Los 1 - LB Wachschutz_Obstallee 28.pdf

Sicherheits-, Pförtner-, Empfangs-, Wach- und Schließdienste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Wachschutz Obstallee 28

Leistungsbeschreibung

Obstallee 28

Stand: 30.07.2026

Der Sicherheitsdienst ist durch Sicherheitsmitarbeiter vor Ort zu leisten und dient dem Zweck, die Sicherheit und Ordnung für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrecht- zuerhalten, zu gewährleisten, bzw. wiederherzustellen.

Der Sicherheitsdienst ist in folgendem Umfang zu erbringen.

Obstallee 28 - Bürgeramt

Tag Anzahl der Zeitraum Sicherheitsmitarbeiter (Dienstbeginn/-ende) Montag 2 07:20 – 12:10 / 12:30 – 15:10 Dienstag 2 07:20 – 12:10 / 12:30 – 14:10 Mittwoch 2 09:20 – 13:25 / 14:00 – 18:10 Donnerstag 2 09:20 – 13:25 / 14:00 – 18:10 Freitag 2 07:50 – 13:10

Eine Reduzierung/ Erhöhung der wöchentlichen Stunden kann mit einer 14-tägigen Frist zum Monatsende erfolgen. Die Änderung der Dienstzeiten bleibt vorbehalten.

  1. Allgemeine Aufgaben: Der Sicherheitsdienst hat im gesamten Bereich des Bürgeramtes, vor allem in den Ein- gangsbereichen und in den Fluren, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.

Insbesondere bedeutet dies folgendes durchzusetzen:

  • Rauchverbot
  • Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude
  • Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden
  • Verbot der Mitnahme von Fahrrädern

Zum Schutz der Beschäftigten und des Publikums und zur Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung, hat der Sicherheitsdienst im Bereich der Flure und der Wartebereiche ständig Kontrollgänge durchzuführen und sich präsent zu halten.

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Leistungsbeschreibung Wachschutz Obstallee 28

Bei den zu tätigenden Kontrollgängen hat der Sicherheitsdienst zu überprüfen, ob Gefähr- dungen (Bsp. Messer o.ä.), Beschädigungen und ggf. daraus resultierende Gefahrenquel- len, wie z.B. beschädigte Fensterscheiben etc. vorhanden sind und dieses ist umgehend per Mail an hausmeister@ba-spandau.berlin.de zu melden.

Der Sicherheitsdienst ist auch Ansprechpartner für Fragen des Publikums hinsichtlich der Orientierung in den Dienstgebäuden und der Sprechzeiten. Der zuständige Objektleiter hat die Sicherheitsmitarbeiter dahingehend zu schulen und zu informieren und sicher zu stellen, dass alle Änderungen sofort dem Sicherheitsdienst zur Kenntnis gelangen.

Bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbetrieb stö- ren, haben die Sicherheitsmitarbeiter einzugreifen und soweit möglich höflich und dees- kalierend für Ordnung zu sorgen. Ist dies nicht möglich, ist der Störer des Hauses zu ver- weisen und dafür Sorge zu tragen, dass er das Gebäude auch tatsächlich verlässt.

Bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mitarbeiter als auch andere Hilfeempfänger, von einer dritten Person bedroht werden, hat der Sicher- heitsdienst einzugreifen und die körperliche und gesundheitliche Unversehrtheit des Be- drohten zu sichern. Es ist selbstständig vom Sicherheitsdienst zu entscheiden, ob in einer Notsituation die Polizei zu benachrichtigen ist. Der Sicherheitsmitarbeiter ist befugt die Polizei selbst zu benachrichtigen. In jedem Fall haben sie die Pflicht, wenn es erforderlich ist, die Feuerwehr zu benachrichtigen. Der Pförtner ist ebenfalls zu informieren.

Jeder der Sicherheitsmitarbeiter muss jederzeit erreichbar sein und hat zu diesem Zweck ein Diensthandy bei sich zu tragen und selbst auch die Möglichkeit haben, Hilfe zu holen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Pförtner und Sicherheitsdienst in ständigem Kontakt stehen können (Funk oder Mobilfunk).

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