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Leistungsbeschreibung Pförtner Klosterstr. 36
Leistungsbeschreibung
Klosterstr. 36
Stand: 31.07.2026
Der Sicherheitsdienst ist durch Sicherheitsmitarbeiter vor Ort zu leisten und dient dem Zweck, die Sicherheit und Ordnung für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrecht- zuerhalten, zu gewährleisten, bzw. wiederherzustellen.
Der Sicherheitsdienst ist in folgendem Umfang zu erbringen.
Pförtnerdienst Loge im Erdgeschoss
Tag Anzahl der Zeitraum Sicherheitsmitarbeiter (Dienstbeginn/-ende) Montag 1 05:00 - 21:00 Dienstag 1 05:00 - 21:00 Mittwoch 1 05:00 - 21:00 Donnerstag 1 05:00 - 21:00 Freitag 1 05:00 - 21:00
Eine Reduzierung/ Erhöhung der wöchentlichen Stunden kann mit einer 14-tägigen Frist zum Monatsende erfolgen. Die Änderung der Dienstzeiten bleibt vorbehalten.
- Allgemeine Aufgaben
Das Gebäude ist grundsätzlich als Bürodienstgebäude ein offenes Haus für Bürgerinnen und Bürger, d.h. es erfolgt durch das Pförtnerpersonal keine Zutrittskontrolle für Mitarbei- tende oder Besuchende. Jedoch hat der Pförtner jeden Besuchenden vor betreten des Gebäudes anzusprechen und nach dem Grund und Bereich zu fragen.
Der Pförtner ist erster Ansprechpartner (Empfangsdienst) für Besuchende und zuständig für die Auskunftserteilung hinsichtlich der Orientierung während der Öffnungszeiten (ins- besondere Auskünfte über Sprechzeiten, Geschäftsverteilung, Lage der Dienstzimmer und allgemeine Hinweise auf andere Dienststellen). Alle Auskünfte sind höflich und kompetent zu erteilen.
- Hausordnung
Der Pförtner hat vor allem in den Eingangsbereichen und in den Fluren der Dienstge- bäude die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.
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Insbesondere bedeutet dies Folgendes durchzusetzen:
- Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude (mit Ausnahme der Klienten des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamts sowie Blinden- und The- rapiehunden)
- Verbot von Verzehr von alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden
- Rauchverbot
- Verbot der Mitnahme von Fahrrädern in das Dienstgebäude
- Wachbuch
Es ist ein Wachbuch zu führen, in dem alle besonderen Vorkommnisse von der dienstha- benden Schicht einzutragen sind. Dieses hat in der Form zu geschehen, dass unbeteiligte Personen, den Tathergang, bzw. die Sachlage auch ohne Vorwissen nachvollziehen und verstehen können. Die Uhrzeit der Feststellung/Ereignisses ist zu notieren und der Name des diensthabenden Pförtners muss lesbar sein.
Ebenfalls ist ein Anwesenheitsbuch (Schichtbuch) zu führen, welches ständig in der o.g. Pförtnerloge verbleibt. Es sind die eingesetzten Pförtner/Sicherheitsmitarbeiter mit An- gabe des Dienstantritts und Dienstende einzutragen und mit Unterschrift des jeweiligen Beschäftigten zu quittieren. Es muss daraus hervorgehen, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit Dienst hatte. Weiterhin ist durch den AN ein Kontrollsystem, basierend auf berüh- rungsloser RFID-Technologie zu installieren. Die Anlaufstellen sind mit dem AG abzustim- men. Die Pförtnerinnen/Pförtner haben den Schlüsselbestand zu führen, Schlüssel auszuteilen, entgegenzunehmen, richtig einzusortieren und den Bestand zu kontrollieren. Sie tragen die Verantwortung für eine einwandfreie Verwaltung der anvertrauten Schlüssel. Die Aus- gabe der Schlüssel muss auf einem vom AG gefertigten Vordruck (Schlüsselübergabepro- tokoll) dokumentiert werden. Der Verlust von Schlüsseln ist dem AN anzulasten, wenn
- die Angaben auf dem Schlüsselübergabeprotokoll unleserlich sind;
- Schlüssel ohne Schlüsselübergabeprotokoll ausgegeben wurden;
- der Verbleib/Aufenthaltsort der Schlüssel nicht nachvollzogen werden kann.
Der Vordruck ist von allen auszufüllen. Ausnahmen sind nicht gestattet. Vor Dienstbeginn hat der Pförtner die Schlüssel beim Rathaus-Pförtner abzuholen. Es ist sich zu vergewissern, dass der jeweils eingesetzte Mitarbeiter berechtigt ist, er muss Dienstkleidung auf der das Firmenlogo zu erkennen ist tragen und sich mit einem Dienst- ausweis ausweisen können. Die Abholung des Schlüssels wird im Wachbuch vermerkt.
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Nach Dienstschluss der Außenstellen werden diese Schlüssel wieder persönlich beim Pförtner des Rathauses abgegeben (kein Einwurf im Briefkasten). Der Empfang wird eben- falls im Wachbuch notiert. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Liegen- schaftsverwaltung.
- Schließzeiten
Alle Zugänge sind morgens um 05:30 Uhr zu öffnen und zum Dienstschluss wieder zu schließen.
Alle 2 Stunden Kontrolle der Parkpalette ob unberechtigte Kraftfahrzeuge parken. Wenn ja mit Zettel darauf hinweisen. Die Dokumentation erfolgt im Wachbuch. Siehe hierzu den Punkt Kontrolle der Parkflächen. Kleinere Verschmutzungen sind eigenständig zu entfer- nen.
Aufschluss:
- Aufschließen der Außentür sowie der Glastür bei den Aufzügen
- Öffnen der Jalousien der Eingänge A, B und E (die Jalousien sind mit einem gewis- sen Kraftaufwand zu öffnen)
- Ein Kontrollgang durch den Keller (Wasserschaden)
Verschluss
- Verschließen der Jalousien von den Eingängen A, B, und E. (Die Jalousien sind mit einem gewissen Kraftaufwand zu schließen)
- Verschließen aller Eingangstüren A, B, C, D, E, F, Garage, Kellertür und Fahrrad- boxen
- Flurlicht ausschalten und eventuell Kochwassergeräte in den Kochnischen der ein- zelnen Etage abschalten
- Ein Kontrollgang durch alle Kellerräume (Wasserschaden)
- Kontrolle und Verschließen der Müllbox
- Kontrolle und ggfs. Verschließen der Jalousien im gesamten Erdgeschossbereich
- Verschließen der Aufzüge (nach Anweisung des Hausmeisters)
- Kontrolle der Fluchttüren ob sich jemand dahinter aufhält und die Türen richtig ein- gerastet sind (Nottreppe)
- Verschließen der Pförtnerloge (Stahltür und Glastür)
- Besucher- WC zu den Öffnungszeiten auf- bzw. abschließen
- Bei Automatiktüren zu den Öffnungszeiten den Schließmechanismus umstellen (lt. Anweisung des Hausmeisters)
- Verschlusskontrolle der Kette zu den Stellplätzen (Unterführung) sowie des Gara- gentors der Tiefgarage
- Persönliche Abgabe des Schlüsselbundes beim Pförtner in der Carl-Schurz-Str. 2/6 (kein Einwurf im Briefkasten)
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- Weitere Hinweise
- Die Hausnummernbeleuchtung ist täglich zu kontrollieren.
- Der Verbandskasten und der Defibrillator (sofern vorhanden) sind täglich zu kon- trollieren. Sollte Material verbraucht worden sein, ist dies im Wachbuch zu vermer- ken und außerdem dem Hausmeisterdienst des Rathauses unter hausmeister@ba- spandau.berlin.de zu melden
Die Pförtner haben darauf zu achten, dass Prospekte und Plakate nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Liegenschaftsverwaltung ausgelegt bzw. ausgehangen werden dürfen. Widerrechtlich ausgelegtes Material ist unverzüglich zu entsorgen. Die Pförtner achten auf die Aktualität des ausgelegten Materials (abgelaufenes Datum und ähnlich leicht erkenn- bare Merkmale) und entsorgen nicht mehr relevantes. Sofern bereitgestellt legen die Pförtner Informationsmaterial, Prospekte und Flyer selbstständig nach. Eine Kontrolle des ausliegenden Materials findet täglich statt.
Die Pförtner/ Sicherheitsmitarbeiter dürfen in der Pförtnerloge und bei Gängen innerhalb des Dienstgebäudes nicht rauchen. Der Alkoholkonsum ist während der Arbeitszeit gene- rell untersagt. Lieferungen sind nach Absprache mit dem Empfänger der Lieferung oder dem Hausmeister entgegen zu nehmen. Der Empfang ist zu quittieren. Die Pförtnerin- nen/Pförtner haben gegebenenfalls Wartungs- und Reparaturarbeiten zu betreuen/be- gleiten. Melden sich Firmen beim Pförtner, dann ist der Hausmeister telefonisch zu infor- mieren. Im Winter ist von den Pförtnerinnen/Pförtnern die ordnungsgemäße Ausführung der Schnee-, Schneeglätte und Eisglättebekämpfung kurz nach 7.00 Uhr zu kontrollieren. Bei festgestellten Mängeln ist der Hausmeisterdienst per E-Mail zu informieren und darüber ein Vermerk im Wachbuch zu tätigen. Bei gefährlichen Glättesituationen ist zur Vermei- dung einer Unfallgefahr in den Haupteingangsbereichen mit vom AG zur Verfügung ge- stelltem Streugut die Glätte zu bekämpfen. Bei den Rund- und Kontrollgängen in den Wintermonaten ist auf die Schneelast (Dachla- winen) auf den Dächern, sowie eventuell vorhandene Eiszapfen zu achten. Hier ist eine Sichtkontrolle durchzuführen. Bei festgestellten eventuellen Gefährdungen ist der Haus- meisterdienst per E-Mail zu informieren. Die Alarm- und Notrufliste ist an übersichtlicher Stelle in der Pförtnerloge aufzubewahren und mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Veränderungen am Inhalt der Liste sind nur mit Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung zulässig. Beim Verlassen der Pförtnerloge ist diese, soweit kein weiterer Pförtner vor Ort ist, immer abzuschließen und ein Hinweis auf die baldige Rückkehr anzubringen. Das Diensthandy ist mitzunehmen und die Rufumleitung des Festnetzapparats einzuschalten, so dass er je- derzeit erreichbar ist. Die reine Ausgabe von Informationsmaterial / Vordrucken kann in Abstimmung mit einzel- nen Dienststellen und nach Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung beauftragt werden.
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Ein Internetzugang mindestens mit mobiler UMTS-Verbindung sowie eine E-Mail Adresse sind von Auftragnehmer zur Informationsbeschaffung (www.spandau.de) einzurichten. Aus sicherheitstechnischen Gesichtspunkten ist die Einrichtung einer Internetverbindung durch den Auftraggeber über das Landesnetz nicht möglich.
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Notfälle / Havarien Bei Notfällen ist die Polizei, bzw. und/oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Bei deren Eintreffen ist diese einzuweisen und zum Unfallort zu führen. Im Brandfall, bzw. bei einer aus sonstigen Gründen notwendigen Räumung des Gebäu- des ist die Hausalarmanlage/Feueralarm sofort zu aktivieren. Hinsichtlich besonderer Vorkommnisse (z.B. Räumung, Bombendrohung etc.) ist in der Pförtnerloge des Rathauses ein Notfallordner der SE Innere Dienste hinterlegt in dem die Verhaltensweisen nach Ereignis festgelegt sind. Nach diesen Hinweisen ist zu verfahren. Der Pförtner hat im Bedarfsfall die Polizei und den Sicherheitsdienst zu informieren, wenn deren Eingreifen notwendig wird, insbesondere bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbetrieb stö- ren oder bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mitarbeiter als auch Antragsteller, von einer dritten Person bedroht werden.
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Seuchenmeldungen / Seuchenalarm Verhalten bei Eingang eines Seuchenalarms beziehungsweise einer Meldung von Infekti- onsfällen:
Im Falle eines Seuchenalarms (wie zum Beispiel Pest, Pocken, Ebola, Meningokokken-Me- ningitis, Masern) ist die Gesundheitsaufsicht zu kontaktieren. In der Woche, außerhalb der üblichen Dienstzeiten, entsprechend der Telefonliste. Am Wochenende (Freitag 15:00 Uhr bis Montag 6:00): Rufbereitschaftsdiensthandy der Gesundheitsaufsicht.
