Dokument 01 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen der RUB.pdf

Seismologisches Basisgutachten für ein geplantes Geothermievorhaben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Dokument 01 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Ruhr-Universität Bochum Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Ruhr-Universität Bochum

für die Vergabe von Leistungen nach der VgV und UVgO

1 Allgemeines

1.1 Der Auftraggeber verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), ohne dass diese Vertragsbestandteile werden. Bei nationalen Vergabeverfahren findet die UVgO, bei EU- weiten Vergabeverfahren findet die VgV Anwendung. Die Bestimmungen können im Internetportal „www.vergabe.nrw.de“ eingesehen werden.

Bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen (EU-weite Vergabeverfahren) hat der Bewerber bzw. Bieter einen Rechtsanspruch auf Anwendung der Bestimmungen der VgV. Bei diesen Vergabeverfahren kann sich der Bewerber bzw. Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen an die Vergabekammer der Bezirksregierung Westfa- len, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster wenden. Vergabeverstöße sind von den Bewerbern bzw. Bietern gemäß den Vorgaben des § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages recht- zeitig zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. An- dernfalls ist dieser unzulässig.

Sofern der geschätzte Auftragswert unter den Schwellenwerten gemäß § 106 GWB liegt (nationale Vergabever- fahren) besteht kein Rechtsanspruch des Bewerbers bzw. Bieters auf Einhaltung der o.g. Bestimmungen.

Der Angebotsaufforderung ist zu entnehmen, ob es sich um ein nationales oder EU-weites Vergabeverfahren handelt.

1.2 Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht beigefügten Unterlagen können im Dienstgebäude des Auftrag- gebers zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

2 Angebotsbedingungen

2.1 Für ein Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten bzw. die vom Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellten Vordrucke zu benutzen. Das Angebot ist wie in der Angebots- aufforderung beschrieben einzureichen. Sofern ein schriftliches Angebot eingereicht wird und zwischen der Papierausfertigung und der Dateiversion Widersprüche bestehen, gelten ausschließlich die Angaben in der Papierversion.

2.2 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachwei- se enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertrags- bedingungen) sind unzulässig.

Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Sie müssen die darin verlangten Mindestforderungen erfüllen und auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen bzw. können von der Wertung ausge- schlossen werden.

Seite 1 von 3

[Seite 2]

Dokument 01 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Ruhr-Universität Bochum Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Auf Anlagen ist im Angebot hinzuweisen.

2.3 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

2.4 Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leis- tung der Zahlung wird auf die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB-NRW) verwiesen.

2.5 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.

2.6 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht wer- den, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Ruhr-Universität Bochum über, soweit in der An- gebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Mo- nat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.

2.7 Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihres Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbun- gen und Angebote gemäß § 46 UVgO für nationale Vergabeverfahren bzw. §62 VgV für EU-weite Vergabeverfah- ren.

In einem EU-weiten Vergabeverfahren erhält zudem jeder Bieter, dessen Angebot nicht berücksichtigt werden soll, gemäß § 134 GWB mindestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung eine Mitteilung elektronisch oder per Fax über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor- gesehenen Nichtberücksichtigung seines Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses.

3 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.

4 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschrän- kenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittel- standskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzun- gen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsvordruckabzuge- ben.

5 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.

Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist nicht erlaubt. Seite 2 von 3

[Seite 3]

Dokument 01 - Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Ruhr-Universität Bochum Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!

Sofern ein Bieter sowohl ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft als auch ein weiteres Angebot als Ein- zelbieter oder Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft abgibt, muss er schriftlich begründen und nachweisen, dass hierdurch nicht gegen den Grundsatz eines Geheimwettbewerbs verstoßen wird.

Fehlt ein solcher Nachweis oder ist die Argumentation nicht schlüssig, werden sowohl der betreffende Bieter als auch die Bietergemeinschaft(en) von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, da diese Vorgehensweise als unzu- lässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet wird und damit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zum Aus- schluss der betroffenen Angebote führt.

6 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

Die Weitervergabe an Unterauftragnehmer ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 4 VOL/B nebst ZVB NRW möglich.

Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftrag- nehmer übertragen will. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesem die Unterauftragnehmer zu benennen. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von Unterauftragnehmern zu erbringenden Teilleistungen von diesen beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen.

7 Sonstiges

7.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.

7.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

7.3 Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

7.4 Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

7.5 Wenn das Vergabeverfahren wider Erwarten aufgehoben wird - z.B. aus haushalterischen Gründen (z.B. wenn das für die Beschaffungsmaßnahme kalkulierte Budget überschritten wird oder nicht zur Verfügung steht) oder auf- grund geänderter, zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannter und nicht absehbarer Beschaffungs- bedürfnisse der Ruhr-Universität Bochum -, sind Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Es be- steht kein Vertrauensschutz für die Bieter auf Durchführung eines Vergabeverfahrens.

7.6 Die von den Bietern eingereichten Angebotsunterlagen verbleiben bei der Ruhr-Universität Bochum. Eine Rückga- be an den Bieter ist ausgeschlossen.

7.7 Sämtliche Unterlagen und Informationen, die ein Bewerber oder Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vom Auftraggeber erhält sind vertraulich zu behandeln. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Die Ruhr-Universität Bochum behält sich Schadensersatzansprüche vor.

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung