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Leistungsbeschreibung Aufsichtsdienst Kommandantenhaus
Leistungsbeschreibung
Aufsichtsdienst im Kommandantenhaus
Stand: 08.2026
Inhaltsverzeichnis:
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Objekt ....................................................................................................................... 2
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Kommandantenhaus ................................................................................................ 2
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Leistungszeiten ......................................................................................................... 2
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Personaleinsatz ........................................................................................................ 2
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Personal .................................................................................................................... 2
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Allgemeines .............................................................................................................. 3
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Allgemeine Verhaltenshinweise ............................................................................... 4
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Allgemeine Aufgaben .............................................................................................. 5
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Einlasskontrolle ........................................................................................................ 5
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Besucher*innenzählung ........................................................................................... 6
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Wachschutz .............................................................................................................. 6
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Durchsetzung der Hausordnung .............................................................................. 6
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Kontrollgänge .......................................................................................................... 6
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Schließung des Museums- und Ausstellungsbereichs ............................................. 7
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Besonderheiten des Aufsichtsdienstes im Kommandantenhaus ............................ 8
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Leistungsbeschreibung Aufsichtsdienst Kommandantenhaus
- Objekt
"Das Bezirksamt Spandau – Fachbereich Kultur betreibt in Berlin (13599 Berlin, Am Juliusturm 64) die Zitadelle Spandau, eine der bedeutendsten Renaissancefestungen Europas. Auf dem Gelände der Zitadelle Spandau befinden sich verschiedene Museen, Ausstellungs- und Veranstaltungsbereiche, die Jugendkunstschule des Bezirks, ein Atelierhaus, das Archiv des Stadtgeschichtlichen Museums sowie verschiedene Verwaltungsgebäude des Bezirksamts Spandau.
- Kommandantenhaus
Im 1. OG des Kommandantenhauses befindet sich auf ca. 455 qm die Ausstellung „Burg und Zitadelle“, die die Geschichte von Burg und Festung präsentiert. Ebenfalls im 1. OG befindet sich der Museumsshop.
- Leistungszeiten
Zu den Öffnungszeiten der Zitadelle Spandau: o Freitags bis mittwochs jeweils von 10-17:00 Uhr o Donnerstags jeweils von 13-20:00 Uhr o Ausnahme: Am 24.12. und 31.12. sind die Öffnungszeiten jeweils von 10-14 Uhr
Die Leistungszeiten der optionalen Aufsichtskräfte können von den Öffnungszeiten der Zitadelle Spandau abweichen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass im Krankheits- und Urlaubsfall des Aufsichtsdienstes sowie bei sonstigen Personalausfällen eine geeignete Vertretung bereitsteht. Es m muss stets 1 Aufsichtspersonen anwesend sein.
- Personaleinsatz
o Anzahl an Aufsichten, die zuverlässig an 365 Tagen im Jahr benötigt wird: 1 Person o Der AG kann das in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführte Personal anpassen, wenn dies für den Betriebsablauf des Museums sinnvoll ist. Im Falle von Veranstal- tungen ergeben sich für die Aufsichtskräfte ggf. längere Einsatzzeiten bzw. ein Mehr- bedarf an Aufsichtskräften. Der daraus resultierende Bedarf wird dem AN nach Möglichkeit spätestens 5 Werktage vor Eintritt des Falls mitgeteilt. Kurzfristig anfallender zusätzlicher Personalbedarf, der ggf. noch am selben Tag umzusetzen ist, bleibt hiervon unberührt.
- Personal
Jede Aufsichts- und Schließkraft muss über ein ausreichendes Seh-, Sprech- und Hörvermögen verfügen und imstande sein, die ausgeschriebenen Tätigkeiten im Gehen oder Stehen auszuüben. Der AN versichert, dass die Eignung der einzusetzenden Beschäftigten für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Tätigkeiten sichergestellt ist.
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Die eingesetzten Aufsichts- und Schließkräfte müssen über einen aktuellen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe) verfügen, der nicht älter als 12 Monate ab Auftragserteilung ist. Bei Neueinstellungen ist der Nachweis zeitnah nach dem Dienstbeginn nachzureichen. Die Mitarbeiter*Innen des AN für den Teilbereich Aufsicht müssen die gewerblichen Zugangsvoraussetzungen nach § 34a GewO erfüllen. Dem AG ist dies vor Arbeitsaufnahme nachzuweisen.
Weitere Anforderungen an das Personal
o Anmeldung beim Ordnungsamt und zeitnahes Angeben der Bewacher-ID o Freude am Kontakt mit Menschen aller Altersgruppen o Gute Beobachtungsgabe, positives äußeres Erscheinungsbild und gute physische Beweglichkeit o Interesse für die Spandauer Stadtteilgeschichte, für Aktuelle Kunst sowie die Themen der Ausstellungen o Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache; Englischkenntnisse und andere Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht o Ausbildung in Erster Hilfe und Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschern (Nachweis erforderlich). Die Ausbildung ist vom AN aktuell zu halten.