- Defibrillator Für die Bedienung des in der Pförtnerloge bereit gestellten Defibrillator gilt Folgendes:
- Der jeweils diensthabende Pförtner muss jederzeit erreichbar sein. Dafür ist es not- wendig, dass das Diensthandy beim Verlassen der Pförtnerloge bei sich getragen wird und eine Rufumleitung des Festnetzapparats eingeschaltet wird. Es ist sich deshalb zu Beginn des Dienstes zu vergewissern, dass noch genug Akkukapazität auf dem Handy vorhanden ist.
- Der Defibrillator muss täglich von der Frühschicht auf seine Einsatzbereitschaft ge- prüft werden. An dem Gerät ist ein „OK-„Zeichen zu erkennen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist umgehend der Bereich Zentrale Dienste, Herr Wandrei, App. 2600 zu informieren.
- Die Wartung und einen ggf. notwendigen Batterieaustausch übernimmt der Be- reich Zentrale Dienste.
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- Der Einsatz des Defibrillators ist notwendig, wenn folgende Stichwörter des Anru- fers, der einen Notfall meldet, genannt werden: o Atemstillstand o Herz-Kreislauf-Stillstand o Bewusstlosigkeit o Atemnot o Schock o Schwere Blutung/Verletzung o Heftiger Brustschmerz Der diensthabende Pförtner hat auf diese Stichwörter zu achten, da es sich in diesem Fall um einen lebensbedrohlichen Zustand handelt. Der diensthabende Pförtner muss bei Nennung von mindestens einem der o.g. Stichworte schnellstmöglich ohne Verzögerung mit dem Defibrillator und einem mobilen Erste-Hilfe-Kasten zu dem Verletzten gehen. Die Rufumleitung ist auf das Handy zu stellen. Die Pförtnerloge ist abzu- schließen. Eventuell verfügbare Mitarbeiter oder Personen können um Hilfe gebeten werden.
- In jedem Fall ist es wichtig, mit dem Defibrillator nicht zu rennen, sondern lediglich zügig zu laufen, damit hier eine Stolpergefahr vermieden werden kann.
- Es ist unbedingt nachzufragen, ob die Feuerwehr schon informiert worden ist und der Anrufende ggf. zu bitten, die Feuerwehr zu informieren.
- Sollte bei dem gemeldeten Fall kein Defibrillator notwendig sein, ist vom Pförtner- dienst lediglich die Feuerwehr bei deren Eintreffen einzuweisen. Dies hat oberste Priorität. Andere Tätigkeiten sind solange zurückzustellen.
- Schwerpunkte bei der Durchführung von Kontrollgängen
9.1. Erscheinungsbild Es ist sicher zu stellen, dass das optische Erscheinungsbild des Dienstgebäudes ge- wahrt wird und besonders der Bereich ‚Eingangshalle’ und der untere Flurbereich vor dem Bürgeramt/ der Bezirkskasse (Rathaus). Hierfür wird vor allem auf Ver- schmutzungen, Verunreinigungen und Müllablagerungen geachtet. Bei kleineren Verschmutzungen sind diese, wenn möglich, eigenständig zu entfernen. Bei größe- ren Verschmutzungen ist umgehend der Hausmeister zu informieren. Gefahrenstel- len sind ggf. sofort abzusichern und das Hausmeistertelefon, App. 6666, ist umge- hend zu informieren.
Es ist regelmäßig darauf zu achten, dass die Schmutzfangmatten, sofern vorhanden, im Eingangsbereich glatt auf dem Boden liegen (Stolpergefahr). Es ist regelmäßig die volle Funktionsfähigkeit der Haupteingangstüren zu überprüfen. Ist dies nicht der Fall, muss dies im Wachbuch eingetragen und dem Hausmeistertelefon, App. 6666 gemeldet werden. Weiterhin sind wartende Personen darauf hinzuweisen, weder auf den Treppen noch auf den Fensterbänken zu sitzen.
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9.2. Unbefugte Personen Stellt der AN bei seinem Kontrollgang fest, dass sich unbefugte Personen im Ge- bäude aufhalten, so sind diese Personen aufzufordern, das Haus zu verlassen. Wi- dersetzen sich die unbefugten Personen dem AN, so ist die Polizei zu informieren. Der Hausmeister und das Hausmeistertelefon, App. 6666, sind sofort über das Vor- kommnis zu informieren. Unbefugt ist jeder, der nicht durch geeignete Maßnahmen dokumentieren kann, dass er befugt ist.
