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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Leistungsbeschreibung
Pförtnerdienst vor Ort
Für den Pförtnerdienst in den Dienstgebäuden Carl-Schurz-Str. 2/6 (Rathaus Spandau), Galenstr. 14, Klosterstr. 36
Stand: 06.08.2026
Inhaltsverzeichnis:
- Allgemeines .......................................................................................................................... 2
- Hausordnung......................................................................................................................... 2
- Wachbuch ............................................................................................................................. 3
- Schließzeiten und objektspezifische Tätigkeiten ................................................................. 3 4.1. Carl-Schurz-Str. 2/6 ................................................................................................. 3 4.2. Galenstr. 14 .............................................................................................................. 6 4.3. Klosterstr. 36 ............................................................................................................. 6
- Kontrolle der Parkflächen .................................................................................................... 7
- Allgemeine Tätigkeiten in den Dienstgebäuden.................................................................. 7
- Notfälle / Havarien ............................................................................................................... 9
- Seuchenmeldungen / Seuchenalarm ................................................................................... 9
- Defibrillator .......................................................................................................................... 9
- Schwerpunkte bei der Durchführung von Kontrollgängen: ............................................. 10 10.1. Unbefugte Personen ............................................................................................. 11 10.2. Hilflose Personen .................................................................................................. 11 10.3. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz ................................................... 11 10.4. Sachbeschädigung oder Einbruch....................................................................... 11 10.5. Havarien und Umweltschutz ................................................................................. 11 10.6. ordnungsgemäßer Verschluss von Fenstern, Toren und Türen ........................... 12 10.7. Rundgänge im Dienstgebäude ............................................................................ 12
- Leistungszeiten ................................................................................................................. 12 11.1. Carl-Schurz-Str. 2/6 ............................................................................................ 12 11.2. Galenstraße 14 .................................................................................................... 12 11.3. Klosterstraße 36 ................................................................................................... 13
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
- Allgemeines Die Gebäude sind grundsätzlich als Bürodienstgebäude offene Häuser. Es ist beabsichtigt, künftig Eingangskontrollen durch die Pförtner durchführen zu lassen. Zu den Aufgaben der Pförtner gehört auch die Eingangskontrolle. Diese umfasst u.a. die Ausgabe von Besucher- ausweisen gegen Pfand (z.B. Ausweisdokumente) oder auch die Kontrolle der Dienstaus- weise der Beschäftigten. Das genaue Verfahren und die dazugehörigen Aufgaben zur Ein- gangskontrolle werden derzeit vom Auftraggeber erarbeitet und Ihnen zur gegebener Zeit mitgeteilt.
Der Pförtner ist erster Ansprechpartner (Empfangsdienst) für Bürger und zuständig für die Auskunftserteilung hinsichtlich der Orientierung für Besucher während der Öffnungszeiten (insbesondere Auskünfte über Sprechzeiten, Geschäftsverteilung, Lage der Dienstzimmer und allgemeine Hinweise auf andere Dienststellen).
Alle Auskünfte sind höflich und kompetent zu erteilen.
Auftraggeber (AG) und Ansprechpartner ist die Liegenschaftsverwaltung (Objektverwaltung, Hausmeister und die Leitung der SE FM).
Kontaktdaten: liegenschaftsverwaltung@ba-spandau.berlin.de, die Telefonnummern der zuständigen Mitarbeitern werden dem AN bei Beginn seiner Tätigkeit mitgeteilt.
- Hausordnung Der Pförtner hat vor allem in den Eingangsbereichen und in den Fluren der Dienstgebäude die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und durchzusetzen.
Insbesondere bedeutet dies Folgendes durchzusetzen:
- Verbot der Mitnahme von Hunden in die Dienstgebäude (mit Ausnahme der Kli- enten des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamts sowie Blinden- und Therapie- hunden und Bürohunde)
- Verbot von Verzehr von alkoholischen Getränken in den Dienstgebäuden
- Rauchverbot
- Verbot der Mitnahme von Fahrrädern in das Dienstgebäude
In den Dienstgebäuden beschäftigten Mitarbeitern ist der Zutritt außerhalb der Öffnungszei- ten nur mit entsprechender Legitimation (z.B. Dienstausweis) zu gewähren. Sollte ein Mitar- beiter keinen Dienstausweis vorweisen können, so ist seine Identität in geeigneter Art und Weise zu prüfen (z.B. Personalausweis). Es kann nicht auf eine Legitimation verzichtet wer- den, auch wenn die Person als aktueller beschäftigter Mitarbeiter des Bezirksamts bekannt ist. Eine Genehmigung des Dienstherrn (Büroleiter oder Amtsleiter) außerhalb der Dienstver- einbarung Flexible Arbeitszeit (DV Flex, Arbeitszeiten sind Montag – Freitag 06:00 Uhr – 19:30 Uhr) ist notwendig. In jedem Fall ist der Zeitpunkt des Zutritts und das Verlassen des Bürodienstgebäudes im Wachbuch zu erfassen. Ausnahmen gelten für die Mitarbeiter des Ordnungsamts im Dienstgebäude Galenstr. 14.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
- Wachbuch Es ist ein Wachbuch zu führen, in dem alle besonderen Vorkommnisse von der diensthaben- den Schicht einzutragen sind. Dieses hat in der Form zu geschehen, dass unbeteiligte Perso- nen, den Tathergang, bzw. die Sachlage auch ohne Vorwissen nachvollziehen und verstehen können. Die Uhrzeit der Feststellung/Ereignisses ist zu notieren und der Name des dienstha- benden Pförtners muss lesbar sein. Der Frühdienst hat zu kontrollieren, ob er aufgrund von Meldungen des Nachtdienstes oder der Spätschicht etwas veranlassen muss.
Ebenfalls ist die Anwesenheit im Wachbuch zu führen, welches ständig in der o.g. Pförtner- loge verbleibt. Es sind die eingesetzten Pförtner/Sicherheitsmitarbeiter mit Angabe des Dienstantritts und Dienstende einzutragen und mit Unterschrift des jeweiligen Beschäftigten zu quittieren. Es muss daraus hervorgehen, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit Dienst hatte. Weiterhin ist durch den AN ein Kontrollsystem, basierend auf berührungsloser RFID-Techno- logie zu installieren. Die Anlaufstellen sind mit dem AG abzustimmen.
Die Pförtner haben den Schlüsselbestand zu führen, Schlüssel auszuteilen, entgegenzuneh- men, richtig einzusortieren und den Bestand zu kontrollieren. Dies beinhaltet auch die Aus- gabe und Rücknahme der Zimmerschlüssel der Beschäftigten. Sie tragen die Verantwortung für eine einwandfreie Verwaltung der anvertrauten Schlüssel des Rathauses, der Dienstge- bäude Galenstr. 14 und Klosterstr. 36 sowie anderer Dienstgebäude. Die Ausgabe der Schlüssel muss auf einem vom AG gefertigten Vordruck (Schlüsselübergabeprotokoll) doku- mentiert werden. Der Verlust von Schlüsseln ist dem AN anzulasten, wenn
- die Angaben auf dem Schlüsselübergabeprotokoll unleserlich sind;
- Schlüssel ohne Schlüsselübergabeprotokoll ausgegeben wurden;
- der Verbleib/Aufenthaltsort der Schlüssel nicht nachvollzogen werden kann.
Der Vordruck ist von allen auszufüllen. Ausnahmen sind nicht gestattet.
Vor Dienstbeginn des Pförtnerdienstes in den Außenstellen, haben die jeweils diensthaben- den Pförtner die Schlüssel beim Rathaus-Pförtner abzuholen. Es ist sich zu vergewissern, dass der jeweils eingesetzte Mitarbeiter berechtigt ist, er muss Dienstkleidung auf der das Firmenlogo zu erkennen ist tragen und sich mit einem Dienstaus- weis ausweisen können. Die Abholung des Schlüssels wird im Wachbuch vermerkt. Nach Dienstschluss der Außenstellen werden diese Schlüssel wieder persönlich beim Pförtner des Rathauses abgegeben (kein Einwurf im Briefkasten). Der Empfang wird eben- falls im Wachbuch notiert. Die Ausgabe der Zimmerschlüssel ist außerhalb der üblichen Arbeitszeiten nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Büroleitungen zulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung.
- Schließzeiten und objektspezifische Tätigkeiten
4.1. Carl-Schurz-Str. 2/6 Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Haupteingang immer besetzt ist, wenn die Türen vom Haupteingang aufgeschlossen sind.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Zeiten, an denen sämtliche Eingangstüren und Tore des Rathauses geöffnet und ver- schlossen werden müssen:
Zu öffnen: Mo – Fr.: 05:45 Uhr Sa. – So.: nur Haupteingang nach Bedarf
Es sind grundsätzlich erst die Tore und anschließend der Haupteingang zu öffnen, so dass der Haupteingang niemals unbesetzt ist, wenn die Haupteingangstür geöffnet ist.
Zu schließen: Mo.- Fr.: 20:00 Uhr (Haupteingang)
Ausgenommen vom Verschluss ist der Haupteingang, wenn noch Veranstaltungen und Sitzungen gemäß dem Veranstaltungsplan stattfinden.
Die Tore zu den Innenhöfen sind um 15:00 Uhr zu verschließen.
Nach Dienstschluss (20:00 Uhr) ist zu überprüfen, ob in den Räumen, Fluren und Toilet- ten Türen und Fenster geschlossen sowie die Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Gege- benenfalls sind Türen und Fenster zu schließen und Beleuchtungen auszuschalten. Wei- terhin ist zu prüfen, ob sich in den Räumen, Fluren und Toiletten noch Personen aufhal- ten. Die Flurbeleuchtung ist abzuschalten. Auf laufende Veranstaltungen (siehe Veran- staltungsplan) ist Rücksicht zu nehmen.
Bei den Rund-/und Kontrollgängen dürfen nach Verschluss des Dienstgebäudes die Aufzugsanlagen nicht benutzt werden. Die Rundgänge sind durch das auf berührungs- loser RFID-Technologie basierende Wächterkontrollsystem zu dokumentieren. Auf die Rathausinnenhöfe dürfen nur Stellplatzmieter sowie Dienstfahrzeuge mit dau- ernd zugewiesenen Stellplätzen gelassen werden. Andere Dienstfahrzeuge oder Fahr- zeuge von mit Arbeiten im Rathaus beauftragten Firmen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung ausnahmsweise die Rathausinnenhöfe be- fahren.
Bei Ausfall der Schrankenanlage ist, wenn notwendig, die Schranke per Schlüssel ma- nuell zu öffnen, um berechtigte Fahrzeuge auf den Hof, bzw. vom Hof zu lassen.
Veranstaltungsplan (Rathaus, Carl-Schurz-Str. 2/6) Der wöchentliche Veranstaltungsplan weist die berechtigten Personen aus, die die je- weiligen Räume nutzen dürfen. Diesen Personen wird der jeweilige Veranstaltungsraum aufgeschlossen. Nur in Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung darf diesen Perso- nen der Raumschlüssel ausgehändigt werden.
Die Räume der BVV (Räume 201, 202 und der BVV-Saal) sind nur nach ausdrücklicher Mitteilung auf- und abzuschließen.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
In der Pförtnerloge (Rathaus) ist eine Liste hinterlegt, in der die von der Liegenschafts- verwaltung verwalteten Dienstgebäude und Grundstücke aufgeführt sind. Bei Notfällen in diesen Liegenschaften ist die DV Schäden an Gebäuden zu berücksichtigen.
Läuft ein Alarm aus dem Behinderten-WC (Raum U 59, 60, 155, 256 und 351) in der Pförtnerloge auf, haben die Pförtnerinnen/Pförtner sofort die Pförtnerloge zu verlassen, um Hilfe zu leisten. Das in der Pförtnerloge befindliche Notfalltelefon (App. 6000) ist grundsätzlich frei zu halten. Ein auf diesem Telefon eingehender Anruf ist sofort ungeachtet sonstiger ge- rade ausgeübter Tätigkeiten entgegen zu nehmen.
Für den Bereich der Carl-Schurz-Str. 2/6, der Galenstr. 14 und Klosterstr. 36 nimmt der anwesende Pförtner des Rathauses (mit Qualifikation als geprüfte Schutz- und Sicher- heitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft) die Stellung als Dienstleiter, der sowohl für die Pförtner als auch die Sicherheitskräfte weisungsbefugt ist, ein.
Die Pförtnerinnen/Pförtner des Rathauses haben den ordnungsgemäßen Zustand der Toiletten in den Räumen 36 d (Herrentoilette), 20 und 45 c (Damentoiletten) sowie U 59, 60, 155, 256 und 351 (Behindertentoilette) während der Öffnungszeiten des Dienstgebäudes regelmäßig zu überwachen. Montags bis freitags hat die Kontrolle in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr stündlich zu erfolgen. Kontrolliert werden sollen die Funktionsfähigkeit der Seifen- und Papierspender, der Toilettenpapierspender und der Toiletten selbst. Sofern die Nutzung der Toiletten beeinträchtigende oder andere stär- kere Verschmutzungen, Graffiti oder Beschädigungen (Vandalismus) festgestellt wer- den, ist umgehend die Liegenschaftsverwaltung über die E-Mail liegenschaftsverwal- tung@ba-spandau.berlin.de darüber in Kenntnis zu setzen. Wird eine so starke Ver- schmutzung festgestellt, dass die Toilette nicht genutzt werden kann, ist sie zu sperren und die Liegenschaftsverwaltung zu informieren. Sind Verbrauchsmaterialien (Toilet- tenpapier, Papier an den Waschbecken) nicht mehr in ausreichendem Maße vorhan- den, so sind diese – wenn möglich – durch die Pförtnerinnen/ Pförtner nachzufüllen. Anderenfalls ist die Liegenschaftsverwaltung zu benachrichtigen. Grundsätzlich soll der Raum 36 d nur durch Pförtner, die Räume 20 und 45 c nur durch Pförtnerinnen kontrol- liert werden. In Schichten, in denen die Pförtnerdienste nur durch eine Dienstkraft wahr- genommen werden, liegt es im Ermessen der Dienstkraft, inwieweit die Pförtnerloge zur Kontrolle der Toiletten verlassen werden kann.
Die Unversehrtheit der ‚Roten Telefonzelle’ im Warteraum des Bürgeramtes ist bei je- dem Kontrollgang zu den Toiletten zu überprüfen, Beschädigungen sind umgehend der Liegenschaftsverwaltung mitzuteilen.
Die Pförtnerinnen/Pförtner des Rathauses haben den ordnungsgemäßen Zustand des Wickelraumes während der Öffnungszeiten des Dienstgebäudes zu überwachen. Stär- kere Verschmutzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich der Liegenschaftsver- waltung zu melden.
Die Beflaggung ist gemäß der Beflaggungsordnung durch die Pförtner durchzuführen.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
4.2. Galenstr. 14
Zu öffnen: Mo. – Fr.: 06:00 Uhr Sa.: 07:00 Uhr
Zu schließen: Mo. – Do. 22:30 Uhr Fr. – Sa.: 0:30 Uhr
Vor Verlassen des Gebäudes ist zu überprüfen, ob Türen und Fenster geschlossen und die Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Ggf. sind Türen und Fenster zu schließen und Beleuchtungen auszuschalten. Weiterhin ist zu prüfen, ob sich in den Räumen und Toi- letten noch Personen aufhalten. Die Betriebsbereitschaft der Aufzüge und die Flurbe- leuchtung sind abzuschalten.
Auf den Parkplätzen und Stellflächen, wenn vorhanden, dürfen nur Stellplatzmieter so- wie Dienstfahrzeuge mit dauernd zugewiesenen Stellplätzen fahren. Andere Dienst- fahrzeuge oder Fahrzeuge von Firmen, die mit Arbeiten im Dienstgebäude beauftragt sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung aus- nahmsweise die nicht genutzten Stellflächen befahren (Kontrolle alle 2 Stunden).
Der Parkplatz vor dem Haupteingang Galenstr. 14 muss verschlossen gehalten wer- den. Fahrzeuge, die im Ausnahmefall (bspw. zum Ausladen) länger als 30 Minuten auf dem Parkplatz stehen, sind im Wachbuch zu erfassen. Schwerbehinderte mit dem Kennzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) dürfen die Stellflächen befah- ren.
4.3. Klosterstr. 36
Zu öffnen: Mo. – Fr.: 05:00 Uhr
Zu schließen: Mo. – Fr.: 21:00 Uhr
Zusätzliche Tätigkeiten in der Klosterstr. 36
Alle 2 Stunden Kontrolle der Parkpalette ob unberechtigte Kraftfahrzeuge parken. Wenn ja mit Zettel darauf hinweisen. Die Dokumentation erfolgt im Wachbuch. Siehe hierzu den Punkt Kontrolle der Parkflächen. Kleinere Verschmutzungen sind ei- genständig zu entfernen.
