Sektionaltore für das neue Feuerwehrgerätehaus in Oppenheim
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Rhein-Selz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 728489-2026
- Verfahrensnummer
- 841b2652-d294-461c-badc-8871a7c1dd39
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz schreibt Sektionaltore für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Oppenheim aus. Der Umfang umfasst etwa 110 m² Fassadenöffnungen; die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
ca. 110 m² Fassadenöffnungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sektionaltore
ca. 110 m² Fassadenöffnungen
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Des Weiteren werden § 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A, LTTG und entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Sektionaltore
- 100%
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 21.10.2026| Sonstiges | - |
Anforderungen
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Des Weiteren werden § 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A, LTTG und entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.