadelle Spandau, eine der bedeutendsten Renaissancefestungen Europas. Auf dem Gelände der Zitadelle Spandau befinden sich verschiedene Museen, Ausstellungs- und Veranstaltungsbereiche, die Jugend- kunstschule des Bezirks, ein Atelierhaus, das Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums sowie verschiedene Verwaltungsgebäude des Bezirksamts Spandau.

  1. Leistungszeiten

Tagesdienst: Montag - Sonntag jeweils von 6-18 Uhr (1 Person) Nachtschicht: Montag - Sonntag jeweils von 18-6 Uhr (1 Person)

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass im Krankheits- und Urlaubsfall des Pfortendienstes sowie bei sonstigen Personalausfällen eine geeignete Vertretung bereitsteht. Es muss stets eine Pförtnerin anwesend sein; dies gilt auch für Mittagszeiten und etwaige Ruhezeiten.

  1. Materialeinsatz

Ein Objekttelefon, ein PC-Arbeitsplatz sowie ein Schlüsselschrank mit Schlüsseln wird vom AG bereitgestellt. Der AN hat ein Diensthandy, Wächterkontrollsystem sowie einen Objektordner inkl. der jeweils aktuell gültigen Dienstanweisung zu stellen.

  1. Allgemeines

Der Pförtnerdienst ist eine wichtige Visitenkarte der Zitadelle Spandau.

Er trägt zu einem positiven Image und zu einem gelungenen Gesamterlebnis der Besucherinnen bei. Bei der Auswahl des Personals ist auf gepflegtes Äußeres, sicheres Auf- treten und auf gute Umgangsformen zu achten. Da das Personal Kontakt mit Kundinnen und Besucherinnen hat, sollte es in Stress- und Konfliktsituationen souverän und besucherfreund- lich reagieren können. Des Weiteren ist ein kultursensibler und geschlechtersensibler Umgang unerlässlich, d.h. das auch gesellschaftliche Minderheiten, Geflüchtete, Menschen mit diverser Sexualität und Menschen mit motorischen bzw. geistigen Behinderungen respektvoll, zuvor- kommend und zu jeder Zeit freundlich zu behandeln sind. Die Zitadelle versteht sich als ein weltoffener Kulturort und heißt Menschen jedweder kulturelleren Herkunft, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, People of Colour, Geflüchtete und Menschen mit Ein- schränkungen herzlich willkommen und bietet gezielt Angebote für die unterschiedlichsten Besucherinnengruppen. Jede Form von Diskriminierung, herabwürdigender Behandlung oder Ausgrenzung widerspricht dem Leitbild des Ortes. Die Zitadelle verfolgt eine inklusive Besucherinnen-Einbindung. In Hinblick auf die Internationalität des Publikums ist das Beherrschen mehrerer Sprachen wünschenswert. Von den Dienstleisterinnen wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Identifikation mit verschiedenen Menschen und Aufgaben erwartet.

Kundenzufriedenheit und Kundenbindung stehen gleichrangig neben der Sicherheit der Exponate im Zentrum der Arbeit.

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Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistung alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Verstöße des ANs können zur Kündigung des Vertrags führen.

Während der Öffnungszeiten der Zitadelle muss die Einsatzstellenleitung bzw. eine Vertretung immer erreichbar sein (Telefon oder Mobiltelefon).

Die zertifizierte Leitstelle des ANs muss ständig und rund um die Uhr besetzt und erreichbar sein.

Der AN legt monatlich dem AG einen Dienstplan vor, der die Namen der eingesetzten Mitar- beiter, deren Einsatzort und Dienststunden pro Tag (Uhrzeiten) enthält. Änderungen sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen.

Bei kurzfristigem Ausfall einer Arbeitskraft muss der AN innerhalb von 4 Stunden entsprechen- den Ersatz bereitstellen. Der AN hat im Betriebskonzept darzulegen, wie er dies gewährleisten kann.

  1. Personal

Jeder Pförtnerin muss über ein ausreichendes Seh-, Sprech- und Hörvermögen verfügen. Der AN erklärt, dass die Eignung der einzusetzenden Beschäftigten für die im Leistungsver- zeichnis aufgeführten Tätigkeiten sichergestellt ist.

Die eingesetzten Pförtner*innen müssen über einen aktuellen Nachweis über Sofortmaßnah- men am Unfallort (Erste-Hilfe) verfügen, der nicht älter als 12 Monate ab Auftragserteilung ist. Bei Neueinstellungen ist der Nachweis zeitnah nachzureichen.

Weitere Anforderungen an das Personal o Anmeldung beim Ordnungsamt und zeitnahes Angeben der Bewacher-ID o Gute Beobachtungsgabe, positives äußeres Erscheinungsbild und gute physische Beweglichkeit o Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache; Englischkenntnisse und andere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht o Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschern (Nachweis erforderlich). Die Ausbildung ist vom AN aktuell zu halten.

  1. Allgemeine Verhaltenshinweise

Der Aufsichtsdient verrichtet seinen Dienst in einheitlicher, neutraler und optisch zurückhal- tender Dienstkleidung und ist bei Vertragsbeginn mit dem AG abzustimmen.

Alle Menschen werden ungeachtet ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Ansichten oder ihrer sexuellen Orientierung, jederzeit respektvoll behandelt. Ein höflicher Umgangston wird daher vorausgesetzt.

DerDie Pförtnerin wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die Beteiligten ein und ist durch sein*ihr eigenes Verhalten Vorbild für andere.

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Jede Art von politischer oder religiöser Betätigung zum Zwecke der Willensbeeinflussung oder Missionierung anderer, insbesondere das Verteilen von Flugblättern oder Anbringen von Pla- katen mit religiösen oder politischen Inhalten sowie das Werben für politische oder religiöse Organisationen oder Parteien ist demder Pförtnerin während der Dienstzeit sowie im Objektbereich generell untersagt.

Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn und während der Dienstzeit nicht gestattet.

Das Betreiben von Fernsehgeräten sowie anderen privaten technischen Geräten ist ohne Zu- stimmung nicht gestattet. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken ist während der Dienstverrichtung untersagt und auf die Pausenzeiten zu beschränken. Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift, Umgangsfähigkeit mit den Arbeitspro- grammen am PC, serviceorientiertes Denken und Handeln sowie Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft mit Gästen, Besucherinnen und Mitarbeiterinnen am Standort wird vorausgesetzt.

Der Dienstausweis ist grundsätzlich an der Kleidung sichtbar zu tragen!

  1. Dienstübernahme

DerDie Pförtnerin muss sich täglich zu Dienstbeginn: o über besondere Vorkommnisse der letzten Schicht informieren und im Wachbuch eintragen (das Wachbuch verbleibt in der Pförtnerloge)

Die übergebende Schicht stellt sicher, dass derdie Nachfolgerin über die Ereignisse der Vergangenheit in Kenntnis gesetzt wird (z.B. kürzlich ausgesprochene Hausverbote, Ereignis- meldungen, Anweisungen Betreiber etc.)

DerDie Pförtnerin prüft täglich die Funktion und Vollzähligkeit des zur Verfügung gestellten Materials: o Kassenbestand geprüft, i.O., o Schlüsselbestand geprüft, i. O., o Materialbestand (z.B. Audioguides) vollzählig und i.O. o Name, Unterschrift

Etwaige Abweichungen sind im Wachbuch täglich zu dokumentieren und an die Zitadellen- verwaltung zu melden.

  1. Allgemeine Aufgaben

DerDie Pförtnerin muss das Eingangstor zu folgenden Zeiten öffnen und schließen: o Öffnen des Eingangstors: Mo. – So.: 6.00 Uhr o Schließen des Eingangstors: Mo. - So.: 22.00 Uhr

Diese Zeiten können von der Zitadellenverwaltung verändert werden. Dies betrifft ins- besondere Veranstaltungstage und längere Öffnungszeiten der Zitadellengastronomie.

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DerDie Pförtnerin hat die Anwesenheit im Wachbuch zu führen, welches ständig in der Pförtnerloge verbleibt. Es sind die eingesetzten Pförtner-/Aufsichtsdienstmitarbeiterinnen mit Angabe des Dienstantritts und Dienstendes einzutragen und mit Unterschrift des jeweiligen Beschäftigten zu quittieren. Es muss daraus hervorgehen, welcher Mitarbeiter*in zu welcher Zeit Dienst hatte.