Frühdienst
- Aufschließen der Außentür sowie der Glastür bei den Aufzügen
- Öffnen der Jalousien der Eingänge A, B und E (die Jalousien sind mit einem ge- wissen Kraftaufwand zu öffnen)
- Ein Kontrollgang durch den Keller (Wasserschaden)
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
- Aschenbecher sind Außen aufzuhängen
Spätdienst
- Verschließen der Jalousien von den Eingängen A, B, und E. (Die Jalousien sind mit einem gewissen Kraftaufwand zu schließen)
- Verschließen aller Eingangstüren A, B, C, D, E, F, Garage, Kellertür und Fahrrad- boxen
- Flurlicht ausschalten und eventuell Kochwassergeräte in den Kochnischen der einzelnen Etage abschalten
- Ein Kontrollgang durch alle Kellerräume (Wasserschaden)
- Kontrolle und Verschließen der Müllbox
- Kontrolle und ggfs. Verschließen der Jalousien im gesamten Erdgeschossbereich
- Verschließen der Aufzüge (nach Anweisung des Hausmeisters)
- Kontrolle der Fluchttüren ob sich jemand dahinter aufhält und die Türen richtig eingerastet sind (Nottreppe)
- Verschließen der Pförtnerloge (Stahltür und Glastür)
- Aschenbecher abhängen, leeren und Kontrolle, dass keine Glut im Aschenbecher ist und in den Kellereingang stellen
- Besucher WC zu den Öffnungszeiten auf- bzw. abschließen
- Bei Automatiktüren zu den Öffnungszeiten den Schließmechanismus umstellen (lt. Anweisung des Hausmeisters)
- Verschlusskontrolle der Kette zu den Stellplätzen (Unterführung) sowie des Gara- gentors der Tiefgarage
- Persönliche Abgabe des Schlüsselbundes beim Pförtner in der Carl-Schurz-Str. 2/6 (kein Einwurf im Briefkasten)
- Kontrolle der Parkflächen Bei Feststellung unberechtigten Parkens auf den Parkflächen und Feuerwehrzufahrten des Objektes ist nach Möglichkeit der Verursacher festzustellen und aufzufordern, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.
Sollte dies nicht möglich sein, ist am Fahrzeug ein Zettel anzubringen, dass die Fahrzeugda- ten notiert wurden und das Fahrzeug unverzüglich abgeschleppt wird.
Sollte trotz Bemühungen des Mitarbeiters der Fahrer des Fahrzeuges nicht zeitnah ermittelt werden und das Fahrzeug längere Zeit (länger als 1 Stunde) dort stehen, der zuständige Mit- arbeiter der Liegenschaftsverwaltung zu informieren.
In den Wachdokumenten sind die Zeitpunkte der Feststellungen und der eingeleiteten Maß- nahmen konkret zu vermerken. Es ist unter allen Umständen das Kennzeichen und der Fahr- zeugtyp zu erfassen.
- Allgemeine Tätigkeiten in den Dienstgebäuden Die für den Spätdienst zuständigen Pförtnerinnen/Pförtner haben täglich die Hausnummern- beleuchtung zu kontrollieren. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Wachbuch einzutragen.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Ist ein Defekt im Wachbuch vermerkt worden, hat der Frühdienst die Liegenschaftsverwal- tung zu informieren.
Bei jedem Schichtwechsel sind der Verbandskasten und der Defibrillator (sofern vorhanden) den Dienstkräften der nachfolgenden Schicht in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Die Dienstkräfte beider Schichten haben dies im Wachbuch zu quittieren. Sollte Material ver- braucht worden sein, ist dies im Wachbuch zu vermerken und außerdem der Liegenschafts- verwaltung zu melden. Außerdem ist der Inhalt des Verbandskastens regelmäßig (mindes- tens alle 3 Monate) auf seine Mindesthaltbarkeit, sowie auf seine Vollständigkeit, zu prüfen.
Die Pförtner haben darauf zu achten, dass Prospekte und Plakate nur mit ausdrücklicher Ge- nehmigung der Liegenschaftsverwaltung ausgelegt bzw. ausgehangen werden dürfen. Wi- derrechtlich ausgelegtes Material ist unverzüglich zu entsorgen. Die Pförtner achten auf die Aktualität des ausgelegten Materials (abgelaufenes Datum und ähnlich leicht erkennbare Merkmale) und entsorgen nicht mehr relevantes. Sofern bereitgestellt legen die Pförtner In- formationsmaterial, Prospekte und Flyer selbstständig nach. Eine Kontrolle des ausliegenden Materials findet täglich statt.
Die Pförtner/ Sicherheitsmitarbeiter dürfen in der Pförtnerloge und bei Gängen innerhalb des Dienstgebäudes nicht rauchen. Der Alkoholkonsum ist während der Arbeitszeit generell untersagt.
Lieferungen sind nach Absprache mit dem Empfänger der Lieferung, dem Hausmeister oder der Liegenschaftsverwaltung entgegen zu nehmen. Der Empfang ist zu quittieren.
Die Pförtnerinnen/Pförtner haben gegebenenfalls Wartungs- und Reparaturarbeiten zu be- treuen/begleiten. Melden sich Firmen beim Pförtner, dann ist die Liegenschaftsverwaltung telefonisch zu informieren.