- Allgemeines
Der Aufsichtsdienst ist eine wichtige Visitenkarte der Zitadelle Spandau. Er trägt zu einem positiven Image und zu einem gelungenen Gesamterlebnis der Besucherinnen bei. Bei der Auswahl des Personals ist auf gepflegtes Äußeres, sicheres Auftreten und auf gute Umgangsformen zu achten. Da das Personal Kontakt mit Kundinnen und Besucherinnen hat, sollte es in Stress- und Konfliktsituationen souverän und besucherfreundlich reagieren können. Des Weiteren ist ein kultursensibler und geschlechtersensibler Umgang unerlässlich, d.h. das auch gesellschaftliche Minderheiten, Geflüchtete, Menschen mit diverser Sexualität und Menschen mit motorischen bzw. geistigen Behinderungen respektvoll, zuvorkommend und zu jeder Zeit freundlich zu behandeln sind. Die Zitadelle versteht sich als ein weltoffener Kulturort und heißt Menschen jedweder kulturelleren Herkunft, geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung, People of Colour, Geflüchtete und Menschen mit Einschränkungen herzlich willkommen und bietet gezielt Angebote für die unterschiedlichsten Besucherinnengruppen. Jede Form von Diskriminierung, herabwürdigender Behandlung oder Ausgrenzung widerspricht dem Leitbild des Ortes. Die Zitadelle verfolgt eine inklusive Besucherinnen-Einbindung. In Hinblick auf die Internationalität des Publikums ist das Beherrschen mehrerer Sprachen wünschenswert. Von den Dienstleisterinnen wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Identifikation mit verschiedenen Menschen und Aufgaben erwartet. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung stehen gleichrangig neben der Sicherheit der Exponate im Zentrum der Arbeit.
Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistung alle einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Verstöße des ANs können zur Kündigung des Vertrags führen.
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Während der Öffnungszeiten der Zitadelle muss die Einsatzstellenleitung bzw. eine Vertretung immer erreichbar sein (Telefon oder Mobiltelefon).
Die zertifizierte Leitstelle des ANs muss ständig und rund um die Uhr besetzt und erreichbar sein.
Der AN legt monatlich dem AG einen Dienstplan vor, der die Namen der eingesetzten Mitarbeiter, deren Einsatzort und Dienststunden pro Tag (Uhrzeiten) enthält. Änderungen sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen.
Bei plötzlichem Ausfall einer Arbeitskraft muss der AN innerhalb von 4 Stunden entsprechenden Ersatz bereitstellen. Der AN hat im Betriebskonzept darzulegen, wie er dies gewährleisten kann.
Der AN wird von den Verantwortlichen des AG in die anfallenden Tätigkeiten des Aufsichtsdienstes eingewiesen.
- Allgemeine Verhaltenshinweise
o Der Aufsichtsdient verrichtet seinen Dienst in einheitlicher, neutraler und optisch zurückhaltender Dienstkleidung und ist bei Vertragsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen. o Alle Menschen werden ungeachtet ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Ansichten oder ihrer sexuellen Orientierung, jederzeit respektvoll behandelt. Ein höflicher Umgangston wird daher vorausgesetzt. o Der Aufsichtsdienst wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die Beteiligten ein und ist durch ihr eigenes Verhalten Vorbild für andere. o Jede Art von politischer oder religiöser Betätigung zum Zwecke der Willensbeein- flussung oder Missionierung anderer, insbesondere das Verteilen von Flugblättern oder Anbringen von Plakaten mit religiösen oder politischen Inhalten sowie das Werben für politische oder religiöse Organisationen oder Parteien ist der Torwache während der Dienstzeit sowie im Objektbereich generell untersagt. o Der Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist in einem angemessenen Zeitraum vor Dienstbeginn und während der Dienstzeit nicht gestattet. o Das Betreiben von Fernsehgeräten sowie anderen privaten technischen Geräten ist ohne Zustimmung nicht gestattet. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken ist während der Dienstverrichtung untersagt und auf die Pausenzeiten zu beschränken. o Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, serviceorientiertes Denken und Handeln sowie Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft mit Gästen, Besucherinnen und Mitarbeiterinnen am Standort wird vorausgesetzt. o Der Aufsichtsdienst darf in der Museums- Ausstellungsbereichen bzw. generell innerhalb der Dienstgebäude nicht rauchen. o Der Dienstausweis ist grundsätzlich an der Kleidung sichtbar zu tragen! o Solange sich keine Besucherinnen im jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereich aufhalten, darf sich der Aufsichtsdienst auf einen Stuhl setzen. Sobald Besucherinnen die Museums- und Ausstellungsbereiche betreten, muss sich der Aufsichtsdienst vom Stuhl erheben.
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- Allgemeine Aufgaben
o Die Anwesenheit ist im Wachbuch zu führen. o Die Schlüssel für die jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereiche sind beim Pfortenpersonal vor Schichtbeginn abzuholen und nach Schichtende wieder dort abzugeben. o Es ist ein Wachbuch zu führen, in dem alle besonderen Vorkommnisse und festgestellte Schäden von den Aufsichtskräften einzutragen sind. Dieses hat in der Form zu geschehen, dass unbeteiligte Personen, den Tathergang, bzw. die Sachlage auch ohne Vorwissen nachvollziehen und verstehen können. Die Uhrzeit der Feststellung/ Ereignisses ist zu notieren und der Name der diensthabenden Aufsichtskraft muss lesbar sein. Falls wegen besonderer Vorkommnisse etwas zu veranlassen ist oder Schäden festgestellt werden, ist dies der Zitadellenverwaltung zu melden. o Der Aufsichtsdienst schaltet die Beleuchtung ein und überwacht die technischen Geräte (Multimedia-Points, etc.) der Ausstellung und gewährleistet deren Benutzung. Eine Anleitung zur Bedienung der Multimedia-Points wird von der Zitadellenverwal- tung zur Verfügung gestellt. Etwaige Ausfälle von Lampen, Multimedia-Points, sowie andere Auffälligkeiten sind der Ausstellungsleitung zu melden. o Der Aufsichtsdienst hat darauf zu achten, dass Prospekte und Plakate in den Museums- und Ausstellungsräumen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Zitadellenverwaltung ausgelegt bzw. ausgehängt werden dürfen. o Es ist sicherzustellen, dass das optische Erscheinungsbild der Zitadelle gewahrt wird. Hierfür wird vor allem auf Verschmutzungen, Verunreinigungen und Müllablage- rungen geachtet. Bei kleineren Verschmutzungen sind diese, wenn möglich, eigen- ständig zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist umgehend der Hausmeister zu informieren. Gefahrenstellen sind ggf. sofort abzusichern und der Hausmeister bzw. die Zitadellenverwaltung sind umgehend zu informieren. o Der Aufsichtsdienst hat gegebenenfalls Wartungs- und Reparaturarbeiten in den Museums- und Ausstellungsbereichen zu betreuen. o Der Aufsichtsdienst steht den Besucher*innen als Informationsgeber Verfügung. Er erteilt bei Bedarf Auskunft zu allgemeinen Fragen des jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereiches, zu den Ausstellungen sowie zur Wegeführung innerhalb des Museums- und Ausstellungsbereiches.
- Einlasskontrolle
o Der Aufsichtsdienst ist für die Kontrolle der gültigen Eintrittskarten für die jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereiche zuständig. o Stellt der Aufsichtsdienst fest, dass sich unbefugte Personen ohne gültige Eintrittskarten im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten, so sind diese Personen aufzufordern, das Haus oder das Gelände zu verlassen. Widersetzen sich die unbefugten Personen dem Auftragnehmer, so ist nach Rücksprache mit demder diensthabenden Pförtnerin die Polizei zu informieren. Der Hausmeister oder die
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Zitadellenverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren. Unbefugt ist jeder, der nicht durch geeignete Maßnahmen dokumentieren kann, dass er befugt ist.
- Besucher*innenzählung
Der Aufsichtsdienst hat die Besucher*innen zu zählen. Dazu ist ein von der Zitadellenverwaltung zur Verfügung gestelltes Formular zu verwenden.
- Wachschutz
o Der Aufsichtsdienst ist verantwortlich für die Sicherheit in den Ausstellungen. Er trägt Sorge dafür, dass Besucher*innen keine Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten verursachen, diese entwenden oder missbräuchlich nutzen. o Die Ausstellungsbereiche können angesichts ihrer Größe und der diversen Einbauten nicht vollumfänglich überblickt werden. Die Aufsichten müssen daher in dem ihnen zugewiesenen Aufsichtsbereich Rundgänge durchführen, um die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten.
- Durchsetzung der Hausordnung
Der Aufsichtsdienst hat in dem jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereich die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.
Insbesondere bedeutet dies folgendes durchzusetzen: o Verbot der Beschädigung oder des unbefugten Berührens von Exponaten o Verbot des Betretens der Museums- und Ausstellungsbereiche ohne gültige Eintrittskarte o Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude (z.B. Museumsbereiche, Ausstellungsbereiche) o Verbot von Verzehr von Essen und Getränken, insbesondere alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden o Rauchverbot in den Dienstgebäuden o Verbot der Mitnahme von Fahrrädern in das Dienstgebäude o Verbot der Verschmutzung der Museums- und Ausstellungsbereiche durch Graffiti
Der Aufsichtsdienst hat im Bedarfsfall die Polizei zu informieren, wenn ihr Eingreifen notwendig wird, insbesondere o bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbetrieb stören oder o bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mitarbeiterinnen als auch Besucherinnen, von einer dritten Person bedroht werden.
- Kontrollgänge
Stellt der Aufsichtsdienst bei seinem Rundgang im jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereich fest, dass sich dort hilflose Personen, Kranke, etc. befinden, so ist nach
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Rücksprache mit demder diensthabenden Pförtnerin die Polizei bzw. und/oder die Feuerwehr/ Krankenwagen zu verständigen. Bei deren Eintreffen ist diese einzuweisen und zum Unfallort zu führen. Der Hausmeister oder die Zitadellenverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren.
Stellt der Aufsichtsdienst bei seinem Rundgang im Museums- und Ausstellungsbereich einen Brand fest, ist sofort der Druckknopfmelder (Feuernotruf) zu betätigen. Ist dieser nicht erreichbar oder nicht vorhanden ist die Feuerwehr fernmündlich zu informieren. Danach erfolgen die weiteren Meldungen entsprechend des Alarmplans durch das Pfortenpersonal.
Die Aufsicht veranlasst die Räumung des Hauses über die Fluchtwege.
Ebenfalls ist zu kontrollieren, dass die Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten noch vorhanden und unbeschädigt sind.
Eine Alarmliste mit Angaben zum zuständigen Personal und die entsprechenden Telefonnummern hängen stets in der Pförtnerloge aus.
Stellt der Aufsichtsdienst bei seinem Rundgang im jeweiligen Museums- und Ausstellungs- bereich einen Einbruch fest, so ist nach Rücksprache mit demder diensthabenden Pförtnerin sofort die Polizei und fernmündlich der zuständige Hausmeister bzw. Zitadellen- verwaltung laut Alarmliste zu informieren. Sofern erforderlich müssen Sicherheitsmaßnahmen an Tür oder Fenster vorgenommen werden. Eine Alarmliste mit Angaben zum zuständigen Personal und die entsprechenden Telefonnummern hängen stets in der Pförtnerloge.
Stellt der Aufsichtsdienst bei seinem Rundgang im jeweiligen Museums- und Ausstellungs- bereich Havarie wie z.B. Rohrbrüche o.ä. Schäden fest, so ist nach Rücksprache mit demder diensthabenden Pförtnerin mit dem zuständigen Hausmeister bzw. Zitadellenver- waltung eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen l Eine Alarmliste mit Angaben zum zuständigen Personal und die entsprechenden Telefonnummern hängen stets in der Pförtner- loge.
Stellt der Aufsichtsdienst bei seinem Rundgang im jeweiligen Museums- und Ausstellungs- bereich Schäden fest, ist der diensthabenden Pförtner*in und die Hausmeisterei zu informieren. Bei Schäden an Ausstellungsexponaten ist in jedem Fall die Zitadellenver- waltung zu informieren.
Bei den Rundgängen ist darauf zu achten, ob im Gebäude neue Graffiti angebracht wurden. Dieses ist im Wachbuch mit Ort und Zeit der Feststellung zu vermerken und dem zuständigen Hausmeister umgehend mitzuteilen.
- Schließung des Museums- und Ausstellungsbereichs
Nach Ende der Öffnungszeiten sind alle Türen, Tore, Fenster, usw. des jeweiligen Museums- und Ausstellungsbereichs zu verschließen sowie die Beleuchtung auszuschalten. Vorher muss sich der Aufsichtsdienst vergewissern, dass sich keine Personen mehr in den Räumen befinden und technische Präsentationsgeräte - sofern sie nicht mit einer Zeituhr programmiert sind abzuschalten.
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- Besonderheiten des Aufsichtsdienstes im Kommandantenhaus
o Zur Tätigkeit gehört der Verkauf von Museumsartikeln (Katalogen, Büchern, etc.) und Kommissionswaren. o Zum Verkauf und zur Abrechnung der Museumsartikel (Kataloge, Bücher etc.) und Kommissionswaren ist das vorhandene Kassensystem der Fa. Becker-Billet zu nutzen. o Der Materialbestand muss einmal im Monat durch die Aufsicht kontrolliert werden und mit den Verkäufen abgeglichen werden. o Die Wechselgeldkasse wird vor Beginn der Öffnungszeiten vom Pfortenpersonal abgeholt. Die Kasse muss nach Schließung des Kommandantenhauses dort wieder abgegeben werden. Es gilt die jeweils gültige Kassenanweisung, die von der Zitadellenverwaltung zu Vertragsbeginn übergeben wird.
Diese Dienstanweisung wird während der Vertragslaufzeit fortgeführt und ist, in ihrer aktuellsten Fassung, Vertragsbestandteil.
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