9.3. Hilflose Personen Stellt der AN bei seinem Kontrollgang fest, dass sich hilflose Personen, Kranke etc. im Gebäude befinden, so ist die Polizei bzw. Krankenwagen zu verständigen. Der Hausmeister und das Hausmeistertelefon, App. 6666, sind sofort über das Vor- kommnis zu informieren.
9.4. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz Stellt der AN bei seinem Kontrollgang einen Brand oder eine Brandgefahr fest, sind die Feuerwehr fernmündlich zu informieren und sofort der zuständige Hausmeister. Werden in den Fluren Brandlasten entdeckt, sind diese ebenfalls dem zuständigen Hausmeister und dem Hausmeistertelefon, App. 6666, zu melden. Es ist zu kontrol- lieren, ob die Siegel für die Feuerlöschdecken noch intakt, bzw. nicht gebrochen sind. Ebenfalls ist zu kontrollieren, dass die Feuerlöscher an den jeweiligen Standor- ten noch vorhanden und unbeschädigt sind.
9.5. Sachbeschädigung oder Einbruch Stellt der Pförtner bei seinem Kontrollgang einen Einbruch fest, so ist im Bereich des öffentlichen Dienstes sofort die Polizei und fernmündlich der zuständige Hausmeister zu informieren. Sofern erforderlich müssen Sicherheitsmaßnahmen an Tür oder Fenster vorgenommen werden. Bei Vertragsabschluss werden dem Auftragnehmer die zuständigen Hausmeister und die entsprechenden Telefonnummern aus der Alarmliste benannt.
9.6. Havarien und Umweltschutz Stellt der Pförtner bei seinen Kontrollgang Rohrbrüche o.ä. Schäden fest, so ist wäh- rend der normalen Dienstzeiten sofort das Hausmeistertelefon, App. 6666 zu infor- mieren (persönliche Erreichbarkeit) ansonsten ist eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen und fernmündlich der zuständige Hausmeister zu informieren. Bei Ver- tragsabschluss werden dem AN die zuständigen Hausmeister und die entsprechen- den Telefonnummern aus der Alarmliste benannt. In der Pförtnerloge Carl-Schurz- Str. 2/6 befindet sich eine Meldeanlage die vor austretendem Wasser warnt, diese ist jederzeit im Blick zu behalten. Eine Einweisung erfolgt durch die Hausmeister. In der Klosterstr. 36 ist eine Brandmeldeanlage verbaut, eine Einweisung des AN ge- schieht hier durch AG.
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9.7. ordnungsgemäßer Verschluss von Fenstern, Toren und Türen Stellt der Auftragnehmer bei seinem Kontrollgang fest, dass Türen, Tore, Fenster, usw. nicht verschlossen sind, so sind diese zu verschließen. Die Kontrolle der Außen- fenster und -türen erfolgt per Sichtkontrolle von außen. Verdachtskontrollen bei dem Anschein von offenstehenden Fenstern. Verschluss von Außenfenstern und – türen. Dies soll sich bis zum 2. OG erstrecken (Anleitergefahr). Bei Balkontüren und ge- dreht offenstehenden Fensterflügeln auch in höheren Etagen. Gekippte Fenster kön- nen ab dem 2. OG angekippt gelassen werden. Bei kühler bis kalter Witterung (Frost) und Unwettergefahr sind Außenfenster und- türen generell zu schließen. Bei den Rundgängen ist darauf zu achten, ob sowohl im als auch außen am Gebäude, neue Graffiti angebracht wurden. Dieses ist im Wachbuch mit Ort und Zeit der Fest- stellung zu vermerken, dem zuständigen Hausmeister und Hausmeisterhotline, App. 6666, umgehend mitzuteilen.
9.8. Rundgänge im Dienstgebäude Zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr ist ein Rundgang durch das Dienstgebäude durchzuführen. Bei diesem Kontrollgang sind alle Türen abzuklinken und gegebe- nenfalls zu verschließen. Die Einzelheiten der Rundgänge sowie der RFID-Kontroll- stellen erfolgt in Absprache mit den Mitarbeitern und Hausmeistern der Liegen- schaftsverwaltung. Die Kontrollen in den Gebäuden wird durch RFID-Kontrollstellen dokumentiert.
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