Im Winter ist von den Pförtnern die ordnungsgemäße Ausführung der Schnee-, Schneeglätte und Eisglättebekämpfung kurz nach 7.00 Uhr zu kontrollieren. Bei festgestellten Mängeln ist die Liegenschaftsverwaltung zu informieren und darüber ein Vermerk im Wachbuch zu täti- gen. Bei gefährlichen Glättesituationen ist zur Vermeidung einer Unfallgefahr in den Haupt- eingangsbereichen mit vom AG zur Verfügung gestelltem Streugut die Glätte zu bekämpfen.
Bei den Rund- und Kontrollgängen in den Wintermonaten ist auf die Schneelast (Dachlawi- nen) auf den Dächern, sowie eventuell vorhandene Eiszapfen zu achten. Hier ist eine Sicht- kontrolle durchzuführen. Bei festgestellten eventuellen Gefährdungen ist sofort die Liegen- schaftsverwaltung und bei direkter Unfallgefahr die Feuerwehr zu informieren.
Die Alarm- und Notrufliste ist an übersichtlicher Stelle in der Pförtnerloge aufzubewahren und mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Veränderungen am Inhalt der Liste sind nur mit Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung zulässig.
Beim Verlassen der Pförtnerloge ist diese, soweit kein weiterer Pförtner vor Ort ist, immer ab- zuschließen und ein Hinweis auf die baldige Rückkehr anzubringen. Das Diensthandy ist mit- zunehmen und die Rufumleitung des Festnetzapparats einzuschalten, so dass er jederzeit er- reichbar ist.
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Die reine Ausgabe von Informationsmaterial / Vordrucken kann in Abstimmung mit einzelnen Dienststellen und nach Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung beauftragt werden.
Ein Internetzugang mindestens mit mobiler UMTS-Verbindung sowie eine E-Mail- Adresse sind von Auftragnehmer zur Informationsbeschaffung (www.spandau.de) einzurichten. Aus sicherheitstechnischen Gesichtspunkten ist die Einrichtung einer Internetverbindung durch den Auftraggeber über das Landesnetz nicht möglich.
- Notfälle / Havarien Bei Notfällen ist die Polizei, bzw. und/oder die Feuerwehr zu benachrichtigen. Bei deren Ein- treffen ist diese einzuweisen und zum Unfallort zu führen.
Im Brandfall, bzw. bei einer aus sonstigen Gründen notwendigen Räumung des Gebäudes ist die Hausalarmanlage/Feueralarm sofort zu aktivieren.
Hinsichtlich besonderer Vorkommnisse (z.B. Räumung, Bombendrohung etc.) ist in der Pförtnerloge ein Notfallordner der SE KAB hinterlegt in dem die Verhaltensweisen nach Er- eignis festgelegt sind. Nach diesen Hinweisen ist zu verfahren.
Der Pförtner hat im Bedarfsfall die Polizei und den Sicherheitsdienst zu informieren, wenn deren Eingreifen notwendig wird, insbesondere
- bei Ausschreitungen, Streitigkeiten und Unruhen, die den ordentlichen Dienstbe- trieb stören oder
- bei Gewalttätigkeiten und Gefahrensituationen, bei denen Personen, sowohl Mit- arbeiter als auch Antragsteller, von einer dritten Person bedroht werden.
- Seuchenmeldungen / Seuchenalarm Verhalten bei Eingang eines Seuchenalarms bzw. einer Meldung von Infektionsfällen:
Im Falle eines Seuchenalarms (wie zum Beispiel Pest, Pocken, Ebola, Meningokokken-Menin- gitis, Masern) ist die Gesundheitsaufsicht zu kontaktieren.
In der Woche, außerhalb der üblichen Dienstzeiten, entsprechend der Telefonliste.
Am Wochenende (Freitag 15:00 Uhr bis Montag 6:00): Rufbereitschaftsdiensthandy der Ge- sundheitsaufsicht.
- Defibrillator Für die Bedienung des in der Pförtnerloge bereit gestellten Defibrillator gilt Folgendes:
- Der jeweils diensthabende Pförtner muss jederzeit erreichbar sein. Dafür ist es notwendig, dass das Diensthandy beim Verlassen der Pförtnerloge bei sich ge- tragen wird und eine Rufumleitung des Festnetzapparats eingeschaltet wird. Es ist sich deshalb zu Beginn des Dienstes zu vergewissern, dass noch genug Akkuka- pazität auf dem Handy vorhanden ist.
- Der Defibrillator muss täglich von der Frühschicht auf seine Einsatzbereitschaft geprüft werden. An dem Gerät ist ein „OK-„Zeichen zu erkennen. Sollte dieses nicht der Fall sein, ist umgehend der Bereich Zentrale Dienste, Herr Stöwer, App. 2500 oder Herr Wandrei, App. 2600 zu informieren.
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- Die Wartung und einen ggf. notwendigen Batterieaustausch übernimmt der Be- reich Zentrale Dienste.
- Der Einsatz des Defibrillators ist notwendig, wenn folgende Stichwörter des Anru- fers, der einen Notfall meldet, genannt werden: a) Atemstillstand b) Herz-Kreislauf-Stillstand c) Bewusstlosigkeit d) Atemnot e) Schock f) Schwere Blutung/Verletzung g) Heftiger Brustschmerz
Der diensthabende Pförtner hat auf diese Stichwörter zu achten, da es sich in diesem Fall um einen lebensbedrohlichen Zustand handelt.
Der diensthabende Pförtner muss bei Nennung von mindestens einem der o.g. Stichworte schnellstmöglich ohne Verzögerung mit dem Defibrillator und einem mobilen Erste-Hilfe- Kasten zu dem Verletzten gehen.
Die Rufumleitung ist auf das Handy zu stellen.
Die Pförtnerloge ist abzuschließen.
Eventuell verfügbare Mitarbeiter oder Personen können um Hilfe gebeten werden.
a) In jedem Fall ist es wichtig, mit dem Defibrillator nicht zu rennen, sondern ledig- lich zügig zu laufen, damit hier eine Stolpergefahr vermieden werden kann. b) Es ist unbedingt nachzufragen, ob die Feuerwehr schon informiert worden ist und der Anrufende ggf. zu bitten, die Feuerwehr zu informieren. c) Sollte bei dem gemeldeten Fall kein Defibrillator notwendig sein, ist vom Pförtnerdienst lediglich die Feuerwehr bei deren Eintreffen einzuweisen. Dies hat oberste Priorität. Andere Tätigkeiten sind solange zurückzustellen.
- Schwerpunkte bei der Durchführung von Kontrollgängen: Erscheinungsbild Es ist sicher zu stellen, dass das optische Erscheinungsbild des Dienstgebäudes gewahrt wird und besonders der Bereich ‚Eingangshalle’ und der untere Flurbereich vor dem Bürger- amt/ der Bezirkskasse (Rathaus). Hierfür wird vor allem auf Verschmutzungen, Verunreini- gungen und Müllablagerungen geachtet. Bei kleineren Verschmutzungen sind diese, wenn möglich, eigenständig zu entfernen. Bei größeren Verschmutzungen ist umgehend die Lie- genschaftsverwaltung zu informieren. Gefahrenstellen sind ggf. sofort abzusichern und die Liegenschaftsverwaltung, ist umgehend zu informieren.
Es ist regelmäßig darauf zu achten, dass die Schmutzfangmatten, sofern vorhanden, im Ein- gangsbereich glatt auf dem Boden liegen (Stolpergefahr).
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Es ist regelmäßig die volle Funktionsfähigkeit der Haupteingangstüren zu überprüfen. Ist dies nicht der Fall, muss dies im Wachbuch eingetragen und der Liegenschaftsverwaltung gemel- det werden.
Weiterhin sind wartende Personen darauf hinzuweisen, weder auf den Treppen noch auf den Fensterbänken zu sitzen.
10.1. Unbefugte Personen Stellt der AN bei seinem Kontrollgang fest, dass sich unbefugte Personen im Gebäude auf- halten, so sind diese Personen aufzufordern, das Haus zu verlassen. Widersetzen sich die un- befugten Personen dem AN, so ist die Polizei zu informieren.
Die Liegenschaftsverwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren. Unbefugt ist je- der, der nicht durch geeignete Maßnahmen dokumentieren kann, dass er befugt ist.
10.2. Hilflose Personen Stellt der AN bei seinem Kontrollgang fest, dass sich hilflose Personen, Kranke etc. im Ge- bäude befinden, so ist die Polizei bzw. Krankenwagen zu verständigen. Die Liegenschafts- verwaltung ist sofort über das Vorkommnis zu informieren.
10.3. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz Stellt der AN bei seinem Kontrollgang einen Brand oder eine Brandgefahr fest, sind die Feu- erwehr fernmündlich zu und sofort die Liegenschaftsverwaltung zu informieren. Werden in den Fluren Brandlasten entdeckt, sind diese ebenfalls der Liegenschaftsverwaltung zu mel- den.
Es ist zu kontrollieren, ob die Siegel für die Feuerlöschdecken noch intakt, bzw. nicht gebro- chen sind.
Ebenfalls ist zu kontrollieren, dass die Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten noch vor- handen und unbeschädigt sind.
10.4. Sachbeschädigung oder Einbruch Stellt der Pförtner bei seinem Kontrollgang einen Einbruch fest, so ist im Bereich des öffentli- chen Dienstes sofort die Polizei und fernmündlich die Liegenschaftsverwaltung zu informie- ren. Sofern erforderlich müssen Sicherheitsmaßnahmen an Tür oder Fenster vorgenommen werden. Bei Vertragsabschluss werden dem Auftragnehmer die zuständigen Hausmeister und die entsprechenden Telefonnummern aus der Alarmliste benannt.
10.5. Havarien und Umweltschutz Stellt der Pförtner bei seinen Kontrollgang Rohrbrüche o.ä. Schäden fest, so ist während der normalen Dienstzeiten sofort die Liegenschaftsverwaltung zu informieren ansonsten ist eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen und fernmündlich die Liegenschaftsverwaltung zu informieren. Bei Vertragsabschluss werden dem AN die zuständigen Hausmeister und die entsprechenden Telefonnummern aus der Alarmliste benannt. In der Pförtnerloge Carl- Schurz-Str. 2/6 befindet sich eine Meldeanlage die vor austretendem Wasser warnt, diese ist jederzeit im Blick zu behalten. Eine Einweisung erfolgt durch die Hausmeister. In der
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Klosterstr. 36 ist eine Brandmeldeanlage verbaut, eine Einweisung des AN geschieht hier durch AG.
10.6. ordnungsgemäßer Verschluss von Fenstern, Toren und Türen Stellt der Auftragnehmer bei seinem Kontrollgang fest, dass Türen, Tore, Fenster, usw. nicht verschlossen sind, so sind diese zu verschließen. Die Kontrolle der Außenfenster und -türen erfolgt per Sichtkontrolle von außen. Verdachtskontrollen bei dem Anschein von offenstehen- den Fenstern. Verschluss von Außenfenstern und – türen. Dies soll sich bis zum 2. OG erstre- cken (Anleitergefahr). Bei Balkontüren und gedreht offenstehenden Fensterflügeln auch in höheren Etagen. Gekippte Fenster können ab dem 2. OG angekippt gelassen werden.
Bei kühler bis kalter Witterung (Frost) und Unwettergefahr sind Außenfenster und- türen gene- rell zu schließen.
Bei den Rundgängen ist darauf zu achten, ob sowohl im als auch außen am Gebäude, neue Graffiti angebracht wurden. Dieses ist im Wachbuch mit Ort und Zeit der Feststellung zu ver- merken, und der Liegenschaftsverwaltung umgehend mitzuteilen.
10.7. Rundgänge im Dienstgebäude Zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr ist ein Rundgang durch das Dienstgebäude durchzufüh- ren. Bei diesem Kontrollgang sind alle Türen abzuklinken und gegebenenfalls zu verschlie- ßen. Die Einzelheiten der Rundgänge sowie der RFID-Kontrollstellen erfolgt in Absprache mit den Mitarbeitern der Liegenschaftsverwaltung. Die Kontrollen in den Gebäuden wird durch RFID-Kontrollstellen dokumentiert.
- Leistungszeiten 11.1. Carl-Schurz-Str. 2/6 Tagesdienst Nachtschicht (Dienstbeginn-Ende) (Dienstbeginn-Ende)
Montag bis Freitag 5:00 Uhr – 22:00 Uhr 22:00 Uhr – 5:00 Uhr Anzahl der Pförtner 2 1
Samstag und Sonntag 5:00 Uhr – 22:00 Uhr 22:00 Uhr – 5:00 Uhr und an Feiertagen Anzahl der Pförtner 1 1
11.2. Galenstraße 14 Genannt werden die Zeiten zu denen das Gebäude auf- bzw. zugeschlossen werden muss.
Anzahl der Pförtner Zeitraum (Dienstbeginn / -ende) Januar – April Montag – Donnerstag 1 06:00 – 22:30 Uhr Freitag 1 06:00 – 00:30 Uhr Samstag 1 07:00 – 00:30 Uhr
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Leistungsbeschreibung Pförtnerdienste insgesamt
Zusätzlich von Mai – September Sonntag 1 07:00 – 16:15 Uhr (hiervon ausgenommen sind der Oster- und Pfingstsonntag!)
Zusätzlich von Oktober – Dezember Adventssonntage 1 10:30 – 20:00 Uhr
11.3. Klosterstraße 36 Genannt werden die Zeiten zu denen das Gebäude auf- bzw. zugeschlossen werden muss.
Anzahl der Pförtner Zeitraum Montag - Freitag 1 5:00 – 21:00 Uhr
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