Es ist ein Wachbuch zu führen, in dem alle besonderen Vorkommnisse von der diensthaben- den Schicht einzutragen sind. Dieses hat in der Form zu geschehen, dass unbeteiligte Per- sonen den Tathergang bzw. die Sachlage auch ohne Vorwissen nachvollziehen und verstehen können. Die Uhrzeit der Feststellung/des Ereignisses ist zu notieren und der Name desder diensthabenden Pförtnersin muss lesbar sein. Der Frühdienst hat zu kontrollieren, ob er auf- grund von Meldungen des Nachtdienstes etwas veranlassen muss (Information an den Haus- meister oder die Zitadellenverwaltung).

Die Alarmliste ist an übersichtlicher Stelle in der Pförtnerloge aufzubewahren und mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Veränderungen am Inhalt der Liste sind nur mit Zustim- mung des Hausmeisters oder der Zitadellenverwaltung zulässig.

Im Winter hat derdie Pförtnerin die ordnungsgemäße Ausführung der Schnee- und Eisglätte- bekämpfung kurz nach 7.00 Uhr zu kontrollieren. Bei festgestellten Mängeln hat er*sie den Hausmeister oder die Zitadellenverwaltung oder die beauftragte Firma zu informieren und darüber einen Vermerk im Wachbuch zu tätigen.

DerDie Pförtnerin unterstützt bei postalischen Versandaktionen (Eintüten von Flyern/ Post- karten in Briefumschläge und Aufkleben der Adressetiketten) und der Verteilung der Post. (Diese Aufgaben werden direkt in der Pforte durchgeführt.)

Die Tür zur Pförtnerloge ist aus Sicherheitsgründen stets geschlossen zu halten. Beim Ver- lassen der Pförtnerloge hat derdie Pförtnerin diese immer abzuschließen und einen Hinweis auf die baldige Rückkehr anzubringen. Das Diensthandy ist mitzunehmen, so dass er*sie jederzeit erreichbar ist.

  1. Empfangsdienst

Auskunftserteilung und Besucher*innenorientierung

DerDie Pförtnerin ist erster Ansprechpartnerin (Empfangsdienst) für Besucherinnen und Gäste und zuständig für die Auskunftserteilung hinsichtlich der Orientierung der Besucherinnen. Während der derzeit gültigen Öffnungszeiten (Fr-Mi 10 Uhr bis 17 Uhr, Do 13 Uhr bis 20 Uhr) des Stadtgeschichtlichen Museums mit seinen verschiedenen Ausstellungsbe- reichen und den Kommunalen Galerien (u.a. Zentrum für Aktuelle Kunst) sowie Veranstal- tungen ist der Eintrittskartenverkauf und die Ausgabe/Entgegennahme der entgeltpflichtigen Audioguides durch dendie Pförtnerin zu erbringen.

Besucherinnen sind von demder Pförtnerin über das aktuelle Programm auf der Zitadelle Spandau, das dem aktuellen Veranstaltungsplan zu entnehmen ist, zu informieren. Ein Lage- plan ist den Besucherinnen auszuhändigen. Die Besucher*innen sind auf die Flyer zu aktuellen Veranstaltungen hinzuweisen.

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DerDie Pförtnerin leitet Gäste der Zitadellenverwaltung und der Nutzerinnen weiter und erklärt ihnen den Weg zu den einzelnen Gebäuden. DerDie Pförtnerin vermittelt eingehende Telefonate an die Mitarbeiterinnen des Kulturamts Spandau und die Hausmeisterei weiter.

Alle Auskünfte sind höflich und kompetent zu erteilen. Dazu muss derdie Pförtnerin die deutsche und englische Sprache beherrschen.

DerDie Pförtnerin hat darauf zu achten, dass Prospekte und Plakate auf der Zitadelle Spandau nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Zitadellenverwaltung ausgelegt bzw. ausgehängt werden.

  1. Durchsetzung der Hausordnung (insbes. zur Information der Besucher)

DerDie Pförtnerin hat vor allem im Eingangsbereich die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen. Insbesondere bedeutet dies folgendes durchzusetzen: o Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude (z.B. Museumsbereiche, Ausstellungsbereiche) o Verbot von Verzehr von Essen und Getränken, insbesondere alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden o Rauchverbot in den Dienstgebäuden o Verbot der Mitnahme von Fahrrädern in das Dienstgebäude

Das Parken von Fahrzeugen auf der Zitadelle sowie das Befahren des Geländes ist grund- sätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind in einer Berechtigungsliste geregelt, die bei Vertrags- abschluss übergeben wird. Diese Berechtigungsliste wird von der Zitadellenverwaltung aktualisiert. Bei berechtigtem Parken sind die Fahrer auf die Parkplätze hinzuweisen. Im Hof- bereich vor dem Palas sowie vor und neben dem Stadtgeschichtlichen Museum besteht absolutes Halteverbot. Um ein Befahren des Geländes durch Unbefugte zu verhindern, muss der versenkbare Poller vor der Zitadelle Spandau stets hochgefahren sein. Berechtigte haben sich am Tor mittels der Sprechanlage bei demder Pförtnerin zu melden, sofern sie nicht durch die Monitoranlage als solche zu erkennen sind. DerDie Pförtnerin wird bei der Zufahrtskontrolle während der Öffnungszeiten des Museums durch die Toraufsicht unterstützt.

Auf dem gesamten Gelände gilt wegen des Besucherverkehrs für alle Fahrzeuge Schrittge- schwindigkeit. Zeitlich begrenztes Parken wird für Lieferanten gestattet. Erwartete Lieferungen sind vorher von den Zitadellennutzer*innen anzuzeigen. Die Zufahrtskontrollen sind restriktiv zu handhaben. Über die Zu- und Abfahrtskontrolle ist eine Kfz-Kontrollbuch zu führen.

Von Mitte August bis Ende April eines Jahres befinden sich Tausende Fledermäuse auf der Zitadelle Spandau, insbesondere in der Bastion König, hier in den Kasematten (Untere und Obere Feuergalerie), sowie in der Nordkurtine und in der Spitze der Bastion Königin. Fleder- mäuse gehören zu den besonders geschützten Tierarten und es ist daher gemäß § 30 Abs. 2 des Berliner Naturschutzgesetzes verboten, Ihre Natur- bzw. Zufluchtsstätten zu beschädigen oder die Tiere zu stören. Wer vorsätzlich/ fahrlässig diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

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Vom 1. August bis 30. April eines jeden Jahres sind daher in den Bereichen der Bastion König (Minengang, Kasematten, Pulvermagazin), sowie in der Nordkurtine und in der Spitze der Bastion Königin nachfolgende Tätigkeiten untersagt: o kulturelle Führungen o sonstige Nutzungen (z.B. Film- und Fotoaufnahmen) o Bautätigkeit o offenes Licht (Feuer, Fackeln)

Personen, die die Schlüssel für die genannten Räume/Bereiche in diesem Zeitraum erhalten möchten, sind entsprechend von demder Pförtnerin zu belehren und die Zitadellenverwal- tung zu unterrichten.

Ausnahmen sind nur in Absprache mit den Naturschutzbehörden möglich und nach den arten- schutzrechtlichen Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung. Es wird zusätzlich der aktuelle Vertrag (gekürzt) mit der zuständigen Senatsverwaltung über die artenschutzrechtlichen Vor- gaben bei Vertragsbeginn ausgehändigt.

  1. Schlüsselausgabe und -annahme

DerDie Pförtnerin hat den Schlüsselbestand zu führen, Schlüssel auszuteilen, entgegen- zunehmen, richtig einzusortieren und den Bestand zu kontrollieren. ErSie trägt die Verant- wortung für eine einwandfreie Verwaltung der anvertrauten Schlüssel der Zitadelle Spandau und ggf. Schlüssel weiterer Liegenschaften des Kulturamts Spandau. Die Schlüssel befinden sich nummeriert im Schlüsselkasten. Dieser ist stets verschlossen zu halten. Der Schlüssel für den Schlüsselkasten darf nicht im Schloss stecken. Die Ausgabe der vorhandenen Schlüssel erfolgt ausschließlich durch dendie diensthabenden Pförtnerin, derdie jeden Vorgang im Wachbuch mit Schlüsselnummer, Name und Uhrzeit ein- und austrägt. Die Schlüssel für die Räume der Nutzer sind nur an den Nutzer selbst oder bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung an deren Mitarbeiterinnen auszugeben. Jeder Nutzerin hat sich ent- sprechend auszuweisen, sofern ersie demder Pförtner*in nicht bekannt ist.

Eine Liste der Nutzer*innen wird von der Zitadellenverwaltung gestellt und ständig aktualisiert.

Für Führungen und Workshops gibt derdie Pförtnerin die entsprechenden Schlüssel aus- schließlich an die vom Führungsdienst bzw. der Zitadellenverwaltung benannten Referent*innen aus. Sondergenehmigungen erteilt die Zitadellenverwaltung. Eine Aufstellung der Bereiche, die je nach Jahreszeit zugänglich sind, wird von der Zitadellenverwaltung gestellt und ggf. aktualisiert.

Der wöchentliche Veranstaltungsplan weist die berechtigten Personen aus, die die jeweiligen Räume zeitlich befristet nutzen dürfen. DerDie Pförtnerin schließt diesen Personen den jeweiligen Veranstaltungsraum auf und/oder händigt diesen Personen den Raumschlüssel aus. Bei Veranstaltungen, die nach Dienstende der Hausmeisterei enden, hat derdie Pförtnerin darauf zu achten, dass alle Personen den Raum/Bereich verlassen und ordentlich hinterlassen haben, das Licht zu löschen und den Raum zu verschließen.

Der AN haftet für die seinen Dienstkräften anvertrauten Schlüssel.

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  1. Sonstige Empfangsaufgaben

Lieferungen sind nach Absprache mit dem Hausmeister bzw. der Zitadellenverwaltung entgegen zu nehmen. Der Empfang ist zu quittieren.

  1. Kassendienst

Der Verkauf von Eintrittskarten der Zitadelle (Stadtgeschichtliches Museum, Ausstellungen und Veranstaltungen), die Entgegennahme von Führungsentgelten sowie die Ausgabe/ Entgegen- nahme der entgeltpflichtigen Audioguides sind während der täglichen Öffnungszeiten (aktuell freitags bis mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr) durch dendie Pförtnerin zu erbringen. Änderungen der Zeiten durch den AG sind möglich.

DerDie Pförtnerin erklärt den Besucherinnen bei Bedarf die Funktionen des Audioguides und hilft bei einschlägigen Fragen weiter. Vorhanden sind ca. 24 Audioguides zzgl. Kopfhörer. Die Geräte müssen nach Nutzung und Rückgabe von demder Pförtnerin mit vom AN zu stellenden Desinfektionstüchern gereinigt und ggf. in den vorhandenen Ladestationen wieder aufgeladen werden. Die Geräte müssen täglich von demder Pförtner*in gezählt werden (Be- standskontrolle). Etwaige Störungen der Geräte oder Fehlbestände sind der Zitadellenver- waltung zu melden.

Es wird bei Aufnahme der Tätigkeit eine Arbeitsanweisung für die Museumskasse ausge- händigt. Dieser ist Folge zu leisten. Folgende Aufgaben/Anforderungen sind mit der Kassen- tätigkeit verbunden: o Eintrittskartenübernahme ist von und gegenüber der Zitadellenverwaltung zu quittieren. o Der AN haftet für den ihm übergebenen Eintrittskartenbestand, die (Verkaufs-)erlöse und Verkaufsmaterialien (Kataloge, Bücher und Kommissionswaren) und Leihmaterialien (Audioguides). Die Einnahmen werden täglich im Kassenbuch verzeichnet und werden täglich in den dafür vorgesehenen Zipperbeutel zusammen mit einem Abrechnungs- beleg in den Tresor im Pförtnerraum eingeworfen. Das Wechselgeld, die Kassenbücher und die Zipperbeutel werden von der Zitadellenverwaltung zur Verfügung gestellt. o Es ist einmal im Monat eine Inventur der anvertrauten Leihmaterialien (Audioguides) durch den AN durchzuführen. Eine stichprobenartige Kontrolle anvertrauten Leih- materialien (Audioguides) durch den AG ist zu dulden. o Es ist zum Eintrittskartenverkauf und zur Abrechnung der Eintrittskartenverkäufe das vorhandene Kassensystem der Fa. Becker-Billet zu nutzen. Dies muss einmal am Tag durch den Pförtner abgerechnet werden. Eine monatliche Kontrollabrechnung wird zusätzlich durch die Zitadellenverwaltung durchgeführt.

Das bestehende Kassenkonzept wird bei Vertragsbeginn ausgehändigt. Es kann durch die Zitadellenverwaltung jederzeit aktualisiert werden.

Die Eingangstür zur Pförtnerloge ist während des Kassenbetriebszeiten aus Kassensicherheits- gründen verschlossen zu halten. Auskünfte und Schlüsselausgabe erfolgen ausschließlich durch die dafür vorgesehene Öffnung in der Scheibe der Pförtnerloge.

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Außerhalb der Kassenbetriebszeiten ist die Eingangstür zum Kommandantenhaus ver- schlossen zu halten. Um im Notfall eine Öffnung von außen zu ermöglichen, ist der Pförtner- schlüssel nicht im Schloss zu belassen. Der Zutritt des Kommandantenhaus ist dann nur berechtigten Mitarbeiter*innen zu gestatten.

Der Aufenthalt von Personen in der Pförtnerloge, die nicht Dienstkräfte des Amts für Weiter- bildung und Kultur sind, für Vertreter des Bauamtes sowie für Firmen die aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten die Räume betreten müssen, ist untersagt. Das Telefonieren von amtsfremden Personen in der Pförtnerloge ist nicht gestattet.

Stichprobenartige Kontrollen der zu erbringenden Leistungen, des Kassen- und Kartenbe- standes durch Dienstkräfte der Zitadellenverwaltung sind zu dulden.

  1. Fundsachen

Sachen, die auf dem Zitadellengelände von Dienstkräften, Besucherinnen oder sonstigen Personen gefunden werden, müssen bei der verwaltenden Behörde abgegeben werden. Fundannahmestelle ist die Pförtnerloge, da diese für die Besucherinnen zentraler Auskunfts- punkt ist und eine personelle Besetzung während der Öffnungszeiten gewährleistet ist.

Die Fundstücke werden nummeriert und es erfolgt eine Eintragung in die Fundliste. Die Liste wird von der Zitadellenverwaltung ausgehändigt.

Die Herausgabe der Fundsache sollte nach Möglichkeit nur mit Vorlage des Personalaus- weises erfolgen.

Es erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung von 4 Wochen d. h. ein gut sichtbarer Aushang mit Sachbeschreibung am Schwarzen Brett im Eingangsbereich. Eine Vorlage wird von der Zitadellenverwaltung ausgehändigt.

Nach 4 Wochen werden die Fundsachen unter Gegenzeichnung zur weiteren Aufbewahrung an die Zitadellenverwaltung weitergereicht. Diese regelt die weitere Verwahrung.

  1. Brandschutz

Das Objekt verfügt über eine zentrale Brandmeldeanlage. Es ist gemäß der aktuell gültigen Brandschutzordnung zu verfahren.

  1. Wachschutz

In der Pförtnerloge ist eine Liste hinterlegt, in der die von der Zitadellenverwaltung verwal- teten Dienstgebäude und Grundstücke aufgeführt sind. Tritt in/auf einem dieser Gebäude/ Grundstücke außerhalb der üblichen Dienstzeiten ein Notfall ein ist die Leitung der Zitadelle zu informieren. Hierzu ist eine Liste mit den persönlichen Notfallrufnummern in der Pforte hinterlegt. Ob eine sofortige Beauftragung einer Firma für Sicherungs- und/oder Reparartur- arbeiten zu beauftragen ist, entscheidet die Zitadellenleitung.

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Nach Ende der Öffnungszeiten der Museums- und Ausstellungsbereiche hat die Scharfschal- tung der Einbruchmeldeanlage (EMA) zu erfolgen. Die anderen Bereiche sind nach Dienst- schluss durch die Einbruchmeldeanlage zu sichern.

Es laufen die Alarme der Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage in der Pförtnerloge und der Notrufzentrale der Firma auf. Sofern im Fall eines Alarms keine automatische Meldung über die Brandmeldeanlage an die Feuerwehr erfolgt, ist durch Sichtung oder über das Kamera- system zu prüfen, ob ein Ernstfall oder Fehlalarm vorliegt. Im Ernstfall ist die Polizei bzw. und/ oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Bei deren Eintreffen ist diese einzuweisen und zum Ort des Geschehens zu führen. Sollte sich derdie Pförtnerin nicht in der Pförtnerloge auf- halten, erhält ersie die Alarme auf das Diensthandy, das ersie stets bei sich zu führen hat.

Im Brandfall bzw. bei einer aus sonstigen Gründen notwendigen Räumung des Gebäudes ist die Hausalarmanlage/Feueralarm durch dendie Pförtnerin zu aktivieren.

Bei medizinischen Notfällen hat derdie Pförtnerin die Polizei bzw. und/oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Bei deren Eintreffen ist diese einzuweisen und zum Unfallort zu führen.

Hinsichtlich besonderer Vorkommnisse (z.B. Räumung, Bombendrohung etc.) ist in der Pfört- nerloge ein Notfallordner der Zitadellenverwaltung hinterlegt in dem die Verhaltensweisen nach Ereignis festgelegt sind. Nach diesen Hinweisen hat derdie Pförtnerin zu verfahren.

DerDie Pförtnerin hat im Bedarfsfall die Polizei zu informieren, wenn ihr Eingreifen not- wendig wird, insbesondere o bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbetrieb stören oder o bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mitar- beiterinnen, Nutzerinnen als auch Besucher*innen von einer dritten Person bedroht werden.

  1. Kontrollgänge

Durch den AN ist ein Kontrollsystem für die nächtlichen Kontrollgänge zu installieren. Die Anlaufstellen sind mit dem AG abzustimmen.

Bei den Kontrollgängen ist zu überprüfen, ob in den Räumen, Fluren und Toiletten Türen und Fenster geschlossen sowie die Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Ggf. sind Türen und Fenster zu schließen und Beleuchtungen auszuschalten. Weiterhin ist zu prüfen, ob sich auf dem Ge- lände, in den Räumen, Fluren und Toiletten noch Personen aufhalten. Auf laufende Veranstal- tungen (siehe Veranstaltungsplan) ist dabei Rücksicht zu nehmen.

Schwerpunkte bei der Durchführung von Kontrollgängen: o Erscheinungsbild Es ist sicherzustellen, dass das optische Erscheinungsbild der Zitadelle gewahrt wird. Hierfür wird vor allem auf Verschmutzungen, Verunreinigungen und Müllablagerungen geachtet. Bei kleineren Verschmutzungen sind diese, wenn möglich, eigenständig zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist umgehend der Hausmeister zu informieren.

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Gefahrenstellen sind ggf. sofort abzusichern und der Hausmeister bzw. die Zitadellen- verwaltung sind umgehend zu informieren. o Unbefugte Personen Stellt derdie Pförtnerin bei seinem/ihrem Kontrollgang fest, dass sich unbefugte Per- sonen im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten, so sind diese Personen aufzufor- dern, das Haus oder das Gelände zu verlassen. Widersetzen sich die unbefugten Per- sonen demder Pförtnerin, so ist die Polizei zu informieren. Der Hausmeister oder die Zitadellenverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren. Unbefugt ist jeder, der nicht durch geeignete Maßnahmen dokumentieren kann, dass er befugt ist. o Hilflose Personen Stellt derdie Pförtnerin bei seinemihrem Kontrollgang fest, dass sich hilflose Personen, Kranke etc. im Gebäude oder auf dem Gelände befinden, so ist die Polizei bzw. Krankenwagen zu verständigen. Der Hausmeister oder die Zitadellenverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren. o Vorbeugender und abwehrender Brandschutz Stellt derdie Pförtnerin bei seinemihrem Kontrollgang einen Brand oder eine Brand- gefahr fest, ist sofort die Feuerwehr fernmündlich zu informieren. Danach erfolgen die weiteren Meldungen entsprechend des Alarmplans. Ebenfalls ist zu kontrollieren, ob die Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten noch vorhanden und unbeschädigt sind. Bei Vertragsabschluss werden dem AN das zuständige Personal und die ent- sprechenden Telefonnummern aus der Alarmliste benannt. o Sachbeschädigung oder Einbruch Stellt derdie Pförtnerin bei seinemihrem Kontrollgang einen Einbruch fest, so ist sofort die Polizei und fernmündlich der zuständige Hausmeister bzw. Zitadellenverwaltung lt. Alarmliste zu informieren. Sofern erforderlich müssen Sicherheitsmaßnahmen an Tür oder Fenster vorgenommen werden. Bei Vertragsabschluss werden dem AN das zustän- dige Personal und die entsprechenden Telefonnummern aus der Alarmliste benannt. o Havarien und Umweltschutz Stellt der Pförtner bei seinem Rundgang im jeweiligen Museums- und Ausstellungs- bereich Havarie wie z.B. Rohrbrüche o.ä. Schäden fest, so ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Hausmeister bzw. Zitadellenverwaltung eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen. o Ordnungsgemäßer Verschluss von Fenstern, Türen und Toren Stellt derdie Pförtnerin bei seinemihrem Kontrollgang fest, dass Türen, Tore, Fenster usw. nicht verschlossen sind, so sind diese zu verschließen. Vorher muss ersie sich ver- gewissern, dass sich keine Personen mehr in den Räumen befinden. Bei den Rundgängen ist darauf zu achten, ob sowohl im als auch außen am Gebäude, neue Graffiti angebracht wurden. Dieses ist im Wachbuch mit Ort und Zeit der Feststel- lung zu vermerken und dem zuständigen Hausmeister umgehend mitzuteilen. Außerdem hat derdie für den Spätdienst zuständige Pförtner*in täglich die Haus- nummernbeleuchtung zu kontrollieren. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Wachbuch einzutragen. Ist ein Defekt im Wachbuch vermerkt worden, hat der Frühdienst den Haus- meister bzw. die Zitadellenverwaltung zu informieren.

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Bei den Rund- und Kontrollgängen in den Wintermonaten ist auf die Schneelast (Dach- lawinen) auf den Dächern, sowie eventuell vorhandene Eiszapfen zu achten. Hier ist eine Sichtkontrolle durchzuführen. Bei festgestellten eventuellen Gefährdungen ist der Haus- meister bzw. die Zitadellenverwaltung und bei direkter Unfallgefahr die Feuerwehr zu informieren.

  1. Schichtwechsel

Bei jedem Schichtwechsel ist der Verbandskasten den Dienstkräften der nachfolgenden Schicht in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Die Dienstkräfte beider Schichten haben dies im Wachbuch zu quittieren. Sollte Material verbraucht worden sein, ist dies im Wachbuch zu vermerken und dem Hausmeister bzw. der Zitadellenverwaltung zu melden. Außerdem ist der Inhalt des Verbandskastens regelmäßig auf seine Mindesthaltbarkeit zu prüfen. Wenn Inhalt erneuert werden muss, ist der Hausmeister bzw. die Zitadellenverwaltung zu informieren.

Bei Schichtwechsel werden der Generalschlüssel vom Untergeschoss sowie der Schlüssel vom Schlüsselkasten an dendie nachfolgende Kollegin übergeben und der Inhalt des Schlüssel- kastens auf Vollständigkeit überprüft. DerDie nachfolgende Kollegin bestätigt dies mit seiner*ihrer Unterschrift im Wach- oder Schlüsselbuch.

Diese Dienstanweisung wird während der Vertragslaufzeit fortgeführt und ist, in ihrer aktuellsten Fassung, Vertragsbestandteil